Werder/Havel, 24.09.2022 – Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 23. September 2022. Bild: Stadt Werder.
Aus dem Stadtwald der Stadt Werder (Havel) darf kein Totholz mehr entnommen werden
Sowohl der Versuch als auch die Zuwiderhandlung werden laut Waldgesetz des Landes Brandenburg als Ordnungswidrigkeit gewertet und können mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
Bis dato wurden Entnahmen von Totholz durch die Stadt geduldet, wenn sie angemeldet waren. Vor dem Hintergrund der Energiekrise wurden der Stadt jedoch, unter anderem durch die Polizeiwache Werder, verstärkt unangemeldete Holzentnahmen aus dem Stadtwald gemeldet.
Unter den aktuellen Rahmenbedingungen sind die Abtransporte nicht mehr kontrollierbar. Um den Wald zu schützen, sind Holzentnahmen deshalb ab sofort untersagt.
Bild: Stadtverwaltung Werder (Havel)