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regiobus PM testet Diesel-Alternative HVO100 in Werder

Werder (Havel), 03.07.2024 – Man sieht es nicht auf den ersten Blick, bei genauerem Hinsehen aber wird schon heute deutlich: die Verkehrswende kommt nicht, sie ist in vollem Gange.

Der RE1 fährt öfter, das Deutschlandticket macht die Züge voll. Am Bahnhof ein deutlich gewachsenes Fahrradaufkommen. Immer größer die Traube wartender Radler (auf dem Fußweg) an der Schranke. E-Scooter sind fast schon normal und selbst Lastenräder sind in Blütenstadt keine Seltenheit mehr.

Verkehrswende heißt aber nicht nur, mehr Zug und Zweiradvarianten zu wagen, sondern auch bei vorhandenen Verkehrssystemen neue Wege zu gehen. Zum Beispiel beim Busverkehr.

Den Anfang machte in Blütenstadt die Linie E30 mit einem Elektrobus. Den ebenfalls möglichen nicht-elektrischen Weg geht jetzt die regiobus PM GmbH: Hier wird getestet, ob konventionelle Dieselbusse auch im Regelbetrieb mit alternativen Treibstoffen, zum Beispiel aus Lebensmittelabfällen, betrieben werden können. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung der regiobus PM GmbH vom 26. Juni 2024. Im Bild: Werders Elektrobus der Linie E30 auf der Insel.

regiobus testet HVO100 als klimaschonende Diesel-Alternative

Mindestens 80 Prozent weniger Treibhausgasemission gegenüber herkömmlichem Diesel verspricht der neue
Kraftstoff HVO100. Aktuell testet regiobus den klimafreundlichen Alternativ-Kraftstoff in den Fahrzeugen
des regiobus Betriebshofes in Werder (Havel). Ziel ist es, nach erfolgreicher Testphase den neuen
Kraftstoff auf alle Betriebshöfe auszurollen.

HVO100 besteht aus hydrierten Pflanzenölen aus Lebensmittelabfall, ist damit 100 Prozent fossilfrei und gilt als „sauberer Kraftstoff“ nach Maßgabe der europäischen Clean Vehicles Directive. Das bisher von regiobus
verwendete GTL (Gas-to-Liquids) erfüllt dieses Kriterium nicht mehr. Verwendet werden zudem nicht extra angebaute Pflanzen, sondern nur primärgenutzte Pflanzenstoffe, wie Frittieröle und Speisereste. Damit ist dieser Kraftstoff eine optimale Übergangstechnologie auf dem Weg zu 100 Prozent emissionsfreien Antriebssystemen.

„Bislang läuft der Test ohne Vorkommnisse oder technische Probleme. Daher sind wir optimistisch, dass wir schon bald die gesamte regiobus-Flotte mit diesem Kraftstoff noch umweltfreundlicher fahren lassen
können.“

Martin Griessner, Geschäftsführer regiobus PM

Eine Anpassung der Fahrzeuge ist nicht notwendig, da HVO100 dieselben technischen Ansprüche wie
herkömmlicher Diesel-Treibstoff erfüllt und auch mit diesem wie mit GTL gemischt werden kann. So der
Test im Verlauf eines halben Jahres positiv ausfällt, soll der neue Kraftstoff auch auf allen anderen Betriebshöfen der regiobus eingesetzt werden. Damit wäre der regiobus-Fuhrpark wieder mit 100 Prozent sauberen Fahrzeugen entsprechend der europäischen Richtlinie und für eine klimaschonende Mobilität unterwegs.

Gleichzeitig laufen Gespräche mit anderen auch kreiseigenen Unternehmen, die ebenfalls gern von den
Vorteilen dieses Kraftstoffes profitieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten.

https://www.regiobus-pm.de/news/artikel/klimaschonende-diesel-alternative-im-test

Mehr zum Thema

HVO-Diesel – Zukunft des Kraftstoffs oder Mogelpackung?: Lesenswerter Faktencheck HVO vom NDR.

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Polizeimeldung: Frau mit Kind und 2,4 Promille schlägt und spuckt auf die Polizei

Werder (Havel), 02.07.2024 – Meldung der Polizeidirektion West vom 1. Juli 2024. Quelle: polizei.brandenburg.de.

Alkoholisierte Frau verursacht Polizeieinsatz

Ort: Werder (Havel), Zum Großen Zernsee Zeit: Samstag, 29.06.2024, 20.15 Uhr

Mitarbeiter einer Freizeiteinrichtung meldeten am Samstagabend eine Frau, die sich offenbar alkoholisiert mit einem Kleinkind in der Einrichtung aufhält. Außerdem befürchtete man, dass die Dame möglichweise Autofahren werde.

Vor Ort wurden die hinzugerufenen Polizisten von der 27-jährigen Frau verbal ausfallend in Empfang genommen. Außerdem versuchte sie, nach den Beamten zu schlagen. Die Frau wurde mit einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und sollte anschließend zum Streifenwagen gebracht werden.

Dabei schlug sie erneut nach den Polizisten, woraufhin die beiden Beamten leicht verletzt wurden. Diese blieben dienstfähig. Im Lauf des Einsatzes spuckte die Frau außerdem nach den Polizisten und beschädigte wichtige Einsatzmittel. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,4 Promille. 

Die Frau musste eine Blutprobe abgeben. Sowohl das Kleinkind als auch sie selbst wurden nach Rücksprache mit dem Jugendamt an einen Familienangehörigen übergeben. Es wurden Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Sachbeschädigung aufgenommen. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Kriminalpolizei.

https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/alkoholisierte-frau-verursacht-polizeiei/4922898

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Handwerkskammer: Seminar Fördermöglichkeiten am 8. Juli in Caputh

Werder (Havel), 01.07.2024 – Am 8. Juli lädt die Handwerkskammer wieder zur Seminarreihe Handwerk. Thema diesmal: Fördermöglichkeiten im Handwerk.

Handwerkskammer: „Sich selbstständig zu machen, den Betrieb zu festigen und zu erweitern, erfordert neben fachlicher und unternehmerischer Kenntnis immer auch eine solide finanzielle Basis. Da Eigenkapital häufig nur in begrenztem Umfang vorhanden ist und eingesetzt werden kann, stellt sich die Frage nach öffentlichen Finanzierungshilfen. Diese gibt es in Form von Zuschüssen, zinsverbilligten Darlehen oder Beteiligungen. Die Förderlandschaft ist vielfältig.“

Die Veranstaltung gebe deshalb Mitgliedsbetrieben einen Überblick über ausgewählte Fördermöglichkeiten von Land und Bund. Beginn ist 16 Uhr, Dauer zirka zwei Stunden. Veranstaltungsort ist das Märkische Gildehaus in Caputh.

https://www.pressebox.de/pressemitteilung/handwerkskammer-potsdam-zentrum-fuer-gewerbefoerderung-goetz/ausgewaehlte-presseoeffentliche-termine-und-veranstaltungen-des-handwerks-und-der-handwerkskammer-potsdam-im-juli-2024/boxid/1206834

Polizeimeldung: Jetski nervt Anwohner am Schwielowsee

Werder (Havel), 30.06.2024 – Meldung der Polizeidirektion West vom 30. Juni 2024. Quelle: Dienstbereitschaft.

Wassermotorradfahrer fährt falsch und nervt Anwohner – Verwarngeld

Ort: Ferch; Schwielowsee Zeit: Samstag, 29.06.2024, 18 Uhr

Mehrere Anwohner und Erholungssuchende riefen Samstagabend bei der Wasserschutzpolizei an und beschwerten sich über einen Wassermotorradfahrer (Jetski) der auf dem Schwielowsee mehrfach seine Runden drehte.

Die Anrufer berichteten von Lärm und einem hohen Tempo, die der Fahrer mit seinem Gefährt erzeugte. Die Potsdamer Wasserschutzpolizei begab sich zum angegeben Ort und konnte den Fahrer, einen 38-jährigen Berliner, auf dem See fahrend feststellen. Er wurde einer Kontrolle unterzogen und musste dann ein Verwarngeld zahlen, da er unter anderem gegen die Wassermotorradverordnung verstoßen hat.

Hiernach darf mit einem sogenannten Jetski nur auf extra dafür ausgewiesenen Strecken Hin- und hergefahren werden. Außerdem darf nur der kürzeste Weg zu dieser Wassermotorradstrecke gewählt werden und die auf diesem Weg vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit ist ebenfalls einzuhalten. Mehrfaches Hin- und herfahren innerhalb kurzer Zeit und außerhalb einer Jetski-Strecke ist dagegen verboten.

Innenministerium: Ab 1. Juli neue Hundehalteverordnung

Werder (Havel), 30.06.2024 – Neben der Abkehr von der Rasseliste ist eine grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde Bestandteil der ab Montag geltenden neuen Brandenburger Hundehalteverordnung. Außerdem gilt jetzt landesweit die Pflicht, die durch Hunde verursachten Verunreinigungen zu beseitigen.

Lesen Sie mehr zur neuen Verordnung (und den Übergangsregeln zum Beispiel zur Kennzeichnungspflicht) in der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 26. Juni 2024.

Neue Hundehalteverordnung tritt am 1. Juli in Kraft

Verordnung hält an Bewährtem fest und schafft neue Regelungen – Paradigmenwechsel: Abkehr von der sogenannten Rasseliste

Am 1.Juli 2024 tritt die neue Hundehalteverordnung in Brandenburg in Kraft. Die neue Verordnung knüpft einerseits an die bisherigen Regelungen der alten Hundehalterverordnung an und setzt andererseits bewusst andere inhaltliche Akzente, wie Innenminister Michael Stübgen heute in Potsdam mitteilte.

„Die neue Verordnung ist anwenderfreundlich und übersichtlicher gestaltet. So unterscheidet die neue Verordnung zwischen Regelungen, die für alle Hunde gelten und solchen, die für gefährliche Hunde gelten. Mit der Abschaffung der sogenannten Rasseliste stellen wir das Verhalten des Hundes in den Vordergrund. Die kommunalen Spitzenverbände und die Landkreise sind über die neue Hundehalteverordnung bereits informiert. Sie löst die alte Verordnung ab, die noch bis Ende Juni gültig ist.“

Michael Stübgen, Innenminister Brandenburg

Mit der neuen Verordnung schafft das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Zugleich wird auch die Regelung zu Hunden nach der sogenannten 20/40- Regelung aufgehoben. Damit entfällt ab 1. Juli auch das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein.

Neu ist – neben der Abkehr von der Rasseliste – die grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde

Zu den Regelungen, an denen auch weiterhin festgehalten wird, zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot, die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Zuverlässigkeit. Zahlreiche Änderungen oder Ergänzungen betreffen Regelungen zu einer Rückstufung von einmal als gefährlich festgestellten Hunden zu nicht-gefährlichen Hunden oder auch zu Besuchshunden, die bislang von der Hundehalterverordnung nicht erfasst waren.

Die neue Hundehalteverordnung gilt ab 1. Juli 2024. Bis dahin gilt noch die alte Fassung. Übergangsregelungen gewährleisten einen geordneten Übergang.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Hundehalteverordnung

Eins: Welches sind die wesentlichen Änderungen gegenüber der Hundehalterverordnung aus dem Jahr 2004 und an welchen wurde festgehalten? 

Mit der Ablöseverordnung wird im Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderleglich und widerleglich gefährliche Hunde aufgrund der Rasse abgeschafft. Das Verbot des Haltens von unwiderleglich gefährlichen Hunden entfällt. Es soll zukünftig vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend sein. Danach hat die örtliche Ordnungsbehörde die Gefährlichkeit eines Hundes in jedem Einzelfall festzustellen (z. B. nach einem Biss).

Mit einem Nachweis der Sozialverträglichkeit des Hundes nach bestandener Wesensprüfung kann seine Klassifizierung als gefährlich rückgängig gemacht werden.

Neu ist auch die landesweite Pflicht, die durch Hunde verursachten Verunreinigungen zu beseitigen.

    Darüber hinaus werden weitere Änderungen vorgenommen. So wird um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen und um die aktuelle Einteilung der Vorschriften übersichtlicher zu gestalten, mit der Ablöseverordnung zunächst eine deutlichere Trennung zwischen Regelungen, die für alle Hunde (§§ 1 bis 4) und solchen, die für gefährliche Hunde gelten (§§ 5 bis 13), vorgenommen.

    Wesentlich ist auch die erstmals für alle Hunde ab acht Wochen eingefügte obligatorische Kennzeichnungspflicht mittels eines Mikrochip-Transponders. Die Kennzeichnung, die es bislang nur für schwere und große Hunde gab, trägt dazu bei, gefahrenabwehrrechtlich die Anzahl der nicht gekennzeichneten Hunde zu reduzieren. Die obligatorische Kennzeichnungspflicht schafft einen einheitlichen Standard, an dem es bislang fehlte. Die Pflicht, die Kennzeichnung bei Hunden vorzunehmen, die älter als acht Wochen sind, kann bei Welpen sogleich von der Züchterin oder dem Züchter vorgenommen werden.

    Die Kennzeichnungspflicht steht dabei im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht. Die örtliche Ordnungsbehörde erhält dadurch einen sicheren Überblick über die Anzahl der örtlich gehaltenen Hunde. Die Anzeigepflicht legt der Halterin oder dem Halter auf, den Nachweis der Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer bei der Ordnungsbehörde vorzulegen. Eine darüberhinausgehende kostenlose Registrierung bei einem privatrechtlichen Verein (TASSO; FINDEFIX) kann freiwillig vorgenommen werden.

    Weitere Änderungen und Ergänzungen beseitigen Vollzugsdefizite, die bei der Anwendung der Hundehalterverordnung festgestellt wurden. Hierzu zählen zum Beispiel Regelungen zu einer „Rückstufung“ von einmal als gefährlich festgestellten Hunden zu nicht-gefährlichen Hunden oder auch zu Besuchshunden, die bislang von der Hundehalterverordnung nicht erfasst waren.

    Demgegenüber konnte die Forderung nach einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde (und nicht nur für gefährliche Hunde) und die Forderung nach einem zentralen Melderegister nicht berücksichtigt werden, weil hierfür das Ordnungsbehördengesetz gegenwärtig keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage bietet.

    Andererseits hält die Ablöseverordnung an bewährten Regelungen der Hundehalterverordnung 2004 fest und schafft so auch einen beabsichtigten Wiedererkennungseffekt. Zu den Regelungen, an denen auch weiterhin festgehalten wird, zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot, die Erlaubnispflicht für das Halten von gefährlichen Hunden sowie deren Ausnahmen mit dem Nachweis der Sachkunde und der Zuverlässigkeit. Diese Vorschriften wurden allerdings überarbeitet und „geschärft“.

    Die erforderlichen Übergangsregelungen runden die Hundehalteverordnung ab, heben mit dem Inkrafttreten die Gefährlichkeit eines Hundes anhand der Rassezugehörigkeit auf und enthalten erforderliche Regelungen zum Bestandsschutz (vgl. FAQ Nr.7).

    Zwei: Welche neuen Regelungen kommen nach Inkrafttreten der Hundehalteverordnung auf Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer zu? 

    Nach der neuen Verordnung besteht für alle Hunde ab achter Woche eine kostenpflichtige Anmelde- und Kennzeichnungspflicht. Eine kostenlose Registrierung bei einem privaten Haustierregister (TASSO, FINDEFIX) kann vorgenommen werden. Die Rasse, das Wurfdatum, die Farbe des Hundes sowie die Chipnummer und natürlich die Personalien der Halterin oder des Halters sind der örtlichen Ordnungsbehörde mitzuteilen.

    Ein Verstoß gegen diese Regelung kann erst ab dem siebten Monat nach Inkrafttreten der Verordnung als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, um der großen Anzahl von Hundehalterinnen und Hundehaltern, die bisher nicht anzeige- und kennzeichnungspflichtig waren, eine angemessene Übergangszeit für die neue Verpflichtung zu ermöglichen.

    Drei: Was muss ich beim Urlaub mit Hund im Land Brandenburg beachten? 

      Für Besuchshunde gelten ab dem Beginn des Aufenthalts im Land Brandenburg die allgemeinen Regelungen zum Halten und Führen von Hunden, zur Leinenpflicht- und zum Maulkorbzwang und Mitnahmeverbot. Besuchshunde sind von der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sowie dem Erlaubnisverfahren befreit. Jedoch gelten für (Besuchs)-Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, die strengeren Regelungen zum Halten und Führen von Hunde. Danach sind sie außerhalb des befriedeten Grundstücks ständig an einer zwei Meter nicht überschreitenden Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.

      Vier: Welche Vorschriften in Verbindung mit der Abschaffung der Rasselisten entfallen? 

      Das Land Brandenburg hat aktuell – bis zum 30. Juni 2024 – eine zweigeteilte Rasseliste. Die Abschaffung dieser Liste betrifft § 8 Abs. 2 und 3 Hundehalterverordnung und Folgeregelungen, zu denen das Zuchtverbot nach § 7 Abs.1 Hundehalterverordnung zählt.

        Die bisherige Regelung in § 8 Abs. 2 Hundehalterverordnung sah vor, dass die dort gelisteten fünf Hunderassen als unwiderlegbar gefährlich galten. Damit einher ging ein absolutes Verbot des Haltens dieser Hunderasse nach § 1 Abs. 2 Satz 3 Hundehalterverordnung. § 8 Abs.3 Hundehalterverordnung enthielt eine zweite Liste von 13 gelisteten Hunden, bei denen im Unterschied zu den Hunden der ersten Liste die Gefährlichkeit widerlegbar vermutet wurde. Die Gefährlichkeit konnte durch eine sog. Wesensprüfung (als Schritt zum „Negativzeugnis“) widerlegt werden. Jegliche Erlaubnisverfahren und Verbote entfallen für das Halten von Hunden, die bislang nicht auffällig waren.

        Fünf: Welche Hunde gelten nach der neuen Hundehalteverordnung als gefährlich? 

          Mit der Hundehalteverordnung wird das bisherige Regelungskonzept der Rasselisten aufgegeben (FAQ 1). Die Gefährlichkeit eines Hundes wird nicht länger aufgrund dessen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse unwiderlegbar unterstellt oder widerlegbar vermutet und damit nicht länger an Eigenschaften des Hundes gemessen.

          Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung eines ganz konkreten Vorfalls der örtlichen Ordnungsbehörde ergibt, dass eine Gefährlichkeit vorliegt, die dann auch festgestellt wird. Aufgrund der bisherigen Daten dürfte das in erster Linie (aber nicht nur) der Fall bei Bissen sein. Solange diese Feststellung nicht erfolgt ist, gilt ein Hund als nicht gefährlich.

          Sechs: Wie werden Hunde, die nach bisherigem Recht aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich eingestuft waren, behandelt? 

          Hunde, die nach bisherigem Recht ausschließlich aufgrund der Rassezugehörigkeit des Hundes als gefährlich galten, gelten ab dem 1. Juli 2024 als nicht mehr gefährlich (vgl. § 17 Abs. 1 Hundehalteverordnung). Demnach greifen für sie nur noch die Regelungen, die für alle Hunde gelten. Darunter fällt nunmehr auch die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht (vgl. § 2 Hundehalteverordnung).

            Sieben: Ab wann gelten die neuen Regelungen und welche Übergangsregelungen sind vorgesehen? 

            Grundsätzlich gelten die Regelungen der neuen Hundehalteverordnung ab dem 1. Juli 2024. Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sind erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro sanktioniert. Insoweit besteht für die nunmehrige grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für Hunde im Land Brandenburg eine Übergangsfrist von sieben Monaten (vgl. § 19 Abs. 1 Hundehalteverordnung). Bisherige Erlaubnisse, die nicht an eine Rassezugehörigkeit geknüpft sind, gelten fort.

              Acht: Ich habe einen bislang nicht gefährlichen Hund, der nicht gekennzeichnet ist. Ich habe ihn aber bei TASSO registriert. Was ändert sich für mich mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung und was habe ich zu veranlassen?

              Mit der neuen Hundehalteverordnung kommen Änderungen auf die Hundehalterinnen und Hundehalter zu. Bislang mussten nur schwere und große Hunde gekennzeichnet und angezeigt werden. Diese Pflicht wird nunmehr auf alle Hunde ausgeweitet und erfasst alle Hunde, die älter als acht Wochen sind.

                Dabei ist es egal, ob sie gefährlich sind oder nicht. Der Verordnungsgeber verspricht sich über das Auslesen des Microchips, die Kennzeichnung, vor allem eine sichere Ermittlung der Halterin oder des Halters in Fällen, in denen der Hund entlaufen ist oder einen Schaden verursacht hat.

                Fehlt eine solche Kennzeichnung beispielsweise bei tot aufgefundenen Hunden oder Fundhunden, kann eine solche Zuordnung nicht erfolgen. Die Kennzeichnung trägt insoweit dazu bei, gefahrenabwehrrechtlich die Anzahl der nicht gekennzeichneten Hunde zu reduzieren. Die Anzeigepflicht soll dabei unverzüglich vor Ort bei der zuständigen Ordnungsbehörde erfolgen.

                Da die Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht auf alle Hunde erweitert wird, aber nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter dieser Pflicht schnellstmöglich nachkommen werden, trägt der Verordnungsgeber dem Rechnung. Ein Verstoß kann erst ab dem 1. Februar 2025 geahndet werden (§ 19 Abs.1 Satz 3). Eine zusätzliche und freiwillige Registrierung bei TASSO /FINDEFIX oder einem anderen Verein bleibt davon unberührt.

                https://mik.brandenburg.de/mik/de/start/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~26-06-2024-neue-hundehalteverordnung-tritt-am-1-juli-in-kraft#

                https://mik.brandenburg.de/mik/de/start/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~26-06-2024-neue-hundehalteverordnung#

                landratsamt-potsdammittelmark-historischeslandratsamt-quelle-landkreis-pm

                Landratsamt: Zulassungsstelle Werder 8. bis 10. Juli geschlossen

                Werder (Havel), 29.06.2024 – Lesen Sie hier eine Meldung der Landkreisverwaltung vom 27. Juni 2024.

                Zulassungsstelle vom 8. bis 10. Juli geschlossen

                Technische Umstellung erfordert Schließung der Kfz-Zulassungsbehörde

                Vom Montag, 8. Juli 2024, bis Mittwoch, 10. Juli 2024, bleibt die Kfz-Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark mit Sitz in’Werder (Havel), Am Gutshof 1-7 wegen einer technischen Umstellung geschlossen.

                Eine Bearbeitung der Vorgänge für die Bürgerinnen und Bürger von Potsdam-Mittelmark wird über die erweiterte Zuständigkeit der Zulassungsbehörden Potsdam sowie Brandenburg a. d. Havel dann ebenfalls nicht möglich sein.

                Die Mitarbeitenden der Zulassungsbehörde sind in dieser Zeit telefonisch nicht erreichbar und es wird auch nicht möglich sein, an diesen Tagen einen Termin zu
                vereinbaren. In dringenden Fällen können Sie für Anliegen die E-Mail fb2@potsdam-mittelmark.de nutzen. Wir bitten für diese Einschränkung um Verständnis.

                https://www.potsdam-mittelmark.de/aktuelles-termine/neues-aus-dem-landkreis/aktuelles?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1574&cHash=f4ac36e4b0a3cb34cc98dc384258c28a

                Rathaus: Verkehrskollaps wegen Autobahnbaustellen befürchtet

                Werder (Havel), 28.06.2024 – Autofahrer möchte man nicht sein, in diesen Tagen in Blütenstadt. Stark erhöhtes Verkehrsaufkommen und deutlich mehr LKWs auf den Straßen. Zu den möglichen Hintergründen lesen Sie hier eine teils gepfefferte Stellungnahme aus dem Rathaus vom 28. Juni 2024.

                Verkehrskollaps wegen Autobahnbaustellen befürchtet

                Seit einigen Tagen gibt es in Werders Innenstadt zunehmende Stauerscheinungen. Und es soll, wenn es nach der Autobahn GmbH des Bundes geht, noch schlimmer kommen: Die Zahl von aktuell zwei Autobahnbaustellen auf der A10 zwischen Dreieck Werder und Anschluss Leest soll sich im Sommer auf drei erhöhen. Die Stadt Werder (Havel) erfuhr das am Dienstag auf Anfrage bei der Pressestelle der Autobahn GmbH.

                Aktuell läuft der Brückenneubau am Anschluss Groß Kreutz. Ohne, dass die Stadt darüber vonseiten der Autobahn GmbH informiert wurde, hat im Juni die Instandsetzung der Havelbrücke zwischen Phöben und Leest begonnen. Auf Nachfrage wurde der Stadt am Dienstag mitgeteilt, dass im August auch noch die Fahrbahnsanierung zwischen dem Dreieck Werder und Groß Kreutz dazukommen soll.

                „Wir reden aktuell von zwei Großbaustellen auf neun Kilometern. Wir ersaufen in Werder jetzt schon im Umleitungsverkehr. Wenn jetzt noch eine dritte Baustelle hinzukommt, haben wir den Verkehrskollaps in der Stadt.“

                Christian Grosse, erster Beigeordneter Werder (Havel)

                Navigationssysteme führen Autofahrer bei Belastungen auf der A10 auf vermeintliche Abkürzungsstrecken durchs Stadtgebiet von Werder. Neben der B1 und der L90 sind das auch die Straßen Am Plessower See sowie die Margaretenstraße, die als Anliegerstraßen mit Tempo 30 ausbaut wurden. „Die ersten Borde sind durch den Schwerlastverkehr schon zertrümmert worden“, so Christian Große. „Ein Schülerverkehr ist eigentlich gar nicht mehr zu verantworten.“

                Grundsätzlich sei zu begrüßen, dass die Autobahn GmbH die Infrastruktur pflegt und erhält. „Aber hier muss man ganz klar von einer unterirdischen Informationspolitik und einer saumäßigen Koordination sprechen“, so Christian Große. „Die Autobahn GmbH bewegt sich nach Gutherrenart. Für die Stadt könnte das dazu führen, dass die geplante Sanierung des letzten Bauabschnittes der Eisenbahnstraße durch den Landesbetrieb Straßenwesen verschoben werden muss.“ Sie sollte in diesem Jahr beginnen.

                Die Stadt Werder (Havel) hat die Autobahn GmbH aufgefordert, kurzfristig Hinweisschilder „Bei Stau auf der Autobahn bleiben“ aufzustellen. „Die Reaktion sagt alles: Die Autobahn GmbH erwartet  nach dieser Vorgeschichte auch noch, dass wir die Kosten für Aufstellung und Wartung übernehmen“, so Christian Große. „Wir werden das dann natürlich gern mit unseren kaputten Borden verrechnen.“

                Die Stadt hat die Autobahn GmbH außerdem darum gebeten, eine Teilsperrung des Anschlusses Phöben zu ermöglichen – was mit Verweis auf eine Stellungnahme der Polizei abgelehnt wurde. Ebenfalls abgelehnt wurde von Landesseite, die Straße Am Plessower See zum Schutz der Anliegerstraßen stadteinwärts zu sperren – da die Ampeln, vor allem im Stadtzentrum, bereits an der Auslastungsgrenze sind.

                Christian Große hat sich nun an das Bundesverkehrsministerium gewandt. „Wir können auch von einem Unternehmen des Bundes erwarten, dass es unsere Stadt mit seinen Baustellen nicht ins komplette Chaos stürzt. Meine Forderung lautet deshalb: Die dritte Baustelle muss ausgesetzt werden, bis wir hier alle gemeinsam zu halbwegs machbaren Lösungen gekommen sind.“

                https://www.werder-havel.de/politik-rathaus/aktuelles/neuigkeiten/politik-rathaus/4402-verkehrskollaps-wegen-autobahnbaustellen-befürchtet.html

                polizei werder havel werderanderhavel.de

                Polizeimeldung: Senior in Glindow von Motorrad angefahren

                Werder (Havel), 26.06.2024 – Meldung der Polizeidirektion West vom 24. Juni 2024. Quelle: polizei.brandenburg.de.

                Fußgänger bei Unfall schwer verletzt

                Ort: Werder (Havel), Glindow, Dr.-Külz-Straße Zeit: Montag, 24.06.2024, 10:16 Uhr

                Bei einem Verkehrsunfall mit einem Motorrad ist am Vormittag in Glindow ein Fußgänger schwer verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr ein 68-jähriger Motorradfahrer auf der Dr.-Külz-Straße in Richtung Kammerode, als kurz hinter der Kreuzung zur Glindower Dorfstraße der Fußgänger unvermittelt die Fahrbahn überquerte.

                Trotz einer Gefahrenbremsung habe ein Zusammenstoß mit dem 78-Jährigen nicht mehr verhindert werden können. Der Senior wurde mit schweren Verletzungen von Rettungskräften in ein Krankenhaus gebracht. Der Motorradfahrer blieb nach derzeitigem Kenntnisstand unverletzt. Auf etwa 1000 Euro beläuft sich der entstandene Sachschaden. Es wurde eine Unfallanzeige aufgenommen. 

                https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/fussgaenger-bei-unfall-schwer-verletzt/4906722

                Die Bürgermeisterin präsentiert beim Heimatvererin das Schützenbuch Bild und Quelle Stadt Werder

                Rathaus: Stadt sichert historisches Schützenbuch (+update 12. Juli)

                Werder (Havel), 25.06.2024 – Auf Ebay haben Nutzer die Möglichkeit gesehen, ein Stück Werdersche Geschichte nach Hause zu holen. Jetzt ist das wieder heimische Schützenbuch der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Im Bild: Die Bürgermeisterin präsentiert beim Heimatverein das Schützenbuch. Bild und Quelle: Stadt Werder.

                Stadt sichert historisches Schützenbuch

                Gesichter zu bekannten Namen

                In diesem Jahr feiert die Schützengilde zu Werder (Havel) ihr 320. Jubiläum. Es handelt sich mit Abstand um Werders ältesten Verein. Im Jubiläumsjahr konnte die Stadt Werder (Havel) ein besonderes Zeitdokument sichern: Ein Schützenbuch von 1893. Bürgermeisterin Manuela Saß stellte das Buch am Dienstagabend bei den „Werderaner Gesprächen“ des Heimatvereins vor. Das Jubiläum und ein Vortrag zur Geschichte waren das Thema des Abends – und die Buchvorstellung eine Überraschung.

                Die Stadt hat das Buch von Marco Schönberger, einem geschichtsinteressierten Mitglied der Schützengilde, erworben. Der hatte es zuvor bei Ebay für Werder ersteigert. „Uns war es wichtig, dass dieses besondere historische Werk für die Stadt und die Heimatforschung gesichert werden kann“, so die Bürgermeisterin. Eine erste Einordnung des 35 Seiten dicken roten Wälzers, der mit einer beschrifteten Silbermedaillon und Silberverschlüssen geschmückt ist, nahm nach einer Sichtung der Vorsitzende des Heimatvereins, Erhard Schulz, vor.

                „Dieses Buch wurde anlässlich des 100-jährigen Geschäftsjubiläums des Bäckermeisters Adolf Beerbaum am 8. Januar 1893 von der Schützengilde für ihren Vorsitzenden angefertigt. Es ist schon außergewöhnlich, dass ein Vereinsvorsitzender auf diese Art und Weise gewürdigt wird“, so Erhard Schulz. In dem Buch erfahre man nicht nur, wer 1893 den Vorstand gebildet hat und welche Werderaner Mitglieder des Vereines waren. Die Namen erhalten auch alle ein Gesicht auf den über 100 Fotos. „Viele bekannt Persönlichkeiten und Geschäftsleute, die man nur dem Namen nach kennt, waren Mitglieder des Schützenvereines“, so Erhard Schulz.

                Allen voran Bürgermeister Franz Dümichen in jüngeren Jahren in Uniform, Gustav Altenkirch, Besitzer der Bismarckhöhe, oder Fleischermeister Hermann Dietloff, der später zum Stadtältesten ernannt wurde. Der Schornsteinfegermeister Carl Gleining, der 1890 die Freiwillige Feuerwehr mitgegründet hat, ist abgelichtet worden und Bernhardt Möwes, der Besitzer der gleichnamigen Konservenfabrik, später Eigner des „Hotels Stadt Wien“. Weiter entdeckte der Vorsitzende des Heimatvereins in dem Buch Gustav Radecke, Besitzer der „Dampf-Cognac- & Fruchtbrandwein-Brennerei“ in der Brandenburger Straße, oder Gaststättenbesitzer wie Carl Raue, Eduard Kärger, Wilhelm Knorr, Heinrich Felgentreu und Richard Ebel.

                Und nicht zu vergessen die bekannten Namen der Obstzüchter: Bastian, Bertz, Hintze, Heinicke, Kassin, Krahnast, Kuhlbrodt, Rieke, Siele und viele mehr. „Das Buch wurde auch nachträglich noch ergänzt und man kann nicht genau feststellen, welche Fotos wann gemacht wurden“, so Erhard Schulz. Es gibt ein großes Foto des Gilde-Vorsitzenden von 1888 bis 1918. Man erfährt, wer in jenen Jahren Schützen- oder Vogelkönig wurde, aber auch Sterbedaten wurden nachgetragen. Erhard Schulz: „Dieses Buch ist eine unermessliche Fundgrube für alle, die sich mit der Werderaner Heimatgeschichte beschäftigen.“

                Noch am Dienstagabend schauten einige der Gäste, ob Namen ihrer Ahnen in dem Buch zu finden sind.

                https://www.werder-havel.de/politik-rathaus/aktuelles/neuigkeiten/jugend-familie/4392-gesichter-zu-bekannten-namen.html

                Nachtrag 28. Juni, 22.24 Uhr: Der in der Meldung genannte Marco Schönberger wandte sich am 25. Juni auch an das Lokalblog werderanderhavel.de. Dabei und im Telefonat am darauffolgenden Mittwoch zeigte er sich mit der Darstellung seiner Rolle beim Schützenbuch-Ankauf in der hier übernommenen städtischen Pressemitteilung nur in Teilen einverstanden. Schönberger stellte dabei zu diesem Vorgang fest: „Ich habe dieses Buch gekauft und der Stadt Werder verkauft. Es gab weder Hinweise noch Aufforderung an die Stadt Werder, eventuell dieses Buch zu kaufen. Die Firma Antik Babelsberg, deren Inhaber ich bin, hat aus freien Stücken das Buch erworben und es an die Stadt Werder verkauft.“

                Update 12. Juli: Nachträgliche Änderungen der Stadt in Absatz zwei jetzt übernommen.

                werder havel carsharing - im bild teilauto carsharing in leipzig

                In Werder noch Neuland: Die verkehrsentlastende Magie des Carsharing

                Werder (Havel), 24.06.2024 – Ein eigenes Auto steht die meiste Zeit nur herum und kostet trotzdem jede Minute Geld. Anschaffung, Wartung und vor allem der oftmals nicht eingerechnete Wertverlust sind die größten Posten dabei.

                Das eigene Auto abzuschaffen ist deshalb ein Gedanke, der nicht wenigen durch den Kopf geht. Hürde dabei ist jedoch oft ein gefühlter Verlust an Mobilität.

                Genau für diese Lücke (oder wenn es um die Frage eines Zweit- oder Drittautos geht) kann Carsharing (zumindest wo es angeboten wird) ein guter Lösungsansatz sein: Immer Zugriff auf ein Auto, ohne ein eigenes sich halten zu müssen.

                Das Carsharing-Prinzip (grob vereinfacht): Anbieter X stellt Kommune Y ein gewisses Kontingent an PKW und Transportern zu Verfügung. In der Stadt oder dem Dorf bildet sich eine Nutzergruppe, die diese Flotte für sich nutzt. Gebucht und verwaltet wird das Ganze über eine digitale Plattform.  

                In größeren Städten funktioniert das wunderbar (mit TeilAuto in Halle seit 1992 und in Leipzig seit 2000). In Gemeinden der 25.000er-Region sieht das aber oft noch ganz anders aus.

                Werder zum Beispiel ist bei der Google-Suche nach „Carsharing“ auch 2024 noch großteils Niemandsland. Ansätze gibt es derzeit scheinbar lediglich im Wohnprojekt Uferwerk mit der Klimawerkstatt.

                Fakt jedoch ist: Wo es funktioniert (also nicht nur angeboten, sondern auch von der Stadtverwaltung aktiv gefördert und dadurch rege genutzt wird), hat Carsharing eine verkehrsentlastende Wirkung. Welche genau und wie sie wissenschaftlich belegt ist, das hat zusammengetragen der Bundesverband CarSharing  e.V. Lesen Sie dazu mehr in der Pressemitteilung vom 30. Mai 2024.

                Verkehrsentlastung durch Carsharing – alle Erkenntnisse auf einen Blick

                Die verkehrsentlastende Wirkung von Carsharing ist wissenschaftlich gut untersucht. Der Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) hat jetzt die Ergebnisse diverser Studien in einem Fact Sheet zusammengestellt.

                Carsharing wirkt verkehrsentlastend. Das wurde in verschiedenen Studien immer wieder bestätigt. Carsharing führt zur Abschaffung privater Pkw und zur dauerhaften Vermeidung von Pkw-Neuanschaffungen in den Carsharing-Haushalten. Es reduziert so die Zahl der insgesamt benötigten Pkw und Stellplätze. Darüber hinaus verändert Carsharing das Mobilitätsverhalten: Carsharing-Kund*innen nutzen die Verkehrsmittel des Umweltverbunds öfter und den Pkw seltener als die Vergleichsbevölkerung.

                Ein Carsharing-Auto ersetzt bis zu 16 private Pkw

                Eine solche Ersetzungsquote von 1:16 bedeutet, dass jedes Carsharing-Fahrzeug rund 80 Meter Straßenkante von parkenden Autos freihält. Für Kommunen ist Carsharing ist eine kostengünstige Methode, um den Parkdruck zu verringern und den öffentlichen Straßenraum zu entlasten. Der Bau von Quartiersgaragen ist um ein Vielfaches teurer. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes kann Carsharing außerdem erheblich dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen im Verkehr zu reduzieren.

                Die wichtigsten Erkenntnisse verschiedener wissenschaftlicher Studien zur verkehrsentlastenden Wirkung von Carsharing hat der bcs in einem neuen Fact Sheet zusammengestellt.

                „Mit unserem Fact Sheet stellen wir Kommunen in Deutschland eine Übersicht über die wissenschaftlich messbaren Vorteile von Carsharing zur Verfügung. Dafür haben wir bereits existierende Studien seit 2018 und rund 20 neue Messergebnisse aus Städten und Gemeinden in Deutschland ausgewertet. Die Daten zeigen eindeutig, dass stationsbasierte und kombinierte Carsharing-Angebote eine hohe verkehrsentlastende Wirkung haben. Kommunen können diese Wirkung nutzen, indem sie den Aufbau eines möglichst flächendeckenden Netzes wohnortnaher Carsharing-Stationen fördern. Für free-floating Carsharing liegen weniger gültige Messungen vor und die Ergebnisse sind uneindeutig.“

                Katharina Herzog, bcs-Referentin für Projekte und Daten

                Das Fact Sheet kann hier als PDF heruntergeladen werden.

                https://carsharing.de/presse/pressemitteilungen/verkehrsentlastung-durch-carsharing-alle-erkenntnisse-auf-blick