Rathaus: Alle Hunde müssen bei Ordnungsbehörde angemeldet werden

Werder (Havel), 24.09.2024 – Seit 1. Juli gilt in Brandenburg eine neue Hundehalteverordnung. Das Lokalblog werderanderhavel.de hat bereits am 30. Juni darüber berichtet. Neu ist unter anderem landesweit die Pflicht, die durch Hunde verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen (Paragraf 1/Absatz 5).

Am 19. September hat auch die Stadt Werder eine Info zur neuen Brandenburger Hunde-Regelung herausgegeben. Lesen Sie hier die zugehörige Pressemitteilung.

Alle Hunde müssen bei Ordnungsbehörde angemeldet werden

Seit dem 1. Juli 2024 gilt für das Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung und damit eine neue Anmeldepflicht für alle Hundehalter.

Mit der neuen Verordnung  wurde die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse abgeschafft. Auch Gewicht und Größe werden zur Einstufung nicht mehr herangezogen. Stattdessen sollen vor allem das Verhalten und die Ausbildung des Hundes entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit sein.

Neu ist auch die für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen geltende Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard. Zudem müssen Hunde am Halsband oder am Geschirr den Vor- und Zunamen sowie die gegenwärtige Anschrift der Halterin oder des Halters tragen. Dies erfolgt auf Kosten des Halters.

Was das für Werderaner Hundehalter bedeutet

Grundsätzlich besteht damit eine Anzeigepflicht für alle Hunde: Das bedeutet auch für Werderaner Hundehalter, dass die Haltung bei der Ordnungsbehörde zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung  anzuzeigen ist.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Hundehaltung nicht unverzüglich anzeigt oder keine Kennzeichnung des Hundes vorgenommen hat, handelt ordnungswidrig.

Das Formular für die Anmeldung bei der Ordnungsbehörde ist im Dienstleistungs-A-Z der städtischen Homepage werder-havel.de unter „Hundehaltung“ zu finden.

Leinenpflicht bleibt bestehen

Zu den Regelungen der Hundehalterverordnung, an denen weiterhin festgehalten wird, zählen unter anderem die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätze, Liegewiesen und Badeanstalten.

Für nach der neuen Verordnung als gefährlich eingestufte Hunde gilt weiterhin eine Erlaubnispflicht. Halter müssen unter anderem ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen.

https://www.werder-havel.de/politik-rathaus/aktuelles/neuigkeiten/politik-rathaus/4479-alle-hunde-müssen-bei-ordnungsbehörde-angemeldet-werden.html

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/10595/dokument/16235

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