Die Sache mit der Stegerweiterung der Marina Zernsee ist ein Hickhack ohne Ende. Zwar ist da wohl einerseits eine Genehmigung. Andererseits gab es aber auch Gerichtsentscheidungen, die zum Beispiel besagen: „Die neu errichteten Stege laufen dem besonderen Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung erheblich zuwider.“
Bernd Reiher, 28.12.2025, 20:44 Uhr
Mehr zur aktuellen Situation lesen Sie aus Sicht des Nabu nachfolgend in einer Medieninfo vom 19. Dezember 2025.
Fall Marina Zernsee lässt NABU an Rechtsstaat zweifeln
Behördenversagen beim Landkreis Potsdam-Mittelmark
Die Marina Zernsee in Werder hatte 2024 ihre Steganlage in ein Seerosenfeld hinein erweitert. Obwohl es sich dabei um ein besonders geschütztes Biotop handelt, lag dafür eine Genehmigung des Landkreises Potsdam-Mittelmark vor.
Dagegen legte der NABU Brandenburg Widerspruch ein und erwirkte mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam, dass die neuen Bootsstege nicht in Betrieb genommen werden durften. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20. November 2024 wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 17. Januar 2025 bestätigt und war dadurch unanfechtbar.
Der Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark Marko Köhler lud daraufhin den NABU und die Betreiber der Marina zu einem Gespräch ein. Es wurden Standpunkte ausgetauscht und Mögichkeiten ausgelotet, wie Härten für die Marina in der Saison 2025 unter Wahrung von Naturschutzinteressen vermieden werden könnten. Der NABU unterbreitete dazu einen Kompromissvorschlag, wobei klar gemacht wurde, dass die Bereiche im Seerosenfeld und in unmittelbarer Nähe keinesfalls genutzt werden dürfen, um weiteren Schaden an dem geschützten Lebensraum zu verhindern.
Anstatt jetzt nach einem konstruktiven Kompromiss für die Saison 2025 zu suchen, gab es sowohl seitens des Landrats als auch des Betreibers keine Reaktion auf den Vorschlag des NABU. Die Betreiber der Marina ignorierten die Gerichtsentscheidungen und belegten die neue Steganlage 2025 mit Booten. Nach Drängen des NABU untersagte der Landkreis schließlich den Marina-Betreibern daraufhin die Stegnutzung unter Zwangsgeldandrohung. Dagegen klagte der Betreiber, wobei das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen hat. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt jetzt beim Oberverwaltungsgericht und wird seit Monaten nicht entschieden.
Noch immer liegen Boote an den neuen Stegen. Damit sind in diesem Winter auch die Sichtbeziehungen vom Ufer aus über den Zernsee bis hin zum Naturschutzgebiet Wolfsbruch am anderen Ufer beeinträchtigt.
„Es ist skandalös, wie unsere Behörden in diesem Fall versagen. Obwohl es inzwischen mehrere Gerichtsentscheidungen gibt, wird der Landschaftsschutz und der Schutz des Seerosenfeldes als wertvoller Lebensraum gefährdeter Tiere und Pflanzen mit Füßen getreten.“
Björn Ellner, Vorsitzender NABU Brandenburg
Bei der Anlage der Marina Zernsee und insbesondere bei der neuen Steganlage wurden Gesichtspunkte des Landschaftsschutzes nicht berücksichtigt. Während die anderen komplexeren Steganlagen sich nahe der Autobahn- und Eisenbahnbrücke konzentrieren, bzw. vom See aus unsichtbar in den neuen Stichkanalkanal in den Havelauen hinein gebaut wurden, ragen die Stege der Marina Zernsee weithin sichtbar in den See hinein.
„Dass Landrat Köhler gegenüber der Marina Zernsee geltendes Recht nicht durchsetzt, lässt an der Rechtsstaatlichkeit des Landkreises Potsdam-Mittelmark zweifeln. Es kann nicht sein, dass die Verwaltung über unseren inzwischen mehr als zwei Jahre anhängigen Widerspruch noch immer nicht entschieden hat, obwohl im Januar bereits in zweiter Instanz gerichtlich festgestellt wurde, dass die Errichtung des Steges rechtswidrig ist“, empört sich Björn Ellner.
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