Werder (Havel), 13.01.2024 – Am kommenden Wochenende gilt besondere Obacht bei der Planung von Zugfahrten zwischen Magdeburg und Werder. Laut Odeg gebe es vom 17. Januar, ab 9 Uhr bis 20./21. Januar, 2 Uhr „umfangreiche Bauarbeiten im Abschnitt Brandenburg Hbf <> Werder“.
Dem Fahrplanabweichungsmelder auf odeg.de zufolge komme es am 17. Januar von 9 bis 22.20 Uhr bei einigen Zügen zum Zugausfall im Abschnitt Brandenburg Hbf <> Werder (Havel) für die Züge von/nach Brandenburg Hbf. Die Züge des RE1 mit Start- bzw. Endbahnhof von/nach Magdeburg Hbf würden planmäßig verkehren – mit zusätzlichen Halten in Groß Kreutz und Götz. Dadurch komme es zu veränderten Fahrzeiten im weiteren Fahrtverlauf.
Ab 17. Januar, 22.20 Uhr bis 20. Januar, 3 Uhr komme es dann zum Ausfall aller Züge der Linie RE1 zwischen Brandenburg Hbf <> Werder (Havel).
20. Januar, 3 Uhr bis 23 Uhr: Zugausfall bei „einigen Zügen im Abschnitt Brandenburg Hbf <> Werder für die Züge von/nach Brandenburg Hbf“. Die Züge des RE1 mit Start- bzw. Endbahnhof Magdeburg Hbf würden planmäßig verkehren – mit zusätzlichen Halten in Groß Kreutz und Götz, wodurch es wiederum veränderte Fahrzeiten im weiteren Fahrtverlauf. Am 20./21. Januar 2025 entfalle der Zug 73794 von Brandenburg Hbf nach Werder (Havel).
Grund seien Bauarbeiten der DB InfraGO AG. Mehr Hintergründe lesen Sie auch in einer Pressemitteilung des Landesbetrieb Straßenwesen auf werderanderhavel.de.
Ersatzverkehr mit Bussen
Odeg: „Der Ersatzverkehr muss aufgrund der Brückensperrung in Brandenburg eine Umleitung fahren. Die Fahrzeiten des Ersatzverkehrs entnehmen Sie bitte dem PDF-Download. Die Fahrzeiten finden Sie auch teilweise unter www.bahn.de bzw. www.vbb.de und in den mobilen Apps.“
Momentan seien nur die Fahrplandaten vom 17. Januar, 22:20 Uhr bis 20. Januar., 3 Uhr online abrufbar. Eine Aktualisierung der Fahrplandaten erfolge am Freitag, 17. Januar, 0 Uhr. Züge, die nicht aufgeführt sind, verkehren planmäßig.
Wichtiger Hinweis der Ostdeutschen Eisenbahn zur Mitnahme im SEV: „Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder können mit dem Ersatzverkehr nur eingeschränkt befördert werden. Bei wenig Platz haben Rollstühle und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme des Fahrrades besteht nicht.“
Odeg: „Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und stehen Ihnen für weitere Auskünfte gern zur Verfügung