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Landesverwaltung: Ausnahmegenehmigung für Lkw-Fahrten am 14. Januar

Werder (Havel), 13.01.2024 – Weil am Montag wieder blockiert und demonstriert wird, ist am Sonntag das LKW-Fahrverbot in Brandenburg aufgehoben, um die Lieferketten abzusichern. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom11. Januar 2024. Bild: Patrick Pleul/dpa.

Erneute Ausnahmegenehmigung für Lkw-Fahrten am 14. Januar

Vor dem Hintergrund der angekündigten landes- und bundesweiten Protestfahrten am kommenden Montag erlaubt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am Sonntag, den 14. Januar, erneut Lkw-Fahrten auf Brandenburger Straßen für den Transport wichtiger Güter. Hierdurch sollen durchgängige Lieferketten und damit die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft sichergestellt werden.

 Aufgrund der wieder zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen durch Protestaktionen der Landwirtschaft, des Handwerks und des Transportgewerbes hat das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 S. 1 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw gem. § 30 Abs. 3 S. 1 StVO erteilt. Sie gilt für den Transport von Waren des täglichen Bedarfs zur Belieferung des Einzelhandels sowie für Medizinprodukte und Arzneimittel am 14. Januar 2024 von 0 bis 24 Uhr. Die zuständigen Stellen und Behörden wurden über die Ausnahmeregelung informiert.

https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~11-01-2024-sonntagsfahrverbot-fuer-lkw-aufgehoben#

Am Sonntag, 26. März: Kein Fahrverbot für LKW

Werder (Havel), 25.03.2023 – Weil am Montag gestreikt werden soll, wird am Sonntag das Fahrverbot für LKW gelockert. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Brandenburger Infrastrukturministeriums vom 24. März 2023.

Stabile Lieferketten: Brandenburg erteilt Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot für LKW für den 26. März 2023

LKW in Brandenburg können am Sonntag, 26. März 2023, auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung unterwegs sein.

Einen entsprechenden Erlass hat das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung heute herausgegeben. Die Ausnahmeregelung gilt für den Transport von Waren des täglichen Bedarfs, Medizinprodukten und Arzneimitteln. Ziel ist es, angesichts des Großstreiks am kommenden Montag die Lieferketten stabil zu halten.

https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~24-03-2023-ausnahmegenehmigung-vom-sonn-und-feiertagsverbot-fuer-lkw#