Werder (Havel), 26.02.2024 – Die regiobus GmbH teilte am Montag mit: Streik am 1. März. Anlässlich der aktuell laufenden Tarifverhandlungen im kommunalen Nahverkehr sei ein Aufruf von ver.di zum Warnstreik erfolgt. Damit werde auch der regionale Mobilitätsversorger am Freitag, 1. März, bestreikt, heißt es in einer Meldung auf der Firmenwebsite seit 26. Februar.
regiobus zu den erwarteten Auswirkungen: „Auf allen Linien ist mit massiven Fahrtausfällen zu rechnen. Ebenso werden voraussichtlich auch das Mobile Kundenbüro und das Kundencenter sowie das Infotelefon der regiobus bestreikt. Noch ist unklar, ob gegebenenfalls auch Subunternehmer am Einsatz gehindert werden.“ Auch mit Auswirkungen auf den Schülerverkehr ist zu rechnen.
Die regiobus GmbH hat ein FAQ mit Fragen und Antworten rund um die erneuten Arbeitsniederlegungen veröffentlicht.
Zur Frage „Warum wird die regiobus bestreikt?“ heißt es da: „Die regiobus streikt nicht, sondern wird durch den Aufruf der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bestreikt. Hintergrund sind die aktuellen Tarifverhandlungen der Beschäftigten im Nahverkehr.“
Dortige Antwort auf die Frage „Wann?“: „Die regiobus wird am Freitag, den 1. März 2024 ganztägig (heißt: voraussichtlich von Betriebsbeginn 3 Uhr bis -ende am Folgetag um 4 Uhr) bestreikt.“ Antwort des Mobilitätsversorgers auf „Welche Linien werden betroffen sein?“: „Wahrscheinlich sind alle Linien der regiobus betroffen.“ Zum kompletten FAQ geht es hier.
https://www.regiobus-pm.de/news/artikel/streik-am-02022024/
Update 28. Februar: Pressemitteilung regiobus vom 28. Februar
Streik am 1. März 2024
Voraussichtlich massive Fahrausfälle auf regiobus-Linien
Im Zuge der aktuell laufenden Verhandlungen zum Tarifvertrag der Beschäftigten im kommunalen
Nahverkehr ist ein Aufruf von ver.di zum Warnstreik erfolgt.
Damit wird auch die regiobus am Freitag, den 1. März 2024 ganztägig (heißt: voraussichtlich von Betriebsbeginn 3 Uhr bis Betriebsende 4 Uhr am Folgetag) bestreikt.
Auf allen Linien ist mit massiven Fahrtausfällen zu rechnen. Dies betriff auch den Schülerverkehr. Ebenso werden voraussichtlich auch das Mobile Kundenbüro und das
Kundencenter sowie das Infotelefon der regiobus bestreikt.
Noch ist unklar, ob gegebenenfalls auch unbeteiligte Fremdunternehmen/Subunternehmer am Einsatz gehindert werden.
Besonderheit Linie X2 (Bad Belzig – Niemegk – Lutherstadt Wittenberg)
Die Linie X2 verkehrt nur zwischen Lutherstadt Wittenberg, Fleischerstr. und Kropstädt, Feuerwehr (Stundentakt durch Fahrten der Fa. Vetter).
FAQ zum Warnstreik
Warum wird die regiobus bestreikt?
Die regiobus streikt nicht, sondern wird durch den Aufruf der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
bestreikt. Hintergrund sind die aktuellen Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag der Beschäftigten im
Nahverkehr.
Wann wird gestreikt?
Die regiobus wird am Freitag, den 1. März 2024, ganztägig (heißt: voraussichtlich von Betriebsbeginn 3 Uhr bis -ende am Folgetag um 4 Uhr) bestreikt. Haben wir nähere Informationen zu den konkreten Uhrzeiten, werden wir diese hier schnellstmöglich aktualisieren.
Welche Linien sind vom Streik betroffen?
Wahrscheinlich sind alle Linien der regiobus betroffen.
Was ist mit Bussen der Subunternehmer?
Buslinien, die durch Subunternehmer gefahren werden, können ebenfalls streikbedingt behindert werden und ausfallen.
Funktioniert die Verbindungsauskunft?
Am Streiktag werden alle nicht stattfindenden Fahrten mit Ausfall gekennzeichnet. Die planmäßigen Abfahrten werden dennoch angezeigt. Sie können sich über aktuelle Abfahrten hier informieren: an den digitalen Anzeigetafeln an der Haltestelle, in der VBB App, in der Fahrinfo des VBB.
Haben die Kundenbüros geöffnet?
Unser Kundenzentrum in Werder (Havel) am Bahnhof sowie das Mobile Kundenbüro in Teltow sind wahrscheinlich geschlossen.
Wird auch das regiobus-Infotelefon bestreikt?
Ja, denn auch die Mitarbeitenden sind zum Streik aufgerufen worden.
Werden Taxikosten erstattet bzw. erhalte ich für den Streiktag anteilig die Kosten für mein Abo zurück?
Nein, die Mobilitätsgarantie der regiobus nicht bei Streiks. Dass die Tarifpartner ihre Forderungen mit Streiks untersetzen können, gehört zu den verfassungsmäßig gesicherten Grundrechten. Angesichts einer solchen Sachlage entfällt nach § 22 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Beförderungspflicht des Unternehmens und nach § 16 der Verordnung über die Allgemeinen
Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Busverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VOAllgBefBed) auch die Begründung von Ersatzansprüchen.
Welche Alternativen habe ich, mobil zu sein?
Die Regionalbahnen können teilweise ausfallende Busverbindungen ersetzen. Dies ist aber leider nicht
flächendeckend im Landkreis möglich.