Die Dienstbootbesatzung der Wasserschutzpolizei wurde während der Nacht auf ein fahrendes, jedoch unbeleuchtetes Sportmotorboot aufmerksam. Das Wasserfahrzeug wurde den Beamten trotz der bereits eingetretenen Dunkelheit auf einem Radarbildschirm sichtbar.
Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer des Sportmotorboots einen Atemalkoholwert im Bereich der Strafbarkeit aufwies. Es wurde eine Blutprobe entnommen und ihm die Weiterfahrt untersagt.
Werder (Havel), 03.04.2024 – Hybride Antriebe im Schiffsverkehr kennen wir schon aus „Das Boot„. In Brandenburg ist jetzt das erste Polizeiboot Deutschlands mit wahlweise elektrischem Vortrieb oder Schubkraft aus historischer Verbrennertechnologie unterwegs.
Wieder zu Wasser gelassen wurde es am letzten Märzmontag in Werder. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Brandenburger Innenministeriums MIK vom 25. März 2024. Bild: WSP6. Bildquelle: Ministerium für Inneres und Kommunales, Brandenburg.
Aus alt mach neu: WSP 6 offiziell wieder im Dienst
Stübgen: „Deutschlandweit erstes Polizeidienstboot mit Hybridantrieb vom Stapel gelaufen“
Die Flotte der Brandenburger Wasserschutzpolizei wird weiter modernisiert. Nachdem bereits im Jahr 2021 der Spreewaldkahn elektrifiziert und ein Jahr später ein Elektro-Aluminium-Flachbodenboot beschafft wurden, hat heute Deutschlands erstes Polizeidienstboot mit Hybridantrieb seinen Dienst aufgenommen. Innenminister Michael Stübgen ließ die modernisierte WSP 6 heute gemeinsam mit Vertretern der Brandenburger Polizei in Werder/Havel (Landkreis Potsdam-Mittelmark) zu Wasser.
„Aus alt mach neu und einzigartig – die WSP 6 ist heute als deutschlandweit erstes Polizeidienstboot mit Hybridantrieb vom Stapel gelaufen. Damit setzt unsere Brandenburger Polizei ihren Flottenmodernisierungskurs fort. Eine gut und umweltgerecht aufgestellte Wasserschutzpolizei sorgt nicht nur für einen sicheren Start in die Wassersportsaison. Sie setzt damit auch Zeichen über die Grenzen unseres Bundeslandes hinaus. Künftig wird der Einsatz ökologischer Technologien auch im Sicherheitsbereich eine entscheidende Rolle spielen. Ich freue mich, dass wir in Brandenburg, dem gewässerreichstesten Bundesland Deutschlands, diesen Modernisierungskurs auch im kommenden Jahr fortsetzen können.“
Michael Stübgen, Innenminister Brandenburg
Immer wieder werden die Boote der Brandenburger Wasserschutzpolizei modernisiert und Instand gesetzt. Bei der WSP 6 handelt es sich um ein 1988 gebautes ehemaliges DDR-Polizeistreifenboot, das letztmalig im Jahr 2005 modernisiert wurde. Bei der jetzigen Modernisierungsmaßnahme wurde erstmalig in Deutschland ein Hybridantriebsstrang auf einem Dienstboot verbaut. Außerdem wurde der Bootskörper ertüchtigt und die WSP 6 mit neuer Ausrüstung ausgestattet.
So wurden zum Beispiel neue nautische Einrichtungen (z.B. ECDIS-System/Navigationssystem, Radaranlage), eine Wärmebildkamera, ein automatisches Lastmanagementsystem mit Generator- und Batterieschaltung und eine Seewasserklimaanlage installiert. Die bereits verbauten bzw. vorhandenen Einrichtungsgegenstände und alten Ausrüstungskomponenten wurden überholt oder gegen neue Komponenten ausgetauscht.
Bisher hat die WSP 6 zirka 18.000 Betriebsstunden im polizeilichen Dienst geleistet. Das Dienstboot ist nahezu täglich vorwiegend im Bereich der nördlichen Dahme-Wasserstraße mit dem Schwerpunkt Hafen Königs Wusterhausen eingesetzt.
Werder (Havel), 28.05.2023 – Angesichts der wieder steigenden Fülle auf dem Wasser, hat auch die Wasserschutzpolizei wieder mehr zu tun. Hier ein paar Tipps der Freunde und Helfer mit den blauen schnellen Booten und dem wachen Blick für eine sichere Bootssaison 2023. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung der Polizeidirektion West vom 26. Mai 2023.
Schwerpunkte für mehr Sicherheit auf dem Wasser
Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West blickt auf die neue Saison und gibt Tipps
Die Temperaturen sind in den jüngsten Tagen bereits in die Höhe geklettert und der Bootsverkehr auf den Gewässern der Region nimmt zu. Das schöne Wetter nutzten bereits viele Bürgerinnen und Bürger für einen Ausflug aufs Wasser. Die Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West ist auch in diesem Jahr wieder im Einsatz, um die Sicherheit auf den Wasserstraßen der Region zu erhöhen – und hat in diesem Jahr gleich zwei besondere Themen im Blick.
Ein Schwerpunkt sind Alkohol- und Betäubungsmittelkontrollen, wie der Leiter der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West (m.d.W.d.G.b.), Erster Polizeihauptkommissar Heiko Schmidt erklärt:„Genau wie beim Autofahren ist auch in der Schifffahrt Alkohol am Steuer keine gute Idee. Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen.“
Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. „Deshalb wird die Wasserschutzpolizei auch in diesem Jahr besonders aufmerksam sein, damit es nicht zu Ausfällen oder Unfällen auf den Brandenburger Gewässern kommt.“
Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es auf dem Wasser natürlich nicht – aber dafür ist der Sportbootführerschein schneller in Gefahr, ganz entzogen zu werden. Die Alkoholgrenzwerte sind auf dem Wasser genauso hoch wie auf der Straße. Sie gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten.
SUPs
Stand-Up-Paddles, sogenannte SUPs, hat die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West in diesem Jahr ebenfalls besonders im Blick. EPHK Heiko Schmidt, Leiter der Wasserschutzpolizei, sagt: „Stand-Up-Paddel-Fahren wird eine immer beliebtere Freizeitbeschäftigung. Aber auch für diese Sportart gelten die Verkehrsregeln. Außerdem müssen sich SUP-Fahrer immer bewusst sein, dass sie gerade von größeren Wasserfahrzeugen leicht übersehen werden können. Daher raten wir, stark frequentierte Gewässerbereiche besser zu umfahren – und dafür entspannt und vor allem sicher unterwegs zu sein.“
Bei einem SUP handelt es sich gemäß der Binnenschifffahrtsstraßenordnung um ein Kleinfahrzeug. Fahren darf damit eigentlich jeder – solange man geistig und körperlich geeignet ist. Kinder und Jugendliche sollten stets durch eine Aufsichtsperson begleitet werden – und auch sonst ist empfohlen, sich nicht alleine auf Tour zu begeben. Vorher sollte man sich zudem über die lokalen Gegebenheiten informieren: Wie ist die Witterung an dem Tag? Wie ist die Strömung? Welche Verbote gelten im speziellen Bereich? Handys sollten für einen möglichen Notfall in wasserdichten Hüllen gesichert werden.
Um die Bürgerinnen und Bürger, die diesen Freizeitsport gerne betreiben, auf die Gefahren und das richtige Verhalten zu sensibilisieren, hat die Wasserschutzpolizei kleine Visitenkarten angefertigt. Diese sollen an SUP-Fahrerinnen und -fahrer verteilt werden. Mittels eines dort aufgedruckten QR-Codes gelangt man auf eine Seite im Bürgerportal der Polizei Brandenburg, wo sich viele weiterführenden Informationen und wertvolle Tipps finden.
Allgemeine Hinweise zum sicheren Start in die Sportbootsaison
1. Sicherheitsausrüstung
Bevor der Startschuss zur ersten Bootstour erfolgt, sollten eine Reihe von Überprüfungen durchgeführt werden. Die Kontrolle der Sicherheitsausrüstung an Bord, insbesondere deren Funktionsfähigkeit, sollte für jeden Wassersportler selbstverständlich sein.
Dazu gehören eine genügende Anzahl von geeigneten Rettungsmitteln (Rettungsringe oder Rettungswesten). Diese sind unter anderem Pflicht beim Befahren der Landesgewässer und werden für die Fahrt auf Bundeswasserstraßen ausdrücklich empfohlen. Besonders Sportbootführer, welche mit kleinen Kindern oder Nichtschwimmern unterwegs sind, sollten darauf achten, dass diese auch getragen werden. Ein Verbandskasten sollte auf keinem Sportboot fehlen.
2. Hilfspaddel
Für Sportmotorbootfahrer ist das Hilfspaddel ein unverzichtbares Zubehör, denn so mancher Bootsmotor gibt schon mal seinen Geist auf. Dann ist es oftmals notwendig, die Fahrrinne aus eigener Kraft zu verlassen, oder das Ufer zu erreichen.
3. Sicherheitsüberprüfungen
Insbesondere den selbst eingebauten Zubehörteilen sollte besondere Aufmerksamkeit gelten. So ist beispielsweise beim Einbau von Benzintanks besonders auf eine sorgfältige Verlegung der Zuleitungen zu achten. Die Wasserschutzpolizei empfiehlt solche Arbeiten bzw. Überprüfungen durch Fachwerkstätten vornehmen zu lassen – was auch für Gas- und Heizungsanlagen gilt.
4. Belüftung
Vor dem ersten Starten des Motors, aber auch nach jeder Betankung, den Motorraum ausreichend belüften! Damit verhindert man die Bildung von explosiven Kraftstoff-Luftgemischen, die zu Verpuffungen führen können.
5. Dokumente
Führen Sie die notwendigen Dokumente, d.h., Sportbootführerschein und Ausweis über das amtliche Kennzeichen, im Original an Bord mit. Ablichtungen genügen nicht!
6. Betäubungsmittelkonsum
Weiterhin werden in dieser Saison auch verstärkt Kontrollen zum Fahren unter Betäubungsmitteln durchgeführt. Sportmotorboote sowie auch Segelfahrzeuge und SUPs dürfen nicht unter Betäubungsmitteleinfluss geführt werden. Dies betrifft sowohl den Schiffsführer als auch den Rudergänger.
7. Geschwindigkeit
Zudem werden in diesem Jahr Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Erwähnt seien noch einmal die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Sportboote auf folgenden Strecken.
Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung km 0,00 bis zur Einmündung in die Elbe km 148,48 (einschl. Silokanal): 12 km/h
Brandenburger Niederhavel, Rathenower Havel und Kanäle: 8 km/h
Potsdamer Havel: 12 km/h
Ketziner Havel: 9 km/h
Alle Stichkanäle, Nebenarme und Altarme: 5 km/h
Seen und seenartige Verbreiterungen von mehr als 250 m Gewässerbreite (100 m vom Ufer entfernt): 25 km/h
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass zulässige Höchstgeschwindigkeiten durch Schifffahrtszeichen beschränkt werden können und die durch Zeichen angeordneten Höchstgeschwindigkeiten (z.B. 9 km/h auf Potsdamer Havel zwischen Babelsberger Enge und Eisenbahnbrücke Templiner See) Vorrang haben und zu befolgen sind.
8. Ausweichpflichten
Immer wieder aktuelles Thema ist auch das Verhalten von Sportbooten gegenüber der Berufsschifffahrt. Besondere Schwerpunkte bildeten in der Vergangenheit Bereiche von Fahrwasserengen, Häfen und Schleusen. In diesen Bereichen sollte jeder Sportbootführer besondere Vorsicht walten lassen und sich über die herrschende Verkehrssituation informieren. Grundsätzlich gilt die Regel, dass die Berufsschifffahrt immer Vorrang hat und nicht behindert werden darf. Sportboote (Kleinfahrzeuge), auch in Verbänden oder gekoppelt, können nicht verlangen, dass die Berufsschifffahrt ihnen ausweicht!
9. Wassermotorräder (Jetski)
Das Fahren mit Wassermotorrädern außerhalb dafür freigegebener Wasserflächen ist nur zum Erreichen der nächstgelegenen, freigegebenen Wasserfläche oder für Wanderfahrten erlaubt. Dabei sind ein klar erkennbarer Geradeauskurs und geltende Verkehrsvorschriften (u.a. zulässige Höchstgeschwindigkeit) einzuhalten, weiterhin darf kein anderer gefährdet oder mehr als den Umständen entsprechend unvermeidbar behindert oder belästigt werden. In keinem Fall sind also ein Zick-Zack-Kurs sowie das Hin- und Herfahren über kurze Strecken erlaubt. Durch die WSP werden entsprechende Feststellungen konsequent unterbunden und zur Anzeige gebracht. Bei grob pflichtwidrigen und vorsätzlichen Handlungen werden zudem grundsätzlich Prüfungen zur Tauglichkeit und Zuverlässigkeit des Fahrerlaubnisinhabers veranlasst, wodurch es in der Folge zur Entziehung bzw. zum Ruhen der Fahrerlaubnis kommen kann.
10. Diebstähle
Beliebtestes Diebesgut sind nach wie vor Außenbordmotoren. Leider haben es die Diebe hier oftmals noch zu leicht, da die Außenbordmotoren oft nicht ausreichend gesichert sind. Spezielle Motorenschlösser sind im Fachhandel erhältlich. Kleinere Außenbordmotoren sollten nach der Fahrt ggf. komplett abmontiert und sicher gelagert werden. Die Polizei bietet regelmäßig daskostenlose Gravieren von Außenbordmotorenan. Dadurch kann ein Diebstahl zwar nicht verhindert werden, jedoch erleichtert es beim Wiederauffinden die Zuordnung des gestohlenen Motors oder schreckt die Diebe sogar von ihrem Vorhaben ab. Dies ist auch durch die Markierung mit künstlicher DNA oder der GPS-gestützten Standortermittlung möglich, die jedoch durch jeden Bootsbesitzer selbst vorgenommen werden müssen.
Vereine und Bootsliegeplätze können auch individuellen Termin vereinbaren
Am 23. September beginnt, aus kalendarischer Sicht, der Herbst – und damit neigt sich die Wassersportsaison dem Ende.
Um zu verhindern, dass Bootsbesitzer nun eine böse Überraschung erleben, sollten sie unbedingt auf einen geeigneten Diebstahlschutz achten.
Denn immer wieder haben es Diebe auf Bootsmotoren abgesehen. Die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West rät deshalb, Außenbordmotoren gravieren zu lassen.
Denn häufig sind die Individualnummern, nach denen die Polizei im Diebstahlsfall fahnden kann, nur auf genieteten Schildern oder Aufklebern an den Motoren angebracht.
Die Wasserschutzpolizei graviert diese Nummer kostenlos in den Schaft Ihres Motors und versieht ihn mit einem auffälligen Aufkleber.
Das verhindert zwar nicht gänzlich den Diebstahl, erschwert aber den Weiterverkauf und erleichtert die Kontrolle und die Zuordnung beim Wiederauffinden.
Der nächste Gravierungstermin findet am Samstag, 05. November 2022, zwischen 10 und 16 Uhr auf dem Gelände Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West in Potsdam, An der Pirschheide 11, statt.
Zudem bietet die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West Bootsplätzen und Vereinen beim Slipp-Termin und außerhalb der Saison das Gravieren von Außenbordmotoren vor Ort an.
Dazu sollten möglichst mindestens zehn Außenbordmotoren zum Termin zu gravieren zu sein. Die Motoren müssen sich zum Gravieren bereits an Land oder im Winterstand befinden.
Für Termine in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Havelland, Teltow-Fläming sowie den Städten Brandenburg an der Havel und Potsdam stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West unter 0331/ 9688424 gern zur Verfügung.
Zum Gravierungstermin sind der Personalausweis sowie ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen) mitzubringen.
Weiterhin rät die Wasserschutzpolizei für den Herbst und Winter:
· Nehmen Sie kleinere Motoren von den Booten ab und verschließen Sie diese in extra gesicherten Räumen.
· Sichern Sie große Außenbordmotoren mit im Handel erhältlichen Spezialsicherungen und Alarmanlagen. Wie beim Fahrrad, sollten hier hochwertige, dem Wert der Motoren entsprechende Schlösser zum Einsatz kommen, die es potenziellen Dieben so schwer wie möglich machen und bestenfalls ganz von ihrem Tun abbringen, weil es zu lange dauern würde.
· Vereinbaren Sie mit anderen Sportbootbesitzern an Ihrem Liegeplatz eine unregelmäßige, aber häufige Kontrollfrequenz, auch im Herbst und Winter und informieren Sie sich gegenseitig bei Auffälligkeiten oder Veränderungen.
· Informieren Sie Ihre Stegnachbarn über Abwesenheiten.
· Fotografieren Sie Ihr Boot, den Außenbordmotor (ABM) sowie wertvolle Ausrüstung und Zubehör. Entfernen Sie sämtliche Wertgegenstände vom Boot und lassen Sie Gardinen offen.
· Notieren Sie sich alle Individualnummern von Boot und ABM.
Weitere Gravierungstermine erfahren Sie über Presseveröffentlichungen der Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West.
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