Werder (Havel), 27.03.2024 – Kaum hatte die Pressestelle des Landratsamtes die Meldung „Haushaltssperre“ online gestellt, da klingelten bei Facebook schon die ersten Kommentare „Landkreis pleite“. Das ist natürlich falsch.
Wikipedia: „Haushaltssperren sind bei öffentlichen Haushalten Verfügungsbeschränkungen, die die Inanspruchnahme bereits erteilter Verpflichtungsermächtigungen eines Haushaltsplans verbieten und bestimmen, dass im Haushalt vorgesehene Ausgaben nicht getätigt werden dürfen.“
Worum es bei dieser Haushaltssperre für PM genau geht, lassen Sie sich besser zunächst von denen erklären, die sich gezwungen sahen, zu diesem Mittel zu greifen: Kämmerer Köppen und Landrat Köhler. Eine Möglichkeit wäre hier die Pressemitteilung des Landratsamtes vom 19. März 2024. Sie lesen darin auch, warum die H. für PM am Donnerstag schon wieder Geschichte sein könnte.
Landkreis verfügt Haushaltssperre
Für den Landkreis Potsdam-Mittelmark gilt ab sofort gemäß §71 Abs.1, Satz 1 eine Haushaltssperre. Diese hat der Kämmerer der Kreisverwaltung André Köppen mit Wirkung vom 19. März 2024 verhängt.
Dies bedeutet, dass ab sofort nur noch Auszahlungen geleistet werden dürfen, zu deren Leistung der Landkreis rechtlich verpflichtet ist, die für die Wahrnehmung von Aufgaben unaufschiebbar sind oder die geleistet werden müssen, um finanzielle Nachteile für den Landkreis zu vermeiden.
„Aufgrund von Entwicklungen, wie Inflation, steigende Energiepreise, erhebliche Mehraufwendungen zur Finanzierung sozialer Leistungen und weitere steigende Ausgaben für pflichtige Aufgaben des Landkreises, sowie vor dem Hintergrund eines wachsenden finanziellen Risikos und nicht zuletzt eines nicht absehbaren Haushaltsbeschlusses im März, sehe ich keinen anderen Weg, um eine ordnungsgemäße Haushaltsbewirtschaftung sicherzustellen.“
André Köppen, Kämmerer Landkreis Potsdam Mittelmark
Die Wahrscheinlichkeit eines Kreistagsbeschlusses zum Doppelhaushalt 2024/25 wurde trotz mehrfacher Gesprächsrunden und Erläuterungen zuletzt immer unwahrscheinlicher.
Den Forderungen nach einer Absenkung der Kreisumlage stehen nicht unerhebliche Anträge, wie z.B. zur Höhe des Kreisentwicklungsbudgets und weiterer Maßnahmen, entgegen. Die ablehnenden Entscheidungen durch sämtliche Fachausschüsse sowie den Kreisausschuss und die aktuelle Finanzlage sind dringende Gründe, eine Haushaltssperre mit sofortiger Wirkung zu erlassen, um wirtschaftlichen Schaden vom Landkreis abzuwenden.
„Es ist absehbar, dass die Ausgaben die Einnahmen in den Haushaltsjahren 2024/25 deutlich übersteigen werden. Noch ist der Haushalt steuerbar. Darum wird nun auf dieses Instrument zurückgegriffen.“
Landrat Marko Köhler
Der Landrat geht davon aus, dass durch die weiterhin geführten Gespräche die Möglichkeit mit einem tragbaren Kompromiss gegeben ist, um im Kreistag am 28. März 2024 in Teltow einen genehmigungsfähigen Haushalt zu beschließen.