Werder (Havel), 30.11.2024 – Neue Episode im Streit um die Erweiterung der Marina Zernsee: „Die neu errichteten Stege laufen dem besonderen Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung erheblich zuwider“, heißt es in einem Richterspruch des Verwaltungsgerichts Potsdam.
Anlass dafür war ein Eilantrag des Nabu Brandenburg. Lesen Sie dazu hier die Pressemitteilung des Naturschutzverbandes vom 25. November 2024.
NABU Brandenburg erringt Erfolg für den Biotop- und Landschaftsschutz
Gericht untersagt Betrieb 73 neu errichteter Liegeplätze an der Marina Zernsee
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat dem Eilantrag des NABU Brandenburg bezüglich des Betriebes einer neuen Steganlage an der Marina am Großen Zernsee in Werder (Havel) stattgegeben. Der Naturschutzverband ist gegen eine vom Landkreis Potsdam-Mittelmark gewährte wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Steganlage mit 73 Liegeplätzen mitten durch ein Seerosenfeld im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ vorgegangen.
Der Widerspruch des NABU, über den die Untere Wasserbehörde (UWB) des Landkreises Potsdam-Mittelmark noch nicht entschieden hat, hat wieder aufschiebende Wirkung. Der von der UWB festgesetzte Sofortvollzug wurde aufgehoben. Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Brandenburg freut sich, dass das Gericht der Begründung des NABU in weiten Teilen gefolgt ist und zu dem Schluss kommt, dass die durch die UWB erteilte wasserrechtliche Genehmigung rechtswidrig sei.
„Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass durch die Erweiterung der Steganlage die dort vorhandene Schwimmblattgesellschaft aus Teich- und Seerosen beschädigt und auf längere Sicht hin vermutlich zerstört wird. Das verletzt nicht nur landschaftschutzrechtliche Verbote, sondern verstößt gegen den Biotopschutz.“
Björn Ellner, Vorsitzender NABU Brandenburg
In der Begründung des Gerichtsbeschlusses heißt es: „Schwimmblattbereiche mit See- oder Teichrosen sind empfindlich gegen zu starken Wellenschlag und vor allem gegen direkte mechanische Schädigungen der bis zu zwei Meter langen Blattstängel, die im Seeboden mit sehr dicken und kräftigen Rhizomen wurzeln.
Durch Motorbootschrauben werden die Blätter geschädigt und nicht selten dabei ganze Pflanzenrhizome aus ihrer Verankerung im Boden gerissen, schwimmen auf und sterben dadurch ab. Auch durch die Benutzung eines Hilfspaddels werden Schwimmblattgesellschaften geschädigt. Die neu errichteten Stege laufen dem besonderen Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung erheblich zuwider.“
„Ich erwarte, dass der Landkreis jetzt schnell positiv über unseren Widerspruch entscheidet und einen Rückbau der Stegerweitereung anordnet. Das Gericht ist unserer Auffassung, dass die Erweiterung der Steganlage nicht genehmigungsfähig ist, weitreichend gefolgt. Damit haben wir einmal mehr bewiesen, wie wichtig es ist, dass sich der NABU als Anwalt der Natur für den Schutz unserer Lebensgrundlagen einsetzt.“