Werder (Havel), 14.02.2023 – Vergangene Woche hat die MAZ über den Abriss eines Steges am Plessower See berichtet. Der Artikel hat eine erstaunliche Netzkarriere hingelegt. Inklusive heftigst kommentierter Weiterreichungen in den sozialen Netzwerken.
Der Beitrag hat einiges an Porzellan in der Blütenstadt zerdeppert. Am Ende aber ist es schade um das ganze Bohei. Denn: Was die MAZ mit diesem Bericht angerichtet hat, wäre zu vermeiden gewesen. Mit einem simplen Telefonat.
Frage dabei wäre gewesen: „Welche Rechtsgrundlage ist das eigentlich, auf die die Stadt sich bezieht?“ Anzurufende Stelle hätte sein können der Landkreis oder das Ministerium – also eine Ebene über der Stadtverwaltung.
Die Antwort: Werder beruft sich auf das Lechleitner-Gutachten. Eine Rechtsstudie, vom Land Brandenburg erstellt, für Fälle, genau wie diesen.
In Absatz drei dieses Gutachtens „Sicherheit baulicher Anlagen an Badestellen“ ist eigentlich alles erklärt – auch das Handeln der Stadt.
„Wenn auf einer Badestelle bauliche Anlagen vorhanden sind, sind die Vorgaben der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) zu beachten. Zwar stellt §61 Stege in Gewässern vom Erfordernis einer Baugenehmigung frei. Gleichwohl ist die Generalklausel des §3 zu beachten. Danach sind Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Landtag Brandenburg, Gutachten Sicherungspflichten an Kommunalen gewässern vom 28. November 2020
Wann genau die MAZ von diesem Gutachten erfahren hat, ist derzeit noch fraglich. Jedoch wäre diese Information auch vor diesem Artikel in der Werderschen Stadtverwaltung zu erfahren gewesen. Oder eben an einer übergeordneten Stelle. Durch ein Telefonat.
Nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat sich in dieser Stegsache aber nicht nur die MAZ. Auch im Rathaus der Werderschen hätte man vor dem Vollzug des Abrisses einfach mal zum Telefonhörer greifen und die engagierten Bürger auf der Gegenseite informieren können. Manches blütenstädtische Porzellan wäre so vor der Kehrschaufel gerettet.
„Verkehrssicherungspflichten an kommunalen Badegewässern„. Autor: Marc Lechleitner. Auftraggeber: Land Brandenburg. Lechleitner-Gutachten beim Parlamentarischen Dienst BRB
Bildhinweis: Im Beitragsfoto eine Aufnahme vom Plessower See vom 14. Februar 2023. Das Bild zeigt nicht die hier in Rede stehende Badestelle.