Schlagwort-Archive: Brandenburg

potsdam_landtag_nikolaikirche_bild_werderanderhavel_de-berndreiher

Landesstraßenbetrieb: Potsdamer Straße/B1 in Brandenburg 18./19. Januar voll gesperrt (+update)

Werder (Havel), 11.01.2025 – Aufgrund von Bauarbeiten wird zwischen 17. Januar abends und 20. Januar auch für den RE1 ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Lesen Sie mehr in einer Pressemitteilung des Landesbetrieb Straßenwesen vom 9. Januar 2025.

B 1 Brücke Potsdamer Straße – Vollsperrung am dritten Januar-Wochenende

Die Bundesstraße B1/ Potsdamer Straße in Brandenburg an der Havel wird in der Zeit von Samstag, 18. Januar, ab 5.30 Uhr bis voraussichtlich Sonntag, 19. Januar, 10.30 Uhr voll gesperrt.

Im Zuge des Ersatzneubaus der Brücke über die Gleise der Deutschen Bahn AG werden die Stahltröge mit einem Kran auf die Widerlager gehoben. Die Tonnage der Bauteile liegt bei ca. 130 t pro Stück. Die Kranausladung beträgt etwa 42 Meter und ragt über die derzeit befahrbaren Fahrspuren. Aus Sicherheitsgründen darf sich während des Einhubs nur Fachpersonal innerhalb des Schwenkbereiches befinden.

Betroffen ist auch der Geh- und Radwegbereich, deshalb gilt die Vollsperrung auch hier. Während der Sperrung können alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, die Potsdamer Landstraße und die Fußgängerbrücke am Hauptbahnhof nutzen, um die Innenstadt zu erreichen.

Die Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr führt weiterhin über die B 102 Paterdamm und über die Kreisstraße K 6948 Rotscherlinde, Krahne, Reckahn und Göttin nach Brandenburg an der Havel. In umgekehrter Reihenfolge gilt die Umleitung für den Verkehr stadtauswärts.

Die Gleise sind von Freitag, 17.01.2025, 22:00 Uhr bis Montag 20.01.24, 4:00 Uhr gesperrt. Die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) wird einen Schienenersatzverkehr einrichten und dazu über ihr Internetportal https://www.odeg.de/ in den nächsten Tagen weitere Informationen veröffentlichen.

Der Landesbetrieb ist sich der Tragweite der Verkehrseinschränkungen bewusst und bittet alle Betroffenen um Verständnis. Nach Ende der Bauarbeiten wird die Vollsperrung aufgehoben

https://www.ls.brandenburg.de/ls/de/pressemitteilung/ansicht/~09-01-2025-b-1-bruecke-potsdamer-strasse-vollsperrung-am-dritten-januar-wochenende#

Update 12. Januar 2025, 12.40 Uhr: Auch die ODEG hat mittlerweile eine Meldung zu den zu erwartenden umfangreichen Einschränkungen herausgegeben. Zu finden auf odeg.de unter Fahrplanabweichungen.

potsdam_landtag_nikolaikirche_bild_werderanderhavel_de-berndreiher

Gesundheitsministerium: Bußgeldkatalog Konsumcannabis ab 2025

Werder (Havel), 31.12.2024 – Man kann es deutlich öfter riechen: Kiffen ist jetzt erlaubt. Gänzlich grenzenlos ist die diesjährig erfolgte Freigabe aber nicht: Es gibt Verbotszonen, Kinder und Jugendliche sind zu schützen, wer mit mehr als 5 Gramm auf der Straße ertappt wird, riskiert Bußgeld bis 1000 Euro.

Welche Regeln eine Nutzerin oder ein Nutzer ab Neujahr besser kennen sollte, das ist nachzulesen im Brandenburger Bußgeldkatalog Konsumcannabis. Der tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Folgend finden Sie die aus diesem Grund am 6. November herausgegebene Pressemitteilung des Brandenburger Ministeriums für Gesundheit und Soziales.

Konsumcannabis: Brandenburger Bußgeldkatalog tritt am 1. Januar 2025 in Kraft

Der Brandenburger Bußgeldkatalog zur Verfolgung und Ahndung von Verstößen im Bereich des Konsumcannabisgesetzes ist heute im Amtsblatt für Brandenburg (Nummer 44 vom 6. November 2024) veröffentlicht worden. Er tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Der „Bußgeldkatalog Konsumcannabis“ ist als Richtlinie für die zuständige Behörde bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Anwendungsbereich des Konsumcannabisgesetzes anzuwenden. Er sieht unterschiedliche Regel- oder Rahmensätze für Bußgelder in Abhängigkeit von der jeweiligen Ordnungswidrigkeit vor. Die Regel- und Rahmensätze stellen eine Orientierung dar; die Höhe des Bußgeldes ist letztlich abhängig von dem jeweiligen Einzelfall.

Der Sanktionsschwerpunkt liegt auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. So kann der Cannabiskonsum in Verbotszonen mit 50 Euro bis 500 Euro oder der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit 300 Euro bis 1.000 Euro geahndet werden.

Nach dem Konsumcannabisgesetz des Bundes darf in Deutschland jede erwachsene Person bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und mit sich führen. Zu Hause dürfen erwachsene Personen bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen. Wenn die erlaubte Menge um bis zu 5 Gramm (unterwegs) bzw. 10 Gramm (zu Hause) überschritten wird, gilt das als Ordnungswidrigkeit – hier droht ein Bußgeld von 250 bis 1.000 Euro. Nach wie vor bleibt der Besitz größerer Mengen strafbar; hier droht eine erhebliche Freiheits- oder Geldstrafe.

Das Konsumcannabisgesetz ist zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Damit hat der Gesetzgeber den Besitz, den Konsum und den privaten sowie nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist seit dem 27. Juni 2024 gemäß der Brandenburgischen Konsumcannabisgesetz-Zuständigkeitsverordnung (BbgKCanGZV) im Land Brandenburg zuständige Behörde im Sinne des Konsumcannabisgesetzes. Es ist Sonderordnungsbehörde nach § 11 des Ordnungsbehördengesetzes und auch sachlich zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 bis 36 des Konsumcannabisgesetzes.

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~06-11-2024-konsumcannabis-brandenburger-bussgeldkatalog#

tagung konzept touristische emobilität bildrechte und bildquelle stadt brandenburg

Konzept Touristische E-Mobilität in der Havelregion vorgestellt

Werder (Havel), 25.12.2024 – Ach ja, die leidige Sache mit der Elektromobilität. Hat sie in Deutschland bessere Chancen auf Zukunft, als der Verbrenner? Die Antwort dürfte schlicht im Kilometer-Preis liegen und der Tatsache, dass man für Öl mit fragwürdigen Leuten kuscheln muss, während man Strom schlicht selber produzieren kann.

Wenngleich noch lange nicht alles gut ist, hat die Elektromobilität in den letzten zehn Jahren dann doch eine ganz gute Entwicklung hingelegt. Auf der Straße immer mehr E-Kennzeichen, Busse fahren zunehmends elektrisch und selbst E-LKW sind mittlerweile keine Seltenheit mehr. Vom Boom der E-Bikes mal ganz abgesehen – jedes zweite in der Bundesrepublik verkaufte Fahrrad hat mittlerweile einen Motor.

Während E-Mobilität auf der Straße mittlerweile fast schon zum Alltagsbild gehört, steckt sie auf, im und am Wasser noch in den Kinderschuhen. Welche Chancen sie im Tourismusbereich bietet und welche Weichen dafür zu stellen sind, das wurde Mitte November bei einer Tagung in der Stadt Brandenburg erörtert. Dabei scheinbar auch mit im Boot: die Blütenstadt. Worum es ging, steht in einer Presseinformation der Brandenburger Stadtverwaltung vom 19. November 2024. Bild und Bildquelle: Stadt Brandenburg.

Konzept zur Förderung touristischer E-Mobilität in der Havelregion vorgestellt

Vergangene Woche fand im Technologie- und Gründerzentrum eine richtungsweisende Infoveranstaltung statt, bei der das neue Konzept zur Förderung und zum Ausbau der touristischen E-Mobilität in der Havelregion mit Booten und Schiffen vorgestellt wurde.

Rund 50 Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Wassertourismus, Städteplanung und Wirtschaftsförderung nahmen teil. Das Konzept wurde vom WIR-Netzwerk (Havelseen-Wassertouristischer Verbund aus Brandenburg an der Havel, Werder, Potsdam, Schwielowsee, Groß Kreutz) und der LAG Fläming bei der Firma Inspektour in Auftrag gegeben.

Die städtische Wirtschaftsförderung betonte die Bedeutung der Initiative:

„Der Übergang zur E-Mobilität ist eine ökologische Notwendigkeit, um auf die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren. Die Havelregion zwischen Potsdam und Havelberg kann zu einem Vorreiter für umweltfreundliche Mobilität auf dem Wasser werden. Der Tourismus in Brandenburg an der Havel würde zusätzlich gestärkt werden, da die Nachfrage der Gäste nach einem nachhaltigen und naturverbundenen Urlaub weiterwächst.“

Die Veranstaltung, die in einem transparenten Dialog zwischen Marina-Betreibern, Bootsbauern, touristischen Verbänden und Kommunalvertretern durchgeführt wurde, zielte darauf ab, künftige Anforderungen und Lösungen für eine emissionsarme Mobilität zu klären. Vorgestellt wurden zentrale Ergebnisse einer umfassenden Analyse, darunter eine SWOT-Analyse der Region, Markt- und Trendbewertungen sowie konkrete Starterprojekte.

Zu den übergeordneten Zielen des Konzepts gehören:

  • Aufbau einer flächendeckenden, kompatiblen E-Ladeinfrastruktur
  • Erhöhung der Nutzung von E-Mobilität in der Region
  • Verbesserung der touristischen Infrastruktur
  • Förderung nachhaltiger Kooperationen
  • Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzaspekten
  • Ausbau digitaler Lösungen und die Schaffung eines zentralen Umsetzungsmanagements

Das Konzept wird nach den zahlreichen Anregungen aus der Veranstaltung weiter ausgearbeitet. Die Finalversion wird voraussichtlich Ende des Jahres veröffentlicht.

https://www.stadt-brandenburg.de/presse/konzept-zur-foerderung-touristischer-e-mobilitaet-der-havelregion-vorgestellt

handwerkskammer potsdam bild werderanderhavel.de

Neue Regierung: Handwerkskammer gratuliert und erwartet „klare Signale“

Werder (Havel), 18.12.2024 – Das Handwerk ist eine wichtige Säule der brandenburgischen Wirtschaft: Es kommt von hier und nicht wegen der Fördergelder, macht manchmal seinen Job schon seit Jahrhunderten direkt vor Ort, kennt Land und Leute und fliegt am Wochenende nicht nach Hause.

Zuverlässig über goldenem Boden schweben kann das brandenburger Handwerk zukünftig aber nur, wenn auch die Rahmenbedingungen stimmen. Eine davon ist eine funktionierende Landesregierung.

„Planungssicherheit und pragmatische Unterstützung bleiben die Basis, damit das Handwerk seine Schlüsselrolle für Brandenburg weiterhin erfolgreich ausfüllen kann“, heißt es deshalb auch in einer Grußbotschaft, die die Potsdamer Handwerkskammer aus Anlass der Wiederwahl Dietmar Woidkes zum Ministerpräsidenten in Richtung Staatskanzlei geschickt hat. Lesen Sie hier die zugehörige Pressemitteilung vom 11. Dezember 2024.

Nach Regierungsbildung: Brandenburgisches Handwerk fordert zügige Umsetzung des Aktionsprogramms „Zukunft des Handwerks“

Der Brandenburgische Handwerkskammertag gratuliert Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke zur Wiederwahl und begrüßt die zügige Regierungsbildung durch SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Von der neuen Landesregierung erwartet das Handwerk klare Signale zur Stärkung der überwiegend klein- und mittelständisch strukturierten Wirtschaft in Brandenburg sowie eine stabile Regierungsarbeit.

„Unsere Betriebe sind unverzichtbar – für die Energiewende, den Klimaschutz, die wirtschaftliche Zukunftssicherung und die Dinge des täglichen Lebens. Zum Erhalt der Leistungskraft braucht es jetzt klare Unterstützung unserer Betriebe: die Einführung der angekündigten Praktikumsprämie, um junge Menschen für handwerkliche Berufe zu begeistern, die Vereinfachung der Meistergründungsprämie sowie spürbare Entlastungen durch konsequenten Bürokratieabbau. Mit dem Aktionsprogramm ‚Zukunft des Handwerks‘ muss die Landesregierung schnell und verbindlich liefern. Unsere Betriebe können die Herausforderungen der Zeit nur meistern, wenn Energiekosten gesenkt, Fachkräfte gesichert und Unternehmensnachfolgen sowie Neugründungen erleichtert werden. Insbesondere der Bürokratieabbau ist essenziell, um jungen Gründerinnen und Gründern den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken.“
Robert Wüst, Präsident Handwerkskammertag Brandenburg

Planungssicherheit und pragmatische Unterstützung bleiben die Basis, damit das Handwerk seine Schlüsselrolle für Brandenburg weiterhin erfolgreich ausfüllen kann.

https://www.hwk-potsdam.de/artikel/presseinformation-nr-93-vom-11-dezember-2024-9,735,6007.html

potsdam_landtag_nikolaikirche_bild_werderanderhavel_de-berndreiher

Landtagswahl: Drei Landtagspräsident*innen rufen zum Schutz der Demokratie

Werder (Havel), 14.09.2024 – Der Ausgang in Sachsen und Thüringen ist bekannt. Am 22. September werden nun auch die Brandenburgerinnen und Brandenburger ihr neues Landesparlament wählen.

Angesichts der bevorstehenden Urnengänge haben die drei amtierenden Landtagspräsident*innen von Sachsen, Thüringen und Brandenburg am 16. August einen gemeinsamen Aufruf zum Schutz der Demokratie veröffentlicht. Nachzulesen hier in der zugehörigen Pressemitteilung.

Vor den Landtagswahlen im September rufen die Präsidentinnen und der Präsident der drei Parlamente gemeinsam alle Wahlberechtigten zum Schutz der Demokratie auf

Die Präsidentinnen und der Präsident der Landtage von Brandenburg, Sachsen und Thüringen rufen vor den Parlamentswahlen im September zum Schutz der freiheitlichen Demokratie auf.

In einer gemeinsamen Erklärung appellieren sie an die Bürgerinnen und Bürger, ihr Stimmrecht für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu nutzen. „Es geht um die Frage, ob unsere Länder das Miteinander stärken – oder ob sie durch ein Erstarken extremistischer Kräfte an Zukunftsfähigkeit einbüßen“, heißt es unter anderem in der gemeinsamen Erklärung. Unterzeichnet ist sie von den Landtagspräsidentinnen Birgit Pommer und Prof. Dr. Ulrike Liedtke sowie von Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler.

Birgit Pommer, Präsidentin des Thüringer Landtags, erklärt: „Demokratie heißt mitzugestalten. Sie ist keine Selbstverständlichkeit und wurde 1989 friedlich errungen. Wer wählen geht, stärkt nicht nur die eigene Position, sondern auch eine lebendige Demokratie. Wir erleben derzeit, wie politisch engagierte Menschen, Journalistinnen und Journalisten, kommunale Vertreterinnen und Vertreter angegriffen und bedroht werden. Wir erleben, wie die Meinungsfreiheit infrage gestellt und Diskriminierung zum Alltag wird. Das alles bereitet mir große Sorge. Am 1. September wird nicht nur ein Landtag gewählt. Die Thüringerinnen und Thüringer treffen auch eine Entscheidung, wie das Zusammenleben in Zukunft gelingen kann.“

Dr. Matthias Rößler, Präsident des Sächsischen Landtags, unterstreicht: „Wir leben in turbulenten politischen Zeiten: Es wird viel diskutiert, protestiert und auch demonstriert – all das gehört zu einer lebendigen Demokratie. Aber Entscheidungen fallen am Ende im Parlament. Und wer dort sitzt, darüber entscheiden die Bürger in freien Wahlen. Das haben wir uns im Osten in der Friedlichen Revolution 1989 erkämpft. Nutzen wir alle dieses Recht: Gehen Sie am 1. September 2024 zur Wahl!“

Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Präsidentin des Landtages Brandenburg, betont: „Bei den Wahlen in diesem Jahr geht es um viel. Die gute Entwicklung der ostdeutschen Länder beruht auf dem friedlichen Miteinander und dem Engagement zahlreicher Menschen für den Zusammenhalt. Spaltung, Hass und Hetze nützen niemandem außer den Gegnern der Demokratie; gemeinsam können wir ihnen entgegentreten und die Herausforderungen der Zeit bewältigen.“

https://www.landtag.brandenburg.de/de/meldungen/vor_den_landtagswahlen_im_september_rufen_die_praesidentinnen_und_der_praesident_der_drei_parlamente_gemeinsam_alle_wahlberechtigten_zum_schutz_der_demokratie_auf/40184

www.landtag.brandenburg.de/

www.thueringer-landtag.de/

www.landtag.sachsen.de/

Innenministerium: Ab 1. Juli neue Hundehalteverordnung

Werder (Havel), 30.06.2024 – Neben der Abkehr von der Rasseliste ist eine grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde Bestandteil der ab Montag geltenden neuen Brandenburger Hundehalteverordnung. Außerdem gilt jetzt landesweit die Pflicht, die durch Hunde verursachten Verunreinigungen zu beseitigen.

Lesen Sie mehr zur neuen Verordnung (und den Übergangsregeln zum Beispiel zur Kennzeichnungspflicht) in der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 26. Juni 2024.

Neue Hundehalteverordnung tritt am 1. Juli in Kraft

Verordnung hält an Bewährtem fest und schafft neue Regelungen – Paradigmenwechsel: Abkehr von der sogenannten Rasseliste

Am 1.Juli 2024 tritt die neue Hundehalteverordnung in Brandenburg in Kraft. Die neue Verordnung knüpft einerseits an die bisherigen Regelungen der alten Hundehalterverordnung an und setzt andererseits bewusst andere inhaltliche Akzente, wie Innenminister Michael Stübgen heute in Potsdam mitteilte.

„Die neue Verordnung ist anwenderfreundlich und übersichtlicher gestaltet. So unterscheidet die neue Verordnung zwischen Regelungen, die für alle Hunde gelten und solchen, die für gefährliche Hunde gelten. Mit der Abschaffung der sogenannten Rasseliste stellen wir das Verhalten des Hundes in den Vordergrund. Die kommunalen Spitzenverbände und die Landkreise sind über die neue Hundehalteverordnung bereits informiert. Sie löst die alte Verordnung ab, die noch bis Ende Juni gültig ist.“

Michael Stübgen, Innenminister Brandenburg

Mit der neuen Verordnung schafft das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Zugleich wird auch die Regelung zu Hunden nach der sogenannten 20/40- Regelung aufgehoben. Damit entfällt ab 1. Juli auch das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein.

Neu ist – neben der Abkehr von der Rasseliste – die grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde

Zu den Regelungen, an denen auch weiterhin festgehalten wird, zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot, die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Zuverlässigkeit. Zahlreiche Änderungen oder Ergänzungen betreffen Regelungen zu einer Rückstufung von einmal als gefährlich festgestellten Hunden zu nicht-gefährlichen Hunden oder auch zu Besuchshunden, die bislang von der Hundehalterverordnung nicht erfasst waren.

Die neue Hundehalteverordnung gilt ab 1. Juli 2024. Bis dahin gilt noch die alte Fassung. Übergangsregelungen gewährleisten einen geordneten Übergang.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Hundehalteverordnung

Eins: Welches sind die wesentlichen Änderungen gegenüber der Hundehalterverordnung aus dem Jahr 2004 und an welchen wurde festgehalten? 

Mit der Ablöseverordnung wird im Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderleglich und widerleglich gefährliche Hunde aufgrund der Rasse abgeschafft. Das Verbot des Haltens von unwiderleglich gefährlichen Hunden entfällt. Es soll zukünftig vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend sein. Danach hat die örtliche Ordnungsbehörde die Gefährlichkeit eines Hundes in jedem Einzelfall festzustellen (z. B. nach einem Biss).

Mit einem Nachweis der Sozialverträglichkeit des Hundes nach bestandener Wesensprüfung kann seine Klassifizierung als gefährlich rückgängig gemacht werden.

Neu ist auch die landesweite Pflicht, die durch Hunde verursachten Verunreinigungen zu beseitigen.

    Darüber hinaus werden weitere Änderungen vorgenommen. So wird um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen und um die aktuelle Einteilung der Vorschriften übersichtlicher zu gestalten, mit der Ablöseverordnung zunächst eine deutlichere Trennung zwischen Regelungen, die für alle Hunde (§§ 1 bis 4) und solchen, die für gefährliche Hunde gelten (§§ 5 bis 13), vorgenommen.

    Wesentlich ist auch die erstmals für alle Hunde ab acht Wochen eingefügte obligatorische Kennzeichnungspflicht mittels eines Mikrochip-Transponders. Die Kennzeichnung, die es bislang nur für schwere und große Hunde gab, trägt dazu bei, gefahrenabwehrrechtlich die Anzahl der nicht gekennzeichneten Hunde zu reduzieren. Die obligatorische Kennzeichnungspflicht schafft einen einheitlichen Standard, an dem es bislang fehlte. Die Pflicht, die Kennzeichnung bei Hunden vorzunehmen, die älter als acht Wochen sind, kann bei Welpen sogleich von der Züchterin oder dem Züchter vorgenommen werden.

    Die Kennzeichnungspflicht steht dabei im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht. Die örtliche Ordnungsbehörde erhält dadurch einen sicheren Überblick über die Anzahl der örtlich gehaltenen Hunde. Die Anzeigepflicht legt der Halterin oder dem Halter auf, den Nachweis der Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer bei der Ordnungsbehörde vorzulegen. Eine darüberhinausgehende kostenlose Registrierung bei einem privatrechtlichen Verein (TASSO; FINDEFIX) kann freiwillig vorgenommen werden.

    Weitere Änderungen und Ergänzungen beseitigen Vollzugsdefizite, die bei der Anwendung der Hundehalterverordnung festgestellt wurden. Hierzu zählen zum Beispiel Regelungen zu einer „Rückstufung“ von einmal als gefährlich festgestellten Hunden zu nicht-gefährlichen Hunden oder auch zu Besuchshunden, die bislang von der Hundehalterverordnung nicht erfasst waren.

    Demgegenüber konnte die Forderung nach einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde (und nicht nur für gefährliche Hunde) und die Forderung nach einem zentralen Melderegister nicht berücksichtigt werden, weil hierfür das Ordnungsbehördengesetz gegenwärtig keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage bietet.

    Andererseits hält die Ablöseverordnung an bewährten Regelungen der Hundehalterverordnung 2004 fest und schafft so auch einen beabsichtigten Wiedererkennungseffekt. Zu den Regelungen, an denen auch weiterhin festgehalten wird, zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot, die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Zuverlässigkeit. Diese Vorschriften wurden allerdings überarbeitet und „geschärft“.

    Die erforderlichen Übergangsregelungen runden die Hundehalteverordnung ab, heben mit dem Inkrafttreten die Gefährlichkeit eines Hundes anhand der Rassezugehörigkeit auf und enthalten erforderliche Regelungen zum Bestandsschutz (vgl. FAQ Nr.7).

    Zwei: Welche neuen Regelungen kommen nach Inkrafttreten der Hundehalteverordnung auf Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer zu? 

    Nach der neuen Verordnung besteht für alle Hunde ab achter Woche eine kostenpflichtige Anmelde- und Kennzeichnungspflicht. Eine kostenlose Registrierung bei einem privaten Haustierregister (TASSO, FINDEFIX) kann vorgenommen werden. Die Rasse, das Wurfdatum, die Farbe des Hundes sowie die Chipnummer und natürlich die Personalien der Halterin oder des Halters sind der örtlichen Ordnungsbehörde mitzuteilen.

    Ein Verstoß gegen diese Regelung kann erst ab dem siebten Monat nach Inkrafttreten der Verordnung als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, um der großen Anzahl von Hundehalterinnen und Hundehaltern, die bisher nicht anzeige- und kennzeichnungspflichtig waren, eine angemessene Übergangszeit für die neue Verpflichtung zu ermöglichen.

    Drei: Was muss ich beim Urlaub mit Hund im Land Brandenburg beachten? 

      Für Besuchshunde gelten ab dem Beginn des Aufenthalts im Land Brandenburg die allgemeinen Regelungen zum Halten und Führen von Hunden, zur Leinenpflicht- und zum Maulkorbzwang und Mitnahmeverbot. Besuchshunde sind von der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sowie dem Erlaubnisverfahren befreit. Jedoch gelten für (Besuchs)-Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, die strengeren Regelungen zum Halten und Führen von Hunde. Danach sind sie außerhalb des befriedeten Grundstücks ständig an einer zwei Meter nicht überschreitenden Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.

      Vier: Welche Vorschriften in Verbindung mit der Abschaffung der Rasselisten entfallen? 

      Das Land Brandenburg hat aktuell – bis zum 30. Juni 2024 – eine zweigeteilte Rasseliste. Die Abschaffung dieser Liste betrifft § 8 Abs. 2 und 3 Hundehalterverordnung und Folgeregelungen, zu denen das Zuchtverbot nach § 7 Abs.1 Hundehalterverordnung zählt.

        Die bisherige Regelung in § 8 Abs. 2 Hundehalterverordnung sah vor, dass die dort gelisteten fünf Hunderassen als unwiderlegbar gefährlich galten. Damit einher ging ein absolutes Verbot des Haltens dieser Hunderasse nach § 1 Abs. 2 Satz 3 Hundehalterverordnung. § 8 Abs.3 Hundehalterverordnung enthielt eine zweite Liste von 13 gelisteten Hunden, bei denen im Unterschied zu den Hunden der ersten Liste die Gefährlichkeit widerlegbar vermutet wurde. Die Gefährlichkeit konnte durch eine sog. Wesensprüfung (als Schritt zum „Negativzeugnis“) widerlegt werden. Jegliche Erlaubnisverfahren und Verbote entfallen für das Halten von Hunden, die bislang nicht auffällig waren.

        Fünf: Welche Hunde gelten nach der neuen Hundehalteverordnung als gefährlich? 

          Mit der Hundehalteverordnung wird das bisherige Regelungskonzept der Rasselisten aufgegeben (FAQ 1). Die Gefährlichkeit eines Hundes wird nicht länger aufgrund dessen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse unwiderlegbar unterstellt oder widerlegbar vermutet und damit nicht länger an Eigenschaften des Hundes gemessen.

          Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung eines ganz konkreten Vorfalls der örtlichen Ordnungsbehörde ergibt, dass eine Gefährlichkeit vorliegt, die dann auch festgestellt wird. Aufgrund der bisherigen Daten dürfte das in erster Linie (aber nicht nur) der Fall bei Bissen sein. Solange diese Feststellung nicht erfolgt ist, gilt ein Hund als nicht gefährlich.

          Sechs: Wie werden Hunde, die nach bisherigem Recht aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestuft waren, behandelt? 

          Hunde, die nach bisherigem Recht ausschließlich aufgrund der Rassezugehörigkeit des Hundes als gefährlich galten, gelten ab dem 1. Juli 2024 als nicht mehr gefährlich (vgl. § 17 Abs. 1 Hundehalteverordnung). Demnach greifen für sie nur noch die Regelungen, die für alle Hunde gelten. Darunter fällt nunmehr auch die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht (vgl. § 2 Hundehalteverordnung).

            Sieben: Ab wann gelten die neuen Regelungen und welche Übergangsregelungen sind vorgesehen? 

            Grundsätzlich gelten die Regelungen der neuen Hundehalteverordnung ab dem 1. Juli 2024. Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sind erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro sanktioniert. Insoweit besteht für die nunmehrige grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für Hunde im Land Brandenburg eine Übergangsfrist von sieben Monaten (vgl. § 19 Abs. 1 Hundehalteverordnung). Bisherige Erlaubnisse, die nicht an eine Rassezugehörigkeit geknüpft sind, gelten fort.

              Acht: Ich habe einen bislang nicht gefährlichen Hund, der nicht gekennzeichnet ist. Ich habe ihn aber bei TASSO registriert. Was ändert sich für mich mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung und was habe ich zu veranlassen?

              Mit der neuen Hundehalteverordnung kommen Änderungen auf die Hundehalterinnen und Hundehalter zu. Bislang mussten nur schwere und große Hunde gekennzeichnet und angezeigt werden. Diese Pflicht wird nunmehr auf alle Hunde ausgeweitet und erfasst alle Hunde, die älter als acht Wochen sind.

                Dabei ist es egal, ob sie gefährlich sind oder nicht. Der Verordnungsgeber verspricht sich über das Auslesen des Microchips, die Kennzeichnung, vor allem eine sichere Ermittlung der Halterin oder des Halters in Fällen, in denen der Hund entlaufen ist oder einen Schaden verursacht hat.

                Fehlt eine solche Kennzeichnung beispielsweise bei tot aufgefundenen Hunden oder Fundhunden, kann eine solche Zuordnung nicht erfolgen. Die Kennzeichnung trägt insoweit dazu bei, gefahrenabwehrrechtlich die Anzahl der nicht gekennzeichneten Hunde zu reduzieren. Die Anzeigepflicht soll dabei unverzüglich vor Ort bei der zuständigen Ordnungsbehörde erfolgen.

                Da die Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht auf alle Hunde erweitert wird, aber nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter dieser Pflicht schnellstmöglich nachkommen werden, trägt der Verordnungsgeber dem Rechnung. Ein Verstoß kann erst ab dem 1. Februar 2025 geahndet werden (§ 19 Abs.1 Satz 3). Eine zusätzliche und freiwillige Registrierung bei TASSO /FINDEFIX oder einem anderen Verein bleibt davon unberührt.

                https://mik.brandenburg.de/mik/de/start/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~26-06-2024-neue-hundehalteverordnung-tritt-am-1-juli-in-kraft#

                https://mik.brandenburg.de/mik/de/start/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~26-06-2024-neue-hundehalteverordnung#

                potsdam_landtag_nikolaikirche_bild_werderanderhavel_de-berndreiher

                Brandenburg: Innenminister zum Verfassungstreuecheck

                Werder (Havel), 13.05.2024 – Zukünftige Staatsdiener in Brandenburg sollen auch daran gemessen werden, ob sie dem Staat auch wirklich dienen wollen. „Mit neuem Gesetz schützen wir unser Land besser vor Gegnern unserer Demokratie“ sagt Innenminister Stübgen zum jetzt vom Landtag beschlossenen Verfassungstreuecheck. Lesen Sie mehr in einer Presseinfo des Brandenburger Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 26. April 2024.

                Verfassungstreuecheck: Stübgen begrüßt Landtagsbeschluss

                Innenminister Michael Stübgen hat die Verabschiedung des sogenannten Verfassungstreuechecks durch den brandenburgischen Landtag begrüßt. Das Parlament hatte den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungsfraktionen heute verabschiedet. Mit dem Gesetz wird das Berufsbeamtentum in Brandenburg besser vor Verfassungsgegnern geschützt.

                „Mit dem heute beschlossenen Gesetz schützen wir unser Land besser vor Gegnern unserer Demokratie. In Zukunft wird es Verfassungsfeinden wesentlich schwerer fallen, unsere Kinder als Lehrerin oder Lehrer zu unterrichten, als Polizist zu arbeiten oder als Richterin oder Staatsanwalt über Schuld und Unschuld zu entscheiden. Dabei werden die Anforderungen für den Beruf des Beamten keineswegs verschärft, denn bereits jetzt sehen die einschlägigen Gesetze vor, dass Beamtenbewerber die Gewähr für die Verfassungstreue erfüllen müssen. Neu ist nur, dass jetzt die einstellenden Behörden in die Lage versetzt werden, durch die Regelanfrage beim Verfassungsschutz diese Voraussetzung effektiv zu überprüfen.“

                Michael Stübgen, Innenminister land Brandenburg

                Durch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes werden die Einstellungsbehörden ermächtigt und verpflichtet, sich bei der Verfassungsschutzbehörde mittels einer sogenannten Regelanfrage zu erkundigen, ob Erkenntnisse vorliegen, die an der Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung zweifeln lassen.

                Die Anfrage erfolgt nur für die Bewerber, die für eine Einstellung bereits ausgewählt wurden. Die Prüfung der Gewährleistung der Verfassungstreue ist also das letzte zu prüfende Kriterium vor der Einstellung bzw. Ernennung. Die Anfrage wird nicht vor der Anwärterausbildung durchgeführt, sondern erst, wenn die Verbeamtung auf Probe oder in Ausnahmefällen unmittelbar eine Berufung ins Lebenszeitverhältnis vorgesehen ist.

                Dabei übermittelt die Verfassungsschutzbehörde nur solche Erkenntnisse, die ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erhoben wurden. Über die Relevanz für das Einstellungsverfahren entscheidet die Einstellungsbehörde.

                Für die Bestandsbeamten wird im Rahmen von Disziplinarverfahren eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde dann durchgeführt, wenn Handlungen begangen wurden, die den Verdacht einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht rechtfertigen. Dazu wurden die im Landesdisziplinargesetz enthaltenen Verfahrensregelungen zur Durchführung des behördlichen Disziplinarverfahrens ergänzt.

                Sämtliche Disziplinarmaßnahmen werden nun durch die zuständigen Behörden mittels Disziplinarverfügung ausgesprochen. Die Disziplinarklage im Landesdisziplinargesetz ist abgeschafft, mit Ausnahme der Richter und Staatsanwälte zur Sicherung der verfassungsrechtlich geschützten richterlichen Unabhängigkeit.

                Auf diese Weise wird die Durchführung von Disziplinarverfahren wesentlich vereinfacht. Gleichzeitig stärkt das Gesetz die Verantwortung und die Personalhoheit der Dienstherren. Diese können nun schneller auf schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen reagieren und selbst über die erforderlichen und angemessenen Konsequenzen entscheiden. Die Betroffenen können gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen und klagen. Die Neuregelungen sollen 2027 umfassend evaluiert werden.

                https://mik.brandenburg.de/mik/de/start/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~26-04-2024-verfassungstreuecheck#

                Im Bild: Handwerkskammer Potsdam. Bildquelle: Handwerkskammer Potsdam

                Handwerkskammer Potsdam: Schlechte Lage im Handwerk und Forderungen

                Werder (Havel), 19.03.2024 – Die brandenburgischen Handwerksbetriebe sehen sich aktuell vor einige Herausforderungen gestellt. Sinkende Auftragsbestände, hohe Energiekosten und rückläufige Beschäftigtenzahlen gehören dazu.

                Das Handwerk in seiner derzeitigen Lage zu stabilisieren, dafür hat die Handwerkskammer jetzt einige Aufgaben für die Politik in Bund und Landtag aufgeschrieben: Steuersenkungen, bezahlbare Energieversorgung, höhere Wertschätzung für Selbstständigkeit sowie leistungsfähigere allgemeinbildende Schulen unter anderem. Basis dafür war eine Firmenbefragung des Zentralverbandes Handwerk (ZDH). Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung der Handwerkskammer Potsdam vom 3. März 2024.

                Schlechte Lage im brandenburgischen Handwerk zum Jahresbeginn

                Betriebe fordern Steuern- und Abgabensenkung und höhere Wertschätzung

                Angesichts des schwierigen konjunkturellen Umfelds verschlechtert sich auch im brandenburgischen Handwerk die Lage. Das ergab die Auswertung einer ZDH-Betriebsbefragung zwischen 5. und 14. Februar 2024, deren Ergebnisse jetzt vorgestellt wurden.

                Die Handwerksbetriebe in Brandenburg erwarten für die ersten beiden Quartale des laufenden Jahres in Summe deutlich rückläufige Umsätze. Für das 1. Quartal
                2024 gehen 48 Prozent von einem Umsatzrückgang im Vergleich zum 1. Quartal 2023 aus, während nur sechs Prozent einen Umsatzanstieg erwarten. Vor dem
                Hintergrund der hohen Preissteigerungsraten der letzten 12 Monate ist das ein alarmierendes Ergebnis.

                Ursächlich für die schwachen Umsatzerwartungen dürfte vor allem die Entwicklung der Auftragsbestände sein. Bis zum Ende des 2. Quartals 2024 sind die Erwartungen für die Auftragsbestände deutlich negativ: 38 Prozent der
                brandenburgischen Handwerksbetriebe erwarten abnehmende Auftragspolster, noch 16 Prozent zunehmende. Dabei überwiegen auch hier in allen
                Gewerbegruppen die Pessimisten. Die Bauhaupt-, Ausbau- und die Handwerke für den gewerblichen Bedarf haben aber noch einmal deutlich negativere Erwartungen an die Entwicklung ihrer Auftragsbestände als das
                Gesamthandwerk.

                Das schwache wirtschaftliche Umfeld führt zudem zu deutlich negativen Beschäftigungserwartungen. 22 Prozent der Betriebe im Gesamthandwerk Brandenburgs gehen von einer rückläufigen Beschäftigtenzahl bis zum Ende des zweiten Quartals 2024 aus, nur drei Prozent erwarten eine Zunahme. Auch hier finden sich durchweg alle Gewerkegruppen aufseiten der Pessimisten.

                Zusätzlich zum schwierigen konjunkturellen Umfeld gibt es aus Sicht der brandenburgischen Handwerksbetriebe eine ganze Reihe von Hemmnissen oder Rahmenbedingungen, die den Geschäftsbetrieb aktuell zusätzlich negativ beeinflussen. Nach Einschätzung der umfrageteilnehmenden Handwerksbetriebe
                wirken besonders belastend: eine hohe Steuer- und Abgabenlast (72 Prozent), hohe Energiekosten (53 Prozent) sowie die zu erfüllenden bürokratischen Dokumentations- und Nachweispflichten (46 Prozent). Die aktuellen
                Belastungsfaktoren werden von den Handwerksbetrieben als grundsätzliche, strukturelle Standortnachteile in Brandenburg bewertet.

                Die vorliegenden Ergebnisse sind eine klare Handlungsaufforderung an die Politik. Dabei werden Steuersenkungen (57 Prozent), eine bezahlbare
                Energieversorgung (52 Prozent), höhere Wertschätzung für Selbstständigkeit (42 Prozent) sowie leistungsfähigere allgemeinbildende Schulen (33 Prozent) am häufigsten benannt.

                „Schon zu Jahresbeginn wird deutlich, dass sich unsere brandenburgischen Handwerksbetriebe in einer schwierigen Lage befinden, der Pessimismus raumgreifend ist. Es ist unerlässlich, dass die Politik wirksame Schritte unternimmt, um das Brandenburger Handwerk zu unterstützen. Steuersenkungen einschließlich Lohnnebenkosten, Senkung der Energiekosten sowie eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Selbstständige sind dringend erforderlich, um die Existenzgrundlage unserer Handwerksbetriebe zu sichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Es darf keine Zeit verloren werden – das Handwerk benötigt jetzt klare und entschlossene Unterstützung seitens der Politik.“

                Robert wüst, Präsident des Brandenburgischen Handwerkskammertages

                Über den Handwerkskammertag Land Brandenburg

                Der Handwerkskammertag Land Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 38.400 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 157.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 17,9 Milliarden Euro erwirtschaften. In über 3.500 Ausbildungsbetrieben werden über
                7.600 Auszubildende ausgebildet.

                Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.
                Weitere Informationen finden Sie unter:

                • Handwerkskammer Cottbus: www.hwk-cottbus.de
                • Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg: www.hwk-ff.de
                • Handwerkskammer Potsdam: www.hwk-potsdam.de

                https://www.hwk-potsdam.de/wp-content/uploads/sites/8/2024/03/17_BHKT_Konjunktur.pdf

                Landtag: Gesetz gegen Gewalt an Frauen

                Werder (Havel), 28.02.2024 – Gewalt gegen Frauen kann viele Formen haben: körperliche, sexualisierte und psychische. Gewalt gegen Frauen ist in den meisten Fällen ein Männerding; irgendwas mit Macht ist oft der Antrieb: ob Ohnmacht, Machtanspruch oder Machtverlust. Um Gewalt gegen Frauen einzudämmen, hat der Landtag jetzt ein neues Gesetz beschlossen. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 21. Februar 2024.

                Landtag beschließt neues Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

                Stübgen: „Neues Gesetz ist wichtiger Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt“

                Innenminister Michael Stübgen hat die Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durch den brandenburgischen Landtag begrüßt. Das Parlament hatte den Gesetzentwurf heute beschlossen, der innerhalb der Landesregierung federführend vom Innenministerium vorbereitet worden war. 

                „Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Landtag ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt in Brandenburg. Mit dem neuen Gesetz erhält die Polizei umfassende Möglichkeiten, um potentielle Opfer vor häuslicher Gewalt zu schützen und Täter effektiv zu hindern, weitere Straftaten zu begehen. Nicht das potentielle Opfer muss sein Verhalten ändern, sondern der Gefährder – diesem wichtigen Grundsatz trägt das neue Gesetz Rechnung. Ich hoffe, es trägt auch dazu bei, die Fallzahlen häuslicher Gewalt in Brandenburg zu senken. Denn jeder Fall ist ein Fall zu viel.“

                Michael Stübgen, Innenminister Brandenburg

                Im Jahr 2023 zählte die Polizei 6.325 Fälle häuslicher Gewalt, +8,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Etwa zwei Drittel der Fälle der häuslichen Gewalt waren den Körperverletzungen zuzurechnen. Diese stiegen im Jahr 2023 um 6,3 Prozent auf 4.284 Fälle an. Auch Bedrohungen stiegen um 7,8 % auf 938 Fälle. Gewaltkriminalität gegen Frauen ist im Vergleich zum Vorjahr um 12,4 % auf 1.425 Fälle angestiegen.

                Mit dem Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird das Brandenburger Polizeigesetz nun an mehreren Stellen ergänzt und geändert: So wird unter anderem die elektronische Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) in sogenannten „Hochrisikofällen“ bei potentiellen Sexual- und Gewaltstraftätern eingeführt – das heißt, es liegen konkrete Tatsachen vor, dass ein hohes Risiko der künftigen Straftatenbegehung gegen Leib, Leben oder Freiheit besteht. Außerdem kann die Fußfessel eingesetzt werden, um Nachstellungen mit hohem Schädigungspotential zu verhindern und um Kontakt-, Näherungs- und Rückkehrverbote zu kontrollieren.

                Darüber hinaus kann künftig eine Wohnungsverweisung und ein Rückkehrverbot bei konkreten Gefahren von maximal zwei Wochen verordnet werden, bisher waren nur zehn Tage möglich.

                In Zukunft kann die Polizei auch anstelle der bloßen Beratung durch Polizeivollzugsbeamte vor Ort eine Kontaktaufnahme durch eine Beratungsstelle veranlassen, damit das Opfer sich in der unmittelbaren Einsatzsituation keinem psychischen Zwang durch den Täter vor Ort bzw. der zeitlichen Nähe zum Tatgeschehen ausgesetzt fühlt.

                Mit dem neuen Gesetz können potentielle Täter nun auch der Wohnung verwiesen werden, wenn sie alkoholisiert sind. Dieses Aufenthaltsverbot ist auch mit Bußgeldern versehen. Täter können außerdem auch zu Gewaltpräventionsberatungen verpflichtet werden.

                Des Weiteren wird mit dem neuen Gesetz das Rettungsdienstgesetz angepasst. Nun besteht auch die Möglichkeit, dass sich die im Rettungsdienst eingesetzten Personen an die Polizei zur Abwehr einer Gefahr des Opfers wenden können. Bislang war das nur bei Kindern bundesrechtlich möglich.

                Auch wird mit dem neuen Gesetz eine Rechtsgrundlage für Fallkonferenzen und sog. Runde Tische eingeführt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine Vielzahl an Behörden und Institutionen über Informationen verfügen, deren Bedeutung für die Arbeit einer anderen Behörde zunächst verborgen bleibt. Nun wird eine datenschutzrechtlich konforme Arbeitsweise geschaffen, um diese Art der behördlichen Zusammenarbeit auf fundierte Grundlagen zu stellen. 

                potsdam_landtag_nikolaikirche_bild_werderanderhavel_de-berndreiher

                Filmland Brandenburg präsentiert sich auf der Berlinale

                Werder (Havel), 16.02.2024 – Die Berlinale ist in vollem Gange. Brandenburgs Wirtschaftsminister nutzte die Gelegenheit eines Pressefrühstücks, um auf die Rolle Brandenburgs für die und in der Filmwirtschaft hinzuweisen. Lesen Sie mehr in einer Pressemitteilung vom 12. Februar 2024.

                Filmland Brandenburg präsentiert sich auf der Berlinale

                2023 wurde für 100 Film- und Fernsehproduktionen im Land Brandenburg gedreht

                Brandenburg war auch 2023 Drehort für zahlreiche erfolgreiche Filme und Serien. Im Rahmen der 74. Internationalen Filmfestspiele Berlin vom 15. bis 25. Februar hat das „Filmland Brandenburg“ erneut zum Pressefrühstück geladen.

                „Die Filmproduktionsbranche konzentriert sich zwar in und um Potsdam, aber die Effekte einer erfolgreichen Medienlandschaft sind im ganzen Land zu spüren. Ich freue mich, dass Brandenburg nach wie vor ein national und international bedeu­tender Filmstandort ist, dessen vielfältige Drehmöglichkeiten regelmäßig von Branchengrößen genutzt werden. So profitieren inzwischen alle Regionen des Landes davon“, sagte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach beim Pressefrühstück anlässlich der 74. Internationalen Filmfestspiele Berlin.

                Das Medienboard Berlin-Brandenburg ist auf der Berlinale mit 16 geförderten Filmen und Serien im offiziellen Programm vertreten. Einer dieser Filme ist im Wettbewerb um den Goldenen Bären zu sehen: „In Liebe, Eure Hilde“ vom Potsdamer Regisseur Andreas Dresen nach einem Drehbuch der Uckermärkerin Laila Stieler feiert auf der diesjährigen Berlinale seine Weltpremiere. Produziert wurde der Film von Pandora Film Produktion in Koproduktion mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg und ARTE. Gedreht wurde u. a. in Potsdam, Groß Köris, Ketzin, Schmergow und Kranepuhl.

                „Die Hauptstadtregion genießt national wie international einen hervorragenden Ruf aufgrund ihrer hohen Produktionsqualität, aber auch weil es sich hier einfach gut drehen lässt. Die Verbindung von Studioproduktion in der Medienstadt Babelsberg und den abwechslungsreichen Orten in der Fläche des Landes ist ein Pfund, mit dem wir punkten können. Das hat uns im vergangenen Jahr ganze 100 Produktionen beschert.“, brachte Minister Steinbach den Erfolg auf eine Formel.

                Zu dieser Entwicklung habe die Arbeit des Medienboards maßgeblich beigetragen, so Steinbach. Dazu zählten die Unterstützung bei Drehgenehmigungen und Produk­tionsberatung ebenso wie die organisierten Location-Touren und die filmtouristische Vermarktung aller Landstriche.

                Steinbach richtete den Blick sogleich in die Zukunft: „Erfolgreiche Film- und Serien­produktion in Brandenburg ist insbesondere im internationalen Wettbewerb auf konkurrenzfähige Bedingungen angewiesen. Dazu zählt auch eine attraktive Förder­kulisse. Auch wenn die Produktionsbranche im vergangenen Jahr den zahlreichen Krisen bestmöglich trotzen konnte, wird der Produktionsstandort Brandenburg und Deutschland im Ganzen nur dann weiterhin erfolgreich sein, wenn die Filmförder­reform des Bundes gelingt. Dafür setze ich mich mit Nachdruck ein.“

                Steinbach macht damit die Umsetzung der Reformpläne des Bundes um ein geplan­tes Steueranreizmodell zur Voraussetzung, die Konkurrenzfähigkeit zu inter­nationalen Produktionsstandorten in Europa und global wiederherzustellen und damit die hiesige Produktionswirtschaft zu stärken.

                Medienboard-Geschäftsführerin Kirsten Niehuus sagte: „Die Hauptstadtregion ist Deutschlands Film- und Serienstandort Nr. 1! Das ist nur möglich, weil Brandenburg mit seiner Vielfalt an großartigen Locations, erstklassigen Studios und international erfahrenen Crews mindestens die Hälfte der Attraktivität des Film- und Serien­standortes ausmacht. Malerische Landschaften, herrschaftliche Schlösser in gepflegten Parks auf der einen und Lost Places oder futuristische Motive auf der anderen Seite bereichern das Angebot außergewöhnlicher Drehorte. Nirgendwo sonst gibt es so viele unterschiedliche Motive so nah beieinander, dass man am selben Tag eine Badeszene am See‚ einen Brand im Studio und eine nächtliche Partyszene im Berliner Club drehen kann. Seit 30 Jahren fördert das Medienboard das Filmschaffen hier vor Ort und die nächsten Filme kommen bestimmt auf die Berlinale, ins Kino und auf den Bildschirm.“

                Mehr lesen: Drehlandkarte Brandenburg

                https://mwae.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=163406