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Rathaus: Mehr Anspruch auf Bürgerbeteiligung

Werder (Havel), 20.12.2023 – Die Hauptsatzung einer Stadt ist so etwas, wie eine kommunale Verfassung. In der Hauptsatzung der Blütenstadt sind jetzt die Beteiligungsmöglichkeiten insbesondere für Kinder, Jugendliche und Senioren neu geordnet worden. Lesen Sie mehr in der Rathaus-Info vom 15. Dezember 2023.

Einwohnerbeteiligung in Werder rechtlich stärker verankert

Mitmachen, mitmischen, mitreden: Die Beteiligung der Werderaner am kommunalpolitischen Stadtgeschehen ist künftig rechtlich stärker verankert. Die Stadtverordnetenversammlung hat dazu am Donnerstagabend zwei Beschlüsse gefasst.

Verabschiedet wurde einerseits eine Einwohnerbeteiligungssatzung, die die Formen der Beteiligung erläutert. Darin geregelt sind außerdem Grundzüge des Zukunftshaushaltes sowie Details zur besonderen Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowie Senioren. Zur förmlichen Einwohnerbeteiligung zählen: Einwohnerfragestunde, Einwohnerversammlung und Einwohnerbefragung.

Zur rechtlichen Verankerung von Interessenvertretungen gegenüber der Politik und der Verwaltung wurde eine Hauptsatzungsänderung beschlossen. Einerseits betrifft dies den Kinder- und Jugendbeirat, der sich bereits seit Anfang des Jahres in Gründung befindet. Andererseits wurde der bestehende Seniorenbeirat in die Hauptsatzung aufgenommen.

In den Paragrafen sind gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Regeln zu Mitgliederzahlen, Anforderungen an die Mitgliedschaft und das Wahl- oder Benennungsverfahren zu finden. Die Beiräte können demnach nach einem Ausschreibungsverfahren aufgestellt und durch die Stadtverordnetenversammlung berufen werden. Dies ist beginnend mit dem Kinder- und Jugendbeirat das erste Quartal 2024 geplant.

Die beschlossene Hauptsatzungsänderung beinhaltet eine weitere Anpassung, die die Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung über Vermögensgegenstände der Stadt Werder (Havel) betreffen.

Vor dem Hintergrund steigender Kosten bei Grundstücksverkäufen zwecks Grenzbereinigungen, Regulierungen von Überbauten aus DDR-Zeiten oder Klärungen von Eigentumsfragen wurden die Wertgrenzen angepasst. Ziel ist es, Vorgänge im Interesse der Bürger zügiger zu bearbeiten und personelle Kapazitäten zu sparen.

Bis zu einem Wert von 30.000 Euro (vormals 10.000 Euro) handelt es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung. Zwischen 30.000 Euro und 70.000 Euro (vormals 50.000 Euro) entscheidet der Hauptausschuss. Bei einem Wert von mehr als 70.000 Euro obliegt die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.

https://www.werder-havel.de/politik-rathaus/aktuelles/neuigkeiten/politik-rathaus/4188-mehr-beteiligung-für-kinder.html