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Sozialministerium: Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung Pflegebedürftiger kommt

Werder (Havel), 28.03.2025 – 90 Prozent aller Pflegebedürftigen in Brandenburg werden zuhause versorgt. Damit unsere alten Leute in den eigenen vier Wänden auch ein gutes Leben haben, dafür braucht es ein Netzwerk aus Nachbarn, von der Stadt, Angehörigen, Bekannten und Helfern.

Der monatliche Entlastungsbeitrag der Pflegekasse von 131 Euro ist vorgesehen, für Senioren „Alltagsunterstützende Angebote“ zu organisieren. Solche Dienste dürfen bislang jedoch nur von Menschen mit ensprechender Schulung angeboten und abgerechnet werden.

Der Bund plant nun scheinbar eine Erweiterung, hier auch Nachbarschaftshelferinnen mit einzubeziehen. Da die Gesetzesnovellierung jedoch stockt, will das Land bis Jahresende hier für eine Zwischenlösung sorgen. Lesen Sie mehr in einer Presseinfo des brandenburgischen Ministeriums für Gesundheit und Soziales vom 26. März 2025.

Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung Pflegebedürftiger kommt

Ministerium bereitet entsprechende Verordnung vor – Sozialministerin Britta Müller erklärt im Landtag: „Wir werden das Leben vieler pflegebedürftiger Menschen spürbar erleichtern.“

In Brandenburg gibt es über 214.000 pflegebedürftige Menschen. Rund 89 Prozent von ihnen werden in der eigenen Häuslichkeit versorgt; sie brauchen vielfach Hilfe im Alltag. Zum Beispiel beim Einkaufen, bei Behördengängen oder im Haushalt. Um Pflegebedürftige und deren Angehörige in ihrem Alltag noch stärker zu entlasten, sollen in Brandenburg künftig Einzelpersonen als Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer als „alltagsunterstützende Angebote“ anerkannt werden. Das Sozialministerium bereitet eine entsprechende Verordnung vor. Das erklärte Sozialministerin Britta Müller heute im Landtag.

Sozialministerin Müller sagte in ihrer Rede im Landtag: „Die Nachbarschaftshilfe ist eine große Chance: Wir können das Leben vieler pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien damit spürbar erleichtern. Es geht um mehr als bloße Unterstützung – es geht um Würde, Teilhabe und ein soziales Miteinander. Wir haben die Möglichkeit, bürokratische Hürden abzubauen und Mitmenschlichkeit aktiv zu fördern. Dass wir dabei parteiübergreifend an einem Strang ziehen, zeigt, wie wichtig dieses Anliegen ist. Es geht um Menschen, um Familien, um unser soziales Miteinander. Pflegebedürftige Menschen benötigen weit mehr als medizinische Versorgung. Es geht um ganz alltägliche Unterstützung: Begleitung beim Einkaufen, Hilfe beim Gang zum Arzt, Unterstützung beim Papierkram oder einfach ein wenig Gesellschaft beim Spazierengehen. Diese Aufgaben sollten nicht allein auf den Schultern der Angehörigen lasten. Unsere Gesellschaft muss hier zusammenstehen – und genau dafür setzen wir uns ein! Brandenburg verfügt bereits über eine gut ausgebaute Struktur von alltagsunterstützenden Angeboten. Und das werden wir weiter verbessern.“

Mit dem Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung in Höhe von aktuell 131 Euro monatlich können unterschiedliche Hilfen und Leistungen finanziert werden, die Pflegebedürftige bei der Alltagsgestaltung unterstützen. In Brandenburg nutzen bereits über 31.500 pflegebedürftige Menschen „Alltagsunterstützende Angebote“. Doch der Bedarf ist größer, denn noch nicht alle finden wohnortnah eine passende Unterstützung. „Ein Grund dafür sind die hohen Hürden bei der Anerkennung solcher Angebote. In der Nachbarschaft gibt es viele Menschen, die helfen wollen – regelmäßig, zuverlässig und direkt vor Ort“, so Müller.

Hintergrund

An der Überarbeitung der Angebotsanerkennungsverordnung wird im Sozialministerium intensiv gearbeitet. Mit der Überarbeitung der Rechtsverordnung soll der Ausbau und die Weiterentwicklung der Angebote zur Unterstützung im Alltag befördert werden. Insbesondere sollen bürokratische Hürden abgebaut werden, um für die Anspruchsberechtigten einen möglichst unkomplizierten Zugang zu den Unterstützungsangeboten zu schaffen. Im Fokus steht hierbei die Möglichkeit, dass auch eine Nachbarschaftshilfe durch eine Einzelperson (sogenannte Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer) als alltagsunterstützendes Angebot anerkannt werden kann.

Die Überarbeitung dieser Verordnung wurde im letzten Jahr ausgesetzt. Hintergrund war, dass das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2024 angekündigt hatte, „zeitnah“ einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, der die Anforderungen an Angeboten zur Unterstützung im Alltag neu regelt und damit insbesondere Regelungen zur Nachbarschaftshilfe durch Einzelpersonen erstmalig in einem Bundesgesetz aufgenommen werden sollen.

Der entsprechende Gesetzentwurf sollte durch das Bundesgesundheitsministerium noch vor der Sommerpause 2024 vorgelegt werden. Da also das Bundesrecht an genau dieser Stelle reformiert werden sollte, wurde das Verfahren in Brandenburg zur Überarbeitung der Landesregelung zunächst „auf Eis gelegt“. Der Referentenentwurf für das Pflegekompetenzgesetz wurde dann im September 2024 vom Bund vorgelegt. Am 18. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zwar beschlossen, aber durch die vorgezogene Neuwahl des Bundestages konnte das Pflegekompetenzgesetz dann aber nicht mehr verabschiedet werden.

Da es nun unklar ist, wie lange es dauern wird, bis es zu einem neuen Anlauf auf Bundesebene kommt, hat Sozialministerin Müller ihre Sozialabteilung beauftragt, zunächst unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren des Bundes den Entwurf für eine Änderung der Landes-Rechtsverordnung fertigzustellen. Dies hat die Ministerin bereits am 12. Februar 2025 im Landtagsausschuss für Gesundheit und Soziales angekündigt. Die Novellierung soll noch in diesem Jahr erfolgen.

https://mgs.brandenburg.de/mgs/de/presse/pressemitteilungen/detail/~26-03-2025-nachbarschaftshilfe#