Werder (Havel), 07.08.2023 – Wummerndes Diskofloß vor Riegelspitze? Nicht rücksichtsvoll. „Hebel auf’n Tisch“ auf der Havel ab Eisenbahnbrücke? Nicht rücksichtsvoll. Schwarzcampen mit WoMo an der schönen Badestelle im Landschaftsschutzgebiet? Auch nicht rücksichtsvoll. Genau, wie jede Motorjacht in der Wublitz.
Rücksicht auf und am Wasser sollte eigentlich ein Grundgebot sein. Die Landeshauptstadt Potsdam ruft trotzdem auch in diesem Jahr dazu auf. Warum sie das tut und wieso dieser Aufruf auch für die Havelgewässer rund um Werder gelten soll, dazu lesen Sie mehr in der Potsdamer Pressemitteilung vom 18. Juli 2023. Grafik: Brandenburger Naturschutzfonds. Quelle: Stadt Potsdam/Presse.
Stadt Potsdam ruft zu rücksichtsvollem Verhalten an Potsdamer Gewässern und in Schutzgebieten auf
Beachtung der Regeln zum Erhalt von Natur und Landschaft ist wichtig
In der Ferien- und Urlaubszeit wird es aufgrund des heißen Sommerwetters wieder viele Potsdamerinnen und Potsdamer sowie Gäste der Stadt hinaus in die Natur locken, um sich insbesondere eine Abkühlung in den zahlreichen Gewässern zu gönnen.
Die Landeshauptstadt Potsdam ruft aus aktuellem Anlass alle Besucherinnen und Besucher der Schutz- und Wassergebiete auf, sich hier gegenüber Tieren und Pflanzen schonend und rücksichtsvoll zu verhalten.
„Es ist verständlich, dass es in den Sommermonaten viele Potsdamerinnen und Potsdamer zu Spaziergängen, zum Baden, zum Wassersport oder zu anderen Freizeitaktivitäten in die Natur und an die Gewässer zieht. Potsdam bietet zahlreiche Möglichkeiten dafür. Viele Landschaftsräume sind jedoch historische Parkanlagen oder geschützte Naturräume. Was vielen Menschen nicht bewusst ist: Potsdam kann auf eine lange und erfolgreiche Tradition des Naturschutzes und der Landschaftspflege zurückblicken. Mehr als die Hälfte des Potsdamer Stadtgebietes ist Teil eines ausgewiesenen Schutzgebietes. Daher sind alle aufgerufen, genau diese besondere Umgebung zu schützen und lebenswert zu erhalten“, sagt Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt.
Die wachsende Landeshauptstadt verfügt auf einer großen Fläche über Schutzgebiete der verschiedensten Kategorien, wie Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und europarechtlich geschützte Gebiete, sogenannte Natura 2000-Gebiete. In Abhängigkeit von dem jeweiligen Gebiet ergeben sich neben den allgemeinen Verhaltensregeln auch besondere Bestimmungen, die sich aus den entsprechenden Schutzgebietsverordnungen ableiten. Diese sollen helfen, den Zustand der Natur und die Artenvielfalt zu erhalten.
So befindet sich beispielweise im Potsdamer Nordwesten das Europäische Vogelschutzgebiet „Mittlere Havelniederung“. Es umfasst auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam u.a. den Lauf der Wublitz vom Havelkanal in Paaren bis zum Großen Zernsee bei Golm.
Die Wublitz weist in großen Teilen natürliche Uferabschnitte auf, die neben der Wasserfläche einen Lebensraum zahlreicher Nist-, Rast- und Zugvögel darstellt. Aus diesem Grunde ist das Befahren der sehr flachen Wublitz nördlich des Schlänitzsees sowie des nordöstlichen Ufers mit jeglichen Wasserfahrzeugen unzulässig.
Zudem darf der Wublitzabschnitt vom Schlänitzsee bis zur Mündung in den Großen Zernsee nicht mit Motorbooten befahren werden. Dass das zerstörende Durchfahren von Schilf- und Schwimmblattbereichen generell verboten ist, sollte eigentlich jeder Freizeitkapitän wissen.
Ein Befahrungsverbot mit Motorbooten gilt ebenfalls für den Fahrländer See bei Neu Fahrland. Dieser sehr flache See ist im Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ gelegen und weist in Teilen einen sehr breiten Schilfgürtel auf. Gemäß der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet soll u.a. auf diese Weise die Eignung des Fahrländer Sees als Brut- und Winterraststätte für zahlreiche Wasservogelarten gesichert werden.
Beispielhaft für Verhaltensregeln in Schutzgebieten soll auch auf das im Norden von Potsdam, zwischen Sacrow und Groß Glienicke, gelegene Naturschutzgebiet „Sacrower See und Königswald“ hingewiesen werden, welches zu allen Jahreszeiten zahlreiche Besucher anzieht. Die Natur ist hier besonders schützenswert, weil der Sacrower See im Vergleich zu anderen Gewässern nur wenig nährstoffreich ist und zudem von weiteren geschützten Lebensräumen, vor allem von vielfältigen, alten Waldbeständen umgeben ist.
Wegen der verhältnismäßig geringen Ausdehnung des Sees ist dieser sehr empfindlich und kann nur eine begrenzte Belastung unbeschadet vertragen. Daher dürfen der Uferweg am Sacrower See nicht verlassen und der See generell nicht mit Wasserfahrzeugen jeglicher Art, wie Kajak, Stand Up Paddling (SUP), Floß etc., befahren werden.
Auch gilt wie überall in einem Naturschutzgebiet, dass Campen, Lärmen und Feuermachen (Rauchen, Grillen, Lagerfeuer usw.) untersagt sind. Auf diese Bestimmungen muss hingewiesen werden, da das Schutzgebiet rund um den Sacrower See in den vergangenen Jahren durch die vermehrten Besucherzahlen bereits starke Schäden zu verzeichnen hat.
Diese Verbote sind vor dem Hintergrund der witterungsbedingt anhaltenden hohen Waldbrandgefahrenstufen von besonderer Bedeutung. Auch aus diesem Grund wird gebeten, sich an die vorgenannten Hinweise und Regeln zu halten und die Ufer nicht abseits der geduldeten Badestellen (Badestelle am Nordufer bei Groß Glienicke und am Ostufer bei Sacrow) zu betreten.
Weitere Informationen zu den Schutzgebieten im Potsdamer Stadtgebiet unter: https://www.potsdam.de/kategorie/schutzgebiete
Allgemein gilt, dass unabhängig vom Schutzstatus, sorgfältig mit allen Grünflächen, der Natur und der Landschaft im Potsdamer Stadtgebiet umgegangen wird. Vermehrt sammelt sich Müll, der oft einfach achtlos liegengelassen wird oder die Papierkörbe zum Überlaufen bringt.
„Bei schönem Wetter zieht es viele Menschen nach draußen. Das ist nachvollziehbar. Wir appellieren jedoch an die Verantwortung eines jeden Besuchers der Schutzgebiete und Grünbereiche, den Einwegabfall nicht liegen zu lassen oder in eventuell schon überfüllten Papierkörben zu entsorgen. Stattdessen sollte jeder seinen Abfall wieder mitnehmen und im Trennsystem zu Hause entsorgen oder einige Meter bis zum nächsten freien Papierkorb gehen. Denn auch Krähen, Ratten, Spatzen oder Waschbären verteilen die vom Menschen zurückgelassen Abfälle – gerade wenn sie neben Abfallbehälter gestellt, in volle Mülleimer gequetscht oder einfach weggeworfen werden.“
Lars Schmäh, kommissarischer Fachbereichsleiter Klima, Umwelt und Grünflächen, Potsdam