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Verwaltungsgericht zu neuen Stegen Marina Zernsee: Dem LSG-Schutzzweck erheblich zuwider

Werder (Havel), 30.11.2024 – Neue Episode im Streit um die Erweiterung der Marina Zernsee: „Die neu errichteten Stege laufen dem besonderen Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung erheblich zuwider“, heißt es in einem Richterspruch des Verwaltungsgerichts Potsdam.

Anlass dafür war ein Eilantrag des Nabu Brandenburg. Lesen Sie dazu hier die Pressemitteilung des Naturschutzverbandes vom 25. November 2024.

NABU Brandenburg erringt Erfolg für den Biotop- und Landschaftsschutz

Gericht untersagt Betrieb 73 neu errichteter Liegeplätze an der Marina Zernsee

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat dem Eilantrag des NABU Brandenburg bezüglich des Betriebes einer neuen Steganlage an der Marina am Großen Zernsee in Werder (Havel) stattgegeben. Der Naturschutzverband ist gegen eine vom Landkreis Potsdam-Mittelmark gewährte wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Steganlage mit 73 Liegeplätzen mitten durch ein Seerosenfeld im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ vorgegangen. 

Der Widerspruch des NABU, über den die Untere Wasserbehörde (UWB) des Landkreises Potsdam-Mittelmark noch nicht entschieden hat, hat wieder aufschiebende Wirkung. Der von der UWB festgesetzte Sofortvollzug wurde aufgehoben. Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Brandenburg freut sich, dass das Gericht der Begründung des NABU in weiten Teilen gefolgt ist und zu dem Schluss kommt, dass die durch die UWB erteilte wasserrechtliche Genehmigung rechtswidrig sei.

„Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass durch die Erweiterung der Steganlage die dort vorhandene Schwimmblattgesellschaft aus Teich- und Seerosen beschädigt und auf längere Sicht hin vermutlich zerstört wird. Das verletzt nicht nur landschaftschutzrechtliche Verbote, sondern verstößt gegen den Biotopschutz.“
Björn Ellner, Vorsitzender NABU Brandenburg

In der Begründung des Gerichtsbeschlusses heißt es: „Schwimmblattbereiche mit See- oder Teichrosen sind empfindlich gegen zu starken Wellenschlag und vor allem gegen direkte mechanische Schädigungen der bis zu zwei Meter langen Blattstängel, die im Seeboden mit sehr dicken und kräftigen Rhizomen wurzeln.

Durch Motorbootschrauben werden die Blätter geschädigt und nicht selten dabei ganze Pflanzenrhizome aus ihrer Verankerung im Boden gerissen, schwimmen auf und sterben dadurch ab. Auch durch die Benutzung eines Hilfspaddels werden Schwimmblattgesellschaften geschädigt. Die neu errichteten Stege laufen dem besonderen Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung erheblich zuwider.“

„Ich erwarte, dass der Landkreis jetzt schnell positiv über unseren Widerspruch entscheidet und einen Rückbau der Stegerweitereung anordnet. Das Gericht ist unserer Auffassung, dass die Erweiterung der Steganlage nicht genehmigungsfähig ist, weitreichend gefolgt. Damit haben wir einmal mehr bewiesen, wie wichtig es ist, dass sich der NABU als Anwalt der Natur für den Schutz unserer Lebensgrundlagen einsetzt.“

https://brandenburg.nabu.de/modules/presseservice/index.php?popup=true&db=presseservice_brandenburg&show=6322

Beiträge zum Thema
landgericht

Aufruf: Neuwahl Ehrenamtsrichter an den Verwaltungsgerichten

Werder (Havel), 03.11.2022 – Wer schon immer einmal mit einer Tätigkeit als Schöffe oder Schöffin geliebäugelt hat, kann jetzt beim Landratsamt Potsdam-Mittelmark fündig werden.

Die derzeitige Amtsperiode endet 2023. Also werden demnächst neue Ehrenamtsrichter*innen für die Amtsperiode bis 2028 gewählt.

Bewerben können sich Interessenten für den Schöffendienst am Verwaltungsgericht Potsdam und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Das Landratsamt zur Ausschreibung für das Oberverwaltungsgericht: „Der Landkreis Potsdam-Mittelmark sucht geeignete Bewerber*innen für die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg.“

Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter ende im August 2023, so dass für die kommende Amtsperiode von 2023-2028 Neuwahlen durchzuführen seien.

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-termine/neues-aus-dem-landkreis/aktuelles/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1368&cHash=f708b547c372329308b51668b6caf003

Das Landratsamt zum Aufruf für das Verwaltungsgericht Potsdam: „Die gegenwärtig fünf Jahre dauernde Wahlperiode der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen am Verwaltungsgericht Potsdam endet am 30. Juni 2023.“

Deshalb seien Frauen und Männer gesucht, die sich dieser interessanten Tätigkeit widmen wollen und ehrenamtlich als Richter/in in der Wahlperiode 2023 bis 2028 arbeiten möchten.

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-termine/neues-aus-dem-landkreis/aktuelles/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1369&cHash=a1757d952acc81b87bcefe8b69b903c1

Hintergrund: Wer einmal als Schöffe/Ehrenamtsrichter*in gearbeitet hat, hat für den Rest des Lebens einen tiefen Einblick in das Funktionieren der bundesdeutschen Juristerei.

Bewerber*innen sollten zeitlich flexibel und möglichst nicht auf die zu erwartende Sitzungspauschale angewiesen sein.

Schöffen haben Verantwortung: Einmal fehlen kann zum Platzen eines ganzen Verfahrens führen.

Mit ihrer Verantwortung haben Ehrenamtsrichter*innen aber auch großen Einfluss: An mancher Gerichtsbarkeit ist die Stimme eines Schöffen der des Richters gleichgestellt.