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Marina Zernsee, Stegerweiterung: Grüne erwarten „respektvollen Umgang mit rechtsstaatlichen Verfahren“

Werder (Havel), 13.05.2025 – Eines der jüngsten Kapitel in der leidigen Sache mit der Stegerweiterung der Marina Zernsee war am 16. April ein Statement des Wirtschaftsverbandes Wassersport Berlin e.V.

Eine Stellungnahme, die nicht nur ein mögliches wirtschaftliches Aus der Marina Zernsee in den Raum stellt, sondern sich auch nicht scheut, in einer simplen gerichtlich gestoppten Stegerweiterung just „die touristische Infrastruktur der Region“ in Gefahr gebracht zu sehen.

Ebenfalls nicht unbedingt eine Kernbotschaft dieses Dokuments: Gerichtsbeschlüsse als das anzuerkennen, was sie sind. Dies wiederum rief jetzt die Werderaner Grünen auf den Plan. Lesen Sie mehr in einer Stellungnahme des Grünen-Stadtverbandes zum Statement des Wassersportverbandes vom 6. Mai 2025.

Marina Zernsee: Grüne Werder (Havel) fordern sachliche Aufklärung und respektvollen Umgang mit rechtsstaatlichen Verfahren

Zu der auf der Homepage des Wirtschaftsverbands Wassersport e.V. veröffentlichten Stellungnahme zur Situation rund um die Marina Zernsee nehmen Bündnis 90/Die Grünen Werder (Havel) wie folgt Stellung.

In dem Beitrag wird unter der Überschrift „Marina Zernsee vor dem Aus – trotz Genehmigung, Nachhaltigkeit und regionalem Rückhalt“ der Eindruck erweckt, ein „Eilbeschluss durch den NABU Brandenburg“ habe den Betrieb der Marina gestoppt.

Wörtlich heißt es: „Trotz dieser umfassenden Planung und Umsetzung wurde kurz nach Fertigstellung per Eilbeschluss durch den NABU Brandenburg die Nutzung der neuen Anlage untersagt.“

Diese Formulierung ist sachlich falsch. Richtig ist: Der NABU stellte einen Eilantrag – die Entscheidung über eine Nutzungsuntersagung traf das Verwaltungsgericht Potsdam. Eine vom Betreiber eingelegte Beschwerde wurde zudem durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Es handelt sich also um eine gerichtliche Entscheidung auf Grundlage geltenden Rechts – nicht um eine einseitige Maßnahme eines Umweltverbands.

Keine Beteiligung vorgesehen – keine Information erfolgt

Im gleichen Beitrag wird kritisiert, der Einwand sei „weder Teil des umfangreichen Genehmigungsverfahrens noch […] im Dialog mit uns als Betreiber geäußert“ worden. Hier ist zu betonen: Im betreffenden Genehmigungsverfahren war eine Beteiligung von Umweltverbänden und Öffentlichkeit nicht vorgesehen. Auch seitens der Stadt Werder erfolgte keine öffentliche Information oder Auslegung.

Dies bewerten wir kritisch – insbesondere, weil die Erweiterung der Steganlage in ein bekanntes, ökologisch sensibles Seerosenfeld erfolgte. Eine frühzeitige Beteiligung aller betroffenen Akteure wäre nicht nur fachlich geboten, sondern auch geeignet gewesen, Konflikte wie den aktuellen zu vermeiden.

Gericht bestätigte ökologische Bedenken

Die Veröffentlichung beschreibt das Projekt als „Modellprojekt für nachhaltige Tourismusinfrastruktur“, das „im Einklang mit naturschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt“ worden sei. Diese Einschätzung wurde jedoch durch das Gericht nicht bestätigt.

Vielmehr wurden die naturschutzfachlichen Bedenken bezüglich der Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützten Biotops als hinreichend begründet bewertet. Die Entscheidung zeigt: auch bereits erteilte Genehmigungen können fehlerhaft sein – das gehört zu den Schutzmechanismen eines funktionierenden Rechtsstaats.

Dialogangebot blieb unbeantwortet

Positiv zu erwähnen ist die Initiative des Landrats, ein Gespräch zwischen allen Beteiligten zu moderieren. Auf dieser Grundlage erarbeitete der NABU – unterstützt durch das Landesumweltamt und den Botanischen Verein Berlin – einen Kompromissvorschlag für eine angepasste Nutzung in der Saison 2026. Dieser wurde dem Betreiber übermittelt. Eine Reaktion darauf steht nach unserem Kenntnisstand bis heute aus. Dennoch heißt es in der Veröffentlichung: „Wir fordern […] einen transparenten und sachlichen Dialog mit allen Beteiligten.“ Diese Forderung begrüßen wir ausdrücklich – sie erfordert aber auch die Bereitschaft, auf konkrete Gesprächsangebote einzugehen.

Verantwortung übernehmen – Verfahren respektieren

Wenn in der Veröffentlichung behauptet wird, ein einzelner Einspruch habe ein Vorzeigeprojekt gestoppt, verkennt dies den demokratischen und rechtsstaatlichen Rahmen, in dem Umweltrecht zur Anwendung kommt. Entscheidungen werden nicht durch Einzelpersonen, sondern auf Basis von Gesetzen, Gutachten und gerichtlichen Verfahren getroffen. Wer dies infrage stellt, schwächt das Vertrauen in die rechtsstaatliche Ordnung, von der letztlich alle profitieren – auch die Wirtschaft.

Ökologischer Schutz und nachhaltiger Tourismus gehören zusammen

Wir halten fest: Der zunehmende Motorbootverkehr auf kleinen Binnengewässern wie dem Zernsee ist ökologisch nicht unproblematisch. Wellenschlag gefährdet Brutstätten, unter Wasser stehende Pflanzenbestände wie Seerosen werden beschädigt. Solche Auswirkungen müssen offen benannt und fachlich diskutiert werden. Nur so gelingt eine Tourismusentwicklung, die langfristig tragfähig und mit den ökologischen Gegebenheiten vereinbar ist.

Unser Fazit

  • Gerichtliche Entscheidungen sind zu respektieren – auch bei wirtschaftlichem Gegenwind.
  • Transparente und frühzeitige Beteiligung schützt vor Konflikten.
  • Naturschutz ist kein Hindernis, sondern Voraussetzung für zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung.

Wir stehen für einen sachlichen, lösungsorientierten Dialog, in dem ökologische Verantwortung und wirtschaftliches Interesse nicht gegeneinander ausgespielt,  sondern konstruktiv zusammengeführt werden.

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Marina Zernsee vor dem Aus?: Wirtschaftsverband Wassersport e.V. zur gestoppten Steg-Erweiterung

Werder (Havel), 21.04.2025 – Die umstrittene Erweiterung einer Steganlage der Marina Zernsee war bei werderanderhavel.de unter anderem schon hier, hier und hier Thema.

Nachdem damit an dieser Stelle die Sichtweise des Nabu und die rechtliche Lage aus der Perspektive diverser Gerichte eingehend beleuchtet wurden, bekommen Sie heute beim Lokalblog auch einen Einblick in die Argumentation der Betreiberseite – in einem Statement des Wirtschaftsverbandes Wassersport Berlin e.V. vom 16. April 2025.

Als Verantwortlicher für den in Teilen durchaus diskussionswürdigen Inhalt dieser Presse-Info wird der erste WVW-Vorsitzende Daniel Barkowski genannt. Er ist in Werder unter anderem durch sein Engagement für die auch in diesem Spätsommer wieder stattfindende Boots- und Wassersportmesse Boot & Fun Inwater bekannt.

Muss Naturschutz wirklich Tourismus behindern und Arbeitsplätze vernichten?

Die Marina Zernsee GmbH & Co. KG, ein seit über 25 Jahren am Standort Werder (Havel) verwurzeltes Unternehmen und Teil der Allert marin GmbH, steht durch zwei Gerichtsbeschlüsse vor dem wirtschaftlichen Aus – obwohl alle behördlichen Vorgaben erfüllt und Genehmigungen erteilt wurden.

Als moderner Hafenbetrieb mit 15 Mitarbeitenden versteht sich die Marina Zernsee nicht nur als Dienstleister für den Wassersport, sondern auch als aktiver Partner für nachhaltige Regionalentwicklung. In enger Zusammenarbeit mit dem Tourismusbüro Werder (Havel), dem Tourismusverband Havelland e.V. und dem Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. wurde 2022 ein Konzept zur Modernisierung und Erweiterung der Hafenanlage entwickelt. Ziel: den Wassertourismus in Brandenburg zeitgemäß auszubauen – ökologisch verantwortungsvoll, zukunftsfähig und barrierefrei.

Umweltbewusst und vorausschauend – mit Rückhalt der Behörden

In einem umfassenden Genehmigungsverfahren wurde das Projekt mit allen zuständigen Behörden abgestimmt, Fachbereiche des Naturschutzes einbezogen, Auflagen erfüllt und eine naturschutzrechtliche Kompensationszahlung von rund 400.000 Euro geleistet.

Die neu geschaffenen Stege, eine moderne Fäkalienabsauganlage, Elektroladepunkte für Boote und Fahrzeuge, sowie eine barrierefreie Infrastruktur sind sichtbare Beweise für nachhaltiges Denken. Der geschützte Uferbereich von 5.000 m² fördert die Regeneration der Schilfgürtel, bietet Brutplätze für Wasservögel und ist Beispiel für eine gelungene Symbiose von Naturschutz und Tourismus.

Start-ups wurden eingeladen, Konzepte zur Filterung von Mikroplastik, zur Verbesserung der Wasserqualität und zum Schutz der Tierwelt zu entwickeln. Die Marina Zernsee steht als Vorzeigeprojekt einer Branche, die sich Wandel und Verantwortung längst auf die Fahne geschrieben hat.

Genehmigt – gebaut – und dann gestoppt

Doch kaum war die Anlage fertiggestellt und abgenommen, legte der NABU Brandenburg e.V. per Eilbeschluss Einspruch gegen die Nutzung ein. Begründung: Die Ausweitung des Hafens könnte die sogenannte „Seerosengesellschaft“ beeinträchtigen. Ein naturschutzrechtliches Argument, das im behördlichen Genehmigungsverfahren keine Einwände gefunden hatte – und nun dennoch zur vorläufigen Nutzungsuntersagung führt.

Kollateralschaden für Wirtschaft, Tourismus und Menschen

Die Auswirkungen sind verheerend: 15 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Hohe Investitionen drohen zu verpuffen. Die monatlichen Verbindlichkeiten wachsen – ohne Einnahmen aus den fertiggestellten Stegen. Nicht nur ein Unternehmen, sondern auch die touristische Infrastruktur der Region ist in Gefahr.

Hinzu kommt: Nach unserem Kenntnisstand wurde der Einspruch maßgeblich durch eine Einzelperson initiiert, die sowohl Anwohner als auch Sprecher eines NABU-Bundesfachausschusses ist. Der direkte Dialog mit dem Hafenbetreiber wurde dabei bislang nicht gesucht.

Wir respektieren das Engagement des NABU für den Naturschutz ausdrücklich – teilen aber nicht die Einschätzung in diesem Einzelfall. Umso wichtiger wäre ein konstruktiver Austausch, wie Naturschutz und nachhaltiger Tourismus gemeinsam vorangebracht werden können.

Eine Frage an Politik und Gesellschaft: Wie wollen wir Zukunft gestalten?

Die Marina Zernsee GmbH & Co. KG steht für nachhaltigen Tourismus, für innovative Umweltkonzepte und für regionale Wertschöpfung. Das Projekt stärkt den Standort, schafft Arbeitsplätze, sichert Steuereinnahmen und wirkt als Magnet für die gesamte Region.

Laut aktueller Wassertourismusstudie 2024 für Berlin und Brandenburg ist genau diese Kombination aus Modernisierung, ökologischer Verantwortung und touristischem Mehrwert das Zukunftsmodell für unsere Gewässer.

Der Wirtschaftsverband Wassersport e.V. bringt es auf den Punkt: „Die Marina Zernsee ist ein Vorzeigeprojekt der Wassersportwirtschaft, das den aktuellen Bedürfnissen und Erwartungen der Branche entspricht.“ Und doch steht dieses Projekt vor dem Aus – nicht wegen mangelnder Sorgfalt, sondern wegen eines rechtlichen und politischen Stillstands.

Wir sind überzeugt: Eine moderne, naturverträgliche Tourismusinfrastruktur muss im Dialog zwischen Behörden, Wirtschaft und Umweltverbänden gestaltet werden – nicht durch juristische Alleingänge. Deshalb setzen wir uns für eine transparente, faire und schnelle Klärung ein – im Sinne der Region, der Umwelt und der Menschen.

https://www.openpr.de/news/1281761/Muss-Naturschutz-wirklich-Tourismus-behindern-und-Arbeitsplaetze-vernichten.html

Beiträge zum Thema

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OVG: Erweiterung einer Steganlage im Großen Zernsee ist rechtswidrig

Werder (Havel), 25.01.2025 – Seit August 2023 gärt nun mittlerweile der Streit um die Erweiterung der Steganlage der Marina Zernsee. Geschafft hat er es in dieser Zeit bis zum Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg. Was diese Instanz von der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts hält, dazu lesen Sie mehr in einer Pressemitteilung des OVG vom 20. Januar 2025.

Erweiterung einer Steganlage im Großen Zernsee ist rechtswidrig

Die Erweiterung einer Steganlage im Großen Zernsee ist wegen der Gefährdung eines geschützten Biotops rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt.

Der Beschwerdeführer ist Inhaber einer Steganlage im Großen Zernsee. Er hatte nach Erhalt einer Genehmigung seine bereits vorhandene Steganlage erheblich erweitert. Der Naturschutzbund Brandenburg hatte daraufhin einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz bei dem Verwaltungsgericht Potsdam gestellt.

Dieser Antrag hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Potsdam entschied, dass die Genehmigung wegen Verstoßes gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ rechtswidrig sei. Die neu errichteten Stege führten zu einer dauerhaften Schädigung eines gesetzlich geschützten Biotops, der Tausendblatt-Teichrosen-Gesellschaft an Standgewässern. Auch die Voraussetzungen für eine Befreiung von den naturschutzrechtlichen Regelungen lägen nicht vor.

Die Beschwerde blieb ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung auch die erheblichen finanziellen Nachteile, die dem Beschwerdeführer durch die Nichtnutzung der neu errichteten Stege entstehen. Im Ergebnis konnte dies der Beschwerde aber nicht zum Erfolg verhelfen.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2025 – OVG 11 S 54/24 –

Beiträge zum Thema

https://www.maz-online.de/lokales/potsdam-mittelmark/werder-havel/werder-oberverwaltungsgericht-weist-beschwerde-der-marina-zernsee-in-werder-ab-IMOKHQDINZG6XEM3TQZRZ3YUJ4.html

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Verwaltungsgericht zu neuen Stegen Marina Zernsee: Dem LSG-Schutzzweck erheblich zuwider

Werder (Havel), 30.11.2024 – Neue Episode im Streit um die Erweiterung der Marina Zernsee: „Die neu errichteten Stege laufen dem besonderen Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung erheblich zuwider“, heißt es in einem Richterspruch des Verwaltungsgerichts Potsdam.

Anlass dafür war ein Eilantrag des Nabu Brandenburg. Lesen Sie dazu hier die Pressemitteilung des Naturschutzverbandes vom 25. November 2024.

NABU Brandenburg erringt Erfolg für den Biotop- und Landschaftsschutz

Gericht untersagt Betrieb 73 neu errichteter Liegeplätze an der Marina Zernsee

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat dem Eilantrag des NABU Brandenburg bezüglich des Betriebes einer neuen Steganlage an der Marina am Großen Zernsee in Werder (Havel) stattgegeben. Der Naturschutzverband ist gegen eine vom Landkreis Potsdam-Mittelmark gewährte wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Steganlage mit 73 Liegeplätzen mitten durch ein Seerosenfeld im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ vorgegangen. 

Der Widerspruch des NABU, über den die Untere Wasserbehörde (UWB) des Landkreises Potsdam-Mittelmark noch nicht entschieden hat, hat wieder aufschiebende Wirkung. Der von der UWB festgesetzte Sofortvollzug wurde aufgehoben. Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Brandenburg freut sich, dass das Gericht der Begründung des NABU in weiten Teilen gefolgt ist und zu dem Schluss kommt, dass die durch die UWB erteilte wasserrechtliche Genehmigung rechtswidrig sei.

„Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass durch die Erweiterung der Steganlage die dort vorhandene Schwimmblattgesellschaft aus Teich- und Seerosen beschädigt und auf längere Sicht hin vermutlich zerstört wird. Das verletzt nicht nur landschaftschutzrechtliche Verbote, sondern verstößt gegen den Biotopschutz.“
Björn Ellner, Vorsitzender NABU Brandenburg

In der Begründung des Gerichtsbeschlusses heißt es: „Schwimmblattbereiche mit See- oder Teichrosen sind empfindlich gegen zu starken Wellenschlag und vor allem gegen direkte mechanische Schädigungen der bis zu zwei Meter langen Blattstängel, die im Seeboden mit sehr dicken und kräftigen Rhizomen wurzeln.

Durch Motorbootschrauben werden die Blätter geschädigt und nicht selten dabei ganze Pflanzenrhizome aus ihrer Verankerung im Boden gerissen, schwimmen auf und sterben dadurch ab. Auch durch die Benutzung eines Hilfspaddels werden Schwimmblattgesellschaften geschädigt. Die neu errichteten Stege laufen dem besonderen Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung erheblich zuwider.“

„Ich erwarte, dass der Landkreis jetzt schnell positiv über unseren Widerspruch entscheidet und einen Rückbau der Stegerweitereung anordnet. Das Gericht ist unserer Auffassung, dass die Erweiterung der Steganlage nicht genehmigungsfähig ist, weitreichend gefolgt. Damit haben wir einmal mehr bewiesen, wie wichtig es ist, dass sich der NABU als Anwalt der Natur für den Schutz unserer Lebensgrundlagen einsetzt.“

https://brandenburg.nabu.de/modules/presseservice/index.php?popup=true&db=presseservice_brandenburg&show=6322

Beiträge zum Thema
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Marina Zernsee: Die neue Steganlage, der Nabu und das Verwaltungsgericht

Werder (Havel), 15.09.2024 – Die neue Steganlage der Marina Zernsee war schon einmal am 10. August 2023 Thema bei werderanderhavel.de. Damals war sie noch im Bau; mittlerweile scheint sie fertig und in Benutzung.

Damit überhaupt nicht einverstanden zeigt sich jetzt der Naturschutzbund NaBu. Warum er das Verwaltungsgericht eingeschaltet hat, dazu lesen Sie mehr in einer NaBu-Pressemitteilung vom 10. September 2024.

Natur und Landschaftsbild leiden

NABU wehrt sich rechtlich gegen Ausbau der Marina Zernsee im Schutzgebiet

Der NABU Brandenburg versucht in einem Eilverfahren, den Betrieb einer neu gebauten Steganlage, die sich im Bereich eines Seerosenfeldes befindet, zu unterbinden. Der NABU wehrt sich damit gegen eine vom Landkreis Potsdam-Mittelmark gewährte wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Schwimmsteganlage mit knapp 80 Liegeplätzen im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“.

Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Landesverbandes Brandenburg erläutert das rechtliche Vorgehen: „Ein Teil der Schwimmsteganlage wurde mitten durch ein nach Naturschutzrecht unter Schutz stehendes Seerosenfeld gebaut. Wir hatten bei der unteren Wasserbehörde Widerspruch eingelegt, der eine aufschiebende Wirkung hat. Somit hätte die erweiterte Steganlage nicht betrieben werden dürfen, bis über den Widerspruch entschieden wurde. Auf Antrag des Vorhabenträgers hat die Wasserbehörde einen so genannten Sofortvollzug festgesetzt, so dass die aufschiebende Wirkung unseres Widerspruchs entfällt. Um noch größeren Schaden am Seerosenfeld durch die Befahrung der Boote zu verhindern, mussten wir nun vor dem Verwaltungsgericht Potsdam in ein Eilverfahren gehen.“

Neben den Belangen des Biotopschutzes sieht der NABU auch den Gebietscharakter des Landschaftsschutzgebietes beeinträchtigt. So kommt der bisher freie Blick auf den Großen Zernsee vom ufernahen Spielplatz nun einem Blick auf einen Großparkplatz gleich. „Der Landkreis tritt den Landschaftsschutz mit Füßen und einmal mehr ist unser Engagement nötig, um die Natur als unsere Lebensgrundlage vor einer Zerstörung durch private Investoren aus kommerziellen Interessen zu bewahren“, so Ellner. 

https://brandenburg.nabu.de/modules/presseservice/index.php?popup=true&db=presseservice_brandenburg&show=6242