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Innenministerium Brandenburg zum Compact-Verbot

Werder (Havel), 29.07.2024 – Am 16. Juli hat Bundesinnenministerin Faeser das „Compact“-Magazin verboten. In der Folge sind auch Räume in Werder polizeilich dursucht worden.

„Es ist gut, dass diese extremistischen Eiferer jetzt gestoppt wurden“ sagt Brandenburgs Innenminister Stübgen zu diesem Verbot. Lesen Sie mehr in einer Pressemitteilung des brandenburgischen Innenministeriums vom 16. Juli 2024.

Verbot der rechtsextremistischen Plattform Compact

Stübgen: „Compact ist Hass und Hetze in Hochglanz.“

Innenminister Michael Stübgen begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesinnenministeriums, die Compact Magazin GmbH zu verbieten. Seit den frühen Morgenstunden laufen in Brandenburg Exekutivmaßnahmen zur Umsetzung des Verbots.

Über 200 Einsatzkräfte der Brandenburger Polizei und der Bundespolizei sind daran beteiligt. Wohn- und Geschäftsräume in Falkensee, Werder, Panketal und Groß Kreutz werden durchsucht, um Vermögenswerte und weitere Beweismittel zu beschlagnahmen.

„Compact ist Hass und Hetze in Hochglanz. Diese Plattform der Demokratiefeinde verfolgt ein Ziel und das ist die Zerstörung unserer freiheitlichen Gesellschaft. Rechtsextreme Verschwörungstheorien, Aufrufe zum Sturz der Demokratie und die permanente Verbreitung russischer Desinformationskampagnen sind die Eckpfeiler der täglichen Compact-Propaganda. Damit ist nun Schluss. Es ist gut, dass diese extremistischen Eiferer jetzt durch das Verbot des Bundesinnenministeriums gestoppt wurden. Compact-Kanäle werden abgeschaltet, Compact-Inhalte werden gelöscht und Compact-Einnahmen werden konfisziert. Ich danke allen beteiligten Brandenburger Sicherheitsbehörden für die akribische Ermittlungsarbeit, die zum Verbotsverfahren beigetragen hat und den Einsatzkräften für das professionelle Umsetzen der Verbotsentscheidung.“ 
Michael Stübgen, Innenminister Land Brandenburg

Der Brandenburger Verfassungsschutz hatte Compact bereits im Jahr 2021 als erwiesene extremistische Bestrebung eingestuft. Erkenntnisse, die sich aus der Beobachtung ergeben haben, wurden in die Verbotsentscheidung einbezogen.

Die Einstufung im Jahr 2021 hatte Verfassungsschutzchef Jörg Müller wie folgt begründet: „Auf der Basis der Verdachtsfallbeobachtung hatte der brandenburgische Verfassungsschutz bereits früh vor Compact gewarnt. Sowohl in seinen Publikationen als auch in seinen Internetformaten greift Compact immer wieder die freiheitliche Demokratie frontal an. Ziel ist, diese zu destabilisieren und so – wie es der Chefredakteur Jürgen Elsässer zum Ausdruck gebracht hat – „zum Sturz des Regimes beizutragen“. Hierfür bedient sich Compact der vollen Klaviatur extremistischer Positionen. Das Reichsbürger-Milieu, QAnon-Anhänger und vor allem Rechtsextremisten bekommen hier ihren ideologischen Nährboden und genau darin liegt die Gefahr. Mit Compact nimmt Jürgen Elsässer hierbei zusätzlich die Funktion eines Milieumanagers ein. Denn er ist bemüht, diverse extremistische Positionen in der Gesellschaft anschlussfähig zu machen, um mehr Leser für Compact zu gewinnen.“

https://mik.brandenburg.de/mik/de/start/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~16-07-2024-verbot-der-rechtsextremistischen-plattform-compact#

Wikipedia-Eintrag Compact-Magazin

https://de.wikipedia.org/wiki/Compact_(Magazin)

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Brandenburg: Innenminister zum Verfassungstreuecheck

Werder (Havel), 13.05.2024 – Zukünftige Staatsdiener in Brandenburg sollen auch daran gemessen werden, ob sie dem Staat auch wirklich dienen wollen. „Mit neuem Gesetz schützen wir unser Land besser vor Gegnern unserer Demokratie“ sagt Innenminister Stübgen zum jetzt vom Landtag beschlossenen Verfassungstreuecheck. Lesen Sie mehr in einer Presseinfo des Brandenburger Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 26. April 2024.

Verfassungstreuecheck: Stübgen begrüßt Landtagsbeschluss

Innenminister Michael Stübgen hat die Verabschiedung des sogenannten Verfassungstreuechecks durch den brandenburgischen Landtag begrüßt. Das Parlament hatte den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungsfraktionen heute verabschiedet. Mit dem Gesetz wird das Berufsbeamtentum in Brandenburg besser vor Verfassungsgegnern geschützt.

„Mit dem heute beschlossenen Gesetz schützen wir unser Land besser vor Gegnern unserer Demokratie. In Zukunft wird es Verfassungsfeinden wesentlich schwerer fallen, unsere Kinder als Lehrerin oder Lehrer zu unterrichten, als Polizist zu arbeiten oder als Richterin oder Staatsanwalt über Schuld und Unschuld zu entscheiden. Dabei werden die Anforderungen für den Beruf des Beamten keineswegs verschärft, denn bereits jetzt sehen die einschlägigen Gesetze vor, dass Beamtenbewerber die Gewähr für die Verfassungstreue erfüllen müssen. Neu ist nur, dass jetzt die einstellenden Behörden in die Lage versetzt werden, durch die Regelanfrage beim Verfassungsschutz diese Voraussetzung effektiv zu überprüfen.“

Michael Stübgen, Innenminister land Brandenburg

Durch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes werden die Einstellungsbehörden ermächtigt und verpflichtet, sich bei der Verfassungsschutzbehörde mittels einer sogenannten Regelanfrage zu erkundigen, ob Erkenntnisse vorliegen, die an der Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung zweifeln lassen.

Die Anfrage erfolgt nur für die Bewerber, die für eine Einstellung bereits ausgewählt wurden. Die Prüfung der Gewährleistung der Verfassungstreue ist also das letzte zu prüfende Kriterium vor der Einstellung bzw. Ernennung. Die Anfrage wird nicht vor der Anwärterausbildung durchgeführt, sondern erst, wenn die Verbeamtung auf Probe oder in Ausnahmefällen unmittelbar eine Berufung ins Lebenszeitverhältnis vorgesehen ist.

Dabei übermittelt die Verfassungsschutzbehörde nur solche Erkenntnisse, die ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erhoben wurden. Über die Relevanz für das Einstellungsverfahren entscheidet die Einstellungsbehörde.

Für die Bestandsbeamten wird im Rahmen von Disziplinarverfahren eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde dann durchgeführt, wenn Handlungen begangen wurden, die den Verdacht einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht rechtfertigen. Dazu wurden die im Landesdisziplinargesetz enthaltenen Verfahrensregelungen zur Durchführung des behördlichen Disziplinarverfahrens ergänzt.

Sämtliche Disziplinarmaßnahmen werden nun durch die zuständigen Behörden mittels Disziplinarverfügung ausgesprochen. Die Disziplinarklage im Landesdisziplinargesetz ist abgeschafft, mit Ausnahme der Richter und Staatsanwälte zur Sicherung der verfassungsrechtlich geschützten richterlichen Unabhängigkeit.

Auf diese Weise wird die Durchführung von Disziplinarverfahren wesentlich vereinfacht. Gleichzeitig stärkt das Gesetz die Verantwortung und die Personalhoheit der Dienstherren. Diese können nun schneller auf schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen reagieren und selbst über die erforderlichen und angemessenen Konsequenzen entscheiden. Die Betroffenen können gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen und klagen. Die Neuregelungen sollen 2027 umfassend evaluiert werden.

https://mik.brandenburg.de/mik/de/start/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~26-04-2024-verfassungstreuecheck#