Werder (Havel), 07.07.2025 – „Auch in diesem Jahr waren die vergangenen Monate außergewöhnlich trocken – die Folgen sind auch im Landkreis inzwischen deutlich zu spüren“, heißt es seit 4. Juli aus dem Landratsamt.
Um die Gewässer und Wasserressourcen zu schützen, habe der Landkreis deshalb bereits am 1. Juli 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies konkret:
- Die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen, Kanälen und Teichen ist ab sofort bis zum 30. September 2025 verboten.
- Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen aus Brunnen, Zisternen ist täglich in der Zeit von 8 bis 20 Uhr untersagt.
Landratsamt: „Diese Regelung soll dabei helfen, die dramatisch gesunkenen Wasserstände in unseren Fließgewässern zu stabilisieren. Der Wasserhaushalt ist in Menge und Güte zunehmend gefährdet. Auch die Grundwasserstände sind merklich gesunken.“
Zwischen Februar und Mai sei es laut Deutschem Wetterdienst „so trocken wie noch nie seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881“ gewesen, heißt es aus der Behörde weiter zur Begründung.
Gleichzeitig jedoch weist sie auf Ausnahmeregelungen hin: Die Bewässerung von kleinen Gartenflächen mit der Gießkanne bleibe erlaubt. Das Wässern von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichen Flächen mit Saugwagen sei weiter zulässig. Landwirtschaftliche Betriebe können bei Bedarf eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Hinweis auf rechtliche Konsequenzen: Bei Zuwiderhandlung können bis zu 50.000 Euro fällig werden.
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