Schlagwort-Archive: ausbau

havel bei ketzin foto bernd reiher werderanderhavel.de

Wasserstraßenamt: Havelausbau zwischen Ketzin und Brandenburg (Stadt) jetzt amtlich

Werder (Havel), 22.02.2025 – Die Klagen sind zurückgenommen, vier Jahre soll es dauern, Uferverrückungen soll es keine geben: Mit Wirksamkeit des Planfeststellungsbeschlusses steht den Arbeiten nichts mehr im Weg. Lesen Sie mehr in einer Pressemitteilung des Wasserstraßen-Neubauamtes vom 28. Januar 2025.

Fahrrinnenanpassung an der Havel zwischen Ketzin/Havel und Brandenburg an der Havel (Teilprojekt VDE 17)

Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig geworden

Fast 34 Jahre nachdem die damalige Bundesregierung am 19. April 1991 den Beschluss zur Realisierung der 17 Verkehrswegeprojekte Deutsche Einheit (VDE) verabschiedet hat, ist jetzt der Planfeststellungsbeschluss für den letzten großen Streckenabschnitt des VDE 17 vollumfänglich bestandskräftig geworden.

Mit Az. 3700P-143.3-Pro 41 vom 12. Dezember 2023 hatte die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt den Planfeststellungsbeschluss für die „Fahrrinnenanpassung in der Unteren Havel-Wasserstraße, UHW km 32,61 bis km 54,24 – Flusshavel“ erlassen und im Januar 2024 öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt. Gegen diesen Beschluss hatten der Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e.V.sowie ein Fischereibetreibender fristgerecht vor dem hier zuständigen Bundesverwaltungsgericht geklagt.

Im Zuge einer öffentlichen Verhandlung zu der Verwaltungsstreitsache vor dem 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes haben die Kläger am 25. Januar 2025 ihre Klagen zurückgenommen, so dass der Planfeststellungsbeschluss nun vorbehaltlos bestandskräftig geworden ist.

Der 22 Kilometer lange Wasserstraßenabschnitt an der Havel ist durch zahlreiche Seen und seeartige Aufweitungen sowie zahlreiche kanalartige Durchstiche gekennzeichnet, die im Zuge historischer Baumaßnahmen entstanden sind.

Die jetzt bestandskräftig gewordene Ausbauplanung verzichtet durchgängig auf Uferrückverlegungen. In den Seenstrecken finden praktisch keine Baumaßnahmen mehr statt. Als Sollwassertiefe dort wird eine Fahrrinnentiefe von 3,20 Meter angehalten. In den Durchstichen wurde die Sollfahrrinnentiefe auf 3,50 Meter festgelegt. Vorhandene Ufereinfassungen werden nur noch dort erneuert, wo ein Abflachen des Ufers infolge schiffsinduzierter Wellen und Strömungen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zugelassen werden kann.

Die Bemessungsfahrzeuge der europäischen Wasserstraßenklasse Vb werden nach der Fahrrinnenanpassung dennoch mit Abmessungen von bis zu 185 Meter Länge, 11,45 Meter Breite und 2,80 Meter Abladetiefe verkehren können, müssen aber Einschränkungen in der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs in Form von Begegnungs- und Geschwindigkeitseinschränkungen in Kauf nehmen.

Für die Bauausführung gibt es zahlreiche Umweltauflagen und naturschutzfachlich begründete Bauzeitenfenster, z.B. zur Beachtung der Brut- und Rastzeiten für Vögel. Vor Baubeginn müssen aus Beweissicherungsgründen noch einmal eine naturschutzfachliche Bestandsaufnahme und sogenannte CEF-Maßnahmen abgeschlossen werden. Die Bauausführung wird in drei zeitversetzt auszuschreibende Baulose aufgeteilt. Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin rechnet mit einer Bauzeit von insgesamt vier Jahren.

Die Bauausgaben für den 22 Kilometer langen Streckenabschnitt in Höhe von rd. 50 Mio. € finanziert der Bund. Trotz seiner langen Laufzeit befindet sich das VDE 17 damit immer noch im Rahmen der im Jahr 1991 mit 4 Mrd. DM vorgegebenen Zielkosten. 

Der Wasserstraßenabschnitt ist Gegenstand des Ende 2024 von der Europäische Kommission festgelegten transeuropäischen Kernnetzes TEN-V.

Pressemitteilung WNA

https://www.wna-berlin.wsv.de/Webs/WNA/WNA-Berlin/DE/SharedDocs/Pressemitteilungen/20250128_Ketzin_PM.html?nn=3026438

MAZ-Beitrag vom 4. Februar 2025

https://www.maz-online.de/lokales/havelland/ketzin/groessere-schiffe-auf-der-havel-50-millionen-projekt-von-ketzin-bis-brandenburghavel-Y4QJ46YJUZDLJJL2HO325MPBYU.html

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2024

https://www.bverwg.de/de/190624B7VR3.24.0