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NaBu Berlin und Wassertourismus: „Ungebremster Tourismus wird Gewässern massiv schaden“

Werder (Havel), 12.02.2025 – Seit 11. Februar ist auf werderanderhavel.de von einer Studie zu lesen, die sich mit den Entwicklungspotenzialen des Wassertourismus in Brandenburg beschäftigt.

Auftraggeber war die Industrie- und Handelskammer Potsdam. Fazit: Der Fokus in den nächsten Jahren sei stärker auf qualitatives Wachstum zu legen. Zudem bestehe die Notwendigkeit, die Anwohner stärker als bislang in die weitere Tourismusentwicklung mitzunehmen.

Mehr Wassertourismus wagen, das wiederum wird derzeit auch in Berlin diskutiert. Hier allerdings nicht mehr auf Basis einer Studie, sondern in Form eines neuen und bereits im November beschlossenen Wassertourismus-Konzeptes.

Da es sich bei den Berliner und Potsdamer Havelseen im Grunde um ein zusammenhängendes Revier handelt, ist auch für Werder interessant, welche Probleme die Berliner Naturschutzverbände im weiteren Ausbau des Wassertourismus sehen. Einige Stichworte zumindest sind auch in Blütenstadt wohl bekannt: Partyboote, Probleme aus Wasserknappheit, Ufererosion, Überlastung.

Lesen Sie mehr in einer Pressemitteilung des Naturschutzverbandes NaBu und des Wassernetz Berlin vom 6. Februar 2025. Zum neuen Wassertourismuskonzept Berlin kommen Sie hier.

Ungebremster Tourismus wird Berliner Gewässern massiv schaden

Wassernetz Berlin nimmt Stellung zu Wassertourismuskonzept – Gewässerschutz wird ignoriert

In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Wassertourismuskonzept des Senats vom November 2024 kritisiert das Wassernetz Berlin, dass der Umwelt- und Naturschutz bei der zukünftigen Nutzung der Gewässer keine zentrale Rolle spielt.

Weder seien die Naturschutzverbände aktiv in den Prozess eingebunden worden, noch würden zentrale, gesetzlich umzusetzende Richtlinien wie die EU-Wasserrahmenrichtlinie oder der Schutz von Röhrichten und FFH-Arten ausreichend behandelt. Dabei ist es gerade die (noch) intakte Natur, die die Menschen an und auf die Berliner Gewässer lockt.

Gleichzeitig gehören die intensive Schifffahrt und der zunehmende Wassertourismus zu den Hauptursachen dafür, dass sich keines der Berliner Gewässer nach den Kriterien der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in einem guten chemischen und ökologischen Zustand befindet. Die Naturschutzverbände lehnen daher das Wassertourismuskonzept in der vorliegenden Fassung ab und fordern den Senat auf, zukunftsorientierte Lösungen für einen naturverträglichen Tourismus zu erarbeiten.

„Schon jetzt stören Partyboote auf der Havel brütende Wasservögel und der Wellenschlag von Motorbooten führt zu Ufererosion und einem dramatischen Röhrichtschwund am Müggelsee und trotzdem verfasst der Senat eine 40-seitige Utopie, in der er vom Ausbau der Elektromobilität und des Tourismus bis zum letzten Uferstreifen träumt. Das Land Berlin hat die Dringlichkeit des Gewässerschutzes offenbar nicht verstanden, wenn es Themen wie Wasserknappheit, Verschmutzung oder den veränderten Wasserhaushalt durch den Braunkohleausstieg in der Lausitz ignoriert.“
Nora Kraatz, Gewässerreferentin des NABU Berlin

Besonders kritisch sehen die Naturschützer den Vorschlag, „Abenteuer abseits der ausgetretenen Wege“ zu fördern. Damit sollen die Touristenströme in weniger frequentierte Gebiete gelenkt werden, um die Gewässer zu entlasten.

„Es ist zu befürchten, dass damit sensible Gebiete, in die sich störungsempfindliche Tiere und Pflanzen zurückgezogen haben, für den Tourismus geöffnet werden. Wir brauchen unbedingt zusammenhängende, ungestörte Flächen für unsere sensible Flora und Fauna und keinen Tourismus um jeden Preis.“
Julia Hoffmann, Naturschutzreferentin der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN)

Ferner erklärt Hoffmann: „Das neue Berliner Wassertourismuskonzept trägt nicht dazu bei, den immer größer werdenden Konflikt zwischen Naturschutz und touristischer Nutzung der Gewässer zu lösen. Im Gegenteil: Wir befürchten eine noch intensivere Nutzung und Überlastung unserer Gewässer. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass ein Plan für gewässerverträgliche Angebote gemeinsam mit der Zivilgesellschaft auf den Weg gebracht wird und die längst überfälligen Arbeiten zur Wiederherstellung unserer übernutzten Gewässer noch in diesem Jahr umgesetzt werden.“

Das Wassernetz Berlin ist ein von der Lotto-Stiftung Berlin gefördertes Netzwerk, bestehend aus den Organisationen Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. als Projektträgerin, a tip: tap e.V., BUND Berlin e.V., GRÜNE LIGA Berlin e.V., Museum für Naturkunde e.V. und NABU Landesverband Berlin e.V.

https://www.lifepr.de/inaktiv/nabu-berlin/ungebremster-tourismus-wird-berliner-gewaessern-massiv-schaden/boxid/1013680

Wassertourismuskonzept Berlin (Stand September 2024, beschlossen im November)

https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/branchen/tourismus/tourismus-in-zahlen/wassertourismuskonzept_berlin_2024.pdf?ts=1730815275

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Verwaltungsgericht zu neuen Stegen Marina Zernsee: Dem LSG-Schutzzweck erheblich zuwider

Werder (Havel), 30.11.2024 – Neue Episode im Streit um die Erweiterung der Marina Zernsee: „Die neu errichteten Stege laufen dem besonderen Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung erheblich zuwider“, heißt es in einem Richterspruch des Verwaltungsgerichts Potsdam.

Anlass dafür war ein Eilantrag des Nabu Brandenburg. Lesen Sie dazu hier die Pressemitteilung des Naturschutzverbandes vom 25. November 2024.

NABU Brandenburg erringt Erfolg für den Biotop- und Landschaftsschutz

Gericht untersagt Betrieb 73 neu errichteter Liegeplätze an der Marina Zernsee

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat dem Eilantrag des NABU Brandenburg bezüglich des Betriebes einer neuen Steganlage an der Marina am Großen Zernsee in Werder (Havel) stattgegeben. Der Naturschutzverband ist gegen eine vom Landkreis Potsdam-Mittelmark gewährte wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Steganlage mit 73 Liegeplätzen mitten durch ein Seerosenfeld im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ vorgegangen. 

Der Widerspruch des NABU, über den die Untere Wasserbehörde (UWB) des Landkreises Potsdam-Mittelmark noch nicht entschieden hat, hat wieder aufschiebende Wirkung. Der von der UWB festgesetzte Sofortvollzug wurde aufgehoben. Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Brandenburg freut sich, dass das Gericht der Begründung des NABU in weiten Teilen gefolgt ist und zu dem Schluss kommt, dass die durch die UWB erteilte wasserrechtliche Genehmigung rechtswidrig sei.

„Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass durch die Erweiterung der Steganlage die dort vorhandene Schwimmblattgesellschaft aus Teich- und Seerosen beschädigt und auf längere Sicht hin vermutlich zerstört wird. Das verletzt nicht nur landschaftschutzrechtliche Verbote, sondern verstößt gegen den Biotopschutz.“
Björn Ellner, Vorsitzender NABU Brandenburg

In der Begründung des Gerichtsbeschlusses heißt es: „Schwimmblattbereiche mit See- oder Teichrosen sind empfindlich gegen zu starken Wellenschlag und vor allem gegen direkte mechanische Schädigungen der bis zu zwei Meter langen Blattstängel, die im Seeboden mit sehr dicken und kräftigen Rhizomen wurzeln.

Durch Motorbootschrauben werden die Blätter geschädigt und nicht selten dabei ganze Pflanzenrhizome aus ihrer Verankerung im Boden gerissen, schwimmen auf und sterben dadurch ab. Auch durch die Benutzung eines Hilfspaddels werden Schwimmblattgesellschaften geschädigt. Die neu errichteten Stege laufen dem besonderen Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung erheblich zuwider.“

„Ich erwarte, dass der Landkreis jetzt schnell positiv über unseren Widerspruch entscheidet und einen Rückbau der Stegerweitereung anordnet. Das Gericht ist unserer Auffassung, dass die Erweiterung der Steganlage nicht genehmigungsfähig ist, weitreichend gefolgt. Damit haben wir einmal mehr bewiesen, wie wichtig es ist, dass sich der NABU als Anwalt der Natur für den Schutz unserer Lebensgrundlagen einsetzt.“

https://brandenburg.nabu.de/modules/presseservice/index.php?popup=true&db=presseservice_brandenburg&show=6322

Beiträge zum Thema
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Marina Zernsee: Die neue Steganlage, der Nabu und das Verwaltungsgericht

Werder (Havel), 15.09.2024 – Die neue Steganlage der Marina Zernsee war schon einmal am 10. August 2023 Thema bei werderanderhavel.de. Damals war sie noch im Bau; mittlerweile scheint sie fertig und in Benutzung.

Damit überhaupt nicht einverstanden zeigt sich jetzt der Naturschutzbund NaBu. Warum er das Verwaltungsgericht eingeschaltet hat, dazu lesen Sie mehr in einer NaBu-Pressemitteilung vom 10. September 2024.

Natur und Landschaftsbild leiden

NABU wehrt sich rechtlich gegen Ausbau der Marina Zernsee im Schutzgebiet

Der NABU Brandenburg versucht in einem Eilverfahren, den Betrieb einer neu gebauten Steganlage, die sich im Bereich eines Seerosenfeldes befindet, zu unterbinden. Der NABU wehrt sich damit gegen eine vom Landkreis Potsdam-Mittelmark gewährte wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Schwimmsteganlage mit knapp 80 Liegeplätzen im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“.

Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Landesverbandes Brandenburg erläutert das rechtliche Vorgehen: „Ein Teil der Schwimmsteganlage wurde mitten durch ein nach Naturschutzrecht unter Schutz stehendes Seerosenfeld gebaut. Wir hatten bei der unteren Wasserbehörde Widerspruch eingelegt, der eine aufschiebende Wirkung hat. Somit hätte die erweiterte Steganlage nicht betrieben werden dürfen, bis über den Widerspruch entschieden wurde. Auf Antrag des Vorhabenträgers hat die Wasserbehörde einen so genannten Sofortvollzug festgesetzt, so dass die aufschiebende Wirkung unseres Widerspruchs entfällt. Um noch größeren Schaden am Seerosenfeld durch die Befahrung der Boote zu verhindern, mussten wir nun vor dem Verwaltungsgericht Potsdam in ein Eilverfahren gehen.“

Neben den Belangen des Biotopschutzes sieht der NABU auch den Gebietscharakter des Landschaftsschutzgebietes beeinträchtigt. So kommt der bisher freie Blick auf den Großen Zernsee vom ufernahen Spielplatz nun einem Blick auf einen Großparkplatz gleich. „Der Landkreis tritt den Landschaftsschutz mit Füßen und einmal mehr ist unser Engagement nötig, um die Natur als unsere Lebensgrundlage vor einer Zerstörung durch private Investoren aus kommerziellen Interessen zu bewahren“, so Ellner. 

https://brandenburg.nabu.de/modules/presseservice/index.php?popup=true&db=presseservice_brandenburg&show=6242