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Oberverwaltungsgericht: Weiter Schöffen gesucht

Werder (Havel), 13.02.2023 – Bislang zuwenig geeignete Bewerber*innen: Der Landkreis hat einen weiteren Aufruf für die Schöffenwahl 2023 veröffentlicht. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Landratsamtes vom 9. Februar 2023.

Dringend ehrenamtliche Richter/innen für das Oberwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Amtsperiode ab 19. August 2023 gesucht

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark sucht immer noch mindestens 12 geeignete Bewerber/Bewerberinnen für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg.

Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter endet im August 2023, so dass für die kommende Amtsperiode Neuwahlen durchzuführen sind. 

Für die Neuwahl hat der Kreistag des Landkreises Potsdam-Mittelmark eine Vorschlagliste mit mindestens 18 geeigneten Bürgerinnen und Bürgern zur Wahl der ehrenamtlichen Richter aufzustellen. Bisher haben sich nur 7 Personen beworben. Die Wahl selbst erfolgt durch die bei den Gerichten bestellten Wahlausschüsse.

Die ehrenamtlichen Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen.

Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertvorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen.

Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmten Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die ein ehrenamtlicher Richter mitbringen sollte.

Zudem sollte er seine eigene Meinung vertreten, aber auch die anderer würdigen können. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.

Folgende Hinweise sind bei einer Bewerbung zu beachten:

Der ehrenamtliche Richter muss die deutsche Staatsbürgerschaft und das Wahlrecht zu der gesetzgebenden Körperschaft des Landes besitzen. Er sollte das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendethaben. Der Hauptwohnsitz der bewerbenden Person muss im Landkreis Potsdam-Mittelmark liegen und sollte auch in absehbarer Zeit nicht verändert werden.

Von Gesetz wegen ist nicht ausgeschlossen, wenn jemand bei mehreren Institutionen als ehrenamtliche/r Richter/in tätig ist. Etwaige Interessenskonflikte sollten allerdings vermieden werden.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen

Nicht berufen werden können

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung
  • Richter
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen

Interesse? Dann bewerben Sie sich

Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, dann senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis spätestens 24. Februar 2023 an den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Stabsbereich des Landrates, Team Kommunikation und Partizipation, Frau Metzler, Niemöllerstraße 1, 14806 Bad Belzig

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular und die Erklärung, zu finden auf unserer Internetseite www.potsdam-mittelmark.de, unbedingt aus!