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Rathaus: Beteiligung an Lärmaktionsplan

Werder (Havel), 16.06.2024 – In Glindow gibt es grad einen, der regt sich bei Facebook tierisch über den Musiklärm übender Kinder aus dem Schulhort auf. Er könnte sein Anliegen dem Lärmaktionsplan melden.

Ob es angenommen wird, steht auf einem anderen Blatt. Denn die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ ist eigentlich für gravierende Lärmprobleme einer Kommune zum Beispiel an Bahnstrecken und Straßen vorgesehen.

Einzusehen ist der aktuelle „LAP“-Entwurf im gesamten Juli online und im Rathaus. Am 27. Juni gibt es eine digitale Info-Veranstaltung. Lesen Sie mehr in Rathaus-Info vom 5. Juni 2024.

Beteiligung an Lärmaktionsplan

Werderaner können sich in den nächsten Wochen an der Erstellung des Lärmaktionsplans der Stufe vier für Werder (Havel) beteiligen. Für interessierte Einwohner führt die Stadt in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro zunächst eine Informationsveranstaltung durch.

Die Informationsveranstaltung erfolgt online und findet am 27. Juni von 17 Uhr bis zirka 18.30 Uhrstatt. Hierbei wird ein Einblick in die Entwurfsunterlagen sowie in das Verfahren der Lärmaktionsplanung gegeben. Zugangslink: An Unterhaltung teilnehmen teams.microsoft.com. Besprechungs-ID: 328 481 051 953 | Kennung: xCFFVa.

Im Anschluss, ab dem 1. Juli, liegt der Planentwurf Lärmaktionsplans (Stufe 4) bis einschließlich 31. Juli 2024 auf der Homepage der Stadt Werder aus. Zusätzlich können während der Öffnungszeiten die Entwurfsunterlagen im Rathaus in der Eisenbahnstraße eingesehen werden. Weitere Informationen zum Beteiligungsverfahren können der Bekanntmachung im Amtsblatt entnommen werden.

Die Europäische Union (EU) hat im Jahr 2002 zur Verbesserung der Lärmsituation in Europa die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (2002/49/ EG) erlassen. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten zu veröffentlichen.

Darauf aufbauend ist die Stadt Werder (Havel) verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen beziehungsweise bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht unter anderem für Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg in der Nähe von Hauptstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Autobahnen.

Weitere Informationen

http://www.werder-havel.de/lap