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Rathaus: Potsdamer Straße für eine Woche stadteinwärts gesperrt

Werder (Havel), 26.01.2025 – Die Einschränkung gelte ab Montag, 27. Januar. Umleitung über Moosfennstraße. Stadtauswärts könne der Verkehr wie gewohnt fließen. Mehr lesen Sie in einer Mitteilung der Stadtverwaltung Werder vom 23. Januar 2025.

Potsdamer Straße für eine Woche stadteinwärts gesperrt

Die Potsdamer Straße wird ab Montag, dem 27. Januar, für den stadteinwärts fließenden Verkehr gesperrt. Eine Umleitung erfolgt über die Moosfennstraße in Richtung Zentrum. Stadtauswärts kann der Verkehr wie gewohnt fließen.

Grund der halbseitigen Sperrung ist eine Baumaßahme der E.dis Netz GmbH, die im vergangenen Jahr bereits begonnen wurde und nun abgeschlossen werden soll. In Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen soll diese Sperrung voraussichtlich eine Woche dauern.

Im Anschluss muss ab Montag, dem 3. Februar, in der Potsdamer Straße die Rechtsabbiegerspur auf die B1 gesperrt werden. Auch diese Sperrung wird voraussichtlich eine Woche dauern.

Die Buslinien 580, 607 und 630 werden jeweils umgeleitet. Näheres (im Laufe des Nachmittags) unter www.regiobus.pm.

https://www.werder-havel.de/politik-rathaus/aktuelles/neuigkeiten/56-service/4616-potsdamer-straße-für-eine-woche-stadteinwärts-gesperrt.html

polizei werder havel werderanderhavel.de

Polizeimeldung: Mit Schlangenlinien in Potsdamer Straße

Werder (Havel), 09.12.2024 – Meldung der Polizeidirektion West vom 8. Dezember 2024. Quelle: Dienstbereitschaft.

In Schlangenlinien durch die Stadt

Ort: Werder (Havel), Potsdamer Straße Zeit: Freitag, 06.12.2024, 21:45 Uhr

Im Rahmen der Streife stellten Polizeibeamte des Polizeireviers Werder einen Pkw Hyundai fest, welcher in
Schlangenlinien die Potsdamer Straße befuhr und Schwierigkeiten hatte die Spur zu halten. Auch während der
anschließenden Verkehrskontrolle wies der 41-jährige Fahrer einen schwankenden Gang auf.

Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab ein Wert von 0,51 Promille. Zudem verlief auch ein Drogentest positiv auf Betäubungsmittel. Nach Durchführung der Blutentnahme, der Untersagung der Weiterfahrt sowie die Einleitung eines Strafverfahrens bezüglich der Trunkenheit im Straßenverkehr wurde der Beschuldigte entlassen.