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Landratsamt: Landkreis PM reagiert auf Trockenheit – Allgemeinverfügung Wasserentnahme erlassen

Werder (Havel), 07.07.2025 – „Auch in diesem Jahr waren die vergangenen Monate außergewöhnlich trocken – die Folgen sind auch im Landkreis inzwischen deutlich zu spüren“, heißt es seit 4. Juli aus dem Landratsamt.

Um die Gewässer und Wasserressourcen zu schützen, habe der Landkreis deshalb bereits am 1. Juli 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies konkret: 

  • Die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen, Kanälen und Teichen ist ab sofort bis zum 30. September 2025 verboten.
  • Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen aus Brunnen, Zisternen ist täglich in der Zeit von 8 bis 20 Uhr untersagt.

Landratsamt: „Diese Regelung soll dabei helfen, die dramatisch gesunkenen Wasserstände in unseren Fließgewässern zu stabilisieren. Der Wasserhaushalt ist in Menge und Güte zunehmend gefährdet. Auch die Grundwasserstände sind merklich gesunken.“

Zwischen Februar und Mai sei es laut Deutschem Wetterdienst „so trocken wie noch nie seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881“ gewesen, heißt es aus der Behörde weiter zur Begründung.

Gleichzeitig jedoch weist sie auf Ausnahmeregelungen hin: Die Bewässerung von kleinen Gartenflächen mit der Gießkanne bleibe erlaubt. Das Wässern von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Flächen mit Saugwagen sei weiter zulässig. Landwirtschaftliche Betriebe können bei Bedarf eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Hinweis auf rechtliche Konsequenzen: Bei Zuwiderhandlung können bis zu 50.000 Euro fällig werden.

Zur Presseinfo bitte hier entlang. Direkt zur Allgemeinverfügung begeben Sie sich bitte hier.

Landratsamt: Wasserentnahme – Verbot bei Gewässern, Einschränkung Grundwasser

Werder (Havel), 30.06.2023 – Es ist wieder soweit: Der Landkreis verhängt eine Einschränkung der Wasserentnahme aus Seen und Flüssen und bei der Nutzung von Grundwasser. Lesen Sie mehr in der Presseinfo des Landratsamtes vom 29. Juni 2023.

Kreis schränkt Entnahme von Wasser aus Gewässern ein

Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern etc. vom 26.06.2023 

Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers

1. Der wasserrechtliche Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 WHG i. V. m. § 45 BbgWG wird wie folgt beschränkt: Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken wird untersagt.

2. Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen privater Haushalte mittels Brunnen wird wie folgt beschränkt: Die Bewässerung wird in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr untersagt.

3. Die Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

4. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt vorerst bis zum 30.09.2023.

5. Die sofortige Vollziehung zu Nr. 1 und 2 wird angeordnet.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Wasserbehörde schränkt per Allgemeinverfügung den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern sowie die Nutzung des Grundwassers ein. Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Landkreis.

Die Verfügung gilt seit der Veröffentlichung – am 30. Juni 2023 – bis zunächst zum 30. September 2023. Wasserrechtliche Erlaubnisse, welche die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung zulassen, sind von der Regelung nicht betroffen.

Den vollen Wortlaut der Allgemeinverfügung lesen Sie bitte hier – oder in der Fassung der Bekanntmachung Amtsblatt Nr. 05 / 2023  (PDF) vom 29.06.2023.

Zur Seite der Unteren Wasserbehörde Potsdam-Mittelmark

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Landkreis Potsdam-Mittelmark: Allgemeinverfügung schränkt Wasserentnahme aus Brunnen und Gewässern ein

Werder (Havel), 08.07.2022 – Die Verwaltung des Lankreises hat die Wassernutzung aus Brunnen, Flüssen und Seen eingeschränkt.

Gartenbewässerung mittels Brunnenwasser ist zwischen 8 und 20 Uhr untersagt. Gartenbewässerung mit Wasser, das mit Pumpen aus Oberflächengewässern geholt wurde, ist komplett verboten.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 24. Juni erlassen: „Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers“.