Werder (Havel), 11.01.2024 – Angesichts rechter Unterwanderung und Umtriebe bei den Bauernprotesten hat sich der Bauernverband am Mittwoch an die Öffentlichkeit gewandt und endlich positioniert. Lesen Sie hier die Pressemitteilung vom 10. Januar 2024.
Brandenburgs Bauern distanzieren sich von Extremisten und Trittbrettfahrern und bekräftigen ihren friedlichen Protest
„Krawall und Extremismus hat auf unseren Veranstaltungen nichts zu suchen!“, betont Bauernpräsident Henrik Wendorff ein weiteres Mal. „Wir werden einer Unterwanderung und einer Gefährdung unserer Ziele durch Trittbrettfahrer deutlich entgegentreten. Ich appelliere auch an die vielen privat oder gemeinschaftlich organisierten Veranstaltungen: Bleibt friedlich!“
„Wir werden bei allen Beeinträchtigen auch klar unseren Grundsatz verfolgen: Rettungskräfte, Hilfsbedürftige haben Vorfahrt! Nicht die vielen, unseren Alltag unterstützenden, Mitmenschen sind Ziel unseres Protestes, vielmehr liegt der Ball bei der Politik, in einen Dialogprozess einzutreten. Dem wollen und müssen wir Nachdruck verschaffen.“
Die Protestaktionen der Brandenburger Landwirtinnen und Landwirte in der anstehenden Aktionswoche zielen auf eine Streichung beider geplanter Sparmaßnahmen der Bundesregierung in der Landwirtschaft ab. Auch nachdem die Aufhebung der KFZ-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche und Forstfahrzeuge laut Aussage des Bundeslandwirtschaftsministers bereits vom Tisch ist, steht die schrittweise Abschaffung des vergünstigten Agrardiesels immer noch zur Disposition.
„Damit verlassen wir den Mittelweg, der uns bisher die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb Europas ermöglicht hat“, äußerte sich LBV-Präsident Henrik Wendorff. „Das bringt das Fass zum Überlaufen und treibt die Landwirte auf die Straße.“
Werder (Havel), 30.12.2023 – Für das Trio aus Polizei, Rettung und Feuerwehr hat die Landesverwaltung scheinbar den schönen Oberbegriff „Blaulichtfamilie“ gefunden. Als Dank für Einsatz und Engagement zu Weihnachten und Silvester hat der Innenminister am 22. Dezember eine Grußbotschaft in die Runde geschickt. Hier die zugehörige Pressemitteilung.
Stübgen sagt Einsatzkräften Danke
Innenminister: „Die Blaulichtfamilie ist zur Stelle, um uns friedliche und sichere Feiertage zu bescheren“
Für ihren Dienst an Weihnachten und Silvester dankt Innenminister Michael Stübgen allen Einsatzkräften in Brandenburg. Gerade an den Feiertagen zeigt sich, dass der Einsatz bei Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst kein Job wie jeder andere ist.
„Wenn es in Brandenburg zum Jahresende ruhiger wird, können sich die Einsatzkräfte im Land noch lange nicht zurücklehnen. Die Blaulichtfamilie ist zur Stelle, um uns friedliche und sichere Feiertage zu bescheren. Doch nicht nur das – sie sind an 365 Tagen im Jahr einsatzbereit. Dafür verdienen sie unser aller Respekt und Anerkennung. Ich hoffe sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen nach Dienstende noch mit ihren Liebsten feiern können. Den Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten gilt, genauso wie denjenigen, die beim Technischen Hilfswerk oder in den Krankenhäusern während der Feiertage arbeiten, für ihr Engagement mein herzlicher Dank.“
Michael stübgen, Innenminister brandenburg
Auch in diesem Jahr besuchte der Innenminister an Weihnachten eine Polizeidienststelle, um den Bediensteten vor Ort persönlich für ihre Arbeit zu danken.
Werder (Havel), 15.08.2023 – Am 9. Juli hat in Ketzin/Havel der 19. Havelbadetag stattgefunden. Die Wasserstraßenverwaltung hat dies zum Anlass genommen, um an „eines der nachhaltigsten Naturschutzgroßprojekte in Deutschland zu erinnern und über den Sachstand zur Fahrrinnenanpassung an der Havel zwischen Ketzin/Havel und Brandenburg an der Havel zu informieren“.
Lesen Sie dazu mehr in der Pressemitteilung vom 22. Juli 2023. Die Meldung ist gegliedert in zwei Teile. Im ersten Abschnitt geht es um das Vorhaben; Teil zwei beschreibt den Stand der Umsetzung. Bild: Havel bei Ketzin mit Fähre, Quelle: WNA Berlin, (Wasserstraßenverwaltung Bund, Wasserstraßen-Neubauamt)
Fahrrinnenanpassung an der Havel zwischen Ketzin/Havel und Brandenburg an der Havel (Teilprojekt VDE 17)
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben Mittlere Havel
Mit dem Potenzial zur Bewältigung der Eingriffsregelung für den Ausbau der Mittleren Havel im Zuge des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit 17 (VDE 17), haben die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die Naturschutzverwaltungen des Bundes und des Landes Brandenburg sowie die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg schon 1997 das Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben Mittlere Havel initiiert.
Damit wurden erstmals in Deutschland die Grundlagen für die Gründung einer marktwirtschaftlich tätigen GmbH zur Bewirtschaftung von zertifizierten Flächenpools geschaffen und mit Gründung der Flächenagentur Brandenburg GmbH und der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für das VDE 17 auch erfolgreich pilotiert und etabliert. Dabei agiert die öffentlich-rechtliche Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg als insolvenzunfähige Eigentümerin der bewirtschafteten Poolflächen.
Zudem wurde mit der Flächenpoolverordnung Brandenburg erstmals eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es Vorhabensträgern ermöglicht ihre Kompensationsverpflichtungen mit befreiender Wirkung auf eine Flächenagentur zu übertragen.
Inzwischen gibt es bundesweit fast 30 Flächenagenturen, die sich im Bundesverband der Flächenagenturen in Deutschland e. V. zusammengeschlossen haben. Insofern haben die Ausbauplanungen für die Mittlere Havel den Vertragsnaturschutz in Deutschland auch bundesweit nachhaltig verändert.
Eine vollständige Liste der Projektbeteiligten und die Vorträge einer Ministerbereisung vom 18.07.2006 zur Vorstellung der Ergebnisse des E+E-Vorhabens Mittlere Havel haben wir auf der Homepage des WNA Berlin eingestellt unter: Sonstige Vorhaben
Sachstand Fahrinnenanpassung an der Mittleren Havel zwischen Ketzin/Havel und Brandenburg an der Havel
Während die Kompensationsverpflichtungen für die zu erwartenden Eingriffe über das E+E-Vorhaben längst umgesetzt sind, zeichnet sich nun auch ein Abschluss für das noch laufende Genehmigungsverfahren für die Fahrrinnenanpassung an der Mittleren Havel ab.
Das Planfeststellungsverfahren befindet sich derzeit in der Phase des Herstellens des Einvernehmens in Fragen der Wasserwirtschaft und Landeskultur (§4 Bundeswasserstraßengesetz).
„Da das Ausbauvorhaben hinsichtlich der Eingriffe inzwischen soweit minimiert wurde, dass es baufachtechnisch eher den Charakter einer Unterhaltungsmaßnahme trägt, gehe ich davon aus, dass das Landesumwelt Brandenburg sein Einvernehmen nach §4 WaStrG kurzfristig erteilen wird und der Planfeststellungsbeschluss noch in diesem Jahr rechtskräftig werden wird.“
Rolf Dietrich, Leiter des Wasserstraßen-Neubauamtes Berlin
„Die aktuelle Ausbauplanung kann man mit einem ‚Zähne putzen‘ für die Havel umschreiben. Wir entfernen etwas Plaque an der Gewässersohle und beseitigen einige kariöse Stellen an den Ufereinfassungen, und das auch nur dort wo ein Zahnausfall nicht hingenommen werden kann“, so Dietrich weiter.
Das Bauvorhaben umfasst einen 22 Kilometer langen Streckenabschnitt in der Havel-Stauhaltung Brandenburg an der Havel, welcher durch zahlreiche Seen und seeartige Aufweitungen sowie zahlreiche im Zuge historischer Ausbauvorhaben errichtete Durchstiche gekennzeichnet ist.
Gegen den ursprünglich geplanten Vollausbau des Streckenabschnittes hatte es erhebliche Widerstände gegeben, so dass die Ausbauplanung mehrmals bedarfsgerecht und umweltverträglich überarbeitet wurde.
Die aktuelle Ausbauplanung verzichtet nun vollständig auf Uferrückverlegungen. In den Seenstrecken finden praktisch keine Baumaßnahmen mehr statt, als Sollwassertiefe dort wird eine Fahrrinnentiefe von 3,20 m angehalten. In den Durchstichen wurde die Sollfahrrinnentiefe auf 3,50 m festgelegt. Vorhandene Ufereinfassungen werden nur noch dort erneuert, wo ein Abflachen des Ufers infolge schiffsinduzierter Wellen und Strömungen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zugelassen werden kann.
Die Bemessungsfahrzeuge der Wasserstraßenklasse V werden dennoch mit Abmessungen von bis zu 185 Meter Länge, 11,45 Meter Breite und 2,80 Meter Abladetiefe verkehren können, müssen aber Einschränkungen in der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs in Form von Begegnungs- und Geschwindigkeitseinschränkungen in Kauf nehmen.
Vorhabensbedingte Wasserstandsänderungen sind praktisch nicht mehr messbar. Für die Bauausführung wird es zahlreiche Bauzeitenbeschränkungen geben, z. B. zur Beachtung der Brut- und Rastzeiten für Vögel.
Werder (Havel), 27.07.2023 – Das Auto ist wie eine Droge: Es ist teuer, wir könnten auch ohne, es macht abhängig und aggressiv, gaukelt falsche Freiheiten vor, seine steigende Zahl macht gerade in Städten immer mehr Probleme und trotzdem kommen wir nicht von diesem Ding weg, das im Durchschnitt 23 Stunden am Tag nur rumsteht.
Das Problem ist nicht das Auto, sondern seine endlos wachsende Zahl
Eine Obergrenze ist nicht vorgesehen. Verbote würden den hinfort protestieren, der sie ausspricht. Einzige Alternative, um von der Vielnutzung der Droge Auto runterzukommen, scheint derzeit, andere Verkehrsmöglichkeiten zu fördern. Sprich: Bahn, Bus, Carsharing und Fahrrad derart anzugeilen, dass immer mehr Leute auf den Trichter kommen „Wenn ich damit gut unterwegs bin, warum sollte ich mir dann noch ein eigenes Auto halten?“.
Ein Mega-Prozess mit langsamem Fortschritt
Schritt eins war vor zehn Jahren die Liberalisierung der Fernbus-Gesetzes. Flixbus ging seitdem durch die Decke. Millionen von Fahrgästen, die für kleines Geld nicht mit dem eigenen Auto rumgeeiert sind. Ein kleines weiteres Stück war die gesetzliche Freigabe der E-Scooter für die „letzte Meile“ ab Bus, Tram oder Bahn. Ein regelrechter Meilenstein hingegen war die Einführung des Deutschlandtickets. Von der Nicht-Privatisierung des bundesdeutschen Tafelsilbers Bahn mal ganz abgesehen.
Ein steiniger Weg, der aber nicht nur vom Nutzerwillen abhängig ist, sondern bei dem auch einige Gesetzeshürden zu bewältigen sind. Beispiel: Carsharing für Brandenburg.
Ihn zu gehen und eventuelle Hemmnisse abzubauen, dafür hat das Land Brandenburg jetzt den Entwurf für ein neues Mobilitätsgesetz vorgelegt. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 11. Juli 2023.
Entwurf für Mobilitätsgesetz Brandenburg steht
Im Auftrag des Landtags und unter der Federführung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung hat die Landesregierung gemeinsam mit der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ den Entwurf für ein Mobilitätsgesetz erarbeitet.
Das Gesetz soll die rechtlichen Grundlagen für eine klimaverträgliche und sozial gerechte Mobilität in allen Teilen Brandenburgs schaffen.
„Wir wollen, dass die Brandenburger*innen und künftig noch bequemer, sicherer, zuverlässiger, klimafreundlich und ohne Barrieren mobil sein können. Der vorgelegte Entwurf ist ein gutes Ergebnis, das wir mit der Volksinitiative in einem vertrauensvollen Prozess erarbeitet haben. Gerade mit Blick auf die Verkehrswende möchten wir über den Tellerrand schauen. Wir denken Mobilität in ihrer Gesamtheit. Der Gesetzentwurf berücksichtigt deshalb das Zusammenspiel aller Mobilitätsformen und die unterschiedlichen Bedürfnisse zwischen städtischen und ländlichen Regionen. Brandenburg ist das bundesweit erste Flächenland, das das Thema Mobilität so bündelt und einen gesetzlich festgeschriebenen Fokus auf den ÖPNV sowie die Nahmobilität legt. Konkret soll jeweils ein flächendeckendes Netz aus Bus, Bahn und Radverkehrsverbindungen entstehen. Mit dem Mobilitätsgesetz Brandenburg haben wir jetzt die Chance, Innovationstreiber und Taktgeber im Übrigen auch über Brandenburg hinaus für die Verkehrswende und den Klimaschutz zu werden. Wir werden den Entwurf möglichst schnell im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens, das wir heute gestartet haben, finalisieren.“
Guido Beermann, Verkehrsminister Land Brandenburg
Das Mobilitätsgesetz Brandenburg verankert erstmals die verkehrspolitischen Strategien des Landes in einem modernen, zukunftsgerichteten Gesetz. Um die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger auch unter Klimaschutzgesichtspunkten zu verbessern, orientiert sich der Entwurf unter Beachtung der Finanzierungsmöglichkeiten an den Zielen der Landesregierung: Klimaneutralität bis 2045 und die Erhöhung des Anteils des Umweltverbundes, bestehend aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, bis 2030 auf 60 Prozent.
Außerdem ist vorgesehen, dem Umweltverbund Vorrang vor anderen Mobilitätsformen einzuräumen. Mehr attraktive Angebote sollen die Bürgerinnen und Bürger motivieren, auf klimafreundliche Verkehrsmittel umzusteigen.
„Stellvertretend für die gut 28.000 Unterstützer*innen unserer Volksinitiative haben wir in den vergangenen anderthalb Jahren intensiv mit der Landesregierung verhandelt. Besonders wichtig ist uns, dass die Klimaneutralität des Verkehrssektors bis 2045, der Vorrang für den Umweltverbund beim Finanzmitteleinsatz sowie die Steigerung des Verkehrsanteils von Bahn und Bus, Fahrrad- und Fußverkehr auf mindestens 60 Prozent der Wege bis 2030 im Mobilitätsgesetz verankert werden. Wir erwarten von der Koalition, dass die uns gegebenen Zusagen eingehalten und der Gesetzentwurf schnellstmöglich in den Landtag eingebracht und dort beschlossen wird. Wie mit dem MIL und den Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen verabredet, werden wir auch das weitere Verfahren begleiten und uns über den Fortgang abstimmen.“
Franziska Sperfeld, Landesvorsitzende Bund und Sprecherin der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“
Um insbesondere die ländlichen Räume besser zu erschließen, soll im Rahmen der Umsetzung des Landesnahverkehrsplans ein Vorschlag für ein landesweites Netz von Bahn und Bus unter Beteiligung der kommunalen Aufgabenträger erarbeitet werden.
Bei der Planung des SPNV in Aufgabenträgerschaft des Landes erfolgt im Gesetzentwurf ein Paradigmenwechsel von der nachfrage- zur angebotsorientierten Planung. Das Land wirkt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten darauf hin, die Stilllegung und Freistellung von Eisenbahninfrastruktur zu vermeiden und unterstützt unter Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit die Reaktivierung von Schienenstrecken und Haltepunkten sowie den Wiederauf- und Neubau von Eisenbahnstrecken.
SPNV und kommunaler Busverkehr sollen bessere Takte nach einheitlichen Bedienstandards erhalten. Interessenvertretungen (z.B. von Menschen mit Behinderung) und Fachverbände sollen die Möglichkeit erhalten, stärker an der Nahverkehrsplanung von Land und Kommunen beteiligt zu werden.
Auch das im Koalitionsvertrag verankerte und bisher schon im Straßenbau praktizierte Prinzip „Erhalt vor Neubau“ soll gesetzlich festgeschrieben werden. Das Auto – in Zukunft klimaneutral betrieben – wird auch künftig im Flächenland Brandenburg eine wichtige Bedeutung für die Mobilität des Einzelnen haben, insbesondere dort, wo der Umweltverbund an praktische Grenzen stößt.
Wichtiger Bestandteil des Gesetzentwurfs ist zudem das Ziel „Vision Zero“, um die Anzahl der Verkehrsopfer kontinuierlich zu reduzieren. Insbesondere soll die Verkehrssicherheit für die so genannten „ungeschützten“ Verkehrsteilnehmenden im Rad- und Fußverkehr erhöht werden.
Hintergrund
Im Auftrag des Landtags startete die Landesregierung Ende 2021 einen Dialogprozess mit zahlreichen ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der erfolgreichen Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“, in der 16 Verbände, Gewerkschaften und Initiativen organisiert sind.
Drei fachliche Arbeitsgruppen erarbeiteten unter der Leitung einer paritätisch besetzten Steuerungsrunde gemeinsam einen Entwurf für ein Brandenburgisches Mobilitätsgesetz.
Mit großem Engagement moderiert wurde die Steuerungsgruppe von der ehemaligen Geschäftsführerin des DLR Berlin, Prof. Dr. Barbara Lenz. In den Prozess einbezogen wurden auch die Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag.
Der Entwurf zum Mobilitätsgesetz Brandenburg besteht aus mehreren Abschnitten. Der erste Teil stellt die grundsätzlichen Ziele der Verkehrs- und Mobilitätswende dar. Weitere Teile widmen sich dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Neu sind die rechtlichen Regelungen zum Thema Nahmobilität aus Rad- und Fußverkehr.
Die bisher im ÖPNV-Gesetz enthaltenen rechtlichen Regelungen zur Finanzierung des ÖPNV werden nach der Integration des alten ÖPNV-Gesetzes im Mobilitätsgesetz neu in einem sogenannten ÖPNV-Finanzierungsgesetz geregelt.
Darüber hinaus sind Änderungen im Brandenburgischen Straßengesetz mit einer erstmaligen Regelung zu stationsbasiertem Carsharing sowie Regelungen zu Radschnellwegen und selbständigen Radwegen geplant.
Werder (Havel), 24.07.2023 – Es ist einiges in Bewegung in der Bundesrepublik. Nicht wenige Mitmenschen sehen einen Ruck nach rechts. Bei mancher Errungenschaft der letzten Jahrzehnte bewegen wir uns sogar zurück.
Von ungefähr kommt das nicht. Auch agieren die Kräfte, die daran drehen, schon lange nicht mehr nur hinter vorgehaltener Hand.
Wo dabei aber Grenzen überschritten werden, halten Bund und Länder ein ganzes Arsenal an Gegenmitteln bereit. Ob jemand Grenzen überschritten hat, das überhaupt erst einmal festzustellen ist zum Beispiel Aufgabe des Verfassungsschutzes.
Als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hat jetzt der Brandenburger Verfassungsschutz die Junge Alternative (JA) Brandenburg. Lesen Sie mehr zu den Hintergründen in der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 12. Juli 2023.
Verfassungsschutz stuft AfD-Jugendorganisation als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hoch
Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg hat die Junge Alternative Brandenburg (JA Brandenburg) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hochgestuft.
Das haben Innenminister Michael Stübgen und der Leiter des Verfassungsschutzes, Jörg Müller, heute in Potsdam mitgeteilt. 2019 war die JA Brandenburg als Verdachtsfall eingestuft worden.
„Die Positionen der AfD-Jugendorganisation sind eindeutig nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar. Der Verfassungsschutz Brandenburg hat wiederholt Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung festgestellt. Ihr extremistischer Aktivismus führt die Jugendorganisation der AfD auf die Straße. Als aktionistische, ideologische und logistische Straßentruppe ist die JA Brandenburg eine Gefahr für unsere Jugend, für unsere Demokratie, für unsere Freiheit sowie für unsere Sicherheit.“
Michael Stübgen, Innenminister Brandenburg
Müller: „Die Junge Alternative verletzt bewusst die zentralen Grundprinzipien der Menschenwürde, da sie systematisch, wiederkehrend und mit erkennbarer Schärfe Äußerungen eines ethnisch homogenen deutschen Staatsvolks und Abstammungsgemeinschaft propagiert. Damit vertritt die JA Brandenburg ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht. Die JA Brandenburg mit ihrer Landesvorsitzenden Anna Leisten ist Vorreiter dieses verfassungsfeindlichen Gedankenguts, das klar im Widerspruch zu unserem Grundgesetz steht.“
Auch verbreite die JA Brandenburg gezielt Feindbilder und schüre Ressentiments in der Bevölkerung gegen vermeintlich „Fremde“, so der Verfassungsschutzchef weiter. Die JA Brandenburg spreche unter anderem Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund ab, Deutsche zu sein und werte sie als „Deutsche zweiter Klasse“ ab. Damit bestehe die Gefahr, dass ihr fortgesetztes Anheizen von Ressentiments in Zukunft zu Gewalttaten gegen Menschen mit Migrationshintergrund führen könnte.
Zudem versucht die JA Brandenburg kontinuierlich die Institutionen und Vertreter des demokratischen Systems verächtlich zu machen, um das Vertrauen der Bevölkerung in dieses zu erschüttern. Mit gezielten Aktionen versucht die JA Brandenburg, ihre rechtsextremistischen Positionen gesellschaftlich anschlussfähig zu machen und um letztlich den politischen Diskurs zu verschieben.
Zusätzlich ist der Gruppierung eine Nähe zur Ideologie des Nationalsozialismus zu bescheinigen. Augenfällig ist da die wiederholte und scheinbar für die Mitglieder identitätsstiftende Nutzung des Symbols und Grußes der gewalttätigen „White Power Bewegung“. Zudem pflegen die Akteure ein enges Netzwerk zu zahlreichen weiteren erwiesen rechtsextremistischen Bestrebungen. „Diese gezielten Vernetzungen, die fortschreitende Radikalisierung der Sprache und der unnachgiebige stetige extremistische Aktivismus zeigen uns als Verfassungsschützer, dass es keinen demokratischen Kern mehr in der JA Brandenburg gibt“, so Müller abschließend.
Werder (Havel), 30.05.2023 – Städte und städtisch geprägte Gemeinden in Brandenburg können sich um die bis zu 100.000 Euro Fördermittel der Landesinitiative bewerben.
Für die zweite Runde sind kreative Ideen für neue Impulse unter anderem in Sachen Stadtentwicklung, Einbeziehung der Stadtgesellschaft sowie saubere innerörtliche Mobilität gesucht. Anmeldeschluss ist der 31. August. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Infrastrukturministeriums vom 17. Mai 2023.
Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ – Start 2. Runde
Die Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ wurde 2020 ins Leben gerufen, um die Brandenburger Städte fit für die Zukunft zu machen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Durchgangs mit insgesamt acht Modellvorhaben im letzten Jahr wird „Meine Stadt der Zukunft“ nun mit neuen Modellvorhaben fortgesetzt.
Bei der Auslobungsveranstaltung in Cottbus rief Infrastrukturminister Guido Beermann die Kommunen auf, sich zu bewerben.
„Mit unserer 2020 gestarteten Landesinitiative haben wir einen neuen Weg eingeschlagen, um die Brandenburger Städte dabei zu unterstützen, sich mit wichtigen Zukunftsthemen auseinanderzusetzen. ‚Meine Stadt der Zukunft‘ investiert in Köpfe – es geht um Ideen, um konstruktive Zusammenarbeit, um Erfahrungsaustausch und vor allem um die Menschen, die in unseren Städten und Gemeinden leben. In der ersten Runde haben uns acht Modellvorhaben gezeigt, welche beispielgebenden Projekte für ganz Brandenburg daraus entstehen und wie eine zeitgemäße Stadtentwicklung aussehen kann. Auf diesem Erfolg wollen wir aufbauen und die Landesinitiative fortsetzen. Die Brandenburger Kommunen kann ich nur ermutigen, die Chance zu nutzen.“
Guido Beermann, Infrastrukturminister
Die Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ basiert auf zwei Säulen: Zum einen unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) die ausgewählten Kommunen beratend und finanziell bei der Durchführung ihrer Modellvorhaben. Zum anderen entfaltet die Landesinitiative ihre Wirksamkeit über die Modellstädte hinaus. Mit einem kontinuierlichen Austausch zwischen den Städten wird Expertenwissen besser in der Breite und für alle zugänglich gemacht.
Für den zweiten Durchgang der Landesinitiative werden Modellvorhaben gesucht, die neue Ansätze der Stadtentwicklung unter aktiver Einbeziehung ihrer Stadtgesellschaft sowie ihrer Stadtpolitik erproben und Weichen für die Zukunft stellen wollen. Im Fokus stehen bau- und raumrelevante Zukunftsthemen wie der Klimawandel (z. B. Klimaschutz und Klimaanpassung, lokale Energie-/Wärmeplanung oder umweltgerechte innerörtliche Mobilität), die Digitalisierung (z. B. Smart Living, Smart Mobility, Smart Energy, Datenplattformen und digitale Planungsportale oder Sensorik) oder das Gemeinwohl (z. B. demografischer Wandel, lokale Netzwerke, Beförderung demokratischer Prozesse, gesellschaftlicher Zusammenhalt, soziale Stadtentwicklung oder soziale Infrastrukturen).
Für ihre Modellvorhaben erhalten die teilnehmenden Kommunen durch das MIL einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Die Mittel sind zweckgebunden und können für die Beauftragung Dritter und für Sachkosten eingesetzt werden. Der kommunale Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung beträgt 20 Prozent. Der Umsetzungszeitraum ist von Januar 2024 bis Oktober 2025 angedacht.
Bewerben können sich Städte und städtisch geprägte Gemeinden des Landes Brandenburg ab sofort bis zum 31. August 2023 mittels einer aussagekräftigen Projektskizze und eines Bewerbungsbogens. Auch gemeinsame Bewerbungen von Kommunen sind möglich. Die Auswahl der Modellvorhaben erfolgt durch eine unabhängige Fach-Jury. Das Ergebnis der Auswahl wird im September 2023 bekanntgegeben.
Weitere Informationen zur Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ und zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter:
Werder (Havel), 05.05.2023 – Die Landesregierung hat sich beim Thema Radverkehr viel vorgenommen. 20 Prozent Fahrradanteil sind das Ziel. Bausteine dafür sind Radschnellwege, ein lückenloses Radwegenetz, Sicherheit, bessere Zusammenarbeit mit den Kommunen und die Kombi von Bahn und Rad. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Landesministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 2. Mai 2023.
Auf dem Weg zum Fahrradland Brandenburg – Kabinett verabschiedet Radverkehrsstrategie
Die Weichen für noch mehr Fahrradfreundlichkeit im Land sind gestellt: Das Kabinett hat heute die von Verkehrsminister Guido Beermann vorgeschlagene neue Radverkehrsstrategie 2030 beschlossen. Ein Kernpunkt ist ein durchgehendes „Radnetz Brandenburg“. Das Angebot zur kombinierten Nutzung von Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln soll weiter verbessert werden.
„Wir machen Brandenburg zum Fahrradland. Denn Radfahren ist nicht nur gesund, sondern auch klimafreundlich und trägt zur Mobilitätswende bei. Deshalb wollen wir den Radverkehr in den kommenden Jahren weiter stärken. Unsere neue Radverkehrsstrategie 2030 zeigt in verschiedensten Handlungsfeldern auf, wie das gelingen kann. Unser Ziel ist, den Anteil des Radverkehrs deutlich auf 20 Prozent und die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen. Herzstück der Strategie ist das ‚Radnetz Brandenburg‘. Damit wollen wir durchgängige und komfortable Verbindungen in unserem Land und darüber hinaus schaffen. In allen Handlungsfeldern setzen wir auf eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen und den vielen weiteren Radverkehrsakteuren. Um den Radverkehr in Brandenburg voranzubringen, haben wir auch den notwendigen finanziellen Unterbau geschaffen: Standen im Landhaushalt im Jahr 2022 noch rund 38 Millionen Euro dafür zur Verfügung, sind esimJahr 2023 und 2024 rund 44 bzw. 45 Millionen.“
Guido Beermann, Verkehrsminister Land Brandenburg
Der Radverkehr bietet Lösungen für die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen durch den Klimawandel. Radfahren verursacht kaum Emissionen und kann einen großen Beitrag zur Erreichung derKlimaschutzziele leisten. Es bietet vielen Menschen eine eigenständige und kostengünstige Mobilität und erweitert deren Aktionsradius. Gerade in den ländlichen Regionen ist das ein wichtiges Element der Daseinsvorsorge. Der geringe Platzbedarf des Radverkehrs entlastet insbesondere die urbanen Räume und sorgt für lebenswertere Städte. Als aktive Fortbewegungsart ist Radfahren außerdem gesundheitsfördernd.
Die Voraussetzungen, Brandenburg weiter zum Fahrradland auszubauen, sind gut: Eine weitgehend flache Topografie, kompakte Siedlungsstrukturen in den urban geprägten Räumen sowie ein bereits gut aufgestellter Radtourismus bilden eine solide Basis wie die starken Achsen im öffentlichen Personennahverkehr, die die Kombination von Rad, Bahn und Bus vor allem in den ländlichen Regionen begünstigen.
Damit die Potenziale des Radverkehrs voll ausgeschöpft werden können, soll dieser im Zuge der strategischenNeuausrichtung umfassender als bisher gedacht werden. Die neue Radverkehrsstrategie bildet dafür die konzeptionelle Grundlage zur Weiterentwicklung und Stärkung des Radverkehrs bis zum Jahr 2030. Sie leistet einen zentralen Beitrag zur Umsetzung des ambitionierten Ziels der Landesregierung, den Anteil der Wege, die mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes – also dem öffentlichen Personennahverkehr, zu Fuß oder mit dem Fahrrad – zurückgelegt werden, von 40 auf 60 Prozent im Jahr 2030 zu steigern.
Die Radverkehrsstrategie zielt auf eine Weiterentwicklung des Radverkehrs als Gemeinschaftsaufgabe des Landes, der Landkreise, Kommunen sowie aller beteiligten Akteure. Die Erarbeitung erfolgte in einem umfangreichen Beteiligungs- und Dialogverfahren.
Die Radverkehrsstrategie 2030 ist gegliedert in sieben Handlungsfelder
Im Handlungsfeld „Strukturen schaffen für den Radverkehr“ geht es um den rechtlichen Rahmen für den Radverkehr. So sollen Radschnellverbindungen des Landes in das Brandenburgische Straßengesetz aufgenommen und in Baulast des Landes umgesetzt werden. Für die Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen im Land Brandenburg stehen Landes- als auch Bundes- und EU-Mittel sowie Mittel der Kommunen zur Verfügung. Dabei werden in Orientierung an den Nationalen Radverkehrsplan mindestens 30 Euro pro Person im Jahr angestrebt. Ansprechpartner in den Verwaltungen und regelmäßige Austauschformate ermöglichen effiziente Strukturen. Zentrale Akteure wie die Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Kommunen Brandenburg“ und die Vernetzungsstelle „Bike+Ride“ beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sollen weiter unterstützt werden. Das Thema umweltfreundliche Mobilität soll bei der Raumordnung und auf Ebene der Kommunen der Radverkehr in der kommunalen Stadtentwicklungsplanung berücksichtigt werden.
Im Handlungsfeld „Lückenlos unterwegs“ im Land Brandenburg ist die Schaffung eines „Radnetz Brandenburg“ ein wichtiger Schwerpunkt. Alltags- und touristische Radverkehrsinfrastruktur werden gemeinsam aufeinander abgestimmt entwickelt, entsprechende Synergien werden genutzt. Dazu gehören sowohl die Knotenpunkte mit anderen Straßen, Wegen und Schienen als auch ausreichend sichere Fahrradabstellmöglichkeiten.
Im Handlungsfeld „Sicher unterwegs“ werden die Verkehrssicherheit von Radfahrenden bei Planungen und baulichen Vorhaben besonders berücksichtigt. Das Leitbild „Vision Zero“ wird konsequent verfolgt z. B. durch Informationskampagnen für ein sicheres Miteinander.
Ein weiteres Handlungsfeld ist „Vernetzt unterwegs mit Fahrrad und öffentlichem Verkehr “. Durch den Bau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und Haltestellen sollen verbesserte Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme in Bus und Bahn und durch eine Verknüpfung der Verkehrsmittel an Mobilitätsstationen weitere Impulse zur Stärkung des Radverkehrs geschaffen werden. Die Vernetzungsstelle „Bike+Ride“ beim VBB berät die Kommunen, koordiniert in Abstimmung mit dem Land den strategischen Ausbauprozess und priorisiert die Vorhaben entsprechend ihrer verkehrlichen Bedeutung. Die Fahrradmitnahmeim Schienenpersonennahverkehr soll bei der Ausschreibung neuer Verkehrsverträge weiterhin berücksichtigt werden. Bahnhöfe und wichtige kommunale Haltestellen werden in das „Radnetz Brandenburg“ integriert.
Im Handlungsfeld „Radverkehr schafft Mehrwert “ geht es um einen florierenden Radtourismus und eine starke Fahrradwirtschaft sowie geeignete Bedingungen für eine vermehrte gewerbliche Fahrradnutzung. Radreisende sollen eine gut ausgebaute Infrastruktur mit flächendeckender Wegweisung und radtouristischen Angeboten vorfinden. In Städten sollen Lastenräder und Fahrräder mit Anhängern eine große Verbreitung finden. Das Land führt deshalb seine attraktive Förderung fort. Es unterstützt so unter anderem den Aufbau von Flottenlösungen und den Einsatz von Lastenrädern im Liefer- und Wirtschaftsverkehr in ländlichen Regionen.
Im Handlungsfeld „Radfahren im Land Brandenburg begeistert alle“ werden durch zielgerichtete Kommunikation und der so genannten Mobilitätsbildung alle Altersgruppen angesprochen. Das Land wird gemeinsam mit den Kommunen und weiteren Aktiven eine übergeordnete Kommunikations- und Informationsstrategie entwickeln, um eine lebendige Fahrradkultur zu schaffen. Eine koordinierte Öffentlichkeitsarbeit verankert das Radfahren als attraktive, gesunde, kostengünstige und umweltfreundliche Fortbewegungsart in der Bevölkerung. Sie beinhaltet die Themen Verkehrssicherheit, Elektromobilität, Gesundheitsförderung und Tourismus.
Im Handlungsfeld „Radverkehr im Land Brandenburg ist ‚up to date‘“ geht es um eine Digitalisierung der Datenbasis sowie das Angebot digitaler Dienste, gut ausgebildete Fachkräfte in der Verwaltung, in Planungsbüros und in der Fahrradwirtschaft sowie eine vernetzt aufgestellte Forschung zum Thema Fahrrad. Das Land initiiert die Errichtung einer zentralen Datenplattform, in der baulastträgerübergreifende Daten zur Radverkehrsinfrastruktur bereitgestellt werden. Die Hochschulen des Landes – darunter die Stiftungsprofessur Radverkehr der Technischen Hochschule Wildau – leisten bereits heute mit ihren Forschungsvorhaben und Lehraktivitäten einen Beitrag zur innovativen Weiterentwicklung des Radverkehrs in Brandenburg. Auch die Kommunen beteiligen sich vereinzelt an Modellvorhaben und gewährleisten so, dass praxisorientierte Ergebnisse erzielt werden. Im Rahmen der Umsetzung der Radverkehrsstrategie werden die Aktivitäten für eine innovative Weiterwicklung des Radverkehrs verstärkt und koordiniert.
Zudem beinhaltet die Radverkehrsstrategie zwei Fokusthemen
Beim Fokusthema „Radfahren auf dem Land und in der Stadt“ geht es um die unterschiedlichen Bedingungen für den Radverkehr und Bedürfnisse der Radfahrenden in urbanen und ländlichen Räumen.
Der Fokus „Radfahren mit Rückenwind im Land Brandenburg“ beschäftigt sich mit den Herausforderungen und Potenzialen durch Elektrifizierung von Fahrrädern.
Stärkung der Radinfrastruktur
Unabhängig von der Neuausrichtung der Radverkehrsstrategie wird bereits seit Jahren durch die Instandhaltung und den Neubau von Radwegen kontinuierlich die Radinfrastruktur verbessert.
Im Bauprogramm 2023 des Landes sind 35 Radwegeprojekte vorgesehen, davon 19 an Bundesstraßen und 16 an den Landesstraßen. Beim Neubau von Außerortsradwegen an Bundes- und Landesstraßen spielen vor allem die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Schulwegsicherung, Lückenschlüsse zu touristischen Radfernrouten oder die Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehung eine Rolle. Schwerpunkte sind auch die Sanierung und Erhaltung vorhandenen Radinfrastruktur.
Die bereits laufenden Prozesse werden zunächst fortgeführt, berücksichtigen aber auch die Grundsätze der neuen Strategie und gehen dann in den neu geschaffenen Prozessen auf.
Die Radverkehrsstrategie 2030 finden Sie unten in den weiteren Informationen. Die einzelnen Handlungsfelder sind mit einem ausführlichen Maßnahmenkatalog hinterlegt. Dieser ist in der Strategie ab S. 64 zu finden.
Werder (Havel), 23.04.2023 – In Potsdam ist der Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2022 vorgestellt worden. Stichworte sind rechtsextrem, linksextrem, die AfD, PKK und Russland. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Brandenburger Innenministeriums vom 19. April 2023.
Innenminister Stübgen: Rechtsextremismus weiter größte Gefahr für Brandenburg
Zahl der Linksextremisten deutlich rückläufig/ Verfassungsschutz warnt vor verstärkten russischen Spionagetätigkeiten in Brandenburg
Der Rechtsextremismus bleibt der mit Abstand größte Phänomenbereich in Brandenburg. Das geht aus dem Verfassungsschutzbericht 2022 hervor, den Innenminister Michael Stübgen und der Leiter der Abteilung Verfassungsschutz, Jörg Müller, heute in Potsdam vorgestellt haben.
Das Personenpotenzial ist auf 2.855 (+25) gestiegen. Dagegen ist ein deutlicher Rückgang bei Linksextremisten auf 530 (-100) Szeneangehörige festzustellen. Im Jahr 2022 wurden erneut 210 (+/-0) Islamische Extremisten gezählt, die Gesamtzahl Auslandsbezogener Extremisten sank im Jahr 2022 auf 80 (-15).
„Von Rechtsextremisten geht weiterhin die größte Gefahr für unsere Demokratie aus. Hierbei bildet der rechtsextremistische Verdachtsfall ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) zusammen mit dem rechtsextremistischen Magazin COMPACT und dem rechtsextremistischen Verein ‚Zukunft Heimat‘ eine verfassungsfeindliche, politisch-mediale Formation. Enge Kontakte werden zu weiteren extremistischen Strukturen unterhalten. Das Ziel ist die Entgrenzung des Rechtsextremismus. So soll die Gesellschaft ideologisch durchdrungen und fundamental umgestaltet werden. Das Herzstück dieses Netzwerkes ist schon aufgrund ihrer Größe die AfD. Und das, was von dort ausgeht, befeuert zugleich die sich radikalisierende Szene der ‚Reichsbürger und Selbstverwalter‘ sowie die der Delegitimierer. Ich sehe mit großer Sorge, dass dadurch wachsende Teile unserer Gesellschaft in einer Art Hasszustand wegzukippen drohen. Das stellt nicht nur unsere Sicherheitsbehörden vor große Herausforderungen. Das fordert auch die Funktionsfähigkeit unser politischen Kultur heraus.“
Michael Stübgen, Innenminister Brandenburg
Die Entwicklungen im Überblick
Unter Berücksichtigung des Verdachtsfalls „Alternative für Deutschland“ (AfD) ist das Personenpotenzial im Phänomenbereich Rechtsextremismus auf 2.855 (+25) gestiegen. Davon gelten 1.260 (+15) als gewaltorientiert. Entsprechende Gewaltstraftaten sind jedoch auf 90 (-18) gefallen.
Unter Berücksichtigung des Verdachtsfalls AfD kommen rechtsextremistische Parteien auf insgesamt 1.080 (+35) Mitglieder: AfD[1]: 820 (+30); „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD): 200 (-10) und DER DRITTE WEG: 60 (+15). 375 (-20) Rechtsextremisten sind parteiunabhängig in 14 (+/-0) Strukturen organisiert: eine „Kameradschaft“, einmal „Freie Kräfte“, acht „Bruderschaften“, der Verein „Zukunft Heimat“, zwei „Kampfsportgruppen“ und die „COMPACT-Magazin GmbH“.
Das „weitgehend unstrukturierte rechtsextremistische Personenpotenzial“ umfasst insgesamt 1.620 Personen (+20). Die Zahl rechtsextremistischer Bands liegt bei 25 (+1), die der Liedermacher bei 14 (-5). Erneut wurden 16 (+/-0) Tonträger veröffentlicht.
Nach Angaben des Leiters des brandenburgischen Verfassungsschutzes, Jörg Müller, hatte der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine gerade die Akteure der verfassungsfeindlichen politisch-medialen Formation „regelrecht elektrisiert“: „Nicht, weil sie mit den Ukrainern mitfühlen. Vielmehr hofften sie darauf, dass der Krieg zu ökonomischen Verwerfungen in Deutschland führt. Diese wollten sie dann politisch anfachen. Sie träumten davon, Deutschland einen heißen Herbst und einen heißen Winter aufzuzwingen.Der Verfassungsschutz Brandenburg hatte vor solchen Mobilisierungsversuchen früh gewarnt. Das Ergebnis ist für die Szene ernüchternd. Es blieb bei zahlreichen, teilweise krampfhaften Versuchen. Die großen Widerstandsträume der Verfassungsfeinde platzten wie Seifenblasen.“
Laut Verfassungsschutzbericht liegen „Reichsbürger und Selbstverwalter“ unverändert bei 650 (+/-0) Personen.
Dagegen ist ein deutlicher Rückgang bei Linksextremisten auf 530 (-100) Szeneangehörige festzustellen. Gleichwohl kommt der gewaltrechtfertigende und -unterstützende Verein „Rote Hilfe“ nach wie vor auf 360 (+/-0) Mitglieder. Müller: „Die unterstützen Gewalttäter. Auch solche, die unsere Polizisten angreifen. Für tatsächliche Demokraten verbietet sich da eine Mitgliedschaft.“ Die Zahl gewaltorientierter Autonomer ist auf 200 (-40) gefallen. Sie sind in sieben (-7) Strukturen organisiert. Gewaltstraftaten sind auf 29 (+11) gestiegen. Die „Deutsche Kommunistische Partei“ (DKP) und die „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“ (MLPD) kommen zusammen auf nur noch etwa 35 Mitglieder (- 10) und sind nicht mehr handlungsfähig.
Im Jahr 2022 wurden erneut 210 (+/-0) Islamische Extremisten gezählt. Das salafistische Personenpotenzial beträgt ebenso unverändert 160 (+/-0). Salafismus bildet den geistigen Nährboden für den Jihadismus und sich schnell radikalisierende Einzeltäter. Darunter befinden sich weiterhin 80 Personen (+/-0) mit Bezügen zur „Islamistischen Nordkaukasischen Szene“. Diese sind besonders relevant, da sich Gruppierungen im Kaukasus teilweise dem terroristischen „Islamischen Staat“ (IS) unterstellt hatten. Brandenburg steht vor der Herausforderung, Einflussnahmeversuche von Islamisten auf die muslimische Infrastruktur im Land abzuwehren. Aktuell geht die Gefahr nicht nur von Salafisten, sondern vor allem von Legalisten aus den Kreisen der Muslimbruderschaft und der extremistischen Missionierungsbewegung „Tablighi Jama’at“ aus.
Das größte Personenpotenzial im Auslandsbezogenen Extremismus weist die bundesweit mit einem Betätigungsverbot belegte „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) auf. Im Jahr 2022 wurden ihr jedoch nur noch 60 (-20) Personen zugerechnet. Die Gesamtzahl Auslandsbezogener Extremisten sank im Jahr 2022 ebenfalls auf 80 (-15).
Der Verfassungsschutz wirkte an 7.800 (+1.416) Zuverlässigkeitsüberprüfungen mit und führte 293 (-74) Sicherheitsüberprüfungen durch. Im Bereich Verfassungsschutz durch Aufklärungkonnten die Vorträge trotz der pandemischen Beschränkungen wieder auf 80 (+43) erhöht werden. Die Teilnehmerzahl ist dabei auf rund 2.400 (+730) gestiegen.
Auch zur Spionage äußerte sich der Leiter des Verfassungsschutzes: „Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist tatsächlich eine Zeitenwende. Der Großteil der westlichen Welt unterstützt die Ukraine mit Waffen. Natürlich setzen die russischen Dienste jetzt erst Recht alles daran, mit Spionage gegen Einrichtungen und Personen an sensible Informationen zu gelangen. Der Bundeskanzler und zwei Bundesministerinnen kommen aus Brandenburg. Sie haben hier ihre parteipolitisch-strukturellen Verankerungen. Brandenburg nimmt damit im bundesweiten Vergleich eine Sonderrolle ein. Das gilt insbesondere für den Raum Potsdam, wo sich ebenfalls sowohl das Präsidium der Bundespolizei als auch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr befinden. Wir müssen uns darauf einstellen, Angriffsziel zu sein.“
[1] Durch die Nicht-Ausweisung aller Mitglieder der AfD Brandenburg wird dem Sachverhalt Rechnung getragen, dass es sich bei ihr um einen Verdachtsfall für extremistische Bestrebungen handelt. Eigenen Angaben zufolge hatte der Landesverband zum Jahresende 2021 insgesamt 1.404 Mitglieder.
Werder (Havel), 22.03.2023 – Neue Produkte, Dienstleistungen und Ideen vorzustellen, dafür ist der Innovationspreis eine ideale Plattform. Nebenbei gibts für die prämierten Teilnehmenden noch 75.000 Euro für ihre Neuerung zu verplanen. Lesen Sie mehr zum Innovationspreis in der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 17. April 2023.
Wettbewerbsstart für Innovationspreis Berlin Brandenburg
Erneut werden innovative Leistungen ausgezeichnet
Berlin / Potsdam, 17. April 2023. Ab sofort können sich Unternehmen aus Berlin und Brandenburg für den Innovationspreis Berlin Brandenburg 2023 bewerben. Ziel des Wettbewerbs, der in diesem Jahr zum 40. Mal stattfindet, ist es, Innovationen aus den Clustern Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, IKT, Medien und Kreativwirtschaft, Optik und Photonik sowie Verkehr, Mobilität und Logistik zu fördern und für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Teilnehmende erwarten Preisgelder von insgesamt 75.000 Euro.
Innovative Unternehmen haben bis zum 3. Juli die Gelegenheit, ihre Produkte, Konzepte und Dienstleistungen allein oder in Kooperation mit Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen einzureichen. Auch B2B-Partnerschaften (darunter Start-ups, Digital- und Kreativwirtschaft, Handwerksbetriebe, Industrieunternehmen) können teilnehmen. Die entscheidende Voraussetzung ist ein Firmensitz in Berlin oder Brandenburg.
Stephan Schwarz, Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin: „Die Metropolregion Berlin Brandenburg ist weiter dynamisch auf dem Wachstumspfad – das verdankt sie auch innovativen Ideen und Erfindungsgeist. Der Wettbewerb um den Innovationspreis Berlin Brandenburg gibt Ihnen die Chance, Ihre kluge Idee öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Seien Sie dabei und bereichern Sie unseren Wirtschaftsstandort mit Ihren innovativen Konzepten für die Zukunft!“
Auch Jörg Steinbach, Brandenburgs Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie, ruft zur Bewerbung auf: „Die Wirtschaft der Hauptstadtregion steckt voller kreativer Köpfe. Wenn aus Ideen tragfähige Innovationen werden, die Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft geben, dann sind genau diese Innovationen gefragt beim Wettbewerb um den gemeinsamen Innovationspreis der Länder Berlin und Brandenburg. Der Wettbewerb ist eine Erfolgsgeschichte und ideal, um neue Produkte, Dienstleistungen oder auch ein spannendes Geschäftsmodell einem großen Publikum vorzustellen. Zusätzlich gibt es ein ordentliches Preisgeld zu gewinnen. Wer auch Teil dieser Erfolgsgeschichte werden möchte, sollte sich jetzt unter www.innovationspreis.de bewerben.“
Nach Wettbewerbsschluss entscheidet eine unabhängige Jury, bestehend aus Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft, über die bis zu fünf Preisträgerinnen und Preisträger. Die Preisverleihung findet am 24. November 2023 im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung statt.
Über den Innovationspreis Berlin Brandenburg
Mit dem gemeinsamen Innovationspreis würdigen die Länder Berlin und Brandenburg jährlich innovative und herausragende unternehmerische Leistungen. Seit der erstmaligen Auszeichnung im Jahr 1984 in Berlin gab es mehr als 175 Preisträgerinnen und Preisträger und über 4.450 Bewerbungen.
Der Innovationspreis ist verknüpft mit der Gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg (innoBB 2025). Beide Länder loben den Preis gemeinsam mit dem Ziel aus, Innovationen aus deren Clustern sichtbar zu machen und gleichzeitig die Innovationsfähigkeit und Wirtschaftskraft der Hauptstadtregion abzubilden.
Termine im Überblick
17. April – Wettbewerbsstart (9.00 Uhr) 3. Juli – Wettbewerbsende (12.00 Uhr) 4. Oktober – Bekanntgabe & Pitches der Nominierten 24. November – Preisverleihung mit Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger
Werder (Havel), 19.04.2023 – Größte Menge an eingeschlagenem Holz seit 2007. Rund 40 Prozent der Bäume verschwanden aufgrund Schäden durch Trockenheit und Sturm. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Berlin-brandenburgischen Statistikamtes vom 14. April 2023.
Holzeinschlag in Brandenburgs Wäldern 2022 auf Rekordniveau
In Brandenburgs Wäldern wurden 5,2 Millionen Kubikmeter Holz (ohne Rinde) eingeschlagen. Gegenüber 2021 vergrößerte sich der Einschlag um 41 Prozent bzw. 1,5 Millionen Kubikmeter und ist damit die größte Menge an eingeschlagenem Holz seit 2007.
Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, stammen 93 Prozent des 2022 eingeschlagenen Holzes aus Nadelholzbeständen. Dieser sehr hohe Nadelholzanteil ist vor allem auf die Baumartenverteilung im Land Brandenburg zurückzuführen. Außerdem benötigt Laubholz deutlich länger zur Holzreife.
Sehr hoher Nadelholzanteil
Es wurden 4,3 Millionen Kubikmeter Kiefer und Lärche sowie 580 400 Kubikmeter Fichte, Tanne und Douglasie eingeschlagen. Der Nadelholzeinschlag lag um 1,5 Millionen Kubikmeter bzw. 45 Prozent über dem von 2021.
Weniger bedeutend ist mit einem Anteil von 7 Prozent bzw. 372 500 Kubikmetern der Einschlag bei den Laubgehölzen (2021: 371 800 Kubikmeter). Der Anteil der Eiche/Roteiche betrug hier 32 Prozent. Zu den anderen Laubgehölzen zählte vor allem die Buche.
92 Prozent als Industrie- und Stammholz
Rund 2,4 Millionen Kubikmeter wurden jeweils als Industrie- bzw. Stammholz – das sind 46 Prozent von jeder Holzsorte – und 341 800 Kubikmeter als Energieholz genutzt.
69 Prozent des Holzeinschlages im Privatwald
3,6 Millionen Kubikmeter bzw. 69 Prozent des 2022 eingeschlagenen Holzes entfielen auf den Privatwald. Der Anteil aus kommunalen Wäldern betrug mit 350 500 Kubikmeter 7 Prozent am gesamten Holzeinschlag in Brandenburg. Weitere 1,0 Millionen Kubikmeter wurden in Landeswäldern und 238 500 Kubikmeter in Bundeswäldern eingeschlagen.
39 Prozent durch Schäden verursachter Holzeinschlag
Der Schadholzeinschlag betrug im vergangenen Jahr 2,0 Millionen Kubikmeter und hat sich im Vergleich zu 2021 mehr als verdoppelt. Ursachen hierfür sind Wind und Sturm (66 Prozent), Schädigungen durch Insekten (18 Prozent) sowie eine zunehmende Trockenheit (10 Prozent).
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