Werder (Havel), 07.12.2024 – Am Bahnhof hat 2020 ein Jugendlicher einen Polizisten bei einer Kontrolle von hinten angegriffen. Im Mai 2023 sind am Stichkanal junge Leute auf einen Mann losgegangen, der sich in seiner Nachtruhe gestört sah. Das Ende vom Lied: Er bekam eine Bierflasche über den Kopf gezogen.
Beides Geschehnisse, die ich mir nicht ausgedacht habe, sondern die jeweils in den Meldungen der Polizei standen. Beispiel Havelauen hier; Vorfall Bahnhof via Tagesspiegel hier.
Jeweils aber Vorfälle, die scheinbar im Zusammenhang mit Alkohol standen, und genau deshalb mit Anlass sein dürften, dass die Stadt sich jetzt entschlossen hat, verstärkt die Einhaltung des Jugendschutzes in Blütenstadt zu kontrollieren. Lesen Sie mehr über die Hintergründe in einer Medieninfo der Stadtverwaltung vom 2. Dezember 2024.
Jugendschutzkontrollen von Ordnungsamt und Gewerbeamt
Das Ordnungsamt der Stadt Werder (Havel) führt gemeinsam mit dem Gewerbeamt der Stadt Werder (Havel) Jugensschutzkontrollen im Stadtgebiet durch. Erste Kontrollen hat es im November im Umfeld mehrerer Schulen und eines Supermarktes gegeben. In den kommenden Wochen werden auch Kontrollen „in Zivil“ durchgeführt, die Mitarbeiter werden sich ausweisen.
Ziel ist es, den leider immer wieder zu beobachteneden Konsum von Alkohol und Zigaretten bei Jugendlichen einzudämmen. Zusammen mit dem Gewerbeamt geht es aber auch darum, Verkaufsstellen zu ermitteln, die beim Verkauf von Alkohol und Zigaretten gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.
Im November wurden bereits mehrere Verkaufsautomaten kontrolliert. An den drei kontrollierten Automaten wurden erfreulicherweise keine Verstöße festgestellt: Soweit Alkohol und Zigaretten verkauft wurden, war eine Altersfreigabe durch den Personalausweis oder Führerschein erforderlich. In den kommenden Wochen wird es auch Kontrollen in gewerblichen Einrichtungen geben.
Und wie ist die Rechtslage? Bier, Wein, weinähnliche Getränke, Schaumwein und Mischungen davon dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden. Bei allen anderen alkoholischen Getränken und alkoholhaltigen Süßgetränken sowie bei Tabakwaren gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.
Beim unerlaubten Verkauf handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die laut Jugendschutzgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Ordnungswidrig kann aber auch jede andere erwachsene Person handeln, die durch ihr Verhalten einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes herbeiführt oder fördert.
Anzeigen von in der Vergangenheit liegenden Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen können unter Benennung von Zeugen beim Ordnungsamt erfolgen. https://www.werder-havel.de/werder/64-containerkategorie/116-organigramm/958-ALIAS