Schlagwort-Archive: kinder jugend beirat

Rathaus: Bis 10. März für Kinder- und Jugendbeirat bewerben

Werder (Havel), 17.02.2024 – Das Gremium wird eine Interessenvertretung für junge Menschen in Werder. Höchstens 21 Jahre und mindestens 6. Klasse sind die Eckdaten. Lesen Sie mehr in der Presseinfo des Rathauses vom 13. Februar 2024.

Jetzt für den Kinder- und Jugendbeirat Werder (Havel) bewerben!

Kinder und Jugendliche können sich ab sofort bis einschließlich 10. März 2024 bewerben, um Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Werder (Havel) zu werden.

Der Beirat soll gemäß Hauptsatzungsänderung vom Dezember 2023 anschließend berufen und konstituiert werden. Ziel ist es, eine Interessenvertretung für die jungen Werderanerinnen und Werderaner zu schaffen. Der Gründungsprozess wurde gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen im Januar 2023 angeschoben.  

Dem Beirat gehören mindestens fünf und maximal 20 Mitglieder an

Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates kann sein, wer zum Zeitpunkt der Benennung mindestens die 6. Klasse einer Schule in Werder (Havel) besucht, oder seinen Wohnsitz in Werder (Havel) hat, und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Mitglieder werden durch die Stadtverordnetenversammlung für einen Zeitraum von zwei Jahren benannt.

Bewerbungen sind bis 10. März 2024 an die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung zu richten. Dafür steht auf der Homepage der Stadt Werder (Havel) ein Bewerbungsformular bereit. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail anjugendbeirat@werder-havel.de oder per Post an das Rathaus zu senden. Bei minderjährigen Bewerbern müssen zusätzlich die Sorgeberechtigten unterzeichnen.

Das Formular und weitere Informationen sind unter www.werder-havel.de/jugendbeirat zu finden.

Rathaus: Mehr Anspruch auf Bürgerbeteiligung

Werder (Havel), 20.12.2023 – Die Hauptsatzung einer Stadt ist so etwas, wie eine kommunale Verfassung. In der Hauptsatzung der Blütenstadt sind jetzt die Beteiligungsmöglichkeiten insbesondere für Kinder, Jugendliche und Senioren neu geordnet worden. Lesen Sie mehr in der Rathaus-Info vom 15. Dezember 2023.

Einwohnerbeteiligung in Werder rechtlich stärker verankert

Mitmachen, mitmischen, mitreden: Die Beteiligung der Werderaner am kommunalpolitischen Stadtgeschehen ist künftig rechtlich stärker verankert. Die Stadtverordnetenversammlung hat dazu am Donnerstagabend zwei Beschlüsse gefasst.

Verabschiedet wurde einerseits eine Einwohnerbeteiligungssatzung, die die Formen der Beteiligung erläutert. Darin geregelt sind außerdem Grundzüge des Zukunftshaushaltes sowie Details zur besonderen Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sowie Senioren. Zur förmlichen Einwohnerbeteiligung zählen: Einwohnerfragestunde, Einwohnerversammlung und Einwohnerbefragung.

Zur rechtlichen Verankerung von Interessenvertretungen gegenüber der Politik und der Verwaltung wurde eine Hauptsatzungsänderung beschlossen. Einerseits betrifft dies den Kinder- und Jugendbeirat, der sich bereits seit Anfang des Jahres in Gründung befindet. Andererseits wurde der bestehende Seniorenbeirat in die Hauptsatzung aufgenommen.

In den Paragrafen sind gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Regeln zu Mitgliederzahlen, Anforderungen an die Mitgliedschaft und das Wahl- oder Benennungsverfahren zu finden. Die Beiräte können demnach nach einem Ausschreibungsverfahren aufgestellt und durch die Stadtverordnetenversammlung berufen werden. Dies ist beginnend mit dem Kinder- und Jugendbeirat das erste Quartal 2024 geplant.

Die beschlossene Hauptsatzungsänderung beinhaltet eine weitere Anpassung, die die Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung über Vermögensgegenstände der Stadt Werder (Havel) betreffen.

Vor dem Hintergrund steigender Kosten bei Grundstücksverkäufen zwecks Grenzbereinigungen, Regulierungen von Überbauten aus DDR-Zeiten oder Klärungen von Eigentumsfragen wurden die Wertgrenzen angepasst. Ziel ist es, Vorgänge im Interesse der Bürger zügiger zu bearbeiten und personelle Kapazitäten zu sparen.

Bis zu einem Wert von 30.000 Euro (vormals 10.000 Euro) handelt es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung. Zwischen 30.000 Euro und 70.000 Euro (vormals 50.000 Euro) entscheidet der Hauptausschuss. Bei einem Wert von mehr als 70.000 Euro obliegt die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung.

https://www.werder-havel.de/politik-rathaus/aktuelles/neuigkeiten/politik-rathaus/4188-mehr-beteiligung-für-kinder.html