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Brandenburgs Tierschutzbeauftragte: Umsicht beim Einsatz von Mährobotern!

Werder (Havel), 16.06.2025 – Bilder von gehäckselten Igelschnäuzchen machen die Runde, seit sich langsam herumspricht, dass nachts fahrende Mähroboter nicht nur eine gute Idee sind.

„Nachtfahrverbot für Mähroboter“ ist deshalb die Losung, die von mancher Kommune auch in PM mittlerweile herausgegeben worden ist.

Ebenfalls in dieser Sache zu Wort gemeldet hat sich jetzt die Brandenburger Tierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke. Lesen Sie mehr in einer Presseinfo des Brandenburger Landesministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) vom 27. Mai 2025.

Brandenburgs Tierschutzbeauftragte rät zu Umsicht beim Einsatz von Mährobotern, um Verletzungs- und Tötungsgefahr bei Igeln und anderen Wildtieren auszuschließen

Als praktische Hilfswerkzeuge im Garten erfreuen sich Mähroboter einer steigenden Beliebtheit. Doch sie stellen eine große Gefahr für Wildtiere, insbesondere für Igel, dar.

Jedes Jahr werden hunderte Igel grausam verstümmelt oder sterben, da die selbstfahrenden Mähroboter keinen Halt vor ihnen und anderen Wildtieren machen. Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke ruft zum gemeinsamen Wildtierschutz auf und sensibilisiert die Bevölkerung für diese Thematik.

„Auch wenn Mähroboter Zeit sparen und die Arbeit des Rasenmähens abnehmen, bitte ich darum, die Anschaffung und den Gebrauch dieser Geräte zu überdenken. Denn Mähroboter stellen durch ihre scharfen Messer eine tödliche Gefahr für viele Wildtiere wie Igel, Kröten, Eidechsen oder Schleichen dar. Natürlich sind auch Haustiere gefährdet, die sich im Garten aufhalten. Für Igel ist das Problem besonders groß. Da sie keine Fluchttiere sind, rollen sie sich bei Gefahr ein, anstatt zu fliehen. Mähroboter ohne absolut sichere Hinderniserkennung führen den Tieren durch ihre scharfen Schneidwerkzeuge dann erhebliche Schnittwunden zu oder amputieren Körperteile. Viele Igel sterben an den schlimmen Verletzungen.“
Dr. Anne Zinke

Verzicht auf nächtlichen Einsatz gefordert

Da es sich bei Igeln um dämmerungs- und nachtaktive Tiere handelt, ist die Gefahr für sie besonders groß, wenn Mähroboter in den Abend- und Nachstunden sowie in der Morgendämmerung im Einsatz sind.

Dr. Anne Zinke appelliert daher an alle Gartenbesitzerinnen und -besitzer, die Geräte keinesfalls zu diesen Zeiten laufen zu lassen: „Einige Kommunen sind Vorreiter und haben bereits ein Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und anderen Wildtieren erlassen. Dafür möchte ich ihnen danken! Es ist wichtig, dass nun weitere Kommunen nachziehen.“

Ebenso sollten die Hersteller ihre Geräte mit Warnhinweisen versehen und technisch so ausstatten, dass Igel und andere Wild- sowie Haustiere ganz sicher erkannt werden, fordert sie außerdem.

Falls ein Mähroboter dennoch unabdingbar ist, empfiehlt die Landestierschutzbeauftragte, diesen nur tagsüber und unter strikter Beaufsichtigung einzusetzen. Ebenso sollte nur ein Gerät genutzt werden, welches Tiere wirklich zuverlässig erkennt und umfährt. Weiterhin rät die Landestierschutzbeauftragte dazu, vor dem Mähen Rasenflächen und –kanten sowie Hecken und Sträucher nach Igeln und anderen Wildtieren abzusuchen.

Hintergrund: Igel sind besonders geschützt

Igel gehören gemäß Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. Sie ernähren sich von Schnecken, Insekten und anderen Tieren, die als Schädlinge gelten und regulieren so deren Bestand. Dadurch schützen sie beispielsweise Pflanzen vor Schäden und tragen so zu einem intakten ökologischen Gleichgewicht in Gärten und anderen Grünflächen bei. Zum Schutz der Igel und anderen Wildtieren, sollte der Garten Unterschlupf und Versteckmöglichkeiten, wie Laub-, Totholz- und Reisighaufen, Büsche und Hecken, bieten. Schon mit einfachen Mitteln kann Gutes bewirkt werden.

https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~27-05-2025-igelschutz#