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Initiative Lebenswerte Städte zum Kompromiss der StVG-Novelle

Werder (Havel), 18.06.2024 – Am 15. Juni 2023 ist mit einer seltenen Mehrheit aus B90/Grüne/Fehrenberg, Stadtmitgestaltern, Die Linke, SPD und Freien Wählern in der Werderaner Stadtverordnetenversammlung dem Antrag entsprochen worden, dass die Blütenstadt dem Städtebündnis „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beitreten wird.

Seit dem Spätsommer 2023 ist Werder auch tatsächlich auf der Seite Städte und Gemeinden der Initiative zu finden. Völliger Quatsch hingegen sind seitdem auch in Blütenstadt hartnäckig gestreute Gerüchte, dass es bei diesem Vorstoß um flächendeckende Einführung von Tempo 30 (zum Beispiel in Werder) gehen würde.

Konkretes Ziel dieses mittlerweile mehr als 1.000 Mitgliedsgemeinden zählenden Netzwerkes ist schlicht: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), um beispielsweise den Kommunen mehr Handlungsspielraum zu geben, selber darüber zu bestimmen, wo sie Tempo 30 für angemessen hält.

Die von der Initiative angestrebte Gesetzesänderung war im Herbst überraschend im Bundesrat von einigen Ländern gestoppt worden. Jetzt aber gab es scheinbar nach einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses die nötige Zustimmung. Lesen Sie dazu hier die Stellungnahme der Initiative Lebenswerte Städte vom 14. Juni 2024.

Straßenverkehrsgesetz verabschiedet 

Heute haben zunächst der Bundestag und wenige Stunden später auch der Bundesrat die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes bestätigt. Im Bundesrat hatte das „Zehnte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ am 24. November 2023 zunächst nicht die für eine Zustimmung erforderliche Mehrheit erhalten. 

Nach umfangreichen Abstimmungen im Vorfeld konnte nun diese Woche im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ein Kompromiss erzielt werden, der aus Sicht der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ die Grundlage dafür bildet, dass Städte, Gemeinden und Landkreise künftig mehr Handlungsspielräume erhalten. Das Straßenverkehrsgesetz tritt nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

„Die Initiative setzt sich seit ihrer Gründung vor rund drei Jahren dafür ein, die Bedürfnisse der Kommunen stärker im Straßenverkehrsrecht zu berücksichtigen. Vor allem von der Aufnahme neuer Hauptziele im Straßenverkehrsgesetz (StVG) wie Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Interessen erhoffen wir uns künftig mehr Beinfreiheit für die Kommunen. Die flexiblere Anordnung von Tempolimits innerorts, Busspuren aber auch Anwohnerparken sollen den Städten und Gemeinden mehr Möglichkeiten verschaffen, den Verkehrsraum vor Ort aktiv gestalten zu können. Es geht darum, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Die Sicherheit bleibt dabei auch künftig die wichtigste Prämisse.“

Thomas Dienberg, Leipzigs Baubürgermeister und Sprecher der Initiative

Mit dem neuen Gesetz sind die Forderungen der Initiative nur zum Teil umgesetzt. Umso wichtiger ist deshalb, dass die künftige Straßenverkehrsordnung die Erwartungen erfüllt.

Frauke Burgdorff, Stadtbaurätin in Aachen und Sprecherin der Initiative ergänzt: „Was wir damit vor Ort konkret leisten können, müssen wir noch prüfen. Die tatsächlichen Handlungsspielräume der Kommunen hängen vor allem von der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) ab. Unseren Informationen nach soll diese auch noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Natürlich hoffen wir, dass die künftige Straßenverkehrsordnung ihren Beitrag dazu leistet, dass unsere Mitgliedskommunen ihre Straßen und Wege künftig mit weniger Aufwand und vor allem rechtssicher so gestalten können, wie es sich die Bürgerinnen und Bürger wünschen.“

Welche Möglichkeiten haben die Kommunen, den Verkehr in ihren Städten und Gemeinden künftig komfortabler, sicherer und orientiert an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort zu gestalten? 

Diese Frage soll im Mittelpunkt der 3. Online-Konferenz der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ nach der Sommerpause stehen.

https://www.lebenswerte-staedte.de/de

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende. Foto: Richard Westebbe. Quelle: VCD Presse.

VCD: CDU stoppt Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Werder (Havel), 25.12.2023 – Die Stadt Werder ist im Herbst der Initiative „Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeiten“ beigetreten. Der Städteverband mit rund 1000 Mitglieder-Kommunen setzt sich im Bund dafür ein, Städten und Gemeinden zwecks Verkehrs-, Lärm- und Klimaschutz mehr eigenen Gestaltungsspielraum bei der Festlegung von Tempo-30-Zonen zu schaffen.

Ziel der Initiative sind die Straßenverkehrsgesetze StVG und StVO. Eine Novelle war im Herbst auf gutem Weg, ist vom Bundesrat im November jedoch überraschend abgelehnt worden. Über die Zurückweisung dieser Änderung, ihr Zustandekommen und die Rolle CDU überhaupt nicht erfreut ist der Verkehrsclub Deutschland VCD. Lesen Sie hier die Stellungnahme vom 27. November 2023.

Bild: Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende. Foto: Richard Westebbe. Quelle: VCD Presse.

Mehr Verkehrssicherheit im Straßenverkehr ausgebremst: Union stoppt Reform des Straßenverkehrsgesetzes und lässt Kommunen im Stich

Bei seiner Sitzung am vergangenen Freitag hat der Bundesrat wider Erwarten die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes abgelehnt. Die Reform sah mehr Entscheidungsfreiheit und mehr Erleichterungen für Kommunen für verkehrliche Maßnahmen vor. Die Ablehnung kommentiert Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des ökologischen Verkehrsclubs VCD, scharf.

„Das neue Straßenverkehrsrecht hätte mehr Umweltschutz und Verkehrssicherheit bewirkt, besonders für die ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen. Doch aus parteipolitischen Erwägungen haben Bundesländer, in denen CDU und CSU mitregieren, das Gesetz scheitern lassen. Damit haben sie ein modernes Verkehrsrecht und mehr Verkehrssicherheit verhindert und lassen ihre Kommunen im Stich. Denn deutschlandweit fordern in einer parteiübergreifenden Initiative über 1000 Städte und Gemeinden mehr Handlungsspielraum zugunsten verkehrlicher Maßnahmen, wie die Einführung von Tempo 30. Durch die Blockade müssen sie darauf vorerst verzichten und sich weiterhin dem veralteten, obrigkeitsstaatlichen und bürokratischen Straßenverkehrsrecht aus der Kaiserzeit unterwerfen. Jetzt sollten sich vor allem die Städte mit Bürgermeister*innen von CDU und CSU an ihre Landesregierungen wenden und sie auffordern, ihren Widerstand aufzugeben und rasch eine konstruktive Lösung zu finden. Denn nur so sind Maßnahmen für mehr Klima- und Umweltschutz möglich und das Unfallrisiko für Kinder, Ältere sowie Fuß- und Radfahrende kann verringert werden. Das sollte doch auch im Sinne von CDU und CSU sein.“

Kerstin Haarmann, Vorsitzende VCD

https://www.vcd.org/service/presse/pressemitteilungen/mehr-verkehrssicherheit-im-strassenverkehr-ausgebremst-union-stoppt-reform-des-strassenverkehrsgesetzes-und-laesst-kommunen-im-stich

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Tempo 30: Verkehrsminister zu StVG-Reform

Werder (Havel), 02.07.2023 – Die Diskussion rund um den Beschluss zum Beitritt „Bündnis Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ hatte in Werder teils absurde Züge angenommen. Es drohe flächenmäßig Tempo 30, heißt es bis heute verwirrend auf mancher Seite der Nicht-Unterstützer dieses Antrages.

Worum es bei der von dem Bündnis angepeilten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes StVG eigentlich geht und wann aus dem Referentenentwurf ein Tagesordnungspunkt für Bundestag und Bundesrat werden könnte, das lesen Sie in der Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums BMDV vom 15. Juni 2023.

Kabinett beschließt Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Wissing: Gesetzentwurf gibt Kommunen mehr Spielräume

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgelegten Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beschlossen und zugleich den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Kenntnis genommen.

Wie im Koalitionsvertrag festgehalten, sollen StVG und StVO so angepasst werden, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.

Wir modernisieren und erweitern das Straßenverkehrsgesetz, indem wir die Ziele des Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Ordnung mit aufnehmen. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs müssen aber auch in Zukunft immer berücksichtigt werden. Damit ermöglichen wir neue Entscheidungsspielräume vor Ort, ohne die Interessen des Straßenverkehrs zu vernachlässigen. Länder und Kommunen können künftig schneller und flexibler auf besondere Anforderungen vor Ort reagieren. Erleichterungen schaffen wir vor allem für Sicherheitsmaßnahmen an Spielplätzen, Schulwegen und Fußgängerüberwegen. Außerdem bekommen die Behörden die Möglichkeit, Sonderfahrspuren für klimafreundliche Mobilitätsformen anzuordnen. Damit gehen wir einen Schritt in Richtung einer modernen, klimafreundlichen, fortschrittlichen und sicheren Mobilität.

Bundesminister Dr. Volker Wissing

Im Einzelnen:

Mit der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes wird der Rechtsrahmen geschaffen, um sodann in der StVO den Behörden neue Befugnisse einzuräumen. Das StVGstellt damit die Ermächtigung für Neureglungen in der StVO zur Verfügung. Es sagt klar, dass beim Erlass neuer Befugnisse der Behörden durch die StVO die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs weiterhin stets zu berücksichtigen sind. Das ist eine abstrakte Regelung, die die StVO vor die Aufgabe stellt, die konkreten Bestimmungen auf dieser Basis zu erlassen. Mit dem StVG selbst werden noch keine Eingriffs- oder Anordnungsmöglichkeiten für die Behörden geschaffen. Das StVG sagt außerdem klar, dass auch die Behörden vor Ort, wenn sie später von den noch zu regelnden neuen Befugnissen Gebrauch machen, nochmals für die konkrete Örtlichkeit ebenfalls weiterhin die Auswirkung der eigentlichen Anordnung auf die Sicherheit und Leichtigkeit des örtlichen Verkehrs berücksichtigen müssen.

Die StVO wird auf dieser Grundlage dann konkrete Befugnisse der örtlichen Behörden vorsehen, z. B. zur Anordnung von Sonderfahrspuren für bestimmte klimafreundliche Mobilitätsformen auf Erprobungsbasis, etwa für elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge oder mit mehreren Personen besetzte Fahrzeuge. Außerdem wird sie den Behörden vor Ort mehr Flexibilität bei der Anordnung von Bewohnerparken einräumen. Bisher gingen die Behörden davon aus, dass hierfür im Vorfeld erheblicher Parkdruck nachgewiesen werden muss. Künftig wird ausdrücklich klargestellt, dass bereits prognostische Daten bei der städtebaulichen Planung für diese Zwecke ausreichen. Das heißt: Sie müssen nicht erst die Entwicklung der tatsächlichen Parksituation abwarten.

Weiter ist vorgesehen, dass die Anordnung von Tempo 30-Regelungen an ganz bestimmten Stellen erleichtert wird, und zwar an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerüberwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo 30-Strecken, damit der Verkehr besser fließen kann.

Das StVG muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. In einem zweiten Schritt wird die neue Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der genannten konkreten Maßnahmen durch eine Verordnung ausgefüllt, die die Befugnisse der Behörden vor Ort im Einzelnen regelt. Das BMDV hat hierzu einen entsprechenden StVO-Entwurf erarbeitet, der nun mit den Ländern abgestimmt wird. Ziel ist eine Verabschiedung im Bundesrat noch in diesem Jahr.

Zur Einordnung: 

Das Straßenverkehrsgesetz setzt einen Rechtsrahmen, innerhalb dessen die Bundesministerien mit Zustimmung des Bundesrates Verkehrsregeln und Maßgaben für die den Verkehr regelnden Behörden der Länder in Form von Verordnungen aufstellen können. Es enthält keine konkreten Verkehrsregeln und auch keine unmittelbaren Maßgaben für die Behörden, die das Verkehrsrecht vor Ort umsetzen.

Der Gesetzentwurf hat das Ziel, den Ermächtigungsrahmen des Verordnungsgebers zum Erlass konkreter straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (z. B. Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung) zu erweitern. Es wird eine neue zusätzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen, die zum Erlass von Verordnungen berechtigt. Danach können zukünftig Verordnungen und darauf fußende Anordnungen der Behörden vor Ort – ausschließlich – zum Zweck der Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung erlassen werden. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind dabei stets zu berücksichtigen.

Bild: Dr. Volker Wissing. Quelle: BMDV

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/059-wissing-aenderung-stassenverkehrsgesetz.html