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Landratsamt: Allgemeine Stallpflicht Geflügelpest aufgehoben

Mit Hinweis auf die weiterhin bestehenden Überwachungszonen im Raum Päwesin und Ketzin lesen Sie nachfolgend eine Medieninfo der Landkreisverwaltung zum Ende der allgemeinen Stallpflicht vom 9. Januar 2026.

Bernd Reiher, 10.01.2026, 09:37 Uhr

Geflügelpest: Allgemeine Stallpflicht aufgehoben

Aufstallpflicht gilt weiterhin in bestehenden Überwachungszonen

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hebt die bislang geltende allgemeine Aufstallpflicht für Geflügel mit Wirkung zum 10. Januar 2026 auf. Grundlage hierfür ist eine aktuelle Risikobewertung des Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, die einen deutlichen Rückgang der Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreisgebiet zeigt.

In den vergangenen Wochen wurden nur noch vereinzelt positive Befunde in der Wildvogelpopulation festgestellt. Insgesamt ist ein klarer Rückgang des Infektionsgeschehens zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund konnte die bisher landkreisweit angeordnete Aufstallpflicht für Geflügel aufgehoben werden. Auch Geflügelausstellungen und vergleichbare Veranstaltungen sind außerhalb von Restriktionszonen wieder zulässig.

Wichtig für Geflügelhalter

Die Aufhebung der allgemeinen Aufstallpflicht gilt nicht für alle Bereiche des Landkreises. In einzelnen Regionen bestehen weiterhin tierseuchenrechtliche Restriktionszonen, in denen die Aufstallpflicht und weitere Schutzmaßnahmen unverändert einzuhalten sind.

Derzeit bestehen im Landkreis Potsdam-Mittelmark zwei Überwachungszonen

  • eine Überwachungszone im Umkreis von 10 Kilometern um den Ausbruchsort Päwesin
  • eine weitere Überwachungszone infolge eines Geflügelpestausbruchs im benachbarten Landkreis Havelland im Bereich Ketzin/Havel, deren 10-Kilometer-Radius in das Kreisgebiet Potsdam-Mittelmark hineinragt

Diese beiden Überwachungszonen überschneiden sich teilweise. Innerhalb dieser Bereiche gilt weiterhin die Pflicht zur Aufstallung des Geflügels sowie das Verbot von Geflügelausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen. Die Aufhebung der allgemeinen Aufstallpflicht findet dort keine Anwendung, da die Maßnahmen unmittelbar aus den jeweils geltenden Restriktionszonen-Anordnungen folgen.

Zur besseren Orientierung veröffentlicht der Landkreis eine Karte, aus der die aktuell betroffenen Überwachungszonen eindeutig hervorgehen. Geflügelhalter werden dringend gebeten, anhand dieser Karte eigenständig zu prüfen, ob sich ihr Standort innerhalb einer Restriktionszone befindet.

Unabhängig von der Aufhebung der allgemeinen Aufstallpflicht wird allen Geflügelhaltern weiterhin empfohlen, konsequente Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählen insbesondere der Schutz der Tiere vor Kontakt mit Wildvögeln, hygienische Maßnahmen beim Betreten der Tierhaltungen sowie die sichere Lagerung von Futter und Einstreu.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark wird die seuchenepidemiologische Lage weiterhin eng beobachten und bei einer erneuten Verschärfung der Situation unverzüglich reagieren.

Weitere Informationen sowie die Übersichtskarte zu den bestehenden Überwachungszonen sind auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark abrufbar.

Zum Hintergrund

Diese Allgemeinverfügung tritt nach Bekanntmachung in Kraft. Sie wird auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark unter Bekanntmachungen veröffentlicht. Seit Oktober 2025 mussten aufgrund von mit Geflügelpest infizierten Tieren bereits Sperrzonen sowie Überwachungszonen im Landkreis Potsdam-Mittelmark durch Allgemeinverfügung angeordnet werden.

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