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Landratsamt: Allgemeinverfügung Schutz vor Rinderkrankheit (BVD)

Werder (Havel), 20.12.2022 – Die Kreisbehörde hat eine weitere Verordnung zum Schutz vor einer Tierseuche erlassen. Diesmal geht es um Vorbeugung gegen die Rinderkrankheit (BVD-Virus, Bovinen Virusdiarrhoe).

Landratsamt: „Mit Anerkennung des Landes Brandenburg als BVD-freie Region gelten alle rinderhaltenden Betriebe des Landes als BVD-frei, es sei denn, der Betriebsstatus wurde ausgesetzt oder aberkannt.“

Damit das so bleibt, haben rinderhaltende Betriebe mit der Allgemeinverfügung ein paar weitere Regeln zu beachten (Auszug):

1 – Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem Virus der Bovinen ist grundsätzlich verboten.

2 – Zur Feststellung des serologischen Bestandsstatus hat der Tierhalter alle Blutproben untersuchen zu lassen. Die Untersuchung ist im Untersuchungsantrag zu vermerken.

3 – Jedes neugeborene Kalb ist spätestens 20 Tage nach der Geburt virologisch auf BVD untersuchen zu lassen (Ohrstanzprobe).

4 – Jedes zugekaufte, tragende Rind muss vor Einstellung in den Bestand serologisch auf BVD-Antikörper untersucht werden.

Landratsamt: „Die Anordnung unter Nummer 1 bis 4 werden zur sofortigen Vollziehung angeordnet. Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung vom 1. April 2021 außer Kraft.“

Zur kompletten Allgemeinverfügung zum Schutz Rinderkrankheit geht es hier.