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8143 Euro für einen Quadratmeter Wohnfläche in Werder: Grundstücksmarktbericht PM 2022

Werder (Havel), 06.06.2023 – 291 Kauffälle gab es 2022 in Werder. 129 Millionen Euro wurden mit Immobilien in der Blütenstadt umgesetzt. EFH und Reihenhäuser verzeichnen beim Besitzer*innenwechsel einen Rückgang um 14 bis 17 Prozent. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Landkreises vom 2. Juni.

Grundstücksmarkt 2022 für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Der Marktbericht gibt eine Übersicht über den Grundstücksverkehr und die Preisentwicklung im Jahr 2022 auf der Grundlage der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführten Kaufpreissammlung.

Er soll die Allgemeinheit und insbesondere die Beteiligten am Grundstücksmarkt in die Lage versetzen, den Grundstücksmarkt besser beurteilen zu können.

Im Jahr 2022 sind in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte 2.861 Kauffälle über Grundstücksverkäufe und den Erwerb von Eigentumswohnungen eingegangen. Das sind 15 Prozent weniger Kauffälle als im Vorjahr.

Die Preisentwicklung in allen Teilmärkten war im Jahr 2022 im Landkreis weiterhin ansteigend. Im Jahr 2022 wurden im Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark insgesamt 972,8 Millionen Euro umgesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Geldumsatz um 8,9 % gesunken.

Der Anteil der bebauten Grundstücke beträgt allein 689,2 Mio. Euro, das entspricht 70,8 Prozent des gesamten Geldumsatzes von 2022. Beim Wohn- und Teileigentum ist der Gesamtumsatz mit zirka 160,3 Mio. Euo auf gleichem Niveau geblieben. Bei den unbebauten Grundstücken ist der Geldumsatz mit zirka 88,4 Mio. Euro um 36,4 Prozent gesunken.

Es wurde insgesamt 2.298 Hektar Grundstücksfläche im Landkreis verkauft. Im Vergleich zum Flächenumsatz des Vorjahres entspricht das einem Rückgang um zirka 56 Prozent. Der Anteil der land- und forstwirtschaftlichen Flächen allein beträgt 1.810,7 Hektar. Das entspricht 78,8 Prozent des gesamten Flächenumsatzes von 2022.

Einzelanalysen

Im Jahr 2022 liegt die Stadt Werder (Havel) mit 291 Kaufällen auf Platz 1 im Landkreis, gefolgt von der Stadt Beelitz mit 271 Kauffällen und der Gemeinde Schwielowsee mit 236 Kauffällen.

Beim Geldumsatz im Berliner Umland belegt die Gemeinde Kleinmachnow mit 156 Millionen Euro Geldumsatz den Rang 1. Hier wurden zirka 16 Prozent des Geldumsatzes im gesamten Landkreis verzeichnet. Auf Platz 2 liegt die Stadt Werder (Havel) mit 129 Millionen Euro, Platz 3 belegt die Stadt Teltow mit 90 Millionen Euro Geldumsatz gefolgt von der Gemeinde Stahnsdorf mit 83 Millionen Euro.

Im Weiteren Metropolenraum beginnt die Skala bei 78 Millionen Euro in der Stadt Beelitz, gefolgt von der Gemeinde Kloster Lehnin mit 53 Millionen Euro und vom Amt Brück mit 44 Millionen Euro und weiter Gemeinde Groß Kreutz (Havel) mit 20 Mio. Euro sowie den Städten Bad Belzig und Treuenbrietzen mit jeweils 18 Mio. Euro.

Der Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern ist gegenüber dem Vorjahr von 780 auf 663 zurückgegangen (zirka 14 Prozent weniger Kauffälle). Bei den Reihen- und Doppelhäusern wurden mit 167 Kauffällen zirka 17 Prozent weniger Verkäufe als im Jahr 2021 registriert.

Für freistehende Einfamilienhäuser im Berliner Umland wurden Kaufpreise von 310 Tsd. € bis 1.890 Tsd. € und im Weiteren Metropolenraum von 20 Tsd. € bis 903 Tsd. € registriert. Für ein freistehendes Einfamilienhaus mit Baujahr ab 2011 bis 2020 wurden im Berliner Umland im Durchschnitt 784 Tsd. € gezahlt (Spanne 381 Tsd. € bis 1.399 Tsd. €). Im Weiteren Metropolenraum sind für freistehende Einfamilienhäuser ab Baujahr 2011 bis 2020 hingegen im Durchschnitt 511 Tsd. € (Spanne 250 Tsd. € bis 903 Tsd. €) gezahlt worden.

Reihenhäuser mit Baujahren ab 2011 bis 2020 im Berliner Umland erzielten Kaufpreise von im Durchschnitt 481 Tsd. € (Spanne 309 Tsd. € bis 710 Tsd. €). Im Weiteren Metropolenraum liegen keine Kauffälle ab dem genannten Baujahr vor.

Doppelhaushälften mit Baujahren ab 2011bis 2020 im Berliner Umland erzielten Kaufpreise von im Durchschnitt 665 Tsd. € (Spanne 370 Tsd. € bis 1.090 Tsd. €).

Beim Wohnungseigentum beträgt der durchschnittliche Kaufpreis für eine Wohnung im Berliner Umland 5.137 € pro m2 Wohnfläche und im weiteren Metropolenraum 3.524 € pro m2 Wohnfläche.

Der höchste Preis mit 8.143 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für eine Eigentumswohnung im Berliner Umland wurde in Werder (Havel) gezahlt. Im Weiteren Metropolenraum wurde mit 5.185 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche der höchste Preis in Beelitz gezahlt.

Der Grundstücksmarktbericht 2022 ist in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ab sofort für eine Gebühr nach der derzeit gültigen Gutachterausschussgebührenordnung in Höhe von 46 EUR in gebundener Form (Broschüre) erhältlich. Im Rahmen von Open Data wird der Bericht als pdf-Dokument sowohl unter https://www.gutachterausschuss- bb.de/PM/gmb.htm, im Geobroker der LGB unter http://geobroker.geobasis-bb.de sowie auf den Seiten des Landkreises Potsdam-Mittelmark unter www.potsdam-mittelmark.de kostenfrei bereitgestellt. Die Bodenrichtwerte stehen online im Bodenrichtwert-Portal unter www.boris- brandenburg.de bereit.

Kreistag Potsdam-Mittelmark: Mehrheit für Kinder- und Jugendbeirat

Werder (Havel), 19.05.2023 – Der Kinder- und Jugendbeirat des Landkreises hat jetzt ein Rede- und Vorschlagsrecht im Kreistag. Vize-Vorsitz Jakob Bleek: „Sie sorgen dafür, dass wir endlich arbeitsfähig werden und uns mit Inhalten befassen können.“ Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Landratsamtes vom 16. Mai 2023.

Kreistag beschließt umfassende Rechte für Kinder- und Jugendbeirat

Seit einem halben Jahr beschäftigt sich der Kinder- und Jugendbeirat Potsdam-Mittelmark in enger Absprache mit der Verwaltung und dem Landeskompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung mit seiner Beiratsordnung. Am 11. Mai 2023 lag sie dem Kreistag PM zur Beratung und Beschlussfassung vor und wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Bereits vorher wurde die Beiratsordnung einstimmig vom Jugendhilfeausschuss in den Kreistag verwiesen.

Mit dieser Beiratsordnung verpflichtet sich der Kreistag, dem Kinder- und Jugendbeirat rechtzeitig und vor allem in altersgerechter Form Informationen auszuhändigen. Außerdem wird dem Beirat ein Rede- und Vorschlagsrecht im Kreistag eingeräumt. 

Der Co-Vorsitzende des Kinder- und Jugendbeirats, Jakob Bleek, sagt dazu im Kreistag: „Uns war wichtig, dass Informationen, die für uns relevant sind, in altersgerechter Form bereitgestellt werden. Natürlich müssen Texte mit Gesetzescharakter genau ausformuliert sein. Man kann allerdings nicht erwarten, dass ein junger Mensch diese vollständig versteht. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist eine Bereitstellung von Informationen in altersgerechter Form besonders wichtig, da wir uns oft nicht trauen, zuzugeben, dass wir etwas nicht verstanden haben. Wir wünschen uns eine inklusive und lebendige Beiratsarbeit. Dazu gehört, dass sich alle Mitglieder, egal wie alt und mit welchem sozialen Hintergrund, beteiligen können. Mit Ihrer Zustimmung zu unserer Beiratsordnung geben Sie als Abgeordnete nicht nur der Kinder- und Jugendbeteiligung in Potsdam-Mittelmark eine echte Chance. Sie sorgen dafür, dass wir endlich arbeitsfähig werden und uns mit Inhalten befassen können.“

HINTERGRUND

Die Beiratsordnung muss sich der Beirat gemäß der §§ 21 Abs. 2 und 26a Abs. 2 Hauptsatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark erarbeiten.

Was ist der Jugendbeirat Potsdam-Mittelmark?

Der Kinder- und Jugendbeirat setzt sich auf Basis des §26a der Hauptsatzung des Landkreises zusammen. Während die ersten inoffiziellen Treffen vor eineinhalb Jahren stattfanden, gründete sich der Beirat offiziell am 22.06.2022 in Michendorf. 

Der Kinder- und Jugendbeirat stellt einen Teil der Kinder- und Jugendbeteiligung in Potsdam-Mittelmark dar. Der Beirat soll die ständige Vertretung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen im Kreistag ermöglichen. Heute engagieren sich über 10 Kinder und Jugendliche aus Potsdam-Mittelmark im Beirat.

Blick in die Zukunft

Für die Zukunft hofft der Beirat auf eine gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den Kommunalvertretern.

Um mehr über die Beteiligungsarbeit von anderen Kindern und Jugendlichen im Landkreis zu lernen, ist ein großes Vernetzungstreffen im Oktober 2023 geplant. Dazu sind 40 Kinder und Jugendliche, die sich in ihrer Kommune engagieren, herzlich eingeladen. Eine Einladung dazu wird zeitnah veröffentlicht.

Bildquelle: Landratsamt Potsdam-Mittelmark. Im Bild: Koordinator Kinder- und Jugendbeteiligung Bodo Rudolph, Kreistagsvorsitzende Kathrin Heilmann, Co-Voritzender Jakob Bleek aus Kleinmachnow, Cody Peuschke aus Treuenbrietzen, Maja Keding aus Schmergow, Marie Zelesnik aus Groß Kreutz, Anne Heilmann aus Kleinmachnow, Landrat Marko Köhler

https://www.potsdam-mittelmark.de/aktuelles-termine/neues-aus-dem-landkreis/aktuelles?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1455&cHash=4ce14c79a361e6e865865a12df6c664d

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Landkreis: Beratung zum Wohngeld

Werder (Havel), 19. März 2023 – Angesichts der Umbauarbeiten beim Wohngeld hat das Landratsamt seine Beratungsmöglichkeiten neu aufhestellt. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung vom 16. März 2023.

Landkreis weitet Allgemeine Soziale Beratung aus – Telefonische Beratung für Antragstellende zum Wohngeld

Mit der bundesweiten Reform des Wohngeldrechtes steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Menschen auch im Landkreis Potsdam-Mittelmark deutlich an. Die Wohngeldbehörden verzeichnen eine Antragsflut bei einem verdreifachten Kreis der Berechtigten.

Die Reichweite des Wohngeldes wird durch eine Anhebung des allgemeinen Leistungsniveaus – Anpassung der so genannten Wohngeldformel – in Kombination mit weiteren Reformelementen erhöht.

In der Folge können zahlreiche Haushalte Wohngeld beziehen, die bislang nicht berechtigt waren. Eine Folge: In allen Bundesländern bestehen durch diese Gesetzesänderung personelle Engpässe bei der Umsetzung der Reform.

Wohngeldstelle wird verstärkt – Soziale Beratung ebenfalls

Der Landkreis hat frühzeitig reagiert und die Wohngeldbehörde um drei zusätzliche Stellen personell verstärkt, die Besetzung ist leider noch nicht abgeschlossen.

Um die Mitarbeitenden der Wohngeldbehörde zu entlasten, weitet der Landkreis die Allgemeine Soziale Beratung (ASB) entsprechend aus. Dabei soll die ASB die persönliche und telefonische Beratung zum Thema Wohngeld übernehmen und bei der Antragstellung behilflich sein.

Dazu kann der Antrag bei der ASB gestellt und auch von den Sozialarbeiterinnen begleitet werden, bis der Antrag vollständig bearbeitungsfähig ist. Anschließend wird dieser an die Wohngeldbehörde geleitet. Mit Hilfe der Beratung soll das Verfahren vereinfacht und auch der Rückstand bei der Bearbeitung verringert werden.

Dennoch werden Bürgerinnen aufgrund der Bearbeitungszeit Geduld haben müssen. Die Ausweitung der Beratungsleistung ist zunächst bis zum 30. Juni 2023 befristet und soll bei Bedarf verlängert werden.

Die Adressen und Telefonnummern der Allgemeinen Sozialen Beratung (ASB) hier:

Planregion 1 – Kleinmachnow, Nuthetal, Stahnsdorf, Teltow

Anschrift: Beratungszentrum, Potsdamer Straße 7, 14513 Teltow. Tel.: 03328/3397395. Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 9 bis 17 Uhr

Planregion 2 – Beelitz, Michendorf, Schwielowsee, Seddiner See, Werder (Havel)
Anschrift: Beratungszentrum, Am Gutshof 1-7, 14542 Werder (Havel). Tel.: 03327/7393 40. Sprechzeiten: Dienstag 9 bis 17 und Donnerstag 9 bis 13 Uhr.

Außenstelle Beelitz: Clara-Zetkin-Str. 196, 14547 Beelitz. Tel.: 033204/617625. Sprechzeiten: Mittwoch 13 bis 16:30 Uhr

Planregion 3 – Beetzsee, Groß Kreutz (Havel), Kloster Lehnin, Wusterwitz, Ziesar

Anschrift: Beratungszentrum, Deutsches Dorf 45-47, 14776 Brandenburg/Havel. Tel.: 03381/796156. Sprechzeiten: Dienstag 9 bis 17 und Donnerstag 9 bis 13 Uhr.

Außenstelle Lehnin: Klosterkirchplatz 17, 14797 Kloster Lehnin. Telefon: 03382/768480. Sprechzeiten: Mittwoch 13 bis 16:30 Uhr

Planregion 4 – Bad Belzig, Brück, Niemegk, Treuenbrietzen, Wiesenburg/Mark
Anschrift: Beratungszentrum, Am Bahnhof 11, 14806 Bad Belzig. Telefon: 033841/449510. Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 9 bis 17:00 Uhr

https://www.potsdam-mittelmark.de/aktuelles-termine/neues-aus-dem-landkreis/aktuelles?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1427&cHash=ac7be6899320c86f56f90b76af193d21

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Landkreis Potsdam-Mittelmark: Kreistag 8. Dezember, Stream

Werder (Havel), 07.12.2022 – Das Landratsamt teilt mit: Nachdem die letzten vier Kreistagssitzungen bereits als Livestream angeboten wurden und damit ein Kreistagsbeschluss umgesetzt wurde, wird auch die nächste Versammlung im Netz zu sehen sein.

Landratsamt: „Die 20. Sitzung des Kreistages Potsdam-Mittelmark am 8. Dezember 2022 findet diesmal wieder in der Albert-Baur-Halle in Bad Belzig ab 15 Uhr statt. Zum Live-Stream der Kreistagssitzung geht es hier (Link Livestream).“

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-termine/neues-aus-dem-landkreis/aktuelles/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1317&cHash=b9821439d6f1c0025197ac97455d0d95

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Landkreis Potsdam Mittelmark: Tierseuchen Allgemeinverfügung

Werder (Havel), 01.12.2022 – Die Geflügelpest greift in Deutschland um sich. Um eine mögliche Ausbreitung in Potsdam-Mittelmark einzugrenzen, hat die Amtstierärztin des Landkreises in den Besteckkasten ihrer Möglichkeiten gegriffen. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Landratsamtes zur Allgemeinverfügung vom 1. Dezember 2022. Bild: Huhn Erna.

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Anordnung zusätzlicher Maßnahmen

Nach Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Institutes und vor dem Hintergrund des aktuellen Geflügelpestgeschehens und zur Vermeidung der weiteren Verschleppung des Geflügelpestvirus werden für den Landkreis Potsdam-Mittelmark die nachfolgenden Anordnungen getroffen:

Alle Halter von Geflügel haben unverzüglich, sofern nicht schon geschehen, die Haltung ihres Geflügels unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und der Anzahl der gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Niemöllerstr. 1, 14806 Bad Belzig, Email: fb3@potsdam-mittelmark.de, Telefon: 03381 533287 anzuzeigen.

Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art in den unten aufgeführten Gemeinden und Ortsteilen sind nur in geschlossenen Räumen gestattet.

Geflügel darf zu einer solchen Veranstaltung nur verbracht werden, soweit das Geflügel längstens sieben Tage vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder im Fall von Enten und Gänsen virologisch mit negativem Ergebnis auf hochpathogenes oder niedrigpathogenes aviäres Influenzavirus untersucht worden ist.

Im Fall von Enten und Gänsen sind jeweils 60 Proben von 60 Tieren je Bestand zu entnehmen. Im Fall von Laufvögeln sind 60 Proben je Bestand zu entnehmen.

Werden weniger als 60 Enten, Gänse oder Laufvögel gehalten, sind die jeweils vorhandenen Tiere im Bestand zu beproben. Die Proben sind im Fall von Enten und Gänsen mittels eines kombinierten Rachen- und Kloakentupfers, im Fall von Laufvögeln mittels Kloakentupfer oder gleichmäßig über die Haltung verteilter frischer Kotproben zu entnehmen.

Derjenige, der das Geflügel verbringt, hat eine tierärztliche Bescheinigung über das Ergebnis der Untersuchung mitzuführen. Die Bescheinigung ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Bescheinigung ist mindestens ein Jahr aufzubewahren.

Die in dieser Allgemeinverfügung getroffenen Anordnungen gelten in Bezug auf die nachzuweisenden Untersuchungen und Dokumentationen vollumfänglich für Geflügel, welches außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder, ohne eine solche Niederlassung zu haben, gewerbsmäßig abgegeben werden soll (Reiseverkehr).

Soweit die Anordnungen dieser Allgemeinverfügung nicht von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sind, wird die sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VWGO angeordnet. 

Im Übrigen ergibt sich die sofortige Vollziehbarkeit aus § 80 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 37 TierGesG.

Die Allgemeinverfügung tritt am 2.12.2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum 1.5.2023.

Begründung
Nach einer Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Institutes vom 8.11.2022 wird das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf gehaltene Vögel in Deutschland als hoch eingestuft.

In Deutschland wurden allein im Oktober 24 HPAI-Ausbrüche beim Hausgeflügel gemeldet. Alle Ausbrüche waren vom Subtyp H5N1. Die Ausbrüche sind in Haltungen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern. Betroffen waren Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsebetriebe.

Zunehmend ist eine Verbreitung in Mecklenburg-Vorpommern zu verzeichnen.

Es ist derzeit von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb Deutschlands und Europas auszugehen.

Es gibt kaum Möglichkeiten, auf den Verlauf und die Ausbreitung von Infektionen hochpathogenen aviären Influenzaviren (HPAIV, Geflügelpestviren) in Wildvogelpopulationen Einfluss zu nehmen.

Oberste Priorität hat weiterhin der Schutz des Geflügels und gehaltener Vögel vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen.

Derzeit dominiert das Geflügelpestvirus H5N1 nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Erstmalig schaffte das Virus es über Nordamerika bis nach Kolumbien, eine weitere Ausbreitung in Südamerika ist nicht auszuschließen.

Die Maßnahmen der Allgemeinverfügung dienen dem Schutz vor der Einschleppung des Erregers in Hausgeflügelbestände und deren Auswirkungen. 

Es handelt sich um erforderliche, geeignete und angemessene Maßnahmen der Seuchenprävention und Tierseuchenbekämpfung.  

Begründung der sofortigen Vollziehung

Gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO hat ein Widerspruch gegen die Anordnungen Nr. 1 bis 4 keine aufschiebende Wirkung.

Das bedeutet, dass die mit dieser Tierseuchenallgemeinverfügung angeordneten Maßnahmen selbst bei Einlegung eines Widerspruchs zu befolgen sind.

Das private Interesse einzelner Personen oder Personengruppen an der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs und einer Verschonung vom Vollzug muss hier hinter dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung der Maßnahmen zurückstehen.

Das überwiegende öffentliche Interesse besteht im Schutz der Geflügelbestände und der Gesundheit der nicht erkrankten Tiere sowie der Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest mit daraus resultierenden, in ihrem Umfang nicht absehbaren wirtschaftlichen Schäden der Lebensmittelversorgungsbranche.

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-termine/neues-aus-dem-landkreis/aktuelles/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1387&cHash=26078c8e441baa5a99acd62e6d95aec7
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Landkreis zeigt Flagge zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen


Werder (Havel), 24.11.2022
– Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 24. November 2022.

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen – Der Landkreis zeigt wieder Flagge!

Erneut schließt sich der Landkreis Potsdam-Mittelmark am 25. November 2022 mit der Hissung der Flagge 8 Uhr vor dem Verwaltungsgebäude Papendorfer Weg 1 in Bad Belzig den flächendeckenden Aktionen zum Anti-Gewalttag an.

Damit zeigt der Landkreis Potsdam-Mittelmark erneut Flagge gegen Gewalt an Frauen als Menschenrechtsverletzung. An diesem Tag wird an vielen Orten in Deutschland die von der UN Women Deutschland gemeinsam mit der Vernetzungsstelle Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. konzipierten Flagge gehisst.

Gegenüber dem Vorjahr weist die aktuelle Kriminalitätsstatistik ein gleichbleibendes Niveau der verfolgten Gewalt an Frauen und Mädchen am Gesamtanteil aller Gewaltstrafverfahren aus.

Leider sind Frauen und Mädchen überwiegend Gewaltopfer von Familienangehörigen oder ehemaligen Partnern. Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter und sie ist immer noch tabuisiert oder stigmatisiert.

Dieses Schweigen gilt es zu brechen!

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 08000 116 016 gewährleistet bundesweit, kostenlos, anonym, rund um die Uhr und in verschiedenen Sprachen die Beratung bei allen Fragen zu Gewalt gegen Frauen.

Auch die Unterstützung beim Zugang zu wohnortnahen Angeboten ist garantiert!

Die Vereinten Nationen haben 1999 den 25.November eines jeden Jahres zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt, nachdem es seit 1960 regelmäßige Aktivitäten lateinamerikanischer Frauen gab. 

Auch international beschäftigen uns immer wieder schwerwiegende und mit brutaler Gewalt verübte Menschenrechtsverletzungen an Frauen. 

Die weltweite Aufmerksamkeit am 25.November 2022 soll Frauen in aller Welt verbinden und die Solidarität untereinanderstärken.

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Landkreis Potsdam-Mittelmark: Neue Fahrzeuge für den Rettungsdienst – zwei für Werder

Werder (Havel) – Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 22. November 2022.

Neue Fahrzeuge für den Rettungsdienst

Landrat übergibt Rettungstransportwagen an die Rettungswache Kloster Lehnin

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat im Oktober dieses Jahres neun von zwölf neuen Fahrzeugen für den Rettungsdienst in Betrieb genommen. 

Heute erfolgte durch Landrat Marko Köhler symbolisch die Übergabe eines Rettungstransportwagens an die Rettungswache in Kloster Lehnin. Aus diesem Anlass war auch der Bürgermeister der Gemeinde, Uwe Brückner, mit vor Ort.

Besprochen wurde außerdem der geplante Bau der neuen Rettungswache in Kloster Lehnin. Die Finanzierung dafür ist im Haushaltsplanentwurf des Landkreises für 2023 vorgesehen. Momentan läuft für das Baugrundstück noch das B-Plan-Verfahren.

Landrat Köhler hatte den Termin gleich genutzt, um sich ein Bild von den Bedingungen in der jetzigen Wache zu machen.

Der Anfang der 90er Jahre geschaffene Bau ist in die Jahre gekommen und entspricht in keiner Weise den heutigen Anforderungen, vom Platz für die im 24-Stunden-Dienst befindlichen Rettungsdienstmitarbeitenden ganz zu schweigen. Mit der neuen Wache werden wesentlich bessere Arbeitsbedingungen für das Rettungspersonal geschaffen.
  
Insgesamt wurden im Landkreis sieben Rettungstransportwagen an folgende Rettungswachen übergeben:

*Bad Belzig, 
*Kloster-Lehnin, 
*Werder (Havel),
*Teltow und 
*Ziesar.

In Teltow und Werder (Havel) befinden sich seit Kurzem zwei neue Krankentransportwagen im Einsatz.

Geplant ist, bis zum Ende des Jahres drei neue Notarzteinsatzfahrzeuge in den Wachen in Bad Belzig, Beelitz-Heilstätten und Kloster-Lehnin zu stationieren. 

Mit der Beschaffung der neuen Technik konnten die bisher eingesetzten Rettungsfahrzeuge nach zirka sechs Jahren außer Betrieb genommen werden. 

Versehen sind die Fahrzeuge auch mit einem neuen Design. Auffällig ist der Umriss des Landkreises Potsdam-Mittelmark an den Seiten der Autos sowie die Heckschraffierung. 

Ausgestattet sind die Fahrzeuge u.a. 
mit einem Defibrillator corpuls 3 T slim, 
einem Beatmungsgerät der Fa. Weinmann, 
einer mobilen Absaugung sowie 
einer Spritzenpumpe zur automatisierten Medikamentengabe.

Neu ist, dass die in der Vergangenheit nur vereinzelt eingesetzte hydraulische Fahrtrage der Firma Strykernun in allen Rettungswagen an Bord ist. Ein großes Plus für das Rettungsdienstpersonal, denn nun ist flächendeckend ein rückenschonendes Arbeiten möglich. 

Die Gesamtinvestition für alle Fahrzeuge nebst eingesetzter Medizintechnik beläuft sich auf zirka 2,4 Mio. EURO.

RTW 
Kosten pro Fahrzeug: 131.000 Euro
Kosten technische Ausstattung: 94.000 Euro

Krankentransportwagen 
Kosten pro Fahrzeug: 95 000 Euro
Kosten technische Ausstattung: 17 000 Euro

NTW 
Kosten pro Fahrzeug: 88.000 Euro
Kosten technische Ausstattung: 73.000 Euro

Alle Fahrzeuge wurden bzw. werden von der Fa. B.A.U.S. AT GmbH aus Polen geliefert.
Die Ausschreibung erfolgte europaweit.

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-termine/neues-aus-dem-landkreis/aktuelles/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1380&cHash=4147e42caf994856a568645d186882d7

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Landkreis Potsdam-Mittelmark: Fördermittel für die Denkmalpflege beantragen

Werder/Havel, 17.11.2022 – Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 17. November 2022.

Fördermittel für die Denkmalpflege beantragen

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten auch für das Jahr 2023 Mittel für die Denkmalpflege zur Verfügung.

Gefördert werden können Arbeiten, die der Erhaltung und sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals sowie der Bergung und Dokumentation von Bodendenkmalen dienen. 

Wer diese Mittel in Anspruch nehmen möchte, muss bis zum 31. Dezember 2022 einen entsprechenden Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark einreichen. 

Zu beachten ist, dass dem Antrag der Eigentumsnachweis beizufügen ist. 

Für die Bearbeitung sind drei exakte Kostenvoranschläge über die voraussichtlichen Gesamtkosten des Vorhabens erforderlich.

Zudem sollte bis 31. März 2023 die denkmalrechtliche Erlaubnis beantragt bzw. gegebenenfalls der notwendige Bauantrag für das entsprechende Objekt gestellt sein.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link auf der Internetseite von Potsdam-Mittelmark abrufbar:

http://www.potsdam-mittelmark.de/de/buergerservice/leistungen/bauen/denkmalschutz/53030.aspx?fv=

Der Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege ist unter folgendem Link zu finden: 

http://www.potsdam-mittelmark.de/images/pdf/bauen_denkmalpflege_01.pdf

Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt, dass diese in entsprechender Höhe in den Kreishaushalt 2023 eingestellt und genehmigt werden.

Eine Zusage dafür, dass Fördermittel ausgereicht werden können, wird mit dieser Information nicht gegeben.

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Landkreis Potsdam-Mittelmark: Eingeschränkte Öffnungszeiten im Jobcenter MAIA

Werder (Havel), 16.11.2022 – Pressemitteilung des Landratsamtes vom 16. November 2022.

Aktuell eingeschränkte Öffnungszeiten im Jobcenter MAIA

Wegen der anhaltend hohen Arbeitsbelastung und im Hinblick auf die vom Bund geplante Reform des Arbeitslosengeldes II zum „Bürgergeld“ schränkt das Jobcenter MAIA vorübergehend die Öffnungszeiten ein.

Von Montag bis Freitag sind die Mitarbeitenden ab 9 Uhr – mittwochs weiterhin nur nach Vereinbarung – und dann bis 12 Uhr, am Dienstag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr erreichbar.

Die Regelung gilt zunächst ab der kommenden Woche und voraussichtlich bis zum 28. Februar 2023. Das Jobcenter MAIA bittet um Verständnis für die notwendige Einschränkung.

Die neuen Öffnungszeiten im Überblick

Montag: 9 bis 12 Uhr

Dienstag: 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr

Mittwoch: nur nach Vereinbarung

Donnerstag: 9 bis 12 Uhr

Freitag: 9 bis 12 Uhr

Weitere Informationen des Jobcenters unter www.potsdam-mittelmark.de/jobcenter-maia

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Landkreis Potsdam-Mittelmark: Befragung zur Modernisierung der Verwaltung

Werder (Havel), 16.11.2022 – Im Landratsamt werden die Uhren auf Zukunft gestellt. Dazu macht die Behörde eine Befragung. Der „Bürgerservice der Zukunft“ freut sich auf rege Beteiligung. Pressemitteilung des Landratsamtes Potsdam-Mittelmark vom 16. November 2022.

Bürgerservice der Zukunft: Kreis befragt 8.000 Mittelmärker zu ihren Wünschen

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark führt im Dezember 2022 im Zusammenhang mit dem Modernisierungsprojekt „MoVe PM“ eine repräsentative Befragung der Bevölkerung des Landkreises zum Thema Bürgerservice durch.

Der Kreis will damit erfahren, wie, wann und wo die Verwaltung für die Menschen erreichbar sein soll.

Mit dem Projekt „MoVe PM – Moderne Verwaltung Potsdam-Mittelmark“ will der Landkreis Potsdam-Mittelmark sämtliche Bereiche der Kreisverwaltung umfassend modernisieren.

So sollen moderne Organisationsstrukturen sowie Arbeits- und Bürokonzepte eingeführt werden, die Arbeit mit der elektronischen Akte soll vorangetrieben und die Aufgabenerfüllung für die Bürgerinnen und Bürgern verbessert und digitalisiert werden.

Zugänglichkeit, Zufriedenheit und Vertrauen in die Aufgabenerfüllung der Verwaltung sind dabei entscheidende Faktoren, welche bei der Umsetzung des zukünftigen Serviceangebotes im Mittelpunkt stehen.

Zwar können immer mehr Angelegenheiten des täglichen Lebens über das Internet erledigt werden und auch die Kreisverwaltung wird ihr Angebot an Online-Diensten weiter ausbauen, dennoch möchte die Kreisverwaltung natürlich auch weiterhin persönlich für die Bürgerinnen und Bürger da sein.

Für das künftige Serviceangebot der Kreisverwaltung soll eine Strategie erarbeitet werden. Diese soll dann festschreiben, wie, wann und wo die Verwaltung zukünftig erreichbar sein wird.

Um dieses Angebot so gut wie möglich an den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger auszurichten, führt die Kreisverwaltung im Dezember 2022 und Januar 2023 eine repräsentative Befragung der Bevölkerung des Landkreises durch.

Dabei werden 8.000 Personen zuerst durch einen Brief zur Teilnahme an einer Online-Befragung eingeladen. Jene Teilnehmenden, welche Anfang Januar 2023 noch nicht an der Online-Befragung teilgenommen haben, erhalten mit einem Erinnerungsschreiben einen Papierfragebogen zugesandt.

Durch die Befragung erhofft sich die Kreisverwaltung Einblicke in das Nutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich Online-Diensten sowie Aussagen zu konkreten Erwartungen an die Aufgabenerfüllung, wie der Wunsch nach persönlichen Vorsprachen, räumliche Erreichbarkeit der Kreisverwaltung, Wartezeiten auf einen Termin, usw.

Die Ergebnisse der Befragung sind ein Baustein, um den zukünftigen Bürgerservice der Kreisverwaltung entsprechend der Anforderungen an eine moderne Verwaltung zu realisieren.

Neben der repräsentativen Befragung werden auch Gespräche mit Interessenvertretungen, wie beispielsweise Seniorenbeirat und Integrationsbeirat, den Kreistagsfraktionen sowie den Städten und Gemeinden des Landkreises geführt.

Mehr Informationen unter www.potsdam-mittelmark.de