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Umweltministerium: Obacht beim Frühstart von Fröschen und Kröten

Werder (Havel), 25.02.2024 – Nach einem weiteren Warm-Winter erleben wir gerade den nächsten sehr zeitigen Frühling. Was das für die Welt der Lurche bedeutet und worauf Mensch deswegen jetzt besonders achten darf, darüber informiert seit 16. Februar das Brandenburger Landwirtschafts- und Umweltministerium in einer Pressemitteilung.

Obacht: Frühstart der Frösche und Kröten bei Wärme und Regen

Jahreszeitlich immer früher verlassen Frösche, Kröten und Molche ihre Winterquartiere. Auslöser sind die außergewöhnlich hohen Temperaturen in Kombination mit Niederschlägen.

Die Wanderung zum Laichgewässer wird jetzt für die Frühaufsteher zur Herausforderung. Vor allem Wetterkapriolen mit plötzlich fallenden Temperaturen sind ein Problem. Reisig-, Feldstein- und Komposthaufen bieten unter solchen Bedingungen willkommene Verstecke. Mit diesen Strukturen können Garten- und Naturfreunde weiterhelfen. 

Schon jetzt ist der Februar 2024 zu warm. Die vorherrschende südwestliche Strömung bringt zudem warme Luft aus dem Mittelmeerraum. Und die aktuellen Langfristprognosen errechnen für Deutschland eine Überschreitung der langjährigen Durchschnittswerte für den Februar von fünf Kelvin.

Ein derartiges Wettergeschehen ist keine Ausnahme mehr, im Zuge der Klimaveränderungen häufen sich die jahreszeitlich frühen Wärmephasen im Winter.

Temperaturanstiege auf über zwölf Grad Celsius im Januar oder mitten im Februar sind heute keine Seltenheit. In klimatischen „Normaljahren“ verlassen die ersten Amphibien frühestens Anfang März bei Temperaturen zwischen fünf bis zehn Grad Celsius ihre meist unterirdischen Winterquartiere.

Als wechselwarme Organismen suchen Amphibien im Winter frostfreie Verstecke auf. Diese sollten äußerliche Temperaturschwankungen möglichst gut abpuffern. Bedingt durch den Klimawandel sind die ersten Frösche und Kröten oft schon vier Wochen früher unterwegs. Zu den „Frühaufstehern“ gehören Erdkröte und Grasfrosch.

Das Zusammenspiel ihrer inneren Uhr und der Umgebungstemperatur treibt sie zur Aktivität. Das heißt, im Jahreszyklus von Amphibien bedarf es Anfang Februar deutlich höherer Temperaturen zur Auslösung von Aktivitäten als vier Wochen später. Steigen die Temperaturen nachts über sechs, am Tage über zwölf Grad Celsius und hält diese möglichst durch Regenfälle begleitete Witterungslage an, so treibt es die ersten Amphibien schon im Januar oder Februar aus ihren winterlichen Verstecken.

Diese – jahreszeitlich viel zu frühen – Aktivitäten fordern ihren Tribut. Schlägt die Witterung wieder um auf winterliche Verhältnisse, so haben die wechselwarmen Lurche sofort ein Problem. Ihr Stoffwechsel schaltet auf „Ruhebetrieb“, jede Bewegung kostet sie große Anstrengungen, ein frostsicheres Versteck ist kaum mehr zu erreichen. Straßenverkehr, Fressfeinde oder Umweltgifte greifen unter diesen Bedingungen besonders hart in die Bestände ein.

Ebenfalls klimatisch bedingt fielen in den letzten Jahren zahlreiche Kleingewässer trocken. Kleingewässer jedoch sind für Amphibien die wichtigste Reproduktionsstätte. Nach den Ergebnissen eines langfristigen Monitorings des Landesamtes für Umwelt unterlagen die Amphibienbestände in Brandenburg einem drastischen Rückgang. So wurden regional Bestandseinbrüche von über 80 Prozent registriert.

Trotz des problematischen Wärmeeinbruchs gibt es Anlass zur Hoffnung: Dank weit überdurchschnittlicher Winterniederschläge haben sich zahlreiche Kleingewässer seit Jahren endlich wieder bis zur Uferkante gefüllt – gute Voraussetzungen für die Vermehrung von Frosch und Co. Amphibien können sehr hohe Reproduktionsraten erzielen und Bestandseinbrüche unter günstigen Bedingungen ausgleichen.

Hintergrund: Brandenburger Froschportal

Amphibien-Beobachtungen sind wertvoll und sollten bitte unbedingt der Naturschutzbehörde gemeldet werden. Der Schutz von Amphibien setzt die Kenntnis ihrer Verbreitung und Vorkommen voraus. Im Brandenburger Froschportal werden Beobachtungen gesammelt und zu Verbreitungskarten zusammengefügt.

Die Naturschutzstation Rhinluch freut sich über Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern über dieses Portal, auch zu den bevorstehenden Wanderungen, als wertvolle Unterstützung und Grundlage für gezielte Schutzmaßnahmen.

Die Naturschutzstation Rhinluch des Landesamtes für Umwelt (nast-rhinluch@lfu.brandenburg.de) führt in diesem Jahr eine Umfrage zum Bestand von Krötenzäunen (straßenbegleitende Schutzanlagen) durch. Die aktuellen Zahlen sollen mit früheren Erhebungen verglichen werden und eine Trendaussage ermöglichen. Unterstützerinnen und Unterstützer sind willkommen.

Laut des 2023 im Fachmagazin Natureveröffentlichten „Global Amphibian Assessment“ machen Amphibien die weltweit am stärksten bedrohte Wirbeltiergruppe aus. Als eine der Hauptursachen wird der Klimawandel genannt, der 39 Prozent der Zustandsverschlechterungen in den letzten 20 Jahren bewirkt habe.

Froschportal des LfU

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~16-02-2024-fruehstart-der-froesche-und-kroeten-bei-waerme-und-regen#

Umweltministerium: Wie geht es dem Osterhasen in Brandenburg?

Werder (Havel), 07.04.2023 – Der Hase ist das Tier dieser Tage. Anlässlich der Feiertage hat das Umweltministerium ein paar Informationen zu Lepus europaeus zusammen getragen. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung vom 4. April 2023

Einzelgänger und Frühlingsbote – Wie geht es dem Osterhasen in Brandenburg?

Noch bis ins 20. Jahrhundert gab es neben dem Osterhasen auch weitere Überbringer der Ostereier. Seitdem hat sich allerdings der Feldhase (Lepus europaeus) durchgesetzt. Feldhasen gelten als Frühlingsboten und Fruchtbarkeitssymbol – und das nicht ohne Grund. Doch obwohl sie sehr viel Nachwuchs haben können, leben in Brandenburg nur wenige Feldhasen. Sie sind Einzelgänger und haben ihre Reviere in der Agrarlandschaft und im Wald. 

Hasen gehören zu den ersten Tieren, die im Frühjahr Nachwuchs bekommen. Wie auch Eier gelten sie daher als Fruchtbarkeitssymbol, was möglicherweise die Verbindung zur Osterzeit erklärt. Feldhasen sind aktuell in ganz Brandenburg verbreitet. Ihr Bestand wird als weitgehend stabil auf niedrigem Niveau eingeschätzt.

Die höchsten Hasendichten Deutschlands haben das nordwestdeutsche Tiefland und das südwestdeutsche Mittelgebirge. Die wenigsten Feldhasen wurden zuletzt im nordostdeutschen Tiefland registriert, wozu auch Brandenburg gehört. Hier leben auf 100 Hektar Untersuchungsfläche lediglich fünf Tiere.

In Brandenburg lebt „Meister Lampe“ vorzugsweise in der Agrarlandschaft, aber auch in Wäldern. Sein bekannter Zweitname stammt übrigens aus der Jägersprache und charakterisiert den bei der Flucht weithin sichtbaren hellen Fleck im Unterfell am Stummelschwanz als Lampe.

Die Hasenweibchen bringen drei- bis viermal im Jahr bis zu sechs Junge zur Welt. Allerdings erleben die Hälfte aller Jungtiere ihren ersten Geburtstag nicht. Eine zentrale Rolle für das Überleben der Junghasen spielen die Witterungsbedingungen. Kaltes, nasses Wetter erhöht das Infektionsrisiko und damit die Sterblichkeit. Warme, trockene Frühjahre hingegen stellen gute Bedingungen für Feldhasen und ihren Nachwuchs dar.

Einmal erwachsen geworden kann ein Feldhase bis zu 12 Jahre alt werden. Feldhasen sind sehr standorttreu, bevorzugen warme und trockene Flächen mit guter Rundumsicht und bleiben ihrem kleinen Revier häufig ein Leben lang treu. Bei Gefahr wird er zum Angsthasen und bleibt – mit seinem erdbraunen Fell perfekt getarnt – regungslos in seiner Sasse hocken.

Feldhasen sind im Gegensatz zu ihren Verwandten, den Wildkaninchen, Einzelgänger. Als reine Pflanzenfresser benötigen sie vor allem Vielfalt. Auf dem Speiseplan stehen neben Wildkräutern und –gräsern auch Feldfrüchte sowie Triebe, Knospen und Blätter von jungen Bäumen. Eine abwechslungsreiche Kost mit vielen Wildkräutern ist für die Immunabwehr nötig.

Durch intensive Landwirtschaft auf oft großen Flächen mit wenigen Fruchtarten geht das Angebot daran leider immer mehr zurück. Probleme bereitet den Feldhasen zudem neben Fressfeinden die Zerschneidung seiner Lebensräume durch Verkehrswege. Fast 800 Tiere fielen im letzten Jagdjahr in Brandenburg dem Straßenverkehr zum Opfer.

Viele Landwirtinnen und Landwirte, Naturschützerinnen und Naturschützer, Jägerinnen und Jäger und weitere Engagierte helfen dem Feldhasen bereits durch die Anlage von Blühstreifen und Hecken. Dieses Engagement, wie auch die Extensivierung der Landwirtschaft, kann das Nahrungsangebot und die Rückzugsmöglichkeiten für den Feldhasen erheblich begünstigen.

Beobachten kann man Meister Lampe in der Osterzeit am besten bei einem morgendlichen Frühlingsspaziergang in der Feldflur. Dann erlebt man mit etwas Glück die Hasen im Liebesrausch sowie Boxkämpfe konkurrierender Hasenmännchen – die so genannte Hasenhochzeit.

Hunde sollten beim Spaziergang angeleint bleiben, um die scheuen Tiere nicht zu stören oder gar zu gefährden.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~04-04-2023-osterhasen-in-brandenburg#

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Landesamt: Unkraut-Ex aus Polen ist verboten

Werder (Havel), 27.03.2023 – Pflanzenschutzmittel aus dem Nachbarland dürfen weder eingeführt noch angewendet werden. Zoll und Landespflanzenschutzdienst arbeiten zusammen, um die illegale Einfuhr zu kontrollieren. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 24. März 2023.

Pflanzenschutzdienst des LELF informiert zum Start der Gartensaison: Mitbringen von Pflanzenschutzmitteln aus Polen ist untersagt 

Zu Beginn der Gartensaison weist der Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg im Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) darauf hin, dass die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln aus Polen seit mehreren Jahren nicht gestattet ist. In Kooperation mit dem Zoll finden deshalb wieder verstärkt Kontrollen in Grenznähe statt.

Auch wenn das Unkraut im Garten immer schneller wächst und der Preis von in großen Abpackungen angeboten polnischen Pflanzenschutzmitteln niedrig ist: Polnische Pflanzenschutzmittel dürfen nicht mit nach Deutschland gebracht oder hier angewendet werden.

Weil sämtliche Sicherheitshinweise auf den Verpackungen in polnischer Sprache angegeben sind, ist eine sachgerechte und nicht Menschen und Umwelt schädigende Anwendung nicht garantiert. Die Packungsgrößen von in der Regel einem bis fünf Liter sind nicht für private Anwender geeignet. Es handelt sich um konzentrierte Mittel, die einen sachgerechten Umgang erfordern. Die Gefahr einer Überdosierung ist hoch.

Bei den Kontrollen des Pflanzenschutzdienstes werden regelmäßig Unkrautvernichter aufgefunden, die Privatpersonen für den Eigenbedarf im Garten mitbringen, um beispielsweise die Terrasse oder Hoffläche unkrautfrei zu bekommen. Viele Menschen wissen nicht, dass dieser Einsatz in Deutschland jedoch untersagt ist.

Auf versiegelten Flächen wie Terrasse oder Hof können die Pflanzenschutzmittel nur schlecht abgebaut werden und halten sich lange auf der Oberfläche. Bei Regen werden sie dann abgewaschen und können so in die Kanalisation gelangen. Um dies zu verhindern, gibt es in Deutschland auch für deutsche Mittel ein grundsätzliches Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf dem sogenannten „Nichtkulturland“.

Tipps, wie man Unkraut oder Schädlinge wieder loswerden kann, bietet die Broschüre „Sachgerechter Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten“, die auf der Webseite des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung kostenlos bestellt werden kann. Weitere Informationen bietet auch das Umweltbundesamt, darunter eine Top Ten der wirksamsten und umweltschonenden Pflanzenschutzmaßnahmen.

Die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer bieten ebenfalls verschiedene Informationen zu sachgerechten und möglichst umweltfreundlichen Pflanzenschutzmaßnahmen im Privatgarten an. Eine Zusammenstellung dieser Informationen finden Sie unter:
https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/pflanzenschutzdienst/sachkunde-im-pflanzenschutz/pestizide-online-kaufen/.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~24-03-2023-mitbringen-von-pflanzenschutzmitteln-aus-polen-ist-untersagt#

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Umweltministerium: Grünschnitt verbrennen nicht gestattet

Werder (Havel), 15.03.2023 – Es beginnt wieder zu wuseln, in den Gärten. Wo viel geschnitten wird, fällt allerdings auch viel Grünschnitt an, und damit die Frage: Wohin damit? „Nicht verbrennen!“ erinnert deshalb das Umweltministerium zur rechten Zeit. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung vom 10. März 2023.

Zum Start der Gartensaison: Umweltministerium informiert über die umwelt- und klimaschonende Entsorgung von Gartenabfällen

Hobbygärtnerinnen und –gärtner stehen in den Startlöchern, um ihre Gärten fit für den Frühling machen zu können. Dabei fällt jedes Jahr allerhand Grünschnitt an. Das Umwelt- und Klimaschutzministerium informiert über die richtige und klimaschonende Entsorgung.

Werden Gartenabfälle verbrannt, belastet dies die Luft, stört die Nachbarschaft und verhindert eine hochwertigere Nutzung durch eine kreislauforientierte Entsorgung.

Grünschnitt gehört daher entweder auf den heimischen Kompost, der wertvolle und nährstoffreiche Erde für die nächsten Gartensaisons bietet, in die Biotonne oder zum Wertstoffhof. Größeres Geäst kann in einer Benjeshecke eine neue Bestimmung finden.

Eine solch hochwertige stoffliche Verwertung von Gartenabfällen schont die Ressourcen und erhält wertvolle organische Substanz für die Böden. Die unmittelbare Luftbelastung durch ein Verbrennen von meist noch feuchten Gartenabfällen beeinträchtigt dagegen die Umgebung – beispielsweise für mit Atemwegserkrankungen Vorbelastete.

Das Gartenabfallverbrennen ist deshalb nicht gestattet. Wegen der vielfältigen Beschwerden hat das Brandenburger Umweltministerium jetzt die örtlichen Ordnungsbehörden erneut gebeten, über das Gartenabfallverbrennungsverbot in ihrem Aufsichtsbereich aufzuklären, das Verbot zu vollziehen und Verstöße zu ahnden.

Fast überall im Land Brandenburg wird inzwischen die Biotonne angeboten. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen zudem gesonderte Möglichkeiten zur Grünabfallentsorgung an den Wertstoffhöfen zur Verfügung. 

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~10-03-2023-umweltministerium-informiert-ueber-entsorgung-von-gartenabfaellen#