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Marina Zernsee: Die neue Steganlage, der Nabu und das Verwaltungsgericht

Werder (Havel), 15.09.2024 – Die neue Steganlage der Marina Zernsee war schon einmal am 10. August 2023 Thema bei werderanderhavel.de. Damals war sie noch im Bau; mittlerweile scheint sie fertig und in Benutzung.

Damit überhaupt nicht einverstanden zeigt sich jetzt der Naturschutzbund NaBu. Warum er das Verwaltungsgericht eingeschaltet hat, dazu lesen Sie mehr in einer NaBu-Pressemitteilung vom 10. September 2024.

Natur und Landschaftsbild leiden

NABU wehrt sich rechtlich gegen Ausbau der Marina Zernsee im Schutzgebiet

Der NABU Brandenburg versucht in einem Eilverfahren, den Betrieb einer neu gebauten Steganlage, die sich im Bereich eines Seerosenfeldes befindet, zu unterbinden. Der NABU wehrt sich damit gegen eine vom Landkreis Potsdam-Mittelmark gewährte wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Schwimmsteganlage mit knapp 80 Liegeplätzen im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“.

Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Landesverbandes Brandenburg erläutert das rechtliche Vorgehen: „Ein Teil der Schwimmsteganlage wurde mitten durch ein nach Naturschutzrecht unter Schutz stehendes Seerosenfeld gebaut. Wir hatten bei der unteren Wasserbehörde Widerspruch eingelegt, der eine aufschiebende Wirkung hat. Somit hätte die erweiterte Steganlage nicht betrieben werden dürfen, bis über den Widerspruch entschieden wurde. Auf Antrag des Vorhabenträgers hat die Wasserbehörde einen so genannten Sofortvollzug festgesetzt, so dass die aufschiebende Wirkung unseres Widerspruchs entfällt. Um noch größeren Schaden am Seerosenfeld durch die Befahrung der Boote zu verhindern, mussten wir nun vor dem Verwaltungsgericht Potsdam in ein Eilverfahren gehen.“

Neben den Belangen des Biotopschutzes sieht der NABU auch den Gebietscharakter des Landschaftsschutzgebietes beeinträchtigt. So kommt der bisher freie Blick auf den Großen Zernsee vom ufernahen Spielplatz nun einem Blick auf einen Großparkplatz gleich. „Der Landkreis tritt den Landschaftsschutz mit Füßen und einmal mehr ist unser Engagement nötig, um die Natur als unsere Lebensgrundlage vor einer Zerstörung durch private Investoren aus kommerziellen Interessen zu bewahren“, so Ellner. 

https://brandenburg.nabu.de/modules/presseservice/index.php?popup=true&db=presseservice_brandenburg&show=6242

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Der Steg, die Stadt, die MAZ und ein Gutachten

Werder (Havel), 14.02.2023 – Vergangene Woche hat die MAZ über den Abriss eines Steges am Plessower See berichtet. Der Artikel hat eine erstaunliche Netzkarriere hingelegt. Inklusive heftigst kommentierter Weiterreichungen in den sozialen Netzwerken.

Der Beitrag hat einiges an Porzellan in der Blütenstadt zerdeppert. Am Ende aber ist es schade um das ganze Bohei. Denn: Was die MAZ mit diesem Bericht angerichtet hat, wäre zu vermeiden gewesen. Mit einem simplen Telefonat.

Frage dabei wäre gewesen: „Welche Rechtsgrundlage ist das eigentlich, auf die die Stadt sich bezieht?“ Anzurufende Stelle hätte sein können der Landkreis oder das Ministerium – also eine Ebene über der Stadtverwaltung.

Die Antwort: Werder beruft sich auf das Lechleitner-Gutachten. Eine Rechtsstudie, vom Land Brandenburg erstellt, für Fälle, genau wie diesen.

In Absatz drei dieses Gutachtens „Sicherheit baulicher Anlagen an Badestellen“ ist eigentlich alles erklärt – auch das Handeln der Stadt.

„Wenn auf einer Badestelle bauliche Anlagen vorhanden sind, sind die Vorgaben der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) zu beachten. Zwar stellt §61 Stege in Gewässern vom Erfordernis einer Baugenehmigung frei. Gleichwohl ist die Generalklausel des §3 zu beachten. Danach sind Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

Landtag Brandenburg, Gutachten Sicherungspflichten an Kommunalen gewässern vom 28. November 2020

Wann genau die MAZ von diesem Gutachten erfahren hat, ist derzeit noch fraglich. Jedoch wäre diese Information auch vor diesem Artikel in der Werderschen Stadtverwaltung zu erfahren gewesen. Oder eben an einer übergeordneten Stelle. Durch ein Telefonat.

Nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat sich in dieser Stegsache aber nicht nur die MAZ. Auch im Rathaus der Werderschen hätte man vor dem Vollzug des Abrisses einfach mal zum Telefonhörer greifen und die engagierten Bürger auf der Gegenseite informieren können. Manches blütenstädtische Porzellan wäre so vor der Kehrschaufel gerettet.

Verkehrssicherungspflichten an kommunalen Badegewässern„. Autor: Marc Lechleitner. Auftraggeber: Land Brandenburg. Lechleitner-Gutachten beim Parlamentarischen Dienst BRB

Bildhinweis: Im Beitragsfoto eine Aufnahme vom Plessower See vom 14. Februar 2023. Das Bild zeigt nicht die hier in Rede stehende Badestelle.