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Silvesterfeuerwerk: Landesministerien rufen zur Besonnenheit

Werder (Havel), 28.12.2023 – Am Sonntag ist Silvester. Für alle, die nicht ohne auskommen wollen, beginnt heute der Feuerwerksverkauf. In einer Pressemitteilung vom 27. Dezember liefern Innen- und Gesundheitsministerium einige Tipps für den sicheren Umgang mit dem Knallzeug. Lesen Sie hier einem Aufruf aus dem brandenburgischen Innenministerium.

Silvesterfeuerwerk – Stübgen und Nonnemacher mahnen zu besonnenem Umgang

Innenminister Michael Stübgen und Gesundheits- und Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher appellieren gemeinsam an die Brandenburgerinnen und Brandenburger, beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk Vorsicht walten zu lassen.

Der diesjährige Verkauf findet am 28., 29. und 30. Dezember statt. An diesen drei Tagen können pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2, wie Böller, Raketen, Feuerwerksbatterien, gekauft werden.

„Das bedachte Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist ein unbedingtes Muss, um nicht im Krankenhaus ins neue Jahr zu starten. Vor selbstgebauten und nicht zertifizierten Raketen und Böllern kann ich nur warnen: Sie werden schnell zu einer unterschätzten Gefahr. Jedes Jahr aufs Neue zeigen das die verstörenden Bilder aus der Silvesternacht. Auch sind die Einfuhr und der Handel von nicht zugelassener Pyrotechnik verboten. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Daher appelliere ich an Sie alle: Seien sie vorsichtig im Gebrauch von Feuerwerk, zünden Sie nur zugelassene Raketen und Böller. Damit machen Sie sich selbst, Ihren Lieben und Ihren Mitmenschen eine Freude. Die Rettungs- und Einsatzkräftekräfte werden es Ihnen ganz besonders danken. Ich wünsche allen einen guten Start ins neue Jahr.“

Michael Stübgen, innenminister Brandenburg

Ministerin Nonnemacher: „Die Belastung der Krankenhäuser und Rettungsdienste ist derzeit überdurchschnittlich hoch. Zurückhaltung und Vorsicht bei der Verwendung von Silvesterfeuerwerk sind daher sehr wichtig, damit sich die Situation im Gesundheitswesen nicht zusätzlich verschärft. Für den Handel gilt, dass der Verkauf von Raketen und Böllern nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt ist. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer  beispielsweise 0589-F2-0001 gekennzeichnet sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsschutz des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit werden auch in diesem Jahr wieder umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. Die Sicherheit hat oberste Priorität. Denn wir wollen, dass alle Menschen ein friedliches Silvesterfest feiern können und gesund ins neue Jahr starten.“

Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern geltenstrenge Sicherheitsbestimmungen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2 dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahren ausgehändigt werden.

Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen.

Hinweise zur Verwendung von Schallerzeugern

Auch in diesem Jahr muss wieder mit dem Verkauf von Schallerzeugern, sogenannte Sound-Emittern, der Kategorie P 1 als Feuerwerkskörper gerechnet werden. Das Design dieser Schallerzeuger und deren Verpackung suggerieren dem Endverbraucher, dass es sich bei diesen Produkten um gewöhnliche Feuerwerkskörper handelt. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P 1 dienen jedoch nicht zu Vergnügungszwecken, sondern werden beispielsweise zur Abwehr von Tieren oder als akustische Notsignale verwendet. Das Abbrennen von diesen Schallerzeugern sowie anderen Produkten der Kategorie P 1 ist wegen der extremen Schallentwicklung (bis über 140 dB) und der hohen Explosivstoffmenge nur für den vorbestimmten Zweck und unter Einhaltung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Gehörschutz und erweiterter Sicherheitsabstand) erlaubt.

Wichtige Hinweise beim Umgang mit den Feuerwerkskörpern

Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Aufbewahrung sorgen. Niemals Feuerwerkskörper in bewohnten Räumen aufbewahren und auf keinen Fall Anzündmittel und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Das Feuerwerk muss vor dem möglichen Zugriff von Minderjährigen geschützt aufbewahrt werden. Bitte beachten Sie außerdem:

  • Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
  • Brennbare Gegenstände von Balkon oder Haus entfernen.
  • Nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verwenden.
  • Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
  • Feuerwerk nicht in der Nähe von Tankstellen, Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern und Gebäuden zünden, die mit Reet gedeckt sind.
  • Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer mit Wasser, besser Feuerlöscher).
  • Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
  • Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
  • Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
  • Raketen senkrecht in Getränkekästen mit leeren Glasflaschen oder Ähnlichem stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
  • Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
  • Niemals eigene Böller basteln, Feuerwerkskörper manipulieren oder illegale Böller verwenden.
  • Schützen Sie sich insbesondere auf öffentlichen Plätzen gegen schädliche Lärmeinwirkungen (Knalltraumata) durch Gehörschutz.

https://mik.brandenburg.de/mik/de/start/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~27-12-2023-silvesterfeuerwerk-stuebgen-und-nonnemacher-mahnen-zu-besonnenem-umgang#

Umfrage der Verbraucherzentrale: Mehrheit gegen private Böllerei

Werder (Havel), 27.12.2023 – Am Sonntag ist Silvester, spätestens ab Dienstag wird in der ganzen Republik wieder über die Notwendigkeit des Böllerns für jedermann/-frau diskutiert.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist bereits im Herbst mit einer Umfrage aufgefallen, laut der sich knapp zwei Drittel von rund 1000 Befragten entweder gegen Silvesterfeuerwerk generell (20 Prozent) oder Böllerei aus Privathand (39 Prozent) ausgesprochen hätten. Lesen Sie hier die Presseinfo vom 24. Oktober 2023.

Mehrheit deutschlandweit für Verbot privaten Silvester-Feuerwerks

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat in einer deutschlandweiten Repräsentativbefragung die Meinungen zu Silvester-Feuerwerk erheben lassen. Im Ergebnis spricht sich eine Mehrheit (59 Prozent) entweder für ein generelles Verbot aus oder dafür, ausschließlich professionelles Feuerwerk zuzulassen. 

Feuerwerke stehen seit Jahren kontrovers in der Diskussion, sei es aufgrund ihres allgemeinen Verletzungsrisikos, im Zusammenhang mit Umwelt- und Tierschutz, wegen Ausschreitungen in deutschen Großstädten zum letzten Jahreswechsel oder vor dem Hintergrund von Kriegen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat in einer deutschlandweiten Repräsentativbefragung erheben lassen, wie Verbraucher:innen aktuell zu Feuerwerk an Silvester stehen.

Die Meinungen:

  • 39 Prozent der Befragten wünschen sich Feuerwerke ausschließlich von ausgebildeten Pyrotechnikern, zum Beispiel bei zentral organisiertem (Groß-)Feuerwerk; 20 Prozent befürworten ein generelles Verbot.
  • Der Wunsch nach Beschränkungen überwiegt in allen Altersgruppen außer bei den 35- bis 49-Jährigen.
  • Frauen sind mehrheitlich (zu 70 Prozent) für Änderungen der derzeit geltenden Regelungen; Männer fast zur Hälfte (46 Prozent).
  • Sowohl bei den Anhänger:innen von GRÜNEN und SPD wie auch bei denen von CDU/CSU plädiert eine Mehrheit der Befragten für Änderung der aktuellen Regelung; Anhänger:innen der AfD dagegen möchten diese mehrheitlich beibehalten.
  • In den westdeutschen Bundesländern plädiert die Mehrheit für eine Abkehr von privatem Feuerwerk (62 Prozent); in den ostdeutschen Bundesländern dagegen nur 42 Prozent. So sprechen sich beispielsweise im Land Brandenburg 33 Prozent dafür aus, dass das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester ausschließlich ausgebildeten Pyrotechnikern erlaubt sein soll. Und nur 12 Prozent sind dort der Meinung, dass es generell nicht erlaubt sein soll.

Dazu kommentiert der Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg, Christian A. Rumpke: „Verkaufsbeschränkungen oder Abbrennverbote durch einzelne Kommunen oder Länder führen nur zu einem kaum nachvollziehbaren Flickenteppich. Die veränderten Lebensrealitäten können einfach auf Bundesebene mit einer Anpassung der Sprengstoffverordnung in den Blick genommen werden.“

Zur Befragung: Im Auftrag der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) befragte das Umfrageinstitut forsa GmbH zwischen dem 30. August und 1. September 2023 bundesweit 1.006 in Privathaushalten lebende deutschsprachige Personen ab 18 Jahren. Die Repräsentativbefragung für das Land Brandenburg wurde teilweise parallel im Zeitraum vom 30. August bis 20. Oktober 2023 durchgeführt. Befragungsdetails und -ergebnisse hier.

Die VZB hatte bereits im vergangenen Jahr eine Umfrage mit ähnlichem Ergebnis in Auftrag gegeben.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/pressemeldungen/umwelt-haushalt/mehrheit-deutschlandweit-fuer-verbot-privaten-silvesterfeuerwerks-88895

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regiobus: Zusatzfahrten Bus 631 Silvester <> Neujahr

Werder (Havel), 22.12.2023 – Zum Jahreswechsel gibt es im Busverkehr in der Region einige Änderungen zu beachten. Die Linie 631 Potsdam <> Werder zum Beispiel hat Zusatzfahrten im Programm. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung dernregiobus GmbH vom 19. Dezember 2023.

Zusatzverkehre und Fahrplanänderungen in der Silvesternacht (31.12.2023/01.01.2024)

In der Silvesternacht werden auf den Linien 580, 607, 631 und N13 Zusatzfahrten angeboten: Die Linie 580 verkehrt im Abschnitt Lehnin, Busbahnhof <> S Potsdam Hauptbahnhof mit 6 zusätzlichen Fahrten (20:22, 22:22 und 02:35 Uhr ab Lehnin sowie 21:24, 01:44 und 03:34 Uhr ab Potsdam). Die Linie 607 wird im Abschnitt S Potsdam Hauptbahnhof <> Ferch, Mittelbusch verstärkt, die Linie 631 im Abschnitt S Potsdam Hauptbahnhof <> Werder, Bahnhof.

Die Linie N13 wird bis Teltow, Bahnhof verlängert und verkehrt im Abschnitt Teltow, Bahnhof <> Stahnsdorf, H.-Zille-Str. mit bis zu 2 Fahrten pro Stunde. Im Zeitraum 02:00 Uhr bis 04:30 Uhr erfolgen die Abfahrten in Richtung Stahnsdorf/Potsdam am S-Bahnhof Teltow Stadt in der Mahlower Straße (Haltestelle der Linien X1/601 Richtung Potsdam).

Zur Sicherheit unserer Fahrer und Fahrzeuge legen unseren Linien gegen Mitternacht eine Betriebsruhe ein. Des Weiteren kommt es zu veränderten Anschlüssen, da die S-Bahnen in Teltow im 20-Minuten-Takt sowie die Straßenbahnen in Potsdam im 30-Minuten-Takt verkehren.

Daher ergeben sich auf den Linien 601, 607, 611, 620, 622, 623, 631, 643, 645, N13 und X1 veränderte Fahrzeiten und der Entfall von einzelnen Fahrten.

Weitere Informationen und die Sonderfahrpläne finden Sie unter www.regiobus.pm oder unter https://www.vbb.de/fahrinfo in der Fahrplanauskunft des VBB.