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Brandenburgs Tierschutzbeauftragte: Umsicht beim Einsatz von Mährobotern!

Werder (Havel), 16.06.2025 – Bilder von gehäckselten Igelschnäuzchen machen die Runde, seit sich langsam herumspricht, dass nachts fahrende Mähroboter nicht nur eine gute Idee sind.

„Nachtfahrverbot für Mähroboter“ ist deshalb die Losung, die von mancher Kommune auch in PM mittlerweile herausgegeben worden ist.

Ebenfalls in dieser Sache zu Wort gemeldet hat sich jetzt die Brandenburger Tierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke. Lesen Sie mehr in einer Presseinfo des Brandenburger Landesministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) vom 27. Mai 2025.

Brandenburgs Tierschutzbeauftragte rät zu Umsicht beim Einsatz von Mährobotern, um Verletzungs- und Tötungsgefahr bei Igeln und anderen Wildtieren auszuschließen

Als praktische Hilfswerkzeuge im Garten erfreuen sich Mähroboter einer steigenden Beliebtheit. Doch sie stellen eine große Gefahr für Wildtiere, insbesondere für Igel, dar.

Jedes Jahr werden hunderte Igel grausam verstümmelt oder sterben, da die selbstfahrenden Mähroboter keinen Halt vor ihnen und anderen Wildtieren machen. Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke ruft zum gemeinsamen Wildtierschutz auf und sensibilisiert die Bevölkerung für diese Thematik.

„Auch wenn Mähroboter Zeit sparen und die Arbeit des Rasenmähens abnehmen, bitte ich darum, die Anschaffung und den Gebrauch dieser Geräte zu überdenken. Denn Mähroboter stellen durch ihre scharfen Messer eine tödliche Gefahr für viele Wildtiere wie Igel, Kröten, Eidechsen oder Schleichen dar. Natürlich sind auch Haustiere gefährdet, die sich im Garten aufhalten. Für Igel ist das Problem besonders groß. Da sie keine Fluchttiere sind, rollen sie sich bei Gefahr ein, anstatt zu fliehen. Mähroboter ohne absolut sichere Hinderniserkennung führen den Tieren durch ihre scharfen Schneidwerkzeuge dann erhebliche Schnittwunden zu oder amputieren Körperteile. Viele Igel sterben an den schlimmen Verletzungen.“
Dr. Anne Zinke

Verzicht auf nächtlichen Einsatz gefordert

Da es sich bei Igeln um dämmerungs- und nachtaktive Tiere handelt, ist die Gefahr für sie besonders groß, wenn Mähroboter in den Abend- und Nachstunden sowie in der Morgendämmerung im Einsatz sind.

Dr. Anne Zinke appelliert daher an alle Gartenbesitzerinnen und -besitzer, die Geräte keinesfalls zu diesen Zeiten laufen zu lassen: „Einige Kommunen sind Vorreiter und haben bereits ein Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und anderen Wildtieren erlassen. Dafür möchte ich ihnen danken! Es ist wichtig, dass nun weitere Kommunen nachziehen.“

Ebenso sollten die Hersteller ihre Geräte mit Warnhinweisen versehen und technisch so ausstatten, dass Igel und andere Wild- sowie Haustiere ganz sicher erkannt werden, fordert sie außerdem.

Falls ein Mähroboter dennoch unabdingbar ist, empfiehlt die Landestierschutzbeauftragte, diesen nur tagsüber und unter strikter Beaufsichtigung einzusetzen. Ebenso sollte nur ein Gerät genutzt werden, welches Tiere wirklich zuverlässig erkennt und umfährt. Weiterhin rät die Landestierschutzbeauftragte dazu, vor dem Mähen Rasenflächen und –kanten sowie Hecken und Sträucher nach Igeln und anderen Wildtieren abzusuchen.

Hintergrund: Igel sind besonders geschützt

Igel gehören gemäß Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. Sie ernähren sich von Schnecken, Insekten und anderen Tieren, die als Schädlinge gelten und regulieren so deren Bestand. Dadurch schützen sie beispielsweise Pflanzen vor Schäden und tragen so zu einem intakten ökologischen Gleichgewicht in Gärten und anderen Grünflächen bei. Zum Schutz der Igel und anderen Wildtieren, sollte der Garten Unterschlupf und Versteckmöglichkeiten, wie Laub-, Totholz- und Reisighaufen, Büsche und Hecken, bieten. Schon mit einfachen Mitteln kann Gutes bewirkt werden.

https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~27-05-2025-igelschutz#

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Odeg: Vollsperrungen Bahnstrecke Potsdam <> Brandenburg 6. Juni bis 4. Juli

Werder (Havel), 31. Mai 2025 – Die kommenden fünf Wochen werden hart für Fahrgäste der Bahn zwischen Potsdam und Brandenburg. Eine Woche vor Baubeginn verdichten sich nun zumindest die Informationen, worauf sich Zugnutzende und auch Autofahrer (neun Tage Bahnübergang gesperrt) einstellen dürfen. Hier die Baumeldung der RE1-Betreiberin Odeg vom 29. Mai 2025.

Vollsperrung und Einschränkungen auf der Linie RE1 zwischen Brandenburg und Potsdam im Juni und Juli

Busersatzverkehr wird eingerichtet – Gleiserneuerung und Technikarbeiten durch DB InfraGo

Im Zeitraum vom 7. Juni bis 4. Juli 2025 kommt es auf der Linie RE1 (Magdeburg Hbf – Brandenburg Hbf – Potsdam Hbf – Berlin Hbf – Frankfurt (Oder) – Eisenhüttenstadt – Cottbus Hbf) zu erheblichen Einschränkungen im Abschnitt zwischen Brandenburg (Havel) und Potsdam Hauptbahnhof. Grund sind umfangreiche Bauarbeiten der DB InfraGo AG.

Die baubedingten Einschränkungen erfolgen in mehreren Abschnitten

6. Juni 2025, 21 Uhr bis 23. Juni 2025, 5 Uhr: Vollsperrung zwischen Brandenburg Hbf und Potsdam Hbf – alle Züge entfallen. In den Nachtstunden erweitern sich die Ausfälle auf den Abschnitt Berlin Friedrichstraße – Brandenburg Hbf.

14. Juni bis 18. Juni 2025 (zusätzlich): Ausweitung des Ausfallabschnitts auf Brandenburg Hbf – Berlin Friedrichstraße.

23. Juni bis 4. Juli 2025: Vollsperrung Groß Kreutz – Brandenburg Hbf – alle Züge entfallen, auf dem Abschnitt Potsdam – Groß Kreutz verkehrt nur ein Zug pro Stunde und Richtung.

Im genannten Zeitraum wird auf mehreren Abschnitten ein Busersatzverkehr eingerichtet, um die Mobilität der Fahrgäste zu sichern. Die DB InfraGo AG führt in dem Zeitraum notwendige Arbeiten durch, darunter: Gleiserneuerungen, Gleislageberichtigungen, Arbeiten an der Leit- und Sicherungstechnik

Diese Maßnahmen dienen der langfristigen Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit auf dem hochfrequentierten RE1-Korridor.

Ein Busersatzverkehr ist im Abschnitt Brandenburg Hbf – Potsdam Hbf eingerichtet. Die entsprechenden Fahrpläne sind online abrufbar, u. a. unter www.odeg.de, www.vbb.de sowie über die mobilen Apps.

Hinweis zur Nutzung des Busersatzverkehrs

Bitte planen Sie mehr Reisezeit ein und verteilen Sie sich auf die bereitgestellten Busse. Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder können nur eingeschränkt befördert werden. Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang; ein Anspruch auf Fahrradmitnahme besteht nicht.

Weitere Hinweise

Zwischen Potsdam Hbf und Potsdam Park Sanssouci ist die Strecke nur eingeschränkt befahrbar, dort wird bis mindestens 22.06.2025 Zügen von und nach Golm Vorrang eingeräumt.

Ab dem 23.06.2025 ist die Strecke zwischen Potsdam und Groß Kreutz nur eingleisig befahrbar. Gleichzeitig kommt es auch im Raum Berlin zu Eingleisigkeiten, was sich zusätzlich auf den Betriebsablauf auswirken kann.

Ebenfalls betroffen sind unsere Züge der Linie RE8, die im Zeitraum 06.06.2025, 21:00 Uhr bis 23.06.2025, 05:00 Uhr zwischen Berlin Zoologischer Garten und Flughafen BER entfallen. Im selben Zeitraum entfällt zudem die RB33 im Abschnitt Ferch-Lienewitz-Potsdam Hbf. Auch Züge der DB Regio AG sind betroffen.

Fahrgäste werden gebeten, sich tagesaktuell vor Reiseantritt über mögliche Änderungen zu informieren und mehr Reisezeit einzuplanen.

https://www.lifepr.de/inaktiv/odeg-ostdeutsche-eisenbahn-gmbh/vollsperrung-und-einschrnkungen-auf-der-linie-re1-zwischen-brandenburg-und-potsdam-im-juni-und-juli/boxid/1025259

Innenministerium Brandenburg:2024 deutlicher Anstieg politisch motivierter Kriminalität

Werder (Havel), 04.05.2025 – Bundesweit sowie auch in Werder, PM und Brandenburg klagten Bürgermeister, Ortsvorsteher, Stadträte, Abgeordnete und politisch Engagierte schon vor 2024 über eine ihnen gegenüber gesunkene Hemmschwelle in Sachen Übergriffigkeit.

Dass die Zahl solcher Vorfälle im vergangenen Jahr noch einmal stark gestiegen ist, belegt die jetzt vorgelegte Statistik zur politisch motivierten Kriminalität 2024. Lesen Sie mehr in einer Presseinfo des Brandenburger Innenministeriums vom 11. April 2025.

Bilanz 2024: Wahljahr beeinflusst politisch motivierte Kriminalität erheblich

Anstiege in allen Phänomenbereichen – Innenministerin Lange: „Schlechtes Zeichen für Entwicklung der politischen Kultur in unserem Land“

Die politisch motivierte Kriminalität ist in Brandenburg im Jahr 2024 deutlich angestiegen. Insgesamt zählte die Polizei 6.813 Fälle gegenüber 4.018 Fällen im Jahr 2023. Das ist ein Anstieg um fast 70 Prozent, wie Innenministerin Katrin Lange und Polizeipräsident Oliver Stepien heute in Potsdam bei der Präsentation der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität 2024 mitteilten.

Hauptursächlich für diese Entwicklung ist das Superwahljahr 2024 mit Kommunal-, Europa- und Landtagswahlen im Land Brandenburg. 1.877 Straftaten stehen im Zusammenhang mit diesen Wahlen, das entspricht mehr als einem Viertel aller erfassten PMK-Straftaten in Brandenburg. Ohne solche „Wahlstraftaten“ würde die Gesamtfallzahl der PMK-relevanten Taten bei 4.936 liegen, was immer noch einem deutlichen Anstieg von 22,8 Prozent entspricht.

„Das Wahljahr 2024 hinterlässt in der Statistik deutliche Spuren. Was neben dem allgemeinen Anstieg der PMK besonders ins Auge springt, ist die Tatsache, dass die Polizei in allen Phänomenbereichen Anstiege verzeichnet, die zum Teil sehr deutlich ausfallen. Das geht von links bis rechts. Das ist ein schlechtes Zeichen für die Entwicklung der politischen Kultur in Brandenburg. Das ist auch ein Zeichen für eine gewisse Verrohung der politischen Auseinandersetzung über alle politischen Lager hinweg. Die Unduldsamkeit nimmt zu, es werden Grenzen überschritten, wir sehen Radikalisierungstendenzen in verschiedenen Milieus. Gestiegen ist auch die Zahl der politisch motivierten Gewaltstraftaten. Auch dies ist ein Hinweis auf die zunehmende Verrohung und Brutalisierung der politischen Auseinandersetzung in unserem Land.“ 
Katrin Lange, Innenministerin

„Das vergangene Jahr in Brandenburg war in besonderer Weise von Themen geprägt, die auch Einfluss auf die Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität hatten. Ein deutlicher Schwerpunkt unserer Arbeit liegt im Bereich des Rechtsextremismus. Mehr als die Hälfte aller politisch motivierten Straftaten stammen weiterhin aus dem rechten Spektrum. Unsere Aufgabe als Polizei ist es, politisch motivierte Kriminalität mit Verfolgungsdruck, Präsenz und Prävention zu begegnen – und wir tun das im Rahmen unserer Möglichkeiten mit aller Entschlossenheit. Aber, dem wirksam zu begegnen, ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Die Polizei wird auch weiterhin ihren Beitrag dazu leisten.“
Oliver Stepien, Polizeipräsident

Die Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität 2024 im Überblick

Von den insgesamt 6.813 politisch motivierten Straftaten wurden im vergangenen Jahr 3.626 Straftaten dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet (2023: 2.475 Straftaten; +46,5%). 1.173 Straftaten wurden im Bereich PMK -links- gezählt (2023: 548 Straftaten; +114,1%). Im Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- wurden 1.811 Straftaten registriert (2023: 846 Straftaten; +114,1%). Dem Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- wurden vergangenes Jahr 151 Straftaten zugeordnet (2023: 108 Straftaten; +39,8%), dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- 52 Straftaten (2023: 41 Straftaten; +26,8%).

Mit einem Anteil von 36,7 Prozent stellen Propagandadelikte (u.a. die Verbreitung von Propagandamitteln oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) den Schwerpunkt aller Taten dar. Im Bereich der PMK rechts sind 62,2 Prozent aller Taten (2.256 von 3.626) Propagandadelikte.

Das Fallaufkommen im Bereich PMK -links- sind vor allem auf Straftaten im Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen (491 Straftaten) und dem Protestgeschehen in Bezug auf Tesla (241 Straftaten) zurückzuführen und liegen deutlich über den Zahlen des Vorjahres. Der Anstieg der Straftaten im Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- ist größtenteils auf Straftaten im Zusammenhang mit dem Wahlgeschehen zurückzuführen (1.061 Straftaten).

Einen erheblichen Anstieg gab es bei den politisch motivierten Gewalttaten. Im vergangenen Jahr wurden 225 Fälle gezählt (2023: 174 Straftaten; +29,3%). Davon waren 143 Fälle Körperverletzungen (2023: 116 Fälle; +23,3%). Insgesamt wurden 301 Personen verletzt (2023: 209 Verletzte; +44%).

Bezogen auf die einzelnen Phänomenbereiche wurden im vergangenen Jahr 113 Gewaltstraftaten PMK -rechts- zugeordnet (2023: 117 Fälle; -3,4%) und 51 Gewaltstraftaten PMK -links- (2023: 11 Fälle; +363,6%). 40 Taten wurden im Bereich PMK –sonstige Zuordnung- registriert (2023: 32 Fälle; +25%), 15 Straftaten dem Bereich PMK -ausländische Ideologie- (2023: 10 Fälle; +50%) und sechs Gewaltstraftaten dem Bereich PMK -religiöse Ideologie- (2023: 4 Fälle; +50%).

157 Personen wurden im Zusammenhang mit rechtsmotivierten Taten verletzt, 50 Personen durch linksmotivierte Gewalt, 23 Personen durch Gewalt auf Grund von ausländischer Ideologie und sechs Personen aufgrund von Gewalt aus Gründen religiöser Ideologie. 65 Personen wurden zu Opfern durch Gewalt aus dem Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung-.

Die Aufklärungsquote ist im vergangenen Jahr zurückgegangen. 2024 lag sie bei 43,1 % nach 51,3 % im Jahr zuvor. Der Rückgang hängt mit den zahlreichen Wahlstraftaten zusammen, dort liegt die Aufklärungsquote nur bei zwölf Prozent. Bei den Gewalttaten lag die Aufklärungsquote hingegen bei 71 Prozent (2023: 78%).

Weitere Zahlen und Entwicklungen können dem Bericht des Polizeipräsidiums „Politisch motivierte Kriminalität 2024“ entnommen werden.

https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~11-04-2025-bilanz-2024-wahljahr-beeinflusst-politisch-motivierte-kriminalitaet-erheblich#

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Wasserstraßenamt: Havelausbau zwischen Ketzin und Brandenburg (Stadt) jetzt amtlich

Werder (Havel), 22.02.2025 – Die Klagen sind zurückgenommen, vier Jahre soll es dauern, Uferverrückungen soll es keine geben: Mit Wirksamkeit des Planfeststellungsbeschlusses steht den Arbeiten nichts mehr im Weg. Lesen Sie mehr in einer Pressemitteilung des Wasserstraßen-Neubauamtes vom 28. Januar 2025.

Fahrrinnenanpassung an der Havel zwischen Ketzin/Havel und Brandenburg an der Havel (Teilprojekt VDE 17)

Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig geworden

Fast 34 Jahre nachdem die damalige Bundesregierung am 19. April 1991 den Beschluss zur Realisierung der 17 Verkehrswegeprojekte Deutsche Einheit (VDE) verabschiedet hat, ist jetzt der Planfeststellungsbeschluss für den letzten großen Streckenabschnitt des VDE 17 vollumfänglich bestandskräftig geworden.

Mit Az. 3700P-143.3-Pro 41 vom 12. Dezember 2023 hatte die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt den Planfeststellungsbeschluss für die „Fahrrinnenanpassung in der Unteren Havel-Wasserstraße, UHW km 32,61 bis km 54,24 – Flusshavel“ erlassen und im Januar 2024 öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt. Gegen diesen Beschluss hatten der Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e.V.sowie ein Fischereibetreibender fristgerecht vor dem hier zuständigen Bundesverwaltungsgericht geklagt.

Im Zuge einer öffentlichen Verhandlung zu der Verwaltungsstreitsache vor dem 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes haben die Kläger am 25. Januar 2025 ihre Klagen zurückgenommen, so dass der Planfeststellungsbeschluss nun vorbehaltlos bestandskräftig geworden ist.

Der 22 Kilometer lange Wasserstraßenabschnitt an der Havel ist durch zahlreiche Seen und seeartige Aufweitungen sowie zahlreiche kanalartige Durchstiche gekennzeichnet, die im Zuge historischer Baumaßnahmen entstanden sind.

Die jetzt bestandskräftig gewordene Ausbauplanung verzichtet durchgängig auf Uferrückverlegungen. In den Seenstrecken finden praktisch keine Baumaßnahmen mehr statt. Als Sollwassertiefe dort wird eine Fahrrinnentiefe von 3,20 Meter angehalten. In den Durchstichen wurde die Sollfahrrinnentiefe auf 3,50 Meter festgelegt. Vorhandene Ufereinfassungen werden nur noch dort erneuert, wo ein Abflachen des Ufers infolge schiffsinduzierter Wellen und Strömungen aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zugelassen werden kann.

Die Bemessungsfahrzeuge der europäischen Wasserstraßenklasse Vb werden nach der Fahrrinnenanpassung dennoch mit Abmessungen von bis zu 185 Meter Länge, 11,45 Meter Breite und 2,80 Meter Abladetiefe verkehren können, müssen aber Einschränkungen in der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs in Form von Begegnungs- und Geschwindigkeitseinschränkungen in Kauf nehmen.

Für die Bauausführung gibt es zahlreiche Umweltauflagen und naturschutzfachlich begründete Bauzeitenfenster, z.B. zur Beachtung der Brut- und Rastzeiten für Vögel. Vor Baubeginn müssen aus Beweissicherungsgründen noch einmal eine naturschutzfachliche Bestandsaufnahme und sogenannte CEF-Maßnahmen abgeschlossen werden. Die Bauausführung wird in drei zeitversetzt auszuschreibende Baulose aufgeteilt. Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin rechnet mit einer Bauzeit von insgesamt vier Jahren.

Die Bauausgaben für den 22 Kilometer langen Streckenabschnitt in Höhe von rd. 50 Mio. € finanziert der Bund. Trotz seiner langen Laufzeit befindet sich das VDE 17 damit immer noch im Rahmen der im Jahr 1991 mit 4 Mrd. DM vorgegebenen Zielkosten. 

Der Wasserstraßenabschnitt ist Gegenstand des Ende 2024 von der Europäische Kommission festgelegten transeuropäischen Kernnetzes TEN-V.

Pressemitteilung WNA

https://www.wna-berlin.wsv.de/Webs/WNA/WNA-Berlin/DE/SharedDocs/Pressemitteilungen/20250128_Ketzin_PM.html?nn=3026438

MAZ-Beitrag vom 4. Februar 2025

https://www.maz-online.de/lokales/havelland/ketzin/groessere-schiffe-auf-der-havel-50-millionen-projekt-von-ketzin-bis-brandenburghavel-Y4QJ46YJUZDLJJL2HO325MPBYU.html

Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2024

https://www.bverwg.de/de/190624B7VR3.24.0

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Landesstraßenbetrieb: Potsdamer Straße/B1 in Brandenburg 18./19. Januar voll gesperrt (+update)

Werder (Havel), 11.01.2025 – Aufgrund von Bauarbeiten wird zwischen 17. Januar abends und 20. Januar auch für den RE1 ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Lesen Sie mehr in einer Pressemitteilung des Landesbetrieb Straßenwesen vom 9. Januar 2025.

B 1 Brücke Potsdamer Straße – Vollsperrung am dritten Januar-Wochenende

Die Bundesstraße B1/ Potsdamer Straße in Brandenburg an der Havel wird in der Zeit von Samstag, 18. Januar, ab 5.30 Uhr bis voraussichtlich Sonntag, 19. Januar, 10.30 Uhr voll gesperrt.

Im Zuge des Ersatzneubaus der Brücke über die Gleise der Deutschen Bahn AG werden die Stahltröge mit einem Kran auf die Widerlager gehoben. Die Tonnage der Bauteile liegt bei ca. 130 t pro Stück. Die Kranausladung beträgt etwa 42 Meter und ragt über die derzeit befahrbaren Fahrspuren. Aus Sicherheitsgründen darf sich während des Einhubs nur Fachpersonal innerhalb des Schwenkbereiches befinden.

Betroffen ist auch der Geh- und Radwegbereich, deshalb gilt die Vollsperrung auch hier. Während der Sperrung können alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, die Potsdamer Landstraße und die Fußgängerbrücke am Hauptbahnhof nutzen, um die Innenstadt zu erreichen.

Die Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr führt weiterhin über die B 102 Paterdamm und über die Kreisstraße K 6948 Rotscherlinde, Krahne, Reckahn und Göttin nach Brandenburg an der Havel. In umgekehrter Reihenfolge gilt die Umleitung für den Verkehr stadtauswärts.

Die Gleise sind von Freitag, 17.01.2025, 22:00 Uhr bis Montag 20.01.24, 4:00 Uhr gesperrt. Die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) wird einen Schienenersatzverkehr einrichten und dazu über ihr Internetportal https://www.odeg.de/ in den nächsten Tagen weitere Informationen veröffentlichen.

Der Landesbetrieb ist sich der Tragweite der Verkehrseinschränkungen bewusst und bittet alle Betroffenen um Verständnis. Nach Ende der Bauarbeiten wird die Vollsperrung aufgehoben

https://www.ls.brandenburg.de/ls/de/pressemitteilung/ansicht/~09-01-2025-b-1-bruecke-potsdamer-strasse-vollsperrung-am-dritten-januar-wochenende#

Update 12. Januar 2025, 12.40 Uhr: Auch die ODEG hat mittlerweile eine Meldung zu den zu erwartenden umfangreichen Einschränkungen herausgegeben. Zu finden auf odeg.de unter Fahrplanabweichungen.

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Gesundheitsministerium: Bußgeldkatalog Konsumcannabis ab 2025

Werder (Havel), 31.12.2024 – Man kann es deutlich öfter riechen: Kiffen ist jetzt erlaubt. Gänzlich grenzenlos ist die diesjährig erfolgte Freigabe aber nicht: Es gibt Verbotszonen, Kinder und Jugendliche sind zu schützen, wer mit mehr als 5 Gramm auf der Straße ertappt wird, riskiert Bußgeld bis 1000 Euro.

Welche Regeln eine Nutzerin oder ein Nutzer ab Neujahr besser kennen sollte, das ist nachzulesen im Brandenburger Bußgeldkatalog Konsumcannabis. Der tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Folgend finden Sie die aus diesem Grund am 6. November herausgegebene Pressemitteilung des Brandenburger Ministeriums für Gesundheit und Soziales.

Konsumcannabis: Brandenburger Bußgeldkatalog tritt am 1. Januar 2025 in Kraft

Der Brandenburger Bußgeldkatalog zur Verfolgung und Ahndung von Verstößen im Bereich des Konsumcannabisgesetzes ist heute im Amtsblatt für Brandenburg (Nummer 44 vom 6. November 2024) veröffentlicht worden. Er tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Der „Bußgeldkatalog Konsumcannabis“ ist als Richtlinie für die zuständige Behörde bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Anwendungsbereich des Konsumcannabisgesetzes anzuwenden. Er sieht unterschiedliche Regel- oder Rahmensätze für Bußgelder in Abhängigkeit von der jeweiligen Ordnungswidrigkeit vor. Die Regel- und Rahmensätze stellen eine Orientierung dar; die Höhe des Bußgeldes ist letztlich abhängig von dem jeweiligen Einzelfall.

Der Sanktionsschwerpunkt liegt auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. So kann der Cannabiskonsum in Verbotszonen mit 50 Euro bis 500 Euro oder der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit 300 Euro bis 1.000 Euro geahndet werden.

Nach dem Konsumcannabisgesetz des Bundes darf in Deutschland jede erwachsene Person bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und mit sich führen. Zu Hause dürfen erwachsene Personen bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen. Wenn die erlaubte Menge um bis zu 5 Gramm (unterwegs) bzw. 10 Gramm (zu Hause) überschritten wird, gilt das als Ordnungswidrigkeit – hier droht ein Bußgeld von 250 bis 1.000 Euro. Nach wie vor bleibt der Besitz größerer Mengen strafbar; hier droht eine erhebliche Freiheits- oder Geldstrafe.

Das Konsumcannabisgesetz ist zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Damit hat der Gesetzgeber den Besitz, den Konsum und den privaten sowie nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist seit dem 27. Juni 2024 gemäß der Brandenburgischen Konsumcannabisgesetz-Zuständigkeitsverordnung (BbgKCanGZV) im Land Brandenburg zuständige Behörde im Sinne des Konsumcannabisgesetzes. Es ist Sonderordnungsbehörde nach § 11 des Ordnungsbehördengesetzes und auch sachlich zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 bis 36 des Konsumcannabisgesetzes.

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~06-11-2024-konsumcannabis-brandenburger-bussgeldkatalog#

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Konzept Touristische E-Mobilität in der Havelregion vorgestellt

Werder (Havel), 25.12.2024 – Ach ja, die leidige Sache mit der Elektromobilität. Hat sie in Deutschland bessere Chancen auf Zukunft, als der Verbrenner? Die Antwort dürfte schlicht im Kilometer-Preis liegen und der Tatsache, dass man für Öl mit fragwürdigen Leuten kuscheln muss, während man Strom schlicht selber produzieren kann.

Wenngleich noch lange nicht alles gut ist, hat die Elektromobilität in den letzten zehn Jahren dann doch eine ganz gute Entwicklung hingelegt. Auf der Straße immer mehr E-Kennzeichen, Busse fahren zunehmends elektrisch und selbst E-LKW sind mittlerweile keine Seltenheit mehr. Vom Boom der E-Bikes mal ganz abgesehen – jedes zweite in der Bundesrepublik verkaufte Fahrrad hat mittlerweile einen Motor.

Während E-Mobilität auf der Straße mittlerweile fast schon zum Alltagsbild gehört, steckt sie auf, im und am Wasser noch in den Kinderschuhen. Welche Chancen sie im Tourismusbereich bietet und welche Weichen dafür zu stellen sind, das wurde Mitte November bei einer Tagung in der Stadt Brandenburg erörtert. Dabei scheinbar auch mit im Boot: die Blütenstadt. Worum es ging, steht in einer Presseinformation der Brandenburger Stadtverwaltung vom 19. November 2024. Bild und Bildquelle: Stadt Brandenburg.

Konzept zur Förderung touristischer E-Mobilität in der Havelregion vorgestellt

Vergangene Woche fand im Technologie- und Gründerzentrum eine richtungsweisende Infoveranstaltung statt, bei der das neue Konzept zur Förderung und zum Ausbau der touristischen E-Mobilität in der Havelregion mit Booten und Schiffen vorgestellt wurde.

Rund 50 Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Wassertourismus, Städteplanung und Wirtschaftsförderung nahmen teil. Das Konzept wurde vom WIR-Netzwerk (Havelseen-Wassertouristischer Verbund aus Brandenburg an der Havel, Werder, Potsdam, Schwielowsee, Groß Kreutz) und der LAG Fläming bei der Firma Inspektour in Auftrag gegeben.

Die städtische Wirtschaftsförderung betonte die Bedeutung der Initiative:

„Der Übergang zur E-Mobilität ist eine ökologische Notwendigkeit, um auf die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren. Die Havelregion zwischen Potsdam und Havelberg kann zu einem Vorreiter für umweltfreundliche Mobilität auf dem Wasser werden. Der Tourismus in Brandenburg an der Havel würde zusätzlich gestärkt werden, da die Nachfrage der Gäste nach einem nachhaltigen und naturverbundenen Urlaub weiterwächst.“

Die Veranstaltung, die in einem transparenten Dialog zwischen Marina-Betreibern, Bootsbauern, touristischen Verbänden und Kommunalvertretern durchgeführt wurde, zielte darauf ab, künftige Anforderungen und Lösungen für eine emissionsarme Mobilität zu klären. Vorgestellt wurden zentrale Ergebnisse einer umfassenden Analyse, darunter eine SWOT-Analyse der Region, Markt- und Trendbewertungen sowie konkrete Starterprojekte.

Zu den übergeordneten Zielen des Konzepts gehören:

  • Aufbau einer flächendeckenden, kompatiblen E-Ladeinfrastruktur
  • Erhöhung der Nutzung von E-Mobilität in der Region
  • Verbesserung der touristischen Infrastruktur
  • Förderung nachhaltiger Kooperationen
  • Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzaspekten
  • Ausbau digitaler Lösungen und die Schaffung eines zentralen Umsetzungsmanagements

Das Konzept wird nach den zahlreichen Anregungen aus der Veranstaltung weiter ausgearbeitet. Die Finalversion wird voraussichtlich Ende des Jahres veröffentlicht.

https://www.stadt-brandenburg.de/presse/konzept-zur-foerderung-touristischer-e-mobilitaet-der-havelregion-vorgestellt

handwerkskammer potsdam bild werderanderhavel.de

Neue Regierung: Handwerkskammer gratuliert und erwartet „klare Signale“

Werder (Havel), 18.12.2024 – Das Handwerk ist eine wichtige Säule der brandenburgischen Wirtschaft: Es kommt von hier und nicht wegen der Fördergelder, macht manchmal seinen Job schon seit Jahrhunderten direkt vor Ort, kennt Land und Leute und fliegt am Wochenende nicht nach Hause.

Zuverlässig über goldenem Boden schweben kann das brandenburger Handwerk zukünftig aber nur, wenn auch die Rahmenbedingungen stimmen. Eine davon ist eine funktionierende Landesregierung.

„Planungssicherheit und pragmatische Unterstützung bleiben die Basis, damit das Handwerk seine Schlüsselrolle für Brandenburg weiterhin erfolgreich ausfüllen kann“, heißt es deshalb auch in einer Grußbotschaft, die die Potsdamer Handwerkskammer aus Anlass der Wiederwahl Dietmar Woidkes zum Ministerpräsidenten in Richtung Staatskanzlei geschickt hat. Lesen Sie hier die zugehörige Pressemitteilung vom 11. Dezember 2024.

Nach Regierungsbildung: Brandenburgisches Handwerk fordert zügige Umsetzung des Aktionsprogramms „Zukunft des Handwerks“

Der Brandenburgische Handwerkskammertag gratuliert Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke zur Wiederwahl und begrüßt die zügige Regierungsbildung durch SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Von der neuen Landesregierung erwartet das Handwerk klare Signale zur Stärkung der überwiegend klein- und mittelständisch strukturierten Wirtschaft in Brandenburg sowie eine stabile Regierungsarbeit.

„Unsere Betriebe sind unverzichtbar – für die Energiewende, den Klimaschutz, die wirtschaftliche Zukunftssicherung und die Dinge des täglichen Lebens. Zum Erhalt der Leistungskraft braucht es jetzt klare Unterstützung unserer Betriebe: die Einführung der angekündigten Praktikumsprämie, um junge Menschen für handwerkliche Berufe zu begeistern, die Vereinfachung der Meistergründungsprämie sowie spürbare Entlastungen durch konsequenten Bürokratieabbau. Mit dem Aktionsprogramm ‚Zukunft des Handwerks‘ muss die Landesregierung schnell und verbindlich liefern. Unsere Betriebe können die Herausforderungen der Zeit nur meistern, wenn Energiekosten gesenkt, Fachkräfte gesichert und Unternehmensnachfolgen sowie Neugründungen erleichtert werden. Insbesondere der Bürokratieabbau ist essenziell, um jungen Gründerinnen und Gründern den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken.“
Robert Wüst, Präsident Handwerkskammertag Brandenburg

Planungssicherheit und pragmatische Unterstützung bleiben die Basis, damit das Handwerk seine Schlüsselrolle für Brandenburg weiterhin erfolgreich ausfüllen kann.

https://www.hwk-potsdam.de/artikel/presseinformation-nr-93-vom-11-dezember-2024-9,735,6007.html

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Landtagswahl: Drei Landtagspräsident*innen rufen zum Schutz der Demokratie

Werder (Havel), 14.09.2024 – Der Ausgang in Sachsen und Thüringen ist bekannt. Am 22. September werden nun auch die Brandenburgerinnen und Brandenburger ihr neues Landesparlament wählen.

Angesichts der bevorstehenden Urnengänge haben die drei amtierenden Landtagspräsident*innen von Sachsen, Thüringen und Brandenburg am 16. August einen gemeinsamen Aufruf zum Schutz der Demokratie veröffentlicht. Nachzulesen hier in der zugehörigen Pressemitteilung.

Vor den Landtagswahlen im September rufen die Präsidentinnen und der Präsident der drei Parlamente gemeinsam alle Wahlberechtigten zum Schutz der Demokratie auf

Die Präsidentinnen und der Präsident der Landtage von Brandenburg, Sachsen und Thüringen rufen vor den Parlamentswahlen im September zum Schutz der freiheitlichen Demokratie auf.

In einer gemeinsamen Erklärung appellieren sie an die Bürgerinnen und Bürger, ihr Stimmrecht für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu nutzen. „Es geht um die Frage, ob unsere Länder das Miteinander stärken – oder ob sie durch ein Erstarken extremistischer Kräfte an Zukunftsfähigkeit einbüßen“, heißt es unter anderem in der gemeinsamen Erklärung. Unterzeichnet ist sie von den Landtagspräsidentinnen Birgit Pommer und Prof. Dr. Ulrike Liedtke sowie von Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler.

Birgit Pommer, Präsidentin des Thüringer Landtags, erklärt: „Demokratie heißt mitzugestalten. Sie ist keine Selbstverständlichkeit und wurde 1989 friedlich errungen. Wer wählen geht, stärkt nicht nur die eigene Position, sondern auch eine lebendige Demokratie. Wir erleben derzeit, wie politisch engagierte Menschen, Journalistinnen und Journalisten, kommunale Vertreterinnen und Vertreter angegriffen und bedroht werden. Wir erleben, wie die Meinungsfreiheit infrage gestellt und Diskriminierung zum Alltag wird. Das alles bereitet mir große Sorge. Am 1. September wird nicht nur ein Landtag gewählt. Die Thüringerinnen und Thüringer treffen auch eine Entscheidung, wie das Zusammenleben in Zukunft gelingen kann.“

Dr. Matthias Rößler, Präsident des Sächsischen Landtags, unterstreicht: „Wir leben in turbulenten politischen Zeiten: Es wird viel diskutiert, protestiert und auch demonstriert – all das gehört zu einer lebendigen Demokratie. Aber Entscheidungen fallen am Ende im Parlament. Und wer dort sitzt, darüber entscheiden die Bürger in freien Wahlen. Das haben wir uns im Osten in der Friedlichen Revolution 1989 erkämpft. Nutzen wir alle dieses Recht: Gehen Sie am 1. September 2024 zur Wahl!“

Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Präsidentin des Landtages Brandenburg, betont: „Bei den Wahlen in diesem Jahr geht es um viel. Die gute Entwicklung der ostdeutschen Länder beruht auf dem friedlichen Miteinander und dem Engagement zahlreicher Menschen für den Zusammenhalt. Spaltung, Hass und Hetze nützen niemandem außer den Gegnern der Demokratie; gemeinsam können wir ihnen entgegentreten und die Herausforderungen der Zeit bewältigen.“

https://www.landtag.brandenburg.de/de/meldungen/vor_den_landtagswahlen_im_september_rufen_die_praesidentinnen_und_der_praesident_der_drei_parlamente_gemeinsam_alle_wahlberechtigten_zum_schutz_der_demokratie_auf/40184

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Innenministerium: Ab 1. Juli neue Hundehalteverordnung

Werder (Havel), 30.06.2024 – Neben der Abkehr von der Rasseliste ist eine grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde Bestandteil der ab Montag geltenden neuen Brandenburger Hundehalteverordnung. Außerdem gilt jetzt landesweit die Pflicht, die durch Hunde verursachten Verunreinigungen zu beseitigen.

Lesen Sie mehr zur neuen Verordnung (und den Übergangsregeln zum Beispiel zur Kennzeichnungspflicht) in der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 26. Juni 2024.

Neue Hundehalteverordnung tritt am 1. Juli in Kraft

Verordnung hält an Bewährtem fest und schafft neue Regelungen – Paradigmenwechsel: Abkehr von der sogenannten Rasseliste

Am 1.Juli 2024 tritt die neue Hundehalteverordnung in Brandenburg in Kraft. Die neue Verordnung knüpft einerseits an die bisherigen Regelungen der alten Hundehalterverordnung an und setzt andererseits bewusst andere inhaltliche Akzente, wie Innenminister Michael Stübgen heute in Potsdam mitteilte.

„Die neue Verordnung ist anwenderfreundlich und übersichtlicher gestaltet. So unterscheidet die neue Verordnung zwischen Regelungen, die für alle Hunde gelten und solchen, die für gefährliche Hunde gelten. Mit der Abschaffung der sogenannten Rasseliste stellen wir das Verhalten des Hundes in den Vordergrund. Die kommunalen Spitzenverbände und die Landkreise sind über die neue Hundehalteverordnung bereits informiert. Sie löst die alte Verordnung ab, die noch bis Ende Juni gültig ist.“

Michael Stübgen, Innenminister Brandenburg

Mit der neuen Verordnung schafft das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Zugleich wird auch die Regelung zu Hunden nach der sogenannten 20/40- Regelung aufgehoben. Damit entfällt ab 1. Juli auch das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein.

Neu ist – neben der Abkehr von der Rasseliste – die grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde

Zu den Regelungen, an denen auch weiterhin festgehalten wird, zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot, die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Zuverlässigkeit. Zahlreiche Änderungen oder Ergänzungen betreffen Regelungen zu einer Rückstufung von einmal als gefährlich festgestellten Hunden zu nicht-gefährlichen Hunden oder auch zu Besuchshunden, die bislang von der Hundehalterverordnung nicht erfasst waren.

Die neue Hundehalteverordnung gilt ab 1. Juli 2024. Bis dahin gilt noch die alte Fassung. Übergangsregelungen gewährleisten einen geordneten Übergang.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Hundehalteverordnung

Eins: Welches sind die wesentlichen Änderungen gegenüber der Hundehalterverordnung aus dem Jahr 2004 und an welchen wurde festgehalten? 

Mit der Ablöseverordnung wird im Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderleglich und widerleglich gefährliche Hunde aufgrund der Rasse abgeschafft. Das Verbot des Haltens von unwiderleglich gefährlichen Hunden entfällt. Es soll zukünftig vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend sein. Danach hat die örtliche Ordnungsbehörde die Gefährlichkeit eines Hundes in jedem Einzelfall festzustellen (z. B. nach einem Biss).

Mit einem Nachweis der Sozialverträglichkeit des Hundes nach bestandener Wesensprüfung kann seine Klassifizierung als gefährlich rückgängig gemacht werden.

Neu ist auch die landesweite Pflicht, die durch Hunde verursachten Verunreinigungen zu beseitigen.

    Darüber hinaus werden weitere Änderungen vorgenommen. So wird um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen und um die aktuelle Einteilung der Vorschriften übersichtlicher zu gestalten, mit der Ablöseverordnung zunächst eine deutlichere Trennung zwischen Regelungen, die für alle Hunde (§§ 1 bis 4) und solchen, die für gefährliche Hunde gelten (§§ 5 bis 13), vorgenommen.

    Wesentlich ist auch die erstmals für alle Hunde ab acht Wochen eingefügte obligatorische Kennzeichnungspflicht mittels eines Mikrochip-Transponders. Die Kennzeichnung, die es bislang nur für schwere und große Hunde gab, trägt dazu bei, gefahrenabwehrrechtlich die Anzahl der nicht gekennzeichneten Hunde zu reduzieren. Die obligatorische Kennzeichnungspflicht schafft einen einheitlichen Standard, an dem es bislang fehlte. Die Pflicht, die Kennzeichnung bei Hunden vorzunehmen, die älter als acht Wochen sind, kann bei Welpen sogleich von der Züchterin oder dem Züchter vorgenommen werden.

    Die Kennzeichnungspflicht steht dabei im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht. Die örtliche Ordnungsbehörde erhält dadurch einen sicheren Überblick über die Anzahl der örtlich gehaltenen Hunde. Die Anzeigepflicht legt der Halterin oder dem Halter auf, den Nachweis der Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer bei der Ordnungsbehörde vorzulegen. Eine darüberhinausgehende kostenlose Registrierung bei einem privatrechtlichen Verein (TASSO; FINDEFIX) kann freiwillig vorgenommen werden.

    Weitere Änderungen und Ergänzungen beseitigen Vollzugsdefizite, die bei der Anwendung der Hundehalterverordnung festgestellt wurden. Hierzu zählen zum Beispiel Regelungen zu einer „Rückstufung“ von einmal als gefährlich festgestellten Hunden zu nicht-gefährlichen Hunden oder auch zu Besuchshunden, die bislang von der Hundehalterverordnung nicht erfasst waren.

    Demgegenüber konnte die Forderung nach einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde (und nicht nur für gefährliche Hunde) und die Forderung nach einem zentralen Melderegister nicht berücksichtigt werden, weil hierfür das Ordnungsbehördengesetz gegenwärtig keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage bietet.

    Andererseits hält die Ablöseverordnung an bewährten Regelungen der Hundehalterverordnung 2004 fest und schafft so auch einen beabsichtigten Wiedererkennungseffekt. Zu den Regelungen, an denen auch weiterhin festgehalten wird, zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot, die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Zuverlässigkeit. Diese Vorschriften wurden allerdings überarbeitet und „geschärft“.

    Die erforderlichen Übergangsregelungen runden die Hundehalteverordnung ab, heben mit dem Inkrafttreten die Gefährlichkeit eines Hundes anhand der Rassezugehörigkeit auf und enthalten erforderliche Regelungen zum Bestandsschutz (vgl. FAQ Nr.7).

    Zwei: Welche neuen Regelungen kommen nach Inkrafttreten der Hundehalteverordnung auf Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer zu? 

    Nach der neuen Verordnung besteht für alle Hunde ab achter Woche eine kostenpflichtige Anmelde- und Kennzeichnungspflicht. Eine kostenlose Registrierung bei einem privaten Haustierregister (TASSO, FINDEFIX) kann vorgenommen werden. Die Rasse, das Wurfdatum, die Farbe des Hundes sowie die Chipnummer und natürlich die Personalien der Halterin oder des Halters sind der örtlichen Ordnungsbehörde mitzuteilen.

    Ein Verstoß gegen diese Regelung kann erst ab dem siebten Monat nach Inkrafttreten der Verordnung als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, um der großen Anzahl von Hundehalterinnen und Hundehaltern, die bisher nicht anzeige- und kennzeichnungspflichtig waren, eine angemessene Übergangszeit für die neue Verpflichtung zu ermöglichen.

    Drei: Was muss ich beim Urlaub mit Hund im Land Brandenburg beachten? 

      Für Besuchshunde gelten ab dem Beginn des Aufenthalts im Land Brandenburg die allgemeinen Regelungen zum Halten und Führen von Hunden, zur Leinenpflicht- und zum Maulkorbzwang und Mitnahmeverbot. Besuchshunde sind von der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sowie dem Erlaubnisverfahren befreit. Jedoch gelten für (Besuchs)-Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, die strengeren Regelungen zum Halten und Führen von Hunde. Danach sind sie außerhalb des befriedeten Grundstücks ständig an einer zwei Meter nicht überschreitenden Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.

      Vier: Welche Vorschriften in Verbindung mit der Abschaffung der Rasselisten entfallen? 

      Das Land Brandenburg hat aktuell – bis zum 30. Juni 2024 – eine zweigeteilte Rasseliste. Die Abschaffung dieser Liste betrifft § 8 Abs. 2 und 3 Hundehalterverordnung und Folgeregelungen, zu denen das Zuchtverbot nach § 7 Abs.1 Hundehalterverordnung zählt.

        Die bisherige Regelung in § 8 Abs. 2 Hundehalterverordnung sah vor, dass die dort gelisteten fünf Hunderassen als unwiderlegbar gefährlich galten. Damit einher ging ein absolutes Verbot des Haltens dieser Hunderasse nach § 1 Abs. 2 Satz 3 Hundehalterverordnung. § 8 Abs.3 Hundehalterverordnung enthielt eine zweite Liste von 13 gelisteten Hunden, bei denen im Unterschied zu den Hunden der ersten Liste die Gefährlichkeit widerlegbar vermutet wurde. Die Gefährlichkeit konnte durch eine sog. Wesensprüfung (als Schritt zum „Negativzeugnis“) widerlegt werden. Jegliche Erlaubnisverfahren und Verbote entfallen für das Halten von Hunden, die bislang nicht auffällig waren.

        Fünf: Welche Hunde gelten nach der neuen Hundehalteverordnung als gefährlich? 

          Mit der Hundehalteverordnung wird das bisherige Regelungskonzept der Rasselisten aufgegeben (FAQ 1). Die Gefährlichkeit eines Hundes wird nicht länger aufgrund dessen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse unwiderlegbar unterstellt oder widerlegbar vermutet und damit nicht länger an Eigenschaften des Hundes gemessen.

          Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung eines ganz konkreten Vorfalls der örtlichen Ordnungsbehörde ergibt, dass eine Gefährlichkeit vorliegt, die dann auch festgestellt wird. Aufgrund der bisherigen Daten dürfte das in erster Linie (aber nicht nur) der Fall bei Bissen sein. Solange diese Feststellung nicht erfolgt ist, gilt ein Hund als nicht gefährlich.

          Sechs: Wie werden Hunde, die nach bisherigem Recht aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestuft waren, behandelt? 

          Hunde, die nach bisherigem Recht ausschließlich aufgrund der Rassezugehörigkeit des Hundes als gefährlich galten, gelten ab dem 1. Juli 2024 als nicht mehr gefährlich (vgl. § 17 Abs. 1 Hundehalteverordnung). Demnach greifen für sie nur noch die Regelungen, die für alle Hunde gelten. Darunter fällt nunmehr auch die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht (vgl. § 2 Hundehalteverordnung).

            Sieben: Ab wann gelten die neuen Regelungen und welche Übergangsregelungen sind vorgesehen? 

            Grundsätzlich gelten die Regelungen der neuen Hundehalteverordnung ab dem 1. Juli 2024. Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sind erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro sanktioniert. Insoweit besteht für die nunmehrige grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für Hunde im Land Brandenburg eine Übergangsfrist von sieben Monaten (vgl. § 19 Abs. 1 Hundehalteverordnung). Bisherige Erlaubnisse, die nicht an eine Rassezugehörigkeit geknüpft sind, gelten fort.

              Acht: Ich habe einen bislang nicht gefährlichen Hund, der nicht gekennzeichnet ist. Ich habe ihn aber bei TASSO registriert. Was ändert sich für mich mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung und was habe ich zu veranlassen?

              Mit der neuen Hundehalteverordnung kommen Änderungen auf die Hundehalterinnen und Hundehalter zu. Bislang mussten nur schwere und große Hunde gekennzeichnet und angezeigt werden. Diese Pflicht wird nunmehr auf alle Hunde ausgeweitet und erfasst alle Hunde, die älter als acht Wochen sind.

                Dabei ist es egal, ob sie gefährlich sind oder nicht. Der Verordnungsgeber verspricht sich über das Auslesen des Microchips, die Kennzeichnung, vor allem eine sichere Ermittlung der Halterin oder des Halters in Fällen, in denen der Hund entlaufen ist oder einen Schaden verursacht hat.

                Fehlt eine solche Kennzeichnung beispielsweise bei tot aufgefundenen Hunden oder Fundhunden, kann eine solche Zuordnung nicht erfolgen. Die Kennzeichnung trägt insoweit dazu bei, gefahrenabwehrrechtlich die Anzahl der nicht gekennzeichneten Hunde zu reduzieren. Die Anzeigepflicht soll dabei unverzüglich vor Ort bei der zuständigen Ordnungsbehörde erfolgen.

                Da die Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht auf alle Hunde erweitert wird, aber nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter dieser Pflicht schnellstmöglich nachkommen werden, trägt der Verordnungsgeber dem Rechnung. Ein Verstoß kann erst ab dem 1. Februar 2025 geahndet werden (§ 19 Abs.1 Satz 3). Eine zusätzliche und freiwillige Registrierung bei TASSO /FINDEFIX oder einem anderen Verein bleibt davon unberührt.

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