Werder (Havel), 15.08.2023 – Am 9. Juli hat in Ketzin/Havel der 19. Havelbadetag stattgefunden. Die Wasserstraßenverwaltung hat dies zum Anlass genommen, um an „eines der nachhaltigsten Naturschutzgroßprojekte in Deutschland zu erinnern und über den Sachstand zur Fahrrinnenanpassung an der Havel zwischen Ketzin/Havel und Brandenburg an der Havel zu informieren“.
Lesen Sie dazu mehr in der Pressemitteilung vom 22. Juli 2023. Die Meldung ist gegliedert in zwei Teile. Im ersten Abschnitt geht es um das Vorhaben; Teil zwei beschreibt den Stand der Umsetzung. Bild: Havel bei Ketzin mit Fähre, Quelle: WNA Berlin, (Wasserstraßenverwaltung Bund, Wasserstraßen-Neubauamt)
Fahrrinnenanpassung an der Havel zwischen Ketzin/Havel und Brandenburg an der Havel (Teilprojekt VDE 17)
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben Mittlere Havel
Mit dem Potenzial zur Bewältigung der Eingriffsregelung für den Ausbau der Mittleren Havel im Zuge des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit 17 (VDE 17), haben die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die Naturschutzverwaltungen des Bundes und des Landes Brandenburg sowie die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg schon 1997 das Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben Mittlere Havel initiiert.
Damit wurden erstmals in Deutschland die Grundlagen für die Gründung einer marktwirtschaftlich tätigen GmbH zur Bewirtschaftung von zertifizierten Flächenpools geschaffen und mit Gründung der Flächenagentur Brandenburg GmbH und der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für das VDE 17 auch erfolgreich pilotiert und etabliert. Dabei agiert die öffentlich-rechtliche Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg als insolvenzunfähige Eigentümerin der bewirtschafteten Poolflächen.
Zudem wurde mit der Flächenpoolverordnung Brandenburg erstmals eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es Vorhabensträgern ermöglicht ihre Kompensationsverpflichtungen mit befreiender Wirkung auf eine Flächenagentur zu übertragen.
Inzwischen gibt es bundesweit fast 30 Flächenagenturen, die sich im Bundesverband der Flächenagenturen in Deutschland e. V. zusammengeschlossen haben. Insofern haben die Ausbauplanungen für die Mittlere Havel den Vertragsnaturschutz in Deutschland auch bundesweit nachhaltig verändert.
Eine vollständige Liste der Projektbeteiligten und die Vorträge einer Ministerbereisung vom 18.07.2006 zur Vorstellung der Ergebnisse des E+E-Vorhabens Mittlere Havel haben wir auf der Homepage des WNA Berlin eingestellt unter: Sonstige Vorhaben
Sachstand Fahrinnenanpassung an der Mittleren Havel zwischen Ketzin/Havel und Brandenburg an der Havel
Während die Kompensationsverpflichtungen für die zu erwartenden Eingriffe über das E+E-Vorhaben längst umgesetzt sind, zeichnet sich nun auch ein Abschluss für das noch laufende Genehmigungsverfahren für die Fahrrinnenanpassung an der Mittleren Havel ab.
Das Planfeststellungsverfahren befindet sich derzeit in der Phase des Herstellens des Einvernehmens in Fragen der Wasserwirtschaft und Landeskultur (§4 Bundeswasserstraßengesetz).
„Da das Ausbauvorhaben hinsichtlich der Eingriffe inzwischen soweit minimiert wurde, dass es baufachtechnisch eher den Charakter einer Unterhaltungsmaßnahme trägt, gehe ich davon aus, dass das Landesumwelt Brandenburg sein Einvernehmen nach §4 WaStrG kurzfristig erteilen wird und der Planfeststellungsbeschluss noch in diesem Jahr rechtskräftig werden wird.“
Rolf Dietrich, Leiter des Wasserstraßen-Neubauamtes Berlin
„Die aktuelle Ausbauplanung kann man mit einem ‚Zähne putzen‘ für die Havel umschreiben. Wir entfernen etwas Plaque an der Gewässersohle und beseitigen einige kariöse Stellen an den Ufereinfassungen, und das auch nur dort wo ein Zahnausfall nicht hingenommen werden kann“, so Dietrich weiter.
Das Bauvorhaben umfasst einen 22 Kilometer langen Streckenabschnitt in der Havel-Stauhaltung Brandenburg an der Havel, welcher durch zahlreiche Seen und seeartige Aufweitungen sowie zahlreiche im Zuge historischer Ausbauvorhaben errichtete Durchstiche gekennzeichnet ist.
Gegen den ursprünglich geplanten Vollausbau des Streckenabschnittes hatte es erhebliche Widerstände gegeben, so dass die Ausbauplanung mehrmals bedarfsgerecht und umweltverträglich überarbeitet wurde.
Die aktuelle Ausbauplanung verzichtet nun vollständig auf Uferrückverlegungen. In den Seenstrecken finden praktisch keine Baumaßnahmen mehr statt, als Sollwassertiefe dort wird eine Fahrrinnentiefe von 3,20 m angehalten. In den Durchstichen wurde die Sollfahrrinnentiefe auf 3,50 m festgelegt. Vorhandene Ufereinfassungen werden nur noch dort erneuert, wo ein Abflachen des Ufers infolge schiffsinduzierter Wellen und Strömungen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zugelassen werden kann.
Die Bemessungsfahrzeuge der Wasserstraßenklasse V werden dennoch mit Abmessungen von bis zu 185 Meter Länge, 11,45 Meter Breite und 2,80 Meter Abladetiefe verkehren können, müssen aber Einschränkungen in der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs in Form von Begegnungs- und Geschwindigkeitseinschränkungen in Kauf nehmen.
Vorhabensbedingte Wasserstandsänderungen sind praktisch nicht mehr messbar. Für die Bauausführung wird es zahlreiche Bauzeitenbeschränkungen geben, z. B. zur Beachtung der Brut- und Rastzeiten für Vögel.