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Landtagswahl: Drei Landtagspräsident*innen rufen zum Schutz der Demokratie

Werder (Havel), 14.09.2024 – Der Ausgang in Sachsen und Thüringen ist bekannt. Am 22. September werden nun auch die Brandenburgerinnen und Brandenburger ihr neues Landesparlament wählen.

Angesichts der bevorstehenden Urnengänge haben die drei amtierenden Landtagspräsident*innen von Sachsen, Thüringen und Brandenburg am 16. August einen gemeinsamen Aufruf zum Schutz der Demokratie veröffentlicht. Nachzulesen hier in der zugehörigen Pressemitteilung.

Vor den Landtagswahlen im September rufen die Präsidentinnen und der Präsident der drei Parlamente gemeinsam alle Wahlberechtigten zum Schutz der Demokratie auf

Die Präsidentinnen und der Präsident der Landtage von Brandenburg, Sachsen und Thüringen rufen vor den Parlamentswahlen im September zum Schutz der freiheitlichen Demokratie auf.

In einer gemeinsamen Erklärung appellieren sie an die Bürgerinnen und Bürger, ihr Stimmrecht für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu nutzen. „Es geht um die Frage, ob unsere Länder das Miteinander stärken – oder ob sie durch ein Erstarken extremistischer Kräfte an Zukunftsfähigkeit einbüßen“, heißt es unter anderem in der gemeinsamen Erklärung. Unterzeichnet ist sie von den Landtagspräsidentinnen Birgit Pommer und Prof. Dr. Ulrike Liedtke sowie von Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler.

Birgit Pommer, Präsidentin des Thüringer Landtags, erklärt: „Demokratie heißt mitzugestalten. Sie ist keine Selbstverständlichkeit und wurde 1989 friedlich errungen. Wer wählen geht, stärkt nicht nur die eigene Position, sondern auch eine lebendige Demokratie. Wir erleben derzeit, wie politisch engagierte Menschen, Journalistinnen und Journalisten, kommunale Vertreterinnen und Vertreter angegriffen und bedroht werden. Wir erleben, wie die Meinungsfreiheit infrage gestellt und Diskriminierung zum Alltag wird. Das alles bereitet mir große Sorge. Am 1. September wird nicht nur ein Landtag gewählt. Die Thüringerinnen und Thüringer treffen auch eine Entscheidung, wie das Zusammenleben in Zukunft gelingen kann.“

Dr. Matthias Rößler, Präsident des Sächsischen Landtags, unterstreicht: „Wir leben in turbulenten politischen Zeiten: Es wird viel diskutiert, protestiert und auch demonstriert – all das gehört zu einer lebendigen Demokratie. Aber Entscheidungen fallen am Ende im Parlament. Und wer dort sitzt, darüber entscheiden die Bürger in freien Wahlen. Das haben wir uns im Osten in der Friedlichen Revolution 1989 erkämpft. Nutzen wir alle dieses Recht: Gehen Sie am 1. September 2024 zur Wahl!“

Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Präsidentin des Landtages Brandenburg, betont: „Bei den Wahlen in diesem Jahr geht es um viel. Die gute Entwicklung der ostdeutschen Länder beruht auf dem friedlichen Miteinander und dem Engagement zahlreicher Menschen für den Zusammenhalt. Spaltung, Hass und Hetze nützen niemandem außer den Gegnern der Demokratie; gemeinsam können wir ihnen entgegentreten und die Herausforderungen der Zeit bewältigen.“

https://www.landtag.brandenburg.de/de/meldungen/vor_den_landtagswahlen_im_september_rufen_die_praesidentinnen_und_der_praesident_der_drei_parlamente_gemeinsam_alle_wahlberechtigten_zum_schutz_der_demokratie_auf/40184

www.landtag.brandenburg.de/

www.thueringer-landtag.de/

www.landtag.sachsen.de/

Innenministerium: Ab 1. Juli neue Hundehalteverordnung

Werder (Havel), 30.06.2024 – Neben der Abkehr von der Rasseliste ist eine grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde Bestandteil der ab Montag geltenden neuen Brandenburger Hundehalteverordnung. Außerdem gilt jetzt landesweit die Pflicht, die durch Hunde verursachten Verunreinigungen zu beseitigen.

Lesen Sie mehr zur neuen Verordnung (und den Übergangsregeln zum Beispiel zur Kennzeichnungspflicht) in der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 26. Juni 2024.

Neue Hundehalteverordnung tritt am 1. Juli in Kraft

Verordnung hält an Bewährtem fest und schafft neue Regelungen – Paradigmenwechsel: Abkehr von der sogenannten Rasseliste

Am 1.Juli 2024 tritt die neue Hundehalteverordnung in Brandenburg in Kraft. Die neue Verordnung knüpft einerseits an die bisherigen Regelungen der alten Hundehalterverordnung an und setzt andererseits bewusst andere inhaltliche Akzente, wie Innenminister Michael Stübgen heute in Potsdam mitteilte.

„Die neue Verordnung ist anwenderfreundlich und übersichtlicher gestaltet. So unterscheidet die neue Verordnung zwischen Regelungen, die für alle Hunde gelten und solchen, die für gefährliche Hunde gelten. Mit der Abschaffung der sogenannten Rasseliste stellen wir das Verhalten des Hundes in den Vordergrund. Die kommunalen Spitzenverbände und die Landkreise sind über die neue Hundehalteverordnung bereits informiert. Sie löst die alte Verordnung ab, die noch bis Ende Juni gültig ist.“

Michael Stübgen, Innenminister Brandenburg

Mit der neuen Verordnung schafft das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Zugleich wird auch die Regelung zu Hunden nach der sogenannten 20/40- Regelung aufgehoben. Damit entfällt ab 1. Juli auch das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein.

Neu ist – neben der Abkehr von der Rasseliste – die grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde

Zu den Regelungen, an denen auch weiterhin festgehalten wird, zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot, die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Zuverlässigkeit. Zahlreiche Änderungen oder Ergänzungen betreffen Regelungen zu einer Rückstufung von einmal als gefährlich festgestellten Hunden zu nicht-gefährlichen Hunden oder auch zu Besuchshunden, die bislang von der Hundehalterverordnung nicht erfasst waren.

Die neue Hundehalteverordnung gilt ab 1. Juli 2024. Bis dahin gilt noch die alte Fassung. Übergangsregelungen gewährleisten einen geordneten Übergang.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Hundehalteverordnung

Eins: Welches sind die wesentlichen Änderungen gegenüber der Hundehalterverordnung aus dem Jahr 2004 und an welchen wurde festgehalten? 

Mit der Ablöseverordnung wird im Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderleglich und widerleglich gefährliche Hunde aufgrund der Rasse abgeschafft. Das Verbot des Haltens von unwiderleglich gefährlichen Hunden entfällt. Es soll zukünftig vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend sein. Danach hat die örtliche Ordnungsbehörde die Gefährlichkeit eines Hundes in jedem Einzelfall festzustellen (z. B. nach einem Biss).

Mit einem Nachweis der Sozialverträglichkeit des Hundes nach bestandener Wesensprüfung kann seine Klassifizierung als gefährlich rückgängig gemacht werden.

Neu ist auch die landesweite Pflicht, die durch Hunde verursachten Verunreinigungen zu beseitigen.

    Darüber hinaus werden weitere Änderungen vorgenommen. So wird um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen und um die aktuelle Einteilung der Vorschriften übersichtlicher zu gestalten, mit der Ablöseverordnung zunächst eine deutlichere Trennung zwischen Regelungen, die für alle Hunde (§§ 1 bis 4) und solchen, die für gefährliche Hunde gelten (§§ 5 bis 13), vorgenommen.

    Wesentlich ist auch die erstmals für alle Hunde ab acht Wochen eingefügte obligatorische Kennzeichnungspflicht mittels eines Mikrochip-Transponders. Die Kennzeichnung, die es bislang nur für schwere und große Hunde gab, trägt dazu bei, gefahrenabwehrrechtlich die Anzahl der nicht gekennzeichneten Hunde zu reduzieren. Die obligatorische Kennzeichnungspflicht schafft einen einheitlichen Standard, an dem es bislang fehlte. Die Pflicht, die Kennzeichnung bei Hunden vorzunehmen, die älter als acht Wochen sind, kann bei Welpen sogleich von der Züchterin oder dem Züchter vorgenommen werden.

    Die Kennzeichnungspflicht steht dabei im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht. Die örtliche Ordnungsbehörde erhält dadurch einen sicheren Überblick über die Anzahl der örtlich gehaltenen Hunde. Die Anzeigepflicht legt der Halterin oder dem Halter auf, den Nachweis der Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer bei der Ordnungsbehörde vorzulegen. Eine darüberhinausgehende kostenlose Registrierung bei einem privatrechtlichen Verein (TASSO; FINDEFIX) kann freiwillig vorgenommen werden.

    Weitere Änderungen und Ergänzungen beseitigen Vollzugsdefizite, die bei der Anwendung der Hundehalterverordnung festgestellt wurden. Hierzu zählen zum Beispiel Regelungen zu einer „Rückstufung“ von einmal als gefährlich festgestellten Hunden zu nicht-gefährlichen Hunden oder auch zu Besuchshunden, die bislang von der Hundehalterverordnung nicht erfasst waren.

    Demgegenüber konnte die Forderung nach einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde (und nicht nur für gefährliche Hunde) und die Forderung nach einem zentralen Melderegister nicht berücksichtigt werden, weil hierfür das Ordnungsbehördengesetz gegenwärtig keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage bietet.

    Andererseits hält die Ablöseverordnung an bewährten Regelungen der Hundehalterverordnung 2004 fest und schafft so auch einen beabsichtigten Wiedererkennungseffekt. Zu den Regelungen, an denen auch weiterhin festgehalten wird, zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot, die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Zuverlässigkeit. Diese Vorschriften wurden allerdings überarbeitet und „geschärft“.

    Die erforderlichen Übergangsregelungen runden die Hundehalteverordnung ab, heben mit dem Inkrafttreten die Gefährlichkeit eines Hundes anhand der Rassezugehörigkeit auf und enthalten erforderliche Regelungen zum Bestandsschutz (vgl. FAQ Nr.7).

    Zwei: Welche neuen Regelungen kommen nach Inkrafttreten der Hundehalteverordnung auf Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer zu? 

    Nach der neuen Verordnung besteht für alle Hunde ab achter Woche eine kostenpflichtige Anmelde- und Kennzeichnungspflicht. Eine kostenlose Registrierung bei einem privaten Haustierregister (TASSO, FINDEFIX) kann vorgenommen werden. Die Rasse, das Wurfdatum, die Farbe des Hundes sowie die Chipnummer und natürlich die Personalien der Halterin oder des Halters sind der örtlichen Ordnungsbehörde mitzuteilen.

    Ein Verstoß gegen diese Regelung kann erst ab dem siebten Monat nach Inkrafttreten der Verordnung als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, um der großen Anzahl von Hundehalterinnen und Hundehaltern, die bisher nicht anzeige- und kennzeichnungspflichtig waren, eine angemessene Übergangszeit für die neue Verpflichtung zu ermöglichen.

    Drei: Was muss ich beim Urlaub mit Hund im Land Brandenburg beachten? 

      Für Besuchshunde gelten ab dem Beginn des Aufenthalts im Land Brandenburg die allgemeinen Regelungen zum Halten und Führen von Hunden, zur Leinenpflicht- und zum Maulkorbzwang und Mitnahmeverbot. Besuchshunde sind von der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sowie dem Erlaubnisverfahren befreit. Jedoch gelten für (Besuchs)-Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, die strengeren Regelungen zum Halten und Führen von Hunde. Danach sind sie außerhalb des befriedeten Grundstücks ständig an einer zwei Meter nicht überschreitenden Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.

      Vier: Welche Vorschriften in Verbindung mit der Abschaffung der Rasselisten entfallen? 

      Das Land Brandenburg hat aktuell – bis zum 30. Juni 2024 – eine zweigeteilte Rasseliste. Die Abschaffung dieser Liste betrifft § 8 Abs. 2 und 3 Hundehalterverordnung und Folgeregelungen, zu denen das Zuchtverbot nach § 7 Abs.1 Hundehalterverordnung zählt.

        Die bisherige Regelung in § 8 Abs. 2 Hundehalterverordnung sah vor, dass die dort gelisteten fünf Hunderassen als unwiderlegbar gefährlich galten. Damit einher ging ein absolutes Verbot des Haltens dieser Hunderasse nach § 1 Abs. 2 Satz 3 Hundehalterverordnung. § 8 Abs.3 Hundehalterverordnung enthielt eine zweite Liste von 13 gelisteten Hunden, bei denen im Unterschied zu den Hunden der ersten Liste die Gefährlichkeit widerlegbar vermutet wurde. Die Gefährlichkeit konnte durch eine sog. Wesensprüfung (als Schritt zum „Negativzeugnis“) widerlegt werden. Jegliche Erlaubnisverfahren und Verbote entfallen für das Halten von Hunden, die bislang nicht auffällig waren.

        Fünf: Welche Hunde gelten nach der neuen Hundehalteverordnung als gefährlich? 

          Mit der Hundehalteverordnung wird das bisherige Regelungskonzept der Rasselisten aufgegeben (FAQ 1). Die Gefährlichkeit eines Hundes wird nicht länger aufgrund dessen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse unwiderlegbar unterstellt oder widerlegbar vermutet und damit nicht länger an Eigenschaften des Hundes gemessen.

          Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung eines ganz konkreten Vorfalls der örtlichen Ordnungsbehörde ergibt, dass eine Gefährlichkeit vorliegt, die dann auch festgestellt wird. Aufgrund der bisherigen Daten dürfte das in erster Linie (aber nicht nur) der Fall bei Bissen sein. Solange diese Feststellung nicht erfolgt ist, gilt ein Hund als nicht gefährlich.

          Sechs: Wie werden Hunde, die nach bisherigem Recht aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestuft waren, behandelt? 

          Hunde, die nach bisherigem Recht ausschließlich aufgrund der Rassezugehörigkeit des Hundes als gefährlich galten, gelten ab dem 1. Juli 2024 als nicht mehr gefährlich (vgl. § 17 Abs. 1 Hundehalteverordnung). Demnach greifen für sie nur noch die Regelungen, die für alle Hunde gelten. Darunter fällt nunmehr auch die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht (vgl. § 2 Hundehalteverordnung).

            Sieben: Ab wann gelten die neuen Regelungen und welche Übergangsregelungen sind vorgesehen? 

            Grundsätzlich gelten die Regelungen der neuen Hundehalteverordnung ab dem 1. Juli 2024. Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sind erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro sanktioniert. Insoweit besteht für die nunmehrige grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für Hunde im Land Brandenburg eine Übergangsfrist von sieben Monaten (vgl. § 19 Abs. 1 Hundehalteverordnung). Bisherige Erlaubnisse, die nicht an eine Rassezugehörigkeit geknüpft sind, gelten fort.

              Acht: Ich habe einen bislang nicht gefährlichen Hund, der nicht gekennzeichnet ist. Ich habe ihn aber bei TASSO registriert. Was ändert sich für mich mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung und was habe ich zu veranlassen?

              Mit der neuen Hundehalteverordnung kommen Änderungen auf die Hundehalterinnen und Hundehalter zu. Bislang mussten nur schwere und große Hunde gekennzeichnet und angezeigt werden. Diese Pflicht wird nunmehr auf alle Hunde ausgeweitet und erfasst alle Hunde, die älter als acht Wochen sind.

                Dabei ist es egal, ob sie gefährlich sind oder nicht. Der Verordnungsgeber verspricht sich über das Auslesen des Microchips, die Kennzeichnung, vor allem eine sichere Ermittlung der Halterin oder des Halters in Fällen, in denen der Hund entlaufen ist oder einen Schaden verursacht hat.

                Fehlt eine solche Kennzeichnung beispielsweise bei tot aufgefundenen Hunden oder Fundhunden, kann eine solche Zuordnung nicht erfolgen. Die Kennzeichnung trägt insoweit dazu bei, gefahrenabwehrrechtlich die Anzahl der nicht gekennzeichneten Hunde zu reduzieren. Die Anzeigepflicht soll dabei unverzüglich vor Ort bei der zuständigen Ordnungsbehörde erfolgen.

                Da die Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht auf alle Hunde erweitert wird, aber nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter dieser Pflicht schnellstmöglich nachkommen werden, trägt der Verordnungsgeber dem Rechnung. Ein Verstoß kann erst ab dem 1. Februar 2025 geahndet werden (§ 19 Abs.1 Satz 3). Eine zusätzliche und freiwillige Registrierung bei TASSO /FINDEFIX oder einem anderen Verein bleibt davon unberührt.

                https://mik.brandenburg.de/mik/de/start/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~26-06-2024-neue-hundehalteverordnung-tritt-am-1-juli-in-kraft#

                https://mik.brandenburg.de/mik/de/start/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~26-06-2024-neue-hundehalteverordnung#

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                Brandenburg: Innenminister zum Verfassungstreuecheck

                Werder (Havel), 13.05.2024 – Zukünftige Staatsdiener in Brandenburg sollen auch daran gemessen werden, ob sie dem Staat auch wirklich dienen wollen. „Mit neuem Gesetz schützen wir unser Land besser vor Gegnern unserer Demokratie“ sagt Innenminister Stübgen zum jetzt vom Landtag beschlossenen Verfassungstreuecheck. Lesen Sie mehr in einer Presseinfo des Brandenburger Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 26. April 2024.

                Verfassungstreuecheck: Stübgen begrüßt Landtagsbeschluss

                Innenminister Michael Stübgen hat die Verabschiedung des sogenannten Verfassungstreuechecks durch den brandenburgischen Landtag begrüßt. Das Parlament hatte den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungsfraktionen heute verabschiedet. Mit dem Gesetz wird das Berufsbeamtentum in Brandenburg besser vor Verfassungsgegnern geschützt.

                „Mit dem heute beschlossenen Gesetz schützen wir unser Land besser vor Gegnern unserer Demokratie. In Zukunft wird es Verfassungsfeinden wesentlich schwerer fallen, unsere Kinder als Lehrerin oder Lehrer zu unterrichten, als Polizist zu arbeiten oder als Richterin oder Staatsanwalt über Schuld und Unschuld zu entscheiden. Dabei werden die Anforderungen für den Beruf des Beamten keineswegs verschärft, denn bereits jetzt sehen die einschlägigen Gesetze vor, dass Beamtenbewerber die Gewähr für die Verfassungstreue erfüllen müssen. Neu ist nur, dass jetzt die einstellenden Behörden in die Lage versetzt werden, durch die Regelanfrage beim Verfassungsschutz diese Voraussetzung effektiv zu überprüfen.“

                Michael Stübgen, Innenminister land Brandenburg

                Durch eine Änderung des Landesbeamtengesetzes werden die Einstellungsbehörden ermächtigt und verpflichtet, sich bei der Verfassungsschutzbehörde mittels einer sogenannten Regelanfrage zu erkundigen, ob Erkenntnisse vorliegen, die an der Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung zweifeln lassen.

                Die Anfrage erfolgt nur für die Bewerber, die für eine Einstellung bereits ausgewählt wurden. Die Prüfung der Gewährleistung der Verfassungstreue ist also das letzte zu prüfende Kriterium vor der Einstellung bzw. Ernennung. Die Anfrage wird nicht vor der Anwärterausbildung durchgeführt, sondern erst, wenn die Verbeamtung auf Probe oder in Ausnahmefällen unmittelbar eine Berufung ins Lebenszeitverhältnis vorgesehen ist.

                Dabei übermittelt die Verfassungsschutzbehörde nur solche Erkenntnisse, die ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erhoben wurden. Über die Relevanz für das Einstellungsverfahren entscheidet die Einstellungsbehörde.

                Für die Bestandsbeamten wird im Rahmen von Disziplinarverfahren eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde dann durchgeführt, wenn Handlungen begangen wurden, die den Verdacht einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht rechtfertigen. Dazu wurden die im Landesdisziplinargesetz enthaltenen Verfahrensregelungen zur Durchführung des behördlichen Disziplinarverfahrens ergänzt.

                Sämtliche Disziplinarmaßnahmen werden nun durch die zuständigen Behörden mittels Disziplinarverfügung ausgesprochen. Die Disziplinarklage im Landesdisziplinargesetz ist abgeschafft, mit Ausnahme der Richter und Staatsanwälte zur Sicherung der verfassungsrechtlich geschützten richterlichen Unabhängigkeit.

                Auf diese Weise wird die Durchführung von Disziplinarverfahren wesentlich vereinfacht. Gleichzeitig stärkt das Gesetz die Verantwortung und die Personalhoheit der Dienstherren. Diese können nun schneller auf schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen reagieren und selbst über die erforderlichen und angemessenen Konsequenzen entscheiden. Die Betroffenen können gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen und klagen. Die Neuregelungen sollen 2027 umfassend evaluiert werden.

                https://mik.brandenburg.de/mik/de/start/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~26-04-2024-verfassungstreuecheck#

                Im Bild: Handwerkskammer Potsdam. Bildquelle: Handwerkskammer Potsdam

                Handwerkskammer Potsdam: Schlechte Lage im Handwerk und Forderungen

                Werder (Havel), 19.03.2024 – Die brandenburgischen Handwerksbetriebe sehen sich aktuell vor einige Herausforderungen gestellt. Sinkende Auftragsbestände, hohe Energiekosten und rückläufige Beschäftigtenzahlen gehören dazu.

                Das Handwerk in seiner derzeitigen Lage zu stabilisieren, dafür hat die Handwerkskammer jetzt einige Aufgaben für die Politik in Bund und Landtag aufgeschrieben: Steuersenkungen, bezahlbare Energieversorgung, höhere Wertschätzung für Selbstständigkeit sowie leistungsfähigere allgemeinbildende Schulen unter anderem. Basis dafür war eine Firmenbefragung des Zentralverbandes Handwerk (ZDH). Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung der Handwerkskammer Potsdam vom 3. März 2024.

                Schlechte Lage im brandenburgischen Handwerk zum Jahresbeginn

                Betriebe fordern Steuern- und Abgabensenkung und höhere Wertschätzung

                Angesichts des schwierigen konjunkturellen Umfelds verschlechtert sich auch im brandenburgischen Handwerk die Lage. Das ergab die Auswertung einer ZDH-Betriebsbefragung zwischen 5. und 14. Februar 2024, deren Ergebnisse jetzt vorgestellt wurden.

                Die Handwerksbetriebe in Brandenburg erwarten für die ersten beiden Quartale des laufenden Jahres in Summe deutlich rückläufige Umsätze. Für das 1. Quartal
                2024 gehen 48 Prozent von einem Umsatzrückgang im Vergleich zum 1. Quartal 2023 aus, während nur sechs Prozent einen Umsatzanstieg erwarten. Vor dem
                Hintergrund der hohen Preissteigerungsraten der letzten 12 Monate ist das ein alarmierendes Ergebnis.

                Ursächlich für die schwachen Umsatzerwartungen dürfte vor allem die Entwicklung der Auftragsbestände sein. Bis zum Ende des 2. Quartals 2024 sind die Erwartungen für die Auftragsbestände deutlich negativ: 38 Prozent der
                brandenburgischen Handwerksbetriebe erwarten abnehmende Auftragspolster, noch 16 Prozent zunehmende. Dabei überwiegen auch hier in allen
                Gewerbegruppen die Pessimisten. Die Bauhaupt-, Ausbau- und die Handwerke für den gewerblichen Bedarf haben aber noch einmal deutlich negativere Erwartungen an die Entwicklung ihrer Auftragsbestände als das
                Gesamthandwerk.

                Das schwache wirtschaftliche Umfeld führt zudem zu deutlich negativen Beschäftigungserwartungen. 22 Prozent der Betriebe im Gesamthandwerk Brandenburgs gehen von einer rückläufigen Beschäftigtenzahl bis zum Ende des zweiten Quartals 2024 aus, nur drei Prozent erwarten eine Zunahme. Auch hier finden sich durchweg alle Gewerkegruppen aufseiten der Pessimisten.

                Zusätzlich zum schwierigen konjunkturellen Umfeld gibt es aus Sicht der brandenburgischen Handwerksbetriebe eine ganze Reihe von Hemmnissen oder Rahmenbedingungen, die den Geschäftsbetrieb aktuell zusätzlich negativ beeinflussen. Nach Einschätzung der umfrageteilnehmenden Handwerksbetriebe
                wirken besonders belastend: eine hohe Steuer- und Abgabenlast (72 Prozent), hohe Energiekosten (53 Prozent) sowie die zu erfüllenden bürokratischen Dokumentations- und Nachweispflichten (46 Prozent). Die aktuellen
                Belastungsfaktoren werden von den Handwerksbetrieben als grundsätzliche, strukturelle Standortnachteile in Brandenburg bewertet.

                Die vorliegenden Ergebnisse sind eine klare Handlungsaufforderung an die Politik. Dabei werden Steuersenkungen (57 Prozent), eine bezahlbare
                Energieversorgung (52 Prozent), höhere Wertschätzung für Selbstständigkeit (42 Prozent) sowie leistungsfähigere allgemeinbildende Schulen (33 Prozent) am häufigsten benannt.

                „Schon zu Jahresbeginn wird deutlich, dass sich unsere brandenburgischen Handwerksbetriebe in einer schwierigen Lage befinden, der Pessimismus raumgreifend ist. Es ist unerlässlich, dass die Politik wirksame Schritte unternimmt, um das Brandenburger Handwerk zu unterstützen. Steuersenkungen einschließlich Lohnnebenkosten, Senkung der Energiekosten sowie eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Selbstständige sind dringend erforderlich, um die Existenzgrundlage unserer Handwerksbetriebe zu sichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Es darf keine Zeit verloren werden – das Handwerk benötigt jetzt klare und entschlossene Unterstützung seitens der Politik.“

                Robert wüst, Präsident des Brandenburgischen Handwerkskammertages

                Über den Handwerkskammertag Land Brandenburg

                Der Handwerkskammertag Land Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 38.400 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 157.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 17,9 Milliarden Euro erwirtschaften. In über 3.500 Ausbildungsbetrieben werden über
                7.600 Auszubildende ausgebildet.

                Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.
                Weitere Informationen finden Sie unter:

                • Handwerkskammer Cottbus: www.hwk-cottbus.de
                • Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg: www.hwk-ff.de
                • Handwerkskammer Potsdam: www.hwk-potsdam.de

                https://www.hwk-potsdam.de/wp-content/uploads/sites/8/2024/03/17_BHKT_Konjunktur.pdf

                Landtag: Gesetz gegen Gewalt an Frauen

                Werder (Havel), 28.02.2024 – Gewalt gegen Frauen kann viele Formen haben: körperliche, sexualisierte und psychische. Gewalt gegen Frauen ist in den meisten Fällen ein Männerding; irgendwas mit Macht ist oft der Antrieb: ob Ohnmacht, Machtanspruch oder Machtverlust. Um Gewalt gegen Frauen einzudämmen, hat der Landtag jetzt ein neues Gesetz beschlossen. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 21. Februar 2024.

                Landtag beschließt neues Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

                Stübgen: „Neues Gesetz ist wichtiger Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt“

                Innenminister Michael Stübgen hat die Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durch den brandenburgischen Landtag begrüßt. Das Parlament hatte den Gesetzentwurf heute beschlossen, der innerhalb der Landesregierung federführend vom Innenministerium vorbereitet worden war. 

                „Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Landtag ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen häusliche Gewalt in Brandenburg. Mit dem neuen Gesetz erhält die Polizei umfassende Möglichkeiten, um potentielle Opfer vor häuslicher Gewalt zu schützen und Täter effektiv zu hindern, weitere Straftaten zu begehen. Nicht das potentielle Opfer muss sein Verhalten ändern, sondern der Gefährder – diesem wichtigen Grundsatz trägt das neue Gesetz Rechnung. Ich hoffe, es trägt auch dazu bei, die Fallzahlen häuslicher Gewalt in Brandenburg zu senken. Denn jeder Fall ist ein Fall zu viel.“

                Michael Stübgen, Innenminister Brandenburg

                Im Jahr 2023 zählte die Polizei 6.325 Fälle häuslicher Gewalt, +8,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Etwa zwei Drittel der Fälle der häuslichen Gewalt waren den Körperverletzungen zuzurechnen. Diese stiegen im Jahr 2023 um 6,3 Prozent auf 4.284 Fälle an. Auch Bedrohungen stiegen um 7,8 % auf 938 Fälle. Gewaltkriminalität gegen Frauen ist im Vergleich zum Vorjahr um 12,4 % auf 1.425 Fälle angestiegen.

                Mit dem Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird das Brandenburger Polizeigesetz nun an mehreren Stellen ergänzt und geändert: So wird unter anderem die elektronische Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) in sogenannten „Hochrisikofällen“ bei potentiellen Sexual- und Gewaltstraftätern eingeführt – das heißt, es liegen konkrete Tatsachen vor, dass ein hohes Risiko der künftigen Straftatenbegehung gegen Leib, Leben oder Freiheit besteht. Außerdem kann die Fußfessel eingesetzt werden, um Nachstellungen mit hohem Schädigungspotential zu verhindern und um Kontakt-, Näherungs- und Rückkehrverbote zu kontrollieren.

                Darüber hinaus kann künftig eine Wohnungsverweisung und ein Rückkehrverbot bei konkreten Gefahren von maximal zwei Wochen verordnet werden, bisher waren nur zehn Tage möglich.

                In Zukunft kann die Polizei auch anstelle der bloßen Beratung durch Polizeivollzugsbeamte vor Ort eine Kontaktaufnahme durch eine Beratungsstelle veranlassen, damit das Opfer sich in der unmittelbaren Einsatzsituation keinem psychischen Zwang durch den Täter vor Ort bzw. der zeitlichen Nähe zum Tatgeschehen ausgesetzt fühlt.

                Mit dem neuen Gesetz können potentielle Täter nun auch der Wohnung verwiesen werden, wenn sie alkoholisiert sind. Dieses Aufenthaltsverbot ist auch mit Bußgeldern versehen. Täter können außerdem auch zu Gewaltpräventionsberatungen verpflichtet werden.

                Des Weiteren wird mit dem neuen Gesetz das Rettungsdienstgesetz angepasst. Nun besteht auch die Möglichkeit, dass sich die im Rettungsdienst eingesetzten Personen an die Polizei zur Abwehr einer Gefahr des Opfers wenden können. Bislang war das nur bei Kindern bundesrechtlich möglich.

                Auch wird mit dem neuen Gesetz eine Rechtsgrundlage für Fallkonferenzen und sog. Runde Tische eingeführt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine Vielzahl an Behörden und Institutionen über Informationen verfügen, deren Bedeutung für die Arbeit einer anderen Behörde zunächst verborgen bleibt. Nun wird eine datenschutzrechtlich konforme Arbeitsweise geschaffen, um diese Art der behördlichen Zusammenarbeit auf fundierte Grundlagen zu stellen. 

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                Filmland Brandenburg präsentiert sich auf der Berlinale

                Werder (Havel), 16.02.2024 – Die Berlinale ist in vollem Gange. Brandenburgs Wirtschaftsminister nutzte die Gelegenheit eines Pressefrühstücks, um auf die Rolle Brandenburgs für die und in der Filmwirtschaft hinzuweisen. Lesen Sie mehr in einer Pressemitteilung vom 12. Februar 2024.

                Filmland Brandenburg präsentiert sich auf der Berlinale

                2023 wurde für 100 Film- und Fernsehproduktionen im Land Brandenburg gedreht

                Brandenburg war auch 2023 Drehort für zahlreiche erfolgreiche Filme und Serien. Im Rahmen der 74. Internationalen Filmfestspiele Berlin vom 15. bis 25. Februar hat das „Filmland Brandenburg“ erneut zum Pressefrühstück geladen.

                „Die Filmproduktionsbranche konzentriert sich zwar in und um Potsdam, aber die Effekte einer erfolgreichen Medienlandschaft sind im ganzen Land zu spüren. Ich freue mich, dass Brandenburg nach wie vor ein national und international bedeu­tender Filmstandort ist, dessen vielfältige Drehmöglichkeiten regelmäßig von Branchengrößen genutzt werden. So profitieren inzwischen alle Regionen des Landes davon“, sagte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach beim Pressefrühstück anlässlich der 74. Internationalen Filmfestspiele Berlin.

                Das Medienboard Berlin-Brandenburg ist auf der Berlinale mit 16 geförderten Filmen und Serien im offiziellen Programm vertreten. Einer dieser Filme ist im Wettbewerb um den Goldenen Bären zu sehen: „In Liebe, Eure Hilde“ vom Potsdamer Regisseur Andreas Dresen nach einem Drehbuch der Uckermärkerin Laila Stieler feiert auf der diesjährigen Berlinale seine Weltpremiere. Produziert wurde der Film von Pandora Film Produktion in Koproduktion mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg und ARTE. Gedreht wurde u. a. in Potsdam, Groß Köris, Ketzin, Schmergow und Kranepuhl.

                „Die Hauptstadtregion genießt national wie international einen hervorragenden Ruf aufgrund ihrer hohen Produktionsqualität, aber auch weil es sich hier einfach gut drehen lässt. Die Verbindung von Studioproduktion in der Medienstadt Babelsberg und den abwechslungsreichen Orten in der Fläche des Landes ist ein Pfund, mit dem wir punkten können. Das hat uns im vergangenen Jahr ganze 100 Produktionen beschert.“, brachte Minister Steinbach den Erfolg auf eine Formel.

                Zu dieser Entwicklung habe die Arbeit des Medienboards maßgeblich beigetragen, so Steinbach. Dazu zählten die Unterstützung bei Drehgenehmigungen und Produk­tionsberatung ebenso wie die organisierten Location-Touren und die filmtouristische Vermarktung aller Landstriche.

                Steinbach richtete den Blick sogleich in die Zukunft: „Erfolgreiche Film- und Serien­produktion in Brandenburg ist insbesondere im internationalen Wettbewerb auf konkurrenzfähige Bedingungen angewiesen. Dazu zählt auch eine attraktive Förder­kulisse. Auch wenn die Produktionsbranche im vergangenen Jahr den zahlreichen Krisen bestmöglich trotzen konnte, wird der Produktionsstandort Brandenburg und Deutschland im Ganzen nur dann weiterhin erfolgreich sein, wenn die Filmförder­reform des Bundes gelingt. Dafür setze ich mich mit Nachdruck ein.“

                Steinbach macht damit die Umsetzung der Reformpläne des Bundes um ein geplan­tes Steueranreizmodell zur Voraussetzung, die Konkurrenzfähigkeit zu inter­nationalen Produktionsstandorten in Europa und global wiederherzustellen und damit die hiesige Produktionswirtschaft zu stärken.

                Medienboard-Geschäftsführerin Kirsten Niehuus sagte: „Die Hauptstadtregion ist Deutschlands Film- und Serienstandort Nr. 1! Das ist nur möglich, weil Brandenburg mit seiner Vielfalt an großartigen Locations, erstklassigen Studios und international erfahrenen Crews mindestens die Hälfte der Attraktivität des Film- und Serien­standortes ausmacht. Malerische Landschaften, herrschaftliche Schlösser in gepflegten Parks auf der einen und Lost Places oder futuristische Motive auf der anderen Seite bereichern das Angebot außergewöhnlicher Drehorte. Nirgendwo sonst gibt es so viele unterschiedliche Motive so nah beieinander, dass man am selben Tag eine Badeszene am See‚ einen Brand im Studio und eine nächtliche Partyszene im Berliner Club drehen kann. Seit 30 Jahren fördert das Medienboard das Filmschaffen hier vor Ort und die nächsten Filme kommen bestimmt auf die Berlinale, ins Kino und auf den Bildschirm.“

                Mehr lesen: Drehlandkarte Brandenburg

                https://mwae.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=163406

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                Bauernproteste: Bauernverbände auf Landesebene mit ersten Erfolgen

                Werder (Havel), 14.02.2024 – Wenn die Bauern mit ihren Protesten nerven wollten, dann haben sie ihr Ziel für manche sicher schon erreicht. Dass die wirtschaftliche Situation der Erzeuger auch daran hängt, welche Preise wir Verbraucher für ihre Produkte im Laden bereit sind zu zahlen, dieser Aspekt war in der Unterstützerwelle kurioserweise bisher nur ein Nebenschauplatz.

                Rund fünf Wochen nach Beginn der Bauernproteste kam es jetzt scheinbar zumindest in Brandenburg zu einem Treffen zwischen Landesoberen und Bauernverband. Lesen Sie hier, was dabei besprochen wurde, in einer Pressemitteilung des Landesbauernverbandes Brandenburg vom 12. Februar 2024.

                Bauernproteste: Bauernverbände erzielen auf Landesebene erste Erfolge

                Auf dem heutigen Folgetermin des Ministerpräsidenten Dietmar Woidke, des Landwirtschaftsministers Axel Vogel und der Finanzministerin Katrin Lange mit den Vertretern der Kreisbauernverbände und des Landesbauernverbandes wurden der Erhalt der Ausgleichzulage bis 2027 und die Fortführung des Blühstreifenprogramms über 2026 hinaus weiter vorangetrieben. „Wir machen Tempo, deshalb wird sich das Kabinett bereits morgen damit befassen“, erklärte der Ministerpräsident im Zuge des Gesprächs.

                Auf der Tagesordnung standen zudem sieben weitere Forderungen des Berufsstandes, die konkret und kurzfristig zur Entbürokratisierung und zu Kostenersparnissen in den landwirtschaftlichen Unternehmen beitragen sollen – allen voran die Abschaffung der Stoffstrombilanzierung als größtes Bürokratiemonster. Geprüft werden sollen zudem Vorschläge für die Vereinheitlichung von Kontrollprozessen und Dokumentationssystemen sowie die Aufhebung der konfliktträchtigen Regelung der Abwertung von Ackerland zu Dauergrünland nach fünf Jahren.

                Der Stand der Umsetzung dieser Vorschläge und die Diskussion weiterer Entlastungen auf Verwaltungsebene sollen alleinige Schwerpunkte einer Arbeitsgruppe sein, die die Landesregierung zu diesem Zweck einrichtet.

                „Diese Arbeitsweise mit der Landesregierung ist das Beste, was uns passieren konnte. In wenigen Wochen hat sich der Stellenwert der Brandenburger Landwirtschaft im politischen Diskurs um ein Vielfaches verbessert. Die bisherigen Ergebnisse sind ein großer Erfolg für uns. Wir sehen dies als Blaupause für die Verhandlung der offenen Forderungen aus der Landwirtschaft auf Bundesebene.“

                Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauerverbandes

                „Gleichzeitig ist uns klar, dass wir ohne die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte auf der Straße gegen die Sparpläne der Bundesregierung nicht so weit gekommen wären“, führt Wendorff aus. „Für unsere Brandenburger Landwirtschaft und unseren ländlichen Raum werben wir dafür, diesen Arbeitsmodus unbedingt beizubehalten und den Weg für Stabilität und Planungssicherheit in unseren Unternehmen weiter freizumachen.“

                https://www.lbv-brandenburg.de/presse/8-aktuelles/515-bauernproteste-bauernverbaende-erzielen-auf-landesebene-erste-erfolge

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                Geld für Kommunen: Der Solar-Euro kommt

                Werder (Havel), 12.02.2024 – Die Energiewende ist ein historischer Einschnitt. Mit ihr befreit sich die Bundesrepublik nach und nach aus der Abhängigkeit von dreckigem Strom und Energie-Importen. Deutschland als Energieproduzent, zudem noch ohne Kohle, Öl, Gas und Uran.

                Alles, was die Energiewende jedoch braucht, sind Akzeptanz und Flächen. Kluge Menschen wiederum haben irgendwann herausgefunden, dass bei beidem förderlich wäre, wenn man Bürgern und Kommunen die Anlagen nicht nur vor die Nase setzt, sondern sie auch an den Einnahmen beteiligt. 

                In Brandenburg ist aus diesem Gedanken 2019 der „Windeuro“ zum Gesetz geworden. Jetzt hat die rot/schwarz/grüne Koalition noch einen draufgesetzt und den „Solareuro“ beschlossen. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 25. Januar 2024.

                Helmut Barthel: Gesetz beschlossen: Der Solareuro kommt

                Die SPD-Landtagsfraktion in Brandenburg hat sich erfolgreich für die Einführung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden – „Solareuro“ –  im Brandenburger Landtag eingesetzt. Gemeinden, auf denen Photovoltaik-Freiflächenanlagen entstehen, erhalten nun 2.000 Euro pro Megawatt und Jahr von den Anlagenbetreibern. Damit wird die regionale Wertschöpfung bei Solarstrom verbessert und ein Mehrwert für die Menschen vor Ort geschaffen. Das steigert die Akzeptanz und sichert so den weiteren notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Brandenburg.

                „Mit Einführung des Solareuros schaffen wir eine Möglichkeit, dass Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld von Photovoltaik-Freiflächenanlagen direkt vom Solarboom profitieren. Das steigert die Akzeptanz. Gleichzeitig erzeugt er Planungssicherheit für Kommunen und Anlagenbetreiber. Die neue Regelung nützt am Ende allen, die Photovoltaik-Projekte im Land realisieren wollen. Dort wo die Akzeptanz am größten ist und alle an einem Strang ziehen, gehen die Projekte auch schneller ans Netz.“

                Helmut Barthel, SPD-landtagsFraktion wirtschaftspolitischer Sprecher

                Hintergrund
                Bereits in der letzten Wahlperiode hat die SPD-Landtagsfraktion 2019 mit dem sogenannten „Windeuro“ bundesweit Neuland betreten. Mit der Sonderabgabe für Windkraftanlagen erhalten Gemeinden im Umfeld der Anlage bereits eine finanzielle Beteiligung. Die regelmäßigen Zahlungen sind ein Beitrag für die regionale Wertschöpfung und erhöhen vor Ort die Akzeptanz der Anlagen. Dieses SPD-Erfolgsrezept wird nun auf Photovoltaikfreiflächenanlagen ausgeweitet. Die freiwillige Beteiligung einer Gemeinde im Umkreis der Freiflächenanlagen durch den Betreiber sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) des Bundes bereits vor. Mit dem neuen Landesgesetz zu einem verbindlichen Solareuro erhalten die Kommunen eine Garantie, finanziell beteiligt zu werden.

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                Unternehmerverband Berlin-Brandenburg: Warnung vor Rechtsextremismus

                Werder (Havel), 29.01.2024 – Der blaubraune Durchmarsch zurück in eine Bundesrepublik, die es so nie gab, hat in den letzten Wochen einen beachtlichen Dämpfer zu verdauen. Neben vielen Menschen auf der Straße äußern mittlerweile auch immer mehr Institutionen ihre Bedenken, ob mit der neurechten Bewegung, platten Sprüchen und Geheimplänen gut Staat zu machen wär.

                Einer davon ist der Unternehmerverband Berlin-Brandenburg. Lesen Sie hier ein Statement des UVB-Präsidiums vom 25. Januar 2024.

                UVB lehnt Abschottung Deutschlands und Abkehr von Europa ab

                Präsidium warnt vor Rechtsextremismus und unterstützt Toleranz und Vielfalt. „EU in Frage zu stellen bedeutet, das Herz unseres Geschäftsmodells zu treffen“

                Die Wirtschaft in Berlin und Brandenburg unterstützt die zahlreichen Demonstrationen in ganz Deutschland gegen Rechtsextremismus und für Toleranz und Vielfalt. In einer Erklärung des Präsidiums des Spitzenverbands heißt es, Pläne zur Deportation von Menschen stießen auf den Widerstand der Unternehmen in der Hauptstadtregion. „Solche Vorhaben sind menschenverachtend und geschichtsvergessen. Sie würden unserem Land zudem massiven schaden.“ Präsident der UVB ist Stefan Moschko, Deutschland-Personalchef der Siemens AG.

                Die UVB-Führung warnt überdies vor den wirtschaftlichen Folgen einer Politik der Abschottung. „Ohne Zuwanderung müsste unser Land massive Wohlstandsverluste hinnehmen“, warnt das Präsidium. Arbeits- und Fachkräfte mit ausländischen Wurzeln bereicherten die Unternehmen mit ihrem Wissen und ihrer Kultur. Zudem wäre ohne sie der Personalmangel in vielen Branchen noch eklatanter. „Zweifellos funktioniert die Integration nicht immer reibungslos und erfordert manche Kraftanstrengung“, erklärte das Präsidium. „Dieser Aufgabe müssen wir uns als Gesellschaft stellen, statt uns nach außen abzuschotten.“

                „Wohlstand auf das Engste verknüpft mit Binnenmarkt, Währungsunion und Freizügigkeit“

                Auch einer Abkehr von der Europäischen Union erteilten die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg eine Absage. Die Ablehnung der europäischen Einigung sei „brandgefährlich“ und die EU ein beispiellos erfolgreiches Friedensprojekt. Zudem sei „unser Wohlstand auf das Engste verknüpft mit Binnenmarkt, Währungsunion und Freizügigkeit“. Die EU in Frage zu stellen bedeute, das Herz des deutschen Geschäftsmodells zu treffen. Die Hälfte des Exports der Berliner Unternehmen gehe in die EU, Brandenburgs Wirtschaft setze sogar zwei Drittel ihrer Ausfuhren in den Mitgliedstaaten der Union ab.

                „Das Projekt EU mag nicht perfekt sein. Doch die Bilanz fällt unter dem Strich sehr positiv aus. Nur als gemeinsamer Markt kann Europa ein wirtschaftliches und politisches Schwergewicht bilden, das gegenüber den Machtzentren der Welt selbstbewusst auftritt“, urteilt das UVB-Präsidium. In ihm sind alle wichtigen Branchen und Wirtschaftszweige des Dachverbands vertreten, der rund 60 Mitgliedsverbände repräsentiert.

                Das Gremium rief die Mitgliedsunternehmen auf, für Werte wie Freiheit, Toleranz, Menschlichkeit und Demokratie in den Betrieben einzustehen. „Bei den Wahlen in diesem Jahr wird auch darüber entschieden, welchen Stellenwert wir diesen Prinzipien in unserem Gemeinwesen einräumen. Jede Wählerin und jeder Wähler ist aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen.“

                https://www.uvb-online.de/de/uvb-lehnt-abschottung-deutschlands-und-abkehr-von-europa-ab

                Landesverwaltung: Ausnahmegenehmigung für Lkw-Fahrten am 14. Januar

                Werder (Havel), 13.01.2024 – Weil am Montag wieder blockiert und demonstriert wird, ist am Sonntag das LKW-Fahrverbot in Brandenburg aufgehoben, um die Lieferketten abzusichern. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom11. Januar 2024. Bild: Patrick Pleul/dpa.

                Erneute Ausnahmegenehmigung für Lkw-Fahrten am 14. Januar

                Vor dem Hintergrund der angekündigten landes- und bundesweiten Protestfahrten am kommenden Montag erlaubt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am Sonntag, den 14. Januar, erneut Lkw-Fahrten auf Brandenburger Straßen für den Transport wichtiger Güter. Hierdurch sollen durchgängige Lieferketten und damit die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft sichergestellt werden.

                 Aufgrund der wieder zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen durch Protestaktionen der Landwirtschaft, des Handwerks und des Transportgewerbes hat das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 2 S. 1 StVO vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw gem. § 30 Abs. 3 S. 1 StVO erteilt. Sie gilt für den Transport von Waren des täglichen Bedarfs zur Belieferung des Einzelhandels sowie für Medizinprodukte und Arzneimittel am 14. Januar 2024 von 0 bis 24 Uhr. Die zuständigen Stellen und Behörden wurden über die Ausnahmeregelung informiert.

                https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~11-01-2024-sonntagsfahrverbot-fuer-lkw-aufgehoben#