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OVG: Erweiterung einer Steganlage im Großen Zernsee ist rechtswidrig

Werder (Havel), 25.01.2025 – Seit August 2023 gärt nun mittlerweile der Streit um die Erweiterung der Steganlage der Marina Zernsee. Geschafft hat er es in dieser Zeit bis zum Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg. Was diese Instanz von der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts hält, dazu lesen Sie mehr in einer Pressemitteilung des OVG vom 20. Januar 2025.

Erweiterung einer Steganlage im Großen Zernsee ist rechtswidrig

Die Erweiterung einer Steganlage im Großen Zernsee ist wegen der Gefährdung eines geschützten Biotops rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt.

Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer Steganlage im Großen Zernsee. Er hatte nach Erhalt einer Genehmigung seine bereits vorhandene Steganlage erheblich erweitert. Der Naturschutzbund Brandenburg hatte daraufhin einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz bei dem Verwaltungsgericht Potsdam gestellt.

Dieser Antrag hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Potsdam entschied, dass die Genehmigung wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ rechtswidrig sei. Die neu errichteten Stege führten zu einer dauerhaften Schädigung eines gesetzlich geschützten Biotops, der Tausendblatt-Teichrosen-Gesellschaft an Standgewässern. Auch die Voraussetzungen für eine Befreiung von den naturschutzrechtlichen Regelungen lägen nicht vor.

Die Beschwerde blieb ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch die erheblichen finanziellen Nachteile, die dem Beschwerdeführer durch die Nichtnutzung der neu errichteten Stege entstehen. Im Ergebnis konnte dies der Beschwerde aber nicht zum Erfolg verhelfen.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2025 – OVG 11 S 54/24 –

Beiträge zum Thema

https://www.maz-online.de/lokales/potsdam-mittelmark/werder-havel/werder-oberverwaltungsgericht-weist-beschwerde-der-marina-zernsee-in-werder-ab-IMOKHQDINZG6XEM3TQZRZ3YUJ4.html

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Verwaltungsgericht zu neuen Stegen Marina Zernsee: Dem LSG-Schutzzweck erheblich zuwider

Werder (Havel), 30.11.2024 – Neue Episode im Streit um die Erweiterung der Marina Zernsee: „Die neu errichteten Stege laufen dem besonderen Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung erheblich zuwider“, heißt es in einem Richterspruch des Verwaltungsgerichts Potsdam.

Anlass dafür war ein Eilantrag des Nabu Brandenburg. Lesen Sie dazu hier die Pressemitteilung des Naturschutzverbandes vom 25. November 2024.

NABU Brandenburg erringt Erfolg für den Biotop- und Landschaftsschutz

Gericht untersagt Betrieb 73 neu errichteter Liegeplätze an der Marina Zernsee

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat dem Eilantrag des NABU Brandenburg bezüglich des Betriebes einer neuen Steganlage an der Marina am Großen Zernsee in Werder (Havel) stattgegeben. Der Naturschutzverband ist gegen eine vom Landkreis Potsdam-Mittelmark gewährte wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Steganlage mit 73 Liegeplätzen mitten durch ein Seerosenfeld im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ vorgegangen. 

Der Widerspruch des NABU, über den die Untere Wasserbehörde (UWB) des Landkreises Potsdam-Mittelmark noch nicht entschieden hat, hat wieder aufschiebende Wirkung. Der von der UWB festgesetzte Sofortvollzug wurde aufgehoben. Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Brandenburg freut sich, dass das Gericht der Begründung des NABU in weiten Teilen gefolgt ist und zu dem Schluss kommt, dass die durch die UWB erteilte wasserrechtliche Genehmigung rechtswidrig sei.

„Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass durch die Erweiterung der Steganlage die dort vorhandene Schwimmblattgesellschaft aus Teich- und Seerosen beschädigt und auf längere Sicht hin vermutlich zerstört wird. Das verletzt nicht nur landschaftschutzrechtliche Verbote, sondern verstößt gegen den Biotopschutz.“
Björn Ellner, Vorsitzender NABU Brandenburg

In der Begründung des Gerichtsbeschlusses heißt es: „Schwimmblattbereiche mit See- oder Teichrosen sind empfindlich gegen zu starken Wellenschlag und vor allem gegen direkte mechanische Schädigungen der bis zu zwei Meter langen Blattstängel, die im Seeboden mit sehr dicken und kräftigen Rhizomen wurzeln.

Durch Motorbootschrauben werden die Blätter geschädigt und nicht selten dabei ganze Pflanzenrhizome aus ihrer Verankerung im Boden gerissen, schwimmen auf und sterben dadurch ab. Auch durch die Benutzung eines Hilfspaddels werden Schwimmblattgesellschaften geschädigt. Die neu errichteten Stege laufen dem besonderen Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung erheblich zuwider.“

„Ich erwarte, dass der Landkreis jetzt schnell positiv über unseren Widerspruch entscheidet und einen Rückbau der Stegerweitereung anordnet. Das Gericht ist unserer Auffassung, dass die Erweiterung der Steganlage nicht genehmigungsfähig ist, weitreichend gefolgt. Damit haben wir einmal mehr bewiesen, wie wichtig es ist, dass sich der NABU als Anwalt der Natur für den Schutz unserer Lebensgrundlagen einsetzt.“

https://brandenburg.nabu.de/modules/presseservice/index.php?popup=true&db=presseservice_brandenburg&show=6322

Beiträge zum Thema
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Marina Zernsee: Die neue Steganlage, der Nabu und das Verwaltungsgericht

Werder (Havel), 15.09.2024 – Die neue Steganlage der Marina Zernsee war schon einmal am 10. August 2023 Thema bei werderanderhavel.de. Damals war sie noch im Bau; mittlerweile scheint sie fertig und in Benutzung.

Damit überhaupt nicht einverstanden zeigt sich jetzt der Naturschutzbund NaBu. Warum er das Verwaltungsgericht eingeschaltet hat, dazu lesen Sie mehr in einer NaBu-Pressemitteilung vom 10. September 2024.

Natur und Landschaftsbild leiden

NABU wehrt sich rechtlich gegen Ausbau der Marina Zernsee im Schutzgebiet

Der NABU Brandenburg versucht in einem Eilverfahren, den Betrieb einer neu gebauten Steganlage, die sich im Bereich eines Seerosenfeldes befindet, zu unterbinden. Der NABU wehrt sich damit gegen eine vom Landkreis Potsdam-Mittelmark gewährte wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Schwimmsteganlage mit knapp 80 Liegeplätzen im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“.

Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Landesverbandes Brandenburg erläutert das rechtliche Vorgehen: „Ein Teil der Schwimmsteganlage wurde mitten durch ein nach Naturschutzrecht unter Schutz stehendes Seerosenfeld gebaut. Wir hatten bei der unteren Wasserbehörde Widerspruch eingelegt, der eine aufschiebende Wirkung hat. Somit hätte die erweiterte Steganlage nicht betrieben werden dürfen, bis über den Widerspruch entschieden wurde. Auf Antrag des Vorhabenträgers hat die Wasserbehörde einen so genannten Sofortvollzug festgesetzt, so dass die aufschiebende Wirkung unseres Widerspruchs entfällt. Um noch größeren Schaden am Seerosenfeld durch die Befahrung der Boote zu verhindern, mussten wir nun vor dem Verwaltungsgericht Potsdam in ein Eilverfahren gehen.“

Neben den Belangen des Biotopschutzes sieht der NABU auch den Gebietscharakter des Landschaftsschutzgebietes beeinträchtigt. So kommt der bisher freie Blick auf den Großen Zernsee vom ufernahen Spielplatz nun einem Blick auf einen Großparkplatz gleich. „Der Landkreis tritt den Landschaftsschutz mit Füßen und einmal mehr ist unser Engagement nötig, um die Natur als unsere Lebensgrundlage vor einer Zerstörung durch private Investoren aus kommerziellen Interessen zu bewahren“, so Ellner. 

https://brandenburg.nabu.de/modules/presseservice/index.php?popup=true&db=presseservice_brandenburg&show=6242