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Landratsamt: Aufstallpflicht auch in Werder – Weitere Allgemeinverfügung vom 23. Oktober 2025

Die Geflügelpest breitet sich aus. Laut rbb spricht der Bauernverband von einem „Desaster“ für die Züchter. In Werder ist der MAZ zufolge die Rassegeflügelschau abgesagt.

Bernd Reiher, 25.10.2025, 07:40 Uhr

Die Landkreisverwaltung hat jetzt für Blütenstadt samt den Gemarkungen Phöben, Neu Töplitz, Alt Töplitz, Göttin, Kemnitz, Leest und Werder Schutzmaßnahmen angeordnet. Lesen Sie mehr in einer Presseinformation des Landratsamtes Potsdam-Mittelmark vom 23. Oktober 2025.

Aufstallpflicht in Teilen Potsdam-Mittelmarks angeordnet

Geflügelpest im Landkreis Potsdam-Mittelmark: Aufstallung in weiteren Bereichen des Landkreises angeordnet. Weitere Allgemeinverfügung erlassen am 23. Oktober 2025

Nach dem bestätigten Verdacht auf Geflügelpest in einem Mastbetrieb am Beetzsee wird mit sofortiger Wirkung die Aufstallung der Geflügelhaltung zur Seuchenbekämpfung in weiteren Teilen des Landkreises Potsdam-Mittelmark angeordnet.

Mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung reagiert der Landkreis Potsdam-Mittelmark auf die hohe Gefahr der Ausbreitung der Geflügelpest. 

Die Anordnung zur Aufstallung des Geflügels gilt für die nachfolgend genannten Gemeinden mit den Gemarkungen:

  • im Amt Beetzsee die Gemeinden Beetzsee (Brielow und Radewege), Gemeinde Beetzseeheide (Butzow, Ketzür, Mötzow und Gortz), Gemeinde Päwesin (Päwesin und Riewend), Gemeinde Roskow (Lünow, Roskow und Weseram) und Stadt Havelsee (Pritzerbe, Fohrde, Briest, Hohenferchesar und Marzahne)
  • in der Gemeinde Groß Kreutz die Gemarkungen Götz, Deetz und Schmergow
  • Stadt Werder und die Gemarkungen Phöben, Neu Töplitz, Alt Töplitz, Göttin, Kemnitz, Leest und Werder/Havel
  • in der Gemeinde Schwielowsee die Gemarkungen Geltow und Caputh
  • in der Stadt Beelitz die Gemarkung Beelitz
  • in der Gemeinde Wiesenburg die Gemarkung Schlamau

Die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung ist hier veröffentlicht: https://www.potsdam-mittelmark.de/bekanntmachungen