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Landratsamt: Schülerticket online erledigen

Werder (Havel), 28.06.2023 – Erstmal sind bald Ferien. Für die Zeit danach ist allerdings schon jetzt einzuplanen, dass die jungen Leute ein neues Schülerticket brauchen. Auch dies kann mittlerweile online gebucht werden. Was es dabei zu beachten gibt, dazu lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Landratsamtes vom 23. Juni 2023.

Künftig digital – Schülerfahrkarte online bestellen

Seit 22. Juni ist der Antrag auf Schülerbeförderung digital verfügbar. Das Online-Verfahren entlastet ab dem neuen Schuljahr Elternhäuser und die beteiligten Schulen, weil künftig nur noch die Daten laufen – auf Papier kann dabei komplett verzichtet werden.

Mit digitalen Angeboten will der Landkreis Potsdam-Mittelmark Wege zur Verwaltung kürzer machen. Ein weiteres stellt die Kreisverwaltung nun als Online-Service auf der Internetseite www.potsdam-mittelmark.de zur Verfügung.

Bislang wurde der Antrag auf die Schülerfahrkarte analog gestellt: Zunächst war ein Antragsformular als PDF auszufüllen, ein Passfoto beizulegen und die Bestätigung der Schule einzuholen. Auf dem Postweg erreichte der Antrag dann die Kreisverwaltung. Künftig vereinfacht sich das Verfahren ganz deutlich: Der Fachbereich setzt auf diese digitale Unterstützung.

Das Projekt zum Onlineantrag in der Schülerbeförderung wurde federführend im Fachdienst Schülerbeförderung, Kultur und Sport umgesetzt. Vom „Kick off“ bis zum Abschluss des Projekts vergingen weniger als sechs Monate.

Somit besteht bereits zum neuen Schuljahr 2023/24 die Möglichkeit das Schülerticket zu Hause zu beantragen und dann, nach der ausschließlich digitalen Bearbeitung durch die Schule und den zuständigen Fachdienst, am heimischen Briefkasten (oder gleich direkt in der Schule) in Empfang zu nehmen.

Im Land Brandenburg ist Potsdam-Mittelmark der erste Landkreis, der den Schülern und Schülerinnen bzw. ihren Eltern diesen Onlineservice anbieten kann. Von mehr als 50 Schulen liegen positive Rückmeldungen zur Teilnahme vor.

Hintergrundinformationen

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist für Schüler zuständig, deren Wohnung (Hauptwohnung) sich im Landkreis befindet. Für Auszubildende mit einem Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsvertrag, die eine Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsvergütung erhalten, tritt an die Stelle der Wohnung der Ort der direkten Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsstätte.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Schüler der Primarstufe (Klasse 1 bis 6)
  • Schüler der Sekundarstufe I (Klasse 7 bis 10)
  • Schüler der Sekundarstufe II (Klasse 11 bis 13)
  • Schüler an staatlich anerkannten Ersatzschulen
  • Schüler an Beruflichen Schulen (OSZ)

Der Online-Antrag deckt alle Leistungen der Schülerbeförderung ab. Die Beantragung einer Schülerfahrkarte, die Erstattung von verauslagten Fahrkosten sowie die Beauftragung des freigestellten Schülerverkehrs (Spezialverkehr) ist somit künftig papierlos möglich. Insgesamt werden so jährlich rund 13.000 Verfahren – nunmehr auch digital- bearbeitet.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark trägt die notwendigen Fahrtkosten für den Schulweg zur zuständigen beziehungsweise kostengünstigsten erreichbaren Schule der gewählten Schulform. Notwendige Fahrtkosten für den Schulweg sind die Beförderungsentgelte nach den Tarifen des VBB für die preisgünstigste Verkehrsverbindung unter Berücksichtigung möglicher Fahrpreisermäßigungen (notwendige Fahrkarten zum Schüler- beziehungsweise Azubitarif).

http://www.potsdam-mittelmark.de/

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