Werder (Havel), 27.03.2023 – Pflanzenschutzmittel aus dem Nachbarland dürfen weder eingeführt noch angewendet werden. Zoll und Landespflanzenschutzdienst arbeiten zusammen, um die illegale Einfuhr zu kontrollieren. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 24. März 2023.
Pflanzenschutzdienst des LELF informiert zum Start der Gartensaison: Mitbringen von Pflanzenschutzmitteln aus Polen ist untersagt
Zu Beginn der Gartensaison weist der Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg im Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) darauf hin, dass die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln aus Polen seit mehreren Jahren nicht gestattet ist. In Kooperation mit dem Zoll finden deshalb wieder verstärkt Kontrollen in Grenznähe statt.
Auch wenn das Unkraut im Garten immer schneller wächst und der Preis von in großen Abpackungen angeboten polnischen Pflanzenschutzmitteln niedrig ist: Polnische Pflanzenschutzmittel dürfen nicht mit nach Deutschland gebracht oder hier angewendet werden.
Weil sämtliche Sicherheitshinweise auf den Verpackungen in polnischer Sprache angegeben sind, ist eine sachgerechte und nicht Menschen und Umwelt schädigende Anwendung nicht garantiert. Die Packungsgrößen von in der Regel einem bis fünf Liter sind nicht für private Anwender geeignet. Es handelt sich um konzentrierte Mittel, die einen sachgerechten Umgang erfordern. Die Gefahr einer Überdosierung ist hoch.
Bei den Kontrollen des Pflanzenschutzdienstes werden regelmäßig Unkrautvernichter aufgefunden, die Privatpersonen für den Eigenbedarf im Garten mitbringen, um beispielsweise die Terrasse oder Hoffläche unkrautfrei zu bekommen. Viele Menschen wissen nicht, dass dieser Einsatz in Deutschland jedoch untersagt ist.
Auf versiegelten Flächen wie Terrasse oder Hof können die Pflanzenschutzmittel nur schlecht abgebaut werden und halten sich lange auf der Oberfläche. Bei Regen werden sie dann abgewaschen und können so in die Kanalisation gelangen. Um dies zu verhindern, gibt es in Deutschland auch für deutsche Mittel ein grundsätzliches Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf dem sogenannten „Nichtkulturland“.
Tipps, wie man Unkraut oder Schädlinge wieder loswerden kann, bietet die Broschüre „Sachgerechter Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten“, die auf der Webseite des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung kostenlos bestellt werden kann. Weitere Informationen bietet auch das Umweltbundesamt, darunter eine Top Ten der wirksamsten und umweltschonenden Pflanzenschutzmaßnahmen.
Die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer bieten ebenfalls verschiedene Informationen zu sachgerechten und möglichst umweltfreundlichen Pflanzenschutzmaßnahmen im Privatgarten an. Eine Zusammenstellung dieser Informationen finden Sie unter:
https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/pflanzenschutzdienst/sachkunde-im-pflanzenschutz/pestizide-online-kaufen/.
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~24-03-2023-mitbringen-von-pflanzenschutzmitteln-aus-polen-ist-untersagt#